Beiträge von hans2204

    habe meinen Steuerbescheid zurück und kann mir nicht erklären, wie die einzelnen Positionen der Summen (§ 32d Abs. 1 EStG Abgeltungssteuer) in der Berechnung zu dem auf Seite 1 (Steuerfestsetzung) vorzufindenden Betrag der Kapitalertragsteuer kommt. Da in der Berechnung auch ein Verlustvortrag vorkommt, brauche ich schon ,Eingeweihte', die mir das erläutern können.

    wie wäre es denn, wenn du einfach mal bei deinem Finanzamt anrufst und dort nachfragst.
    Dann hast du gleich eine Auskunft aus erster Hand und du brauchst eventuell keine "Dolmetscher".

    Hallo guten Tag,

    wenn mein Mann ein Tageskonto hat auf welchem beispielsweise 500.000 Euro liegen und ich ein Neues eröffne da man als Neukunde bessere Konditionen bzgl der Zinsen erhält und wir buchen diesen Betrag auf das Konto, welchen auf meinen Namen läuft, wäre ja der Schenkungsfreibetrag für 10 Jahre ausgeschöpft.

    Für mich ist die Frage, wem das Geld eigentlich wirklich gehört viel wichtiger. Wer soll denn Gläubiger der Einlage sein?
    Ich persönlich halte von diesem Hin- und Her überhaupt nichts.

    Der Kontoinhaber ist "Chef des Vertrages" - er kann mit dem Konto anstellen, was er möchte. Der Partner hat in der Regel keinerlei Chance, wenn der Kontoinhaber den Zugang des Partners blockiert.
    Eine mögliche Vollmacht ist mit einem Knopfdruck gelöscht - der online Zugang zum Konto kann binnen Sekunden verändert werden.


    Aber natürlich kommen solche Dinge nicht in deinem/eurem Umfeld vor.


    Probleme kann es weiterhin geben im Falle einer Trennung und vor allem im Erbfall, wenn ihr keine Kinder und auch kein Testament haben solltet.


    Aber es ist "dein" - "ihr" -"sein" - "euer" Geld und ihr könnt natürlich machen, was ihr wollt.

    Also über eine Börse sind ausschließlich ganze Anteile handelbar.
    Die Bruchteile, also alles was hinter dem Komma steht, ist niemals an einer Börse handelbar und kann auch niemals auf das Depot bei einem anderen Broker übertragen werden.

    Der Verkauf ist in diesem Fall vermutlich an die Fondsgesellschaft übertragen worden (wegen der Bruchanteile). Da gibt es Annahmezeiten für Aufträge. Alles was bis hh:hh Uhr von der Bank übertragen wird, wird am gleichen Tag oder am Tag danach zum sogenannten Rücknahmepreis verarbeitet.

    Bei einem Verkauf über eine Börse kann man während der Öffnungszeit der Börse laufend handeln (Kauf+Verkauf), aber immer nur in ganzen Stücken, zum aktuellen Preis, wenn kein Limit gesetzt wurde.
    Die Abrechnung zwischen dem Geschäft und der Belastung/Gutschrift auf dem Konto dauert immer zwei Geschäftsstage. (Valuta)

    Die Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. (http://www.bbva.de) steigt als weitere Digitalbank in den deutschen Markt ein. Sie bietet u. a. ein bedingungslos kostenloses Girokonto (kein Mindestgeldeingang, dauerhaft kostenlos, 3% Verzinsung, cashback, gebührenfreie Debitcard).

    Das ist sicherlich ein Lockvogelangebot für einen begrenzten Zeitraum - gleiches hatte auch die "OpenBank" (Tochter von Santander) seinerzeit auch angeboten, um hier in Deutschland Fuß zu fassen.


    "Versuch macht klug" :)

    bei N26 werden Order erst mit Tagen (!) Verzögerung ausgeführt. Auch deswegen will ich da weg.:evil:

    Aber wie ist es, wenn sich in der Zwischenzeit der Kurs ändert? Mein Risiko oder das von N26? :whistling:

    Um was für Wertpapiere handelt es sich, wo eine Order erst mit "Verspätung" ausgeführt wurde?

    Wurde ein Limit angegeben?
    Hat es an dem Börsentag überhaupt einen Handel an der betreffenden Börse gegeben?

    Wir brauchen da noch ein paar mehr Informationen, um eine Aussage treffen zu können

    Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.

    Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht.

