Wieder mal eine Standmeldung (2025)

  • @Achim Weiss : Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Beschreibung. Die Prozentzahlen sind höchstwahrscheinlich nur eine grobe Schätzung von dir auf Basis der aktuellen Steuertabellen und des aktuellen Grundfreibetrags.

    Eigentlich nicht. Eigentlich ist das eine durchaus feine Fortschreibung meiner Steuerberechnung. Das Schöne an meinem Blatt ist ja, daß ich mehrere Jahre nebeneinander habe und so gut die Entwicklung von Jahr zu Jahr nachvollziehen kann.

    Klar: Das ist sicherlich eine Extrapolation. Aber mehr als eine Peilung ist das wohl schon.

    Ich habe nochmal etwas im Netz recherchiert und werde vorsichtshalber mit 18-20% steuerlichen Abzügen (ESt + KSt) auf meine Brutto-Gesamtrente (GRV + bAV) rechnen. Das wäre jedenfalls besser als meine zuletzt angegebenen 25%. Und vielleicht sind es dann in 10 Jahren doch nur 15%, wie du angegeben hast.

    10% Steuer, 1% Kirchensteuer dazu, 15% Beitrag für GKV und GPV. 25% Abzüge von der Bruttorente für beides. Die Krankenversicherung dürfte stärker steigen als die Steuer.

  • Die Aktienquote bezogen auf das Gesamtvermögen ist sicherlich geringer, als in Relation zum liquiden Vermögen.

    Das gilt also nicht zwingend für die Quote der "risikoreichen" Anlagen. Bei mir steckt ein größerer Klumpen in risikohaltigen Immobilien.

    Bei monstermania ist der geplante Tausch von Haus in Aktien m.E. keine Veränderung der Risikoquote im Gesamtvermögen.

    Was mir immer noch nicht klar ist, wenn man die GKV im Gesamtportofolio als "sicheren Anteil" mit berücksichtigt, wie man bei einem evtl. Rebalancing damit umgeht.

    Es könnte ja theoretisch passieren, dass man Teile der GKV zum risikoreichen Anteil "verschieben" muss.

    Das Problem ist, dass ich von dem GKV Anteil mir keine Aktien kaufen kann.

  • Bei mir steckt ein größerer Klumpen in risikohaltigen Immobilien.

    Bei mir mit immerhin ca. 30% bezogen auf mein Gesamtvermögen ebenfalls.

    Bei monstermania ist der geplante Tausch von Haus in Aktien m.E. keine Veränderung der Risikoquote im Gesamtvermögen.

    Das sehe ich etwas anders.

    Auch wenn natürlich einzelne Immobilie(n) stets Unikate sind (Makrolage, Mikrolage, Zustand, Ausstattung, Mietvertrag, Kredithebel, Beleihungsauslauf usw.). Zudem ist natürlich zwischen selbst genutzten und vermieteten Immobilien zu unterscheiden. Und bei den Immobilien auch zwischen reinen Wohnimmobilien einerseits und gewerblichen Immobilien (Büro-, Handels-, Freizeit-, Logistik etc. pp. Immobilien) andererseits.

    Meines Erachtens ändert sich durch den Verkauf von Immobilie(n) und der kompletten Umschichtung (des Verkaufserlös) in Aktien (auch Aktien-ETFs) das Risikoprofil. Je nach Einzelfall auch deutlich bis kräftig.

    Zu dem Unterschied (Aktien vs Immobilien als reine Anlage) hatte ich an anderen Stellen schon mal was geschrieben (MDDs samt Dauer der Erholung Aktien vs Immobilien im Vergleich, Planbarkeit bezüglich des Cashflows Dividenden vs Mieten, Dynamik der Dividenden vs Anstieg der Mieten).

    Keine Ahnung, wie das (vermietete Wohnimmobilien) offiziell eingestuft wird (Stichwort: Risikoklassen - da gab oder gibt es ja alle möglichen Abstufungen von früher 1-3 und 1-5 über im Verlauf 1-7 und 1-9; meine sogar mal 1-11 gesehen zu haben). Inzwischen hat mir mal einer was von "SRI" erzählt (Synthetic Risk Reward Indicator - oder so ähnlich zumindest). Als standardisierte (europäisches ?) Modell mit Risikoklassen von 1-7. Soll aber noch relativ frisch sein (2023 eingeführt im Zuge der PRIIPs-Verordnung). Solche "standardisierten" Modelle mögen aus meiner Sicht (vielleicht) als Kompaß taugen - sind aber kein Navi bis "vor die Haustür").