    Ich habe noch etwas zu deinem Thema, denn das hat mich nicht so ganz "losgelassen".

    Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025

    Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreslohn 16000 Euro).

    Ich glaube, hier könnte eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt hilfreich sein, denn die Aufforderung eine Steuererklärung rückwirkend für fünf Jahre einzureichen, finde ich etwas seltsam.


    Wenn alle deine Kapitalerträge ausschließlich hier in Deutschland abgerechnet wurden, (egal von Aktiengesellschaften aus der EU oder "Timbuktu") dann sind ja auch die möglichen Steuern auf Dividendenerträge bereits abgeführt worden.
    Sinn und Zweck der Abgeltungsteuer ist auch, dass die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, denn es hat bereits eine endgültige Besteuerung stattgefunden.

    Wenn du aber im Ausland eine Bankverbindung hattest, dann zahlen die ausländischen Banken die Dividenden ja ohne Abzug von irgendwelchen Steuern aus.
    Hier bist du dann selbstverständlich verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung zu machen und dort die Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) etsprechend zu deklarieren, damit das Finanzamt hier an deinem Wohnort die entsprechenden Steuern nachträglich einbehalten kann.

    Soweit - so gut...


    Ich selbst habe zu dem Thema Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern mal folgendes Erlebnis gehabt:
    Ich habe die sogenannte Wohnsitzbescheinigung beim Finanzamt angefordert und die schriftliche Antwort war, dass ich die Steuern auf die Dividenden nicht (mehr) zurückfordern könne, weil mein Steuerbescheid bereits rechtskräftig wäre.

    Ich musste dem Angestellten dann erst klarmachen, dass nicht das deutsche Finanzamt Steuern erstatten solle, sondern die betreffende ausländische Finanzbehörde.


    Abschließend noch folgende Bemerkung: E
    Eine Rückerstattung von Quellensteuern aus manchen Ländern geht flott (Schweiz, Finnland, Österreich, bei Belgien warte ich in der Regel so 3 Jahre und bei anderen Ländern dauert es häufig bis zum "Sankt-Nimmerleinstag".

    Wertmäßig dürfte es keine großartige Änderung gegeben haben, der Vertrag ist vor 8 Jahren geschlossen worden.

    Gefragt nach eine überdachten Terrasse wird aber meines Wissens nach nicht beim Abschluss (hier huk als Versicherer).

    Bei mir kam die Frage auf, weil es kurz bevor ich die Frage gestellt habe, hier gewittert hat und eine Windböe eine Holzplatte erfasst und durch den Garten gewirbelt hatte

    Ich würde das mit dem Versicherer klären, bevor der nächste Sturm oder der nächste Baum irgendeinen Schaden verursachen kann.

    Bei der Gebäudeversicherung lieben die Versicherer, wenn Steine gegen Feuer versichert werden, die im Wasser liegen. ...ach hätte ich doch nur vorher....;)

    ... ja, das wird ein bisschen Arbeit machen - ist aber keine Hexenwerk. Einen Steuerberater braucht es dafür eigentlich nicht ....

    Alles was du benötigst, sind deine Erträgnisaufstellungen bzw. Steuerbescheiniungen der letzten 5 Jahre von deinen Banken (...aber vollständig...). Das findest du vermutlich in deinem onlinePostfach, wenn es sich um einen oder mehrere online Broker handelt/gehandelt hat.

    Handelt es sich um die üblichen Filialbanken, dann da anrufen, sagen, du hättest diese Unterlagen nie bekommen (...das können die nachsehen...)

    Dann machst du dich ans Werk.
    Formulare (Papierform bekommst du entweder beim Finanzamt oder im Internet). Mach erst ein Kalenderjahr "fertig", reiche das bei der Behörde ein und man wird dir sagen, was alles noch eventuell fehlt.

    Was du brauchst sind die Anlagen KAP und AUS und natürlich den Mantelbogen für die entsprechenden Jahre.
    Die Lohneinkünfte sind vermutlich deinem Finanzamt hinreichend bekannt - diese Zahlen wirst du nicht benötigen,.

    "AMUNDI ETF STOXX EURO.50 – ISIN FR0010790980
    Die Gesellschaft ändert ihre Vertragsbedingungen"

    "Die Fondsgesellschaft hat uns informiert, dass sie ihre Vertragsbedingungen ändert. Dazu gehören z.B. Änderungen der Anlagegrundsätze, der Ausschüttungspolitik sowie Anpassungen zu Kostenklauseln und Veröffentlichungen des Fonds."