    Natürlich sind beides (Aktien und vermietete Wohnimmobilien) mehr oder weniger risikoreiche Anlageklassen. Nach meinen Erfahrungen und nach dem alten und groben System RL 1-3 (eingedampft: defensiv - ausgewogen - offensiv) würde ich aber die Aktien in RL 3 und die vermieteten Wohnimmobilien in RL 2 einstufen.


    Aus der Praxis: Ähnlich muß das eine im Vergleich zu mir - als Finanz-Laie - deutlich kundigere Protagonistin gesehen haben, die in 2024 einige ihrer Immobilien hier in der Region verkauft hatte, um die so generierten Mittel (Verkaufserlöse) komplett in Aktien (bei ihr ETFs + Einzelaktien) zu schieben. Vor dem Hintergrund hatte sie u. a. einen ETF "Consumer Staples" und einige typische "defensive" Einzelwerte dazu genommen und auch ihre Goldquote etwas erhöht. Das spricht für mich dafür, daß sie diese teilweise Umschichtung von Wohnimmobilien in Aktien als leichte Erhöhung ihres Risikoprofils wahrgenommen hatte und dies entsprechend bei der Umsetzung berücksichtigen (kompensieren) wollte.


    Eine davon losgelöste Frage ist und bleibt natürlich, ob sich jemand vermietete Immobilien im Alter oder ab einem gewissen Alter noch antun will. Manche verkaufen dann Teile oder den ganzen Bestand andere (nach meinen Beobachtungen (noch) eine Mehrzahl) bedienen sich der Dienstleistung einer Hausverwaltung.


    Dir weiter viel Erfolg mit Deinen privaten Finanzen !

  • Es könnte ja theoretisch passieren, dass man Teile der GKV zum risikoreichen Anteil "verschieben" muss.

    Warum?
    Der Anlagebetrag in der GKV ist ja nur dafür, festzustellen wie hoch die tatsächliche Aktienquote ist.

    Wenn jemand von seinem Portfolio spricht, dann denkt er/sie an das frei verfügbare Geld/Vermögen. Und fühlt sich dann jemand gequält von einer zu hohen Aktienquote, dann kann man mit dem "eigenen GRV Vermögen" seine Aktienquote runterrechnen.

  • Warum?
    Der Anlagebetrag in der GKV ist ja nur dafür, festzustellen wie hoch die tatsächliche Aktienquote ist.

    Wenn jemand von seinem Portfolio spricht, dann denkt er/sie an das frei verfügbare Geld/Vermögen. Und fühlt sich dann jemand gequält von einer zu hohen Aktienquote, dann kann man mit dem "eigenen GRV Vermögen" seine Aktienquote runterrechnen.

    Es ist also nur eine fiktive Betrachtung um seine hohe Aktienrate bei einem Crash besser zu verkraften.

    Hat also nichts mit dem Rebalancing des "realen" Portofolio zu tun.

  • Es ist also nur eine fiktive Betrachtung um seine hohe Aktienrate bei einem Crash besser zu verkraften.

    Nö, die Ansprüche an die GRV sind ja nicht fiktiv sondern real.
    Und die scheinbar 'hohe' Aktienquote ist eben weit weniger hoch, wenn man diese Ansprüche berücksichtigt. Und warum sollte ich sowohl meine meine alte Kapitallebensversicherung (KLV) als auch meine stillgelegte bAV in meiner Vermögensaufstellung als 'sicheren' Vermögesteil berücksichtigen meine Ansprüche an die GRV aber nicht?
    Weil das eine private Versicherungen sind und das andere eine staatliche Pflichtversicherung?:/

    Hat also nichts mit dem Rebalancing des "realen" Portofolio zu tun.

    Auch meine KLV und bAV kann ich nicht gegen meine Aktien-ETF 'rebalancen'. :/
    Das Geld daraus bekomme ich aber mit extrem hoher Sicherheit 2031 und 2037 ausgezahlt (wenn ich vorher sterbe, geht es sogar vorher an die Erben ;)).

  • Nö, die Ansprüche an die GRV sind ja nicht fiktiv sondern real.
    Und die scheinbar 'hohe' Aktienquote ist eben weit weniger hoch, wenn man diese Ansprüche berücksichtigt. Und warum sollte ich sowohl meine meine alte Kapitallebensversicherung (KLV) als auch meine stillgelegte bAV in meiner Vermögensaufstellung als 'sicheren' Vermögesteil berücksichtigen meine Ansprüche an die GRV aber nicht?
    Weil das eine private Versicherungen sind und das andere eine staatliche Pflichtversicherung?:/

    Auch meine KLV und bAV kann ich nicht gegen meine Aktien-ETF 'rebalancen'. :/
    Das Geld daraus bekomme ich aber mit extrem hoher Sicherheit 2031 und 2037 ausgezahlt (wenn ich vorher sterbe, geht es sogar vorher an die Erben ;)).

    Nö, die Ansprüche an die GRV sind ja nicht fiktiv sondern real.
    Und die scheinbar 'hohe' Aktienquote ist eben weit weniger hoch, wenn man diese Ansprüche berücksichtigt. Und warum sollte ich sowohl meine meine alte Kapitallebensversicherung (KLV) als auch meine stillgelegte bAV in meiner Vermögensaufstellung als 'sicheren' Vermögesteil berücksichtigen meine Ansprüche an die GRV aber nicht?
    Weil das eine private Versicherungen sind und das andere eine staatliche Pflichtversicherung?:/

    Auch meine KLV und bAV kann ich nicht gegen meine Aktien-ETF 'rebalancen'. :/
    Das Geld daraus bekomme ich aber mit extrem hoher Sicherheit 2031 und 2037 ausgezahlt (wenn ich vorher sterbe, geht es sogar vorher an die Erben ;)).

    Die privaten Versicherungen wie bAV, Riesterrente könnten theoretisch gekündigt werden. Dieser worst case Wert könnt im Portfolio im sicheren Anteil berücksichtigt werden.

    Ich finde die Diskussion hier im Forum übrigens sehr gewinnbringend. Macht richtig Spaß zu sehen, was es so unterschiedliche Ansätze gibt.

  • Die privaten Versicherungen wie bAV, Riesterrente könnten theoretisch gekündigt werden. Dieser worst case Wert könnte im Portfolio im sicheren Anteil berücksichtigt werden.

    Auch könnte einem bekanntlich der Himmel auf den Kopf fallen. Das jedenfalls fürchten die sonst so Furchtlosen Gallier in jenem kleinen Dorf in der Aremorica.

    wenn man seine Alterseinkünfte plant, kann man meines Erachtens die gesetzliche Rente sowie die privaten Renten durchaus als sicher ansehen. Es ist klar, daß die gesetzliche Rente eine monatliche Zahlung bis zum Tod gewähren sollte, dito Riesterrente und ggf. private Rente. Wenn es um Alterseinkünfte geht, ist der primäre Aspekt ja der Zahlungsflug und nicht etwa eine Vermögenshöhe.

    Die hier im Forum so beliebte Erwägung, was nun als sicher und was als unsicher einzustufen ist, kann sich ja auf das Geld beschränken, was man obendrauf hat.

  • GKV im Gesamtportofolio

    Anlagebetrag in der GKV

    Eine GKV zähle ich nicht zum Vermögen, die GRV schon.

    Die privaten Versicherungen wie bAV, Riesterrente könnten theoretisch gekündigt werden. Dieser worst case Wert könnt im Portfolio im sicheren Anteil berücksichtigt werden.

    Meine bAV ist unkündbar, wie auch eine Basisrente, GRV oder ein Festgeld.

    Trotzdem sind das doch alles Vermögenswerte, die sicherlich nicht wertlos sind. Also sollte man auch illiquide Vermögenswerte in einer Vermögensaufstellung berücksichtigen. Ggf. mit einem Abschlag wegen Illiquidität. Auf keinem Fall erkenne ich einen Sinn, wenn einige illiquide Assets berücksichtigt werden, andere jedoch nicht.

  • Natürlich sind beides (Aktien und vermietete Wohnimmobilien) mehr oder weniger risikoreiche Anlageklassen. Nach meinen Erfahrungen und nach dem alten und groben System RL 1-3 (eingedampft: defensiv - ausgewogen - offensiv) würde ich aber die Aktien in RL 3 und die vermieteten Wohnimmobilien in RL 2 einstufen.

    Da habe ich mich ggf. unklar ausgedrückt.

    Hier im Forum wird ja oft nur zwischen 2 Risikoklassen unterschieden: risikoreich und risikoarm. Daher ja auch die öfters verbreitete Meinung, dass man nur 2 Assets braucht, z.B. Aktien-ETF und Geldmarkt-ETF. Kann man so machen, ich stehe mehr auf Diversifikation.

    Nach diesem einfachen Schema gehören sicherlich sowohl Immobilien, als auch Aktien zum Risikoteil. Das sollte meine Aussage sein.


    Wenn ich Deine 3er-Einteilung nehme, würde ich klar sagen, es gibt auch Immobilien, die in RL3 gehören.

  • Also sollte man auch illiquide Vermögenswerte in einer Vermögensaufstellung berücksichtigen. Ggf. mit einem Abschlag wegen Illiquidität.