    Nun, das kommst schon häufiger aus den verschiedensten Gründen vor, dass Vertragsbedingungen "angepasst" werden - das wirst du bei einer langen Laufzeit eines Sparplanes vermutlich noch öfter feststellen.

    Wollen wir mal folgendes festhalten:
    Amundi ist keine "Wald- und Wiesengesellschaft", sondern ein Riese, der mehr als 2 Billionen EUR verwaltet. Damit ist das Unternehmen eine der größten Gesellschaften in Europa.

    Dein ETF hat einen Größe von ca 601 Mio. EUR - ist also auch kein "Zwerg". Eine TER von 0,15% ist sicherlich nicht total günstig, aber noch o.k.
    Von daher hätte ich andere Sorgen - mich würde es nur stören, wenn bisher im EURO STOXX50 angelegt worden ist und jetzt eine Anlage in "KauriMuscheln" stattfindet.

    hab bei Vaidoo und Giromatch 0% Kredite gefunden, meint ihr das ist seriös?

    Es kommt darauf an, was die Größenordnung sein soll. Eine spanische Bank, die auch in Deutschland recht aktiv ist, hatte mal vor Jahren ein kostenfreies Darlehen über EUR 1.000 pro Nase angeboten - Zins 0,nix% und Rückzahlung in 12 Monatsraten.

    Das war aus meiner Sicht ein reiner Marketing Gag, denn das gab es bis dahin noch nicht.
    Ich hatte das mal aus Spaß mitgemacht und erstens hat das meinen ScoreWert bei der Schufa beeinflußt und Jahre später bekam ich immer noch nette Werbeschreiben, dass ich auch gut und gern für "größere" Summen fragen darf.

    Es gibt nichts, was nichts kostet - there is no free lunch ...
    (deine Daten sind wertvoll ....)

    Hallo Philbo,

    wie Sie richtig vermuten, ist die Frage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert oder nicht, eine Frage der Versicherungsbedingungen.
    [...]

    Voraussetzung wäre allerdings, dass Sie beim Versicherungsantrag Ihrer Versicherung bei einer entsprechenden Fragestellung auch mitgeteilt haben, dass Sie so ein Glas/Kunststoff- Terrassendach besitzen

    Darüber hinaus ist die Frage zu klären, in wie weit der bestehende Versicherungsschutz auch (noch) wertmäßig aktuell ist, bzw. welchen An- und Umbauten möglicherweise den Wert der Immobilie entscheidend verändert haben. Von wann ist der Vertrag, recht aktuell oder von "Anno TUK".
    Da hilft m.E. nur ein Besuch bei dem für die Gesellschaft zuständigen "Vertreters", um diese Dinge abzuklären. Danach kann man sich gut noch ein anderweitiges Gegenangebot holen.

    Ich denke, den Suchaufwand wirst du dir sparen können.....


    Eine Versicherunggesellschaft sammelt Beiträge ein und muss davon Schäden regulieren. Sinn und Zweck ist es, ein möglich ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Einnahmen und den Ausgaben herzustellen. Natürlich fallen auch noch Verwaltungskosten in unterschiedlicher Höhe bei den einzelnen Gesellschaften an.

    Ein Schaden an einem Fahrzeug ist in den letzten Jahren -auch aufgrund der Technik- immer teurer geworden.

    Glaubst du, dass die nicht vorhandene "Idealversicherungsgesellschaft", die du suchst, von der Entwicklung abgekoppelt ist?

    Meine Frau (gelernte Bankkauffrau) vertritt da die Aufassung, sie hätte noch nie erlebt, dass verspätet zugeteilt wurde.

    Sorry, das ich da deiner Frau mal so ganz direkt widersprechen muss.

    In den letzten Jahren haben die Bausparkassen alles unternommen, um die "lästigen" hochverzinslichen Verträge loszuwerden, weil niemand mit der Bausparkasse finanzieren wollte (...kein Wunder bei den damaligen Zinsen...)

    Es gab aber auch schon andere Zeiten, nämlich, als die Immobilienzinsen ziemlich weit oben waren und Bausparverträge hatten günstige Darlehenszinsen.
    Da konnte man sich nicht drauf verlassen, dass man mit der Mindestansparsumme bereits einen (realistischen) Darlehensanspruch hatte.