    Die Idee mit dem Abschlag wegen der Illiquidität finde ich gut.

    Das Problem mit dem Rebalancing ist zwar damit nicht gelöst. Ist aber glaube ich auch eher unwahrscheinlich, dass der Wert der GRV "umgeschichtet" werden müsste.

  • monstermania Zunächst mein Beileid zum Tode deiner Mutter!

    Einige diskutieren hier über deine Vermögensaufstellung. Ich bedanke mich für diese erst einmal.
    Nun zu meinen Gedanken: Wo steht denn, dass man die GRV überhaupt rebalancen muss? Eine Betrachtung auf sein Vermögen ist doch unabhängig von anderen, die vielleicht in ganz anderen Umständen leben. Dazu kommt doch auch noch die derzeitige Lebenssituation. Habe ich unterhaltspflichtige Kinder, befinde ich mich noch im Arbeitsleben oder schon in Rente? Habe ich Immobilien, sind diese abbezahlt, bin ich ein risikoscheuer Mensch oder darf der Risikobereich ruhig etwas ausgedehnt sein? Sind ggf. Erbschaften zu erwarten? Usw. usw. Ich würde die zu erwartende Rente oder Pension schon zum sicheren Bereich zählen und die dann auch, so wie du es gemacht hast, in die Betrachtung mit einbeziehen.

  • Da habe ich mich ggf. unklar ausgedrückt.

    Möglich ist das.

    Hier im Forum wird ja oft nur zwischen 2 Risikoklassen unterschieden: risikoreich und risikoarm.

    Halte ich - ganz persönlich - für unterkomplex sprich nicht adäquat - so wie es um das große Ganze längst bestellt ist.

    Daher ja auch die öfters verbreitete Meinung, dass man nur 2 Assets braucht, z.B. Aktien-ETF und Geldmarkt-ETF.

    Mag oder kann in so manchen bis vielen Fällen passen. Für mich gilt das nicht. Habe ich übrigens auch nicht so gehandhabt als ich noch ziemlich mittellos war. Und damals war das große Setting noch ein deutliche ruhigeres.

    Kann man so machen, ich stehe mehr auf Diversifikation.

    Same here.

    Warum soll ich mich diesbezüglich (Anlageklassen) limitieren und auf die positiven Wirkungen der Diversifikation verzichten, wenn ich das nicht muß ... ?

    Nach diesem einfachen Schema gehören sicherlich sowohl Immobilien, als auch Aktien zum Risikoteil. Das sollte meine Aussage sein.

    Dem ist fraglos so (siehe schon Nr. 43).

    Wenn ich Deine 3er-Einteilung nehme, würde ich klar sagen, es gibt auch Immobilien, die in RL3 gehören.

    Ja, aber eben auch solche, die in RL 2 einzuordnen sind.

    Meinen Bestand betreffend tritt dies zu 90% zu - davon sind nicht ganz wenige auch RL 2 + zuzuordnen ... ;)


    Dir weiterhin viel Erfolg mit Deinen privaten Finanzen !

  • 10% Steuer, 1% Kirchensteuer dazu, 15% Beitrag für GKV und GPV. 25% Abzüge von der Bruttorente für beides. Die Krankenversicherung dürfte stärker steigen als die Steuer.

    @Achim Weiss : Ich habe mal fiktive Rentenansprüche im Jahr 2035 (GRV: 3.000 EUR und bAV: 2.000 EUR) rückwärts inflationsbereinigt um 2% pro Jahr für das Jahr 2026 berechnet. Dann habe ich den berechneten Rentenanspruch für 2026 um GKV/GPV-Beiträge reduziert, so dass ich damit dann den steuerpflichtigen Anteil habe. Den nicht zu versteuernden Anteil der Rente, der in 2035 11,5% betragen wird, habe ich der Einfachheit halber nicht berücksichtigt. Jedenfalls komme ich dann anhand der Einkommensteuer-Grundtabelle für 2026 auf einen Steuerabzug von ca. 20%.

    Da ich aus anderen Beiträgen von dir weiß, dass du als Angestellter in der PKV versichert bist, wage ich mal zu behaupten, dass du mit 10% Steuerabzug zu niedrig liegst.

  • Die Idee mit dem Abschlag wegen der Illiquidität finde ich gut.

    Das Problem mit dem Rebalancing ist zwar damit nicht gelöst. Ist aber glaube ich auch eher unwahrscheinlich, dass der Wert der GRV "umgeschichtet" werden müsste.

    Ich verfolge nicht den Ansatz einer festen prozentualen Aufteilung zwischen den einzelnen Vermögensteilen. Im liquiden Vermögensteil verfolge ich das Prinzip das Herr Kommer in seinem Blog als 'Safe-Asset-Floor-Rebalancing' bezeichnet.

    "Safe Asset Floor Rebalancing": Ein alternativer Rebalancing-Ansatz
    In diesem Beitrag stellen wir eine alternative Rebalancing-Methode für passive Anleger vor.
    gerd-kommer.de


    Wenn mein 'sicherer' Anteil im liquiden Vermögensteil zum Entnahmestart/Rentenbeginn ausreicht um min. 5 Jahre ohne Entnahme aus dem Aktienteil klar zu kommen, reicht mir das zunächst mal aus. Ob der Risikoteil (Aktien-ETF, P2P) dann bei 70, 80 oder gar 90% des liquiden Vermögens liegt ist mir aus heutiger Sicht erstmal egal.
    Möglicherweise mag ich das in einigen Jahren anders betrachten, wenn der Depotwert weiter überproportional an Wert gewinnen sollte.
    Ggf. wäre dann auch eine Aufstockung der Ansprüche an die GRV über den Nachkauf von Rentenpunkten denkbar. Das überlege ich mir dann, wenn ich ob des Depotwertes nicht mehr ruhig schlafen kann. ;)

    Und einen Abschlag wegen Illiquidität werde ich nicht betrachten. Ich werde voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht einen € meines Vermögens benötigen. Zumindest nicht so lange ich noch arbeiten kann und will.

  • monstermania Zunächst mein Beileid zum Tode deiner Mutter!

    Danke!

    Einige diskutieren hier über deine Vermögensaufstellung. Ich bedanke mich für diese erst einmal.

    Wer den Gegenwind nicht ertragen kann, sollte nicht posten! Ich bin für jeden Denkanstoß denkbar, da man ja manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.

    Sind ggf. Erbschaften zu erwarten?

    Wie will man so etwas auch nur halbwegs einplanen?
    Meine Mutter lebte leider nur rund 1. Monat in einem Seniorenheim. Ihre Ersparnisse und das Geld aus dem späteren Hausverkauf hätte ausgereicht um die nächsten 10 Jahre ganz locker dort Leben zu können. Sollte halt nicht sein.;(
    Nun kommt ungeplant und viel zu früh ein nennenswerter Betrag auf mich zu. Ich habe noch viele Jahre Zeit in denen ich dieses Geld nicht benötige, folglich kann es investiert werden.
    Ich würde aber ein evtl. Erbe niemals in die eigene Planung einbeziehen!

  • In meiner vergleichbaren Betrachtung der "erweiterten Vermögensübersicht" schätze ich den Wert der GRV sehr vereinfacht als Barwert in heutiger Kaufkraft (0% real), ich unterstelle also, dass sich Inflation und Rentenanpassungen langfristig ungefähr ausgleichen.

    Als Basis nehme ich dazu aus der Renteninformation den Wert unter „bislang erreichte Rentenanwartschaft“ – bzw. die Rente aus den bisher erworbenen Entgeltpunkten. Also unter der konservativen Annahme dass ab jetzt nichts mehr dazukäme. Da ich in meinem Modell mit Rentenbeginn 63 rechne, berücksichtige ich den Abschlag (bei mir 14,4%). Als Privatversicherter addiere ich noch 7,3% Zuschuss zur PKV.

    Den Barwert der GRV bilde ich anschließend, indem ich die um 14,4% gekürzte Monatsrente mit einer pauschalen Rentenbezugsdauer eines/einer 63 jährigen multipliziere. Dazu nehme ich 220 Monate für einen Mann und 250 Monate für eine Frau. Das entspricht grob „Rentenfaktoren“ von ca. 45 bzw. 40 (€/Monat je 10.000 €).

    Die Methode ist einfach und schnell berechnet. Ergibt natürlich nur eine grobe Hausnummer, aber mehr soll es ja auch nicht sein.

  • Prinzip das Herr Kommer in seinem Blog als 'Safe-Asset-Floor-Rebalancing' bezeichne

    Diese Art von Rebalancing war mir nicht bekannt, obwohl ich schon einige Bücher von Herrn Kommer gelesen habe.

    Ich muss sagen, dass ich von der offenen und konstruktiven Diskussion in diesem Forum begeistert bin. Durch die unterschiedlichen Ansichten kommt man so richtig ins Grübeln:).

    Ich muss mir das Rebalancing Konzept nochmals richtig durch den Kopf gehen lassen und dann abwägen, wie ich meine Vorgehensweise optimiere.

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