    Die Bewertungszahl, die für die Zuteilung notwendig war, wurde von Zuteilungstermin zu Zuteilungstermin immer ein bisschen höher gesetzt.
    Aber dem Kunden wurde mit teuren Zwischenfinanzierungen geholfen, um die Zeit des Wartens zu überbrücken.
    Es wurde da der Spruch geprägt: "Bauen Heißt Warten"

    Ich selber habe im letzten Jahr meinen "letzten" Vertrag erst zurückbekommen, nachdem ich ca. 60% der Vertragssumme als Eigenleistung erbracht habe.

    Bausparverträge taugen aus meiner Sicht nur unter ganz bestimmten Bedingungen etwas, die dann auch noch zeitgenau zusammentreffen müssen.

    Der Bausparvertrag kostet 480 EUR.

    Wieso kostet der nur € 480,00?
    Bei einer Bausparsumme von € 30.000,00 ist das richtig - aber was willst du mit einem Vertrag über € 30.000,00 anfangen, wenn du da gleich die gesamte Summe einbringst?

    Die Vertragssumme muss doch mindestens bei € 60.000,00 liegen - Kosten liegend dann bei € 960,00
    Nächste Frage ist, ob die Bausparkasse die einmalige Einzahlung in Höhe von € 30.000 akzeptiert - das war in der Vergangenheit häufig nicht der Fall.

    Vielleicht hätte ich ein paar Fragezeichen setzen sollen. Sind meine Gedanken so richtig?

    Grundsätzlich sehe ich das so.
    Weiterhin würde ich -sofern (noch) vorhanden- sämtliche An- und Verkaufbelege aus der Vergangenheit speichern. Hast du sie in Papierform, dann so, wenn sie in einem online Postfach liegen, dann übertrage alles auf deine Festplatte, solange bis die Aktion beendet ist und keiner mehr Fragen stellt.

    Ist das Konto bei dem Broker/der Bank erst einmal aufgelöst, dann wars das .....

    Ein notarielles Testament ist nicht nötig.

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich von einfach Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen und das Testament in amtliche Verwahrung zu geben.

    Kann man alles machen, nur Fehler ins Testament einbauen sollte man nicht.
    z.B. falsche Schreibweise des Datums, falsche Unterschrift etc.

    Ich kenne ein Testament, da "kloppen" sich die verschiedenen möglichen "Erben" seit 20 Jahren, ob z.B. die Form beachtet wurde.

    Da es nicht nur 1,50 Euro geht möchte ich nicht wissen, was das bislang an Kosten für Gutachter, Anwalt und Gerichte verursacht hat.
    Wäre der Erblassen nicht ganz so "knickrig" gewesen, hätte das einen Fachmann machen lassen.

    Schon seit geraumer Zeit beklagen Versicherte, dass Versicherer viel zu lang brauchen oder sogar nicht auf Anschreiben reagieren.
    Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als bei dem Schaden zunächst einmal in Vorkasse zu gehen.

    Eine Bearbeitungsdauer einer Beschwerde beträgt derzeit etwa 68 Tage.
    (Quelle: Dr. Sibylle Kessal-Wulf/Ombudsfrau Versicherungen)

    Wenn dein Anliegen in etwa so alt ist, würde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden.

    Sind Geschwister untereinander als gesetzliche Erben (ohne Testament) anzusehen? Ist ein Ausschluss nur über Testament möglich? W-230625-12

    Die gesetzliche Erbfolge gibt eine bestimmte Reihenfolge vor.

    In den meisten Erbfällen scheint diese Reihenfolge auch zu genügen.

    Wenn du eine Abweichung möchtest, vor allem dann wenn bestimmte Personen nichts erben sollen, dann empfiehlt sich ein notarielles Testament.

    Natürlich ist auch ein privatschriftliches Testament bindend, doch in solchen "Spezialfällen" würde ich den Rat eines Fachmannes vorziehen und damit auch die Kosten in Kauf nehmen.

    Welche Möglichkeiten der vollständigen Einlagensicherung von mehr als 100 T€ gibt es in Deutschland?

    Antwort auf die Frage: ***keine***

    Einlagen sind Girokontoguthaben, Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher, Sparbriefe des jeweiligen Hauses.

    Der Rest, z.B. eine festverzinsliche Anleihe der XYZ Bank unterliegt niemals der Einlagensicherung, ebensowenig irgendwelche wie auch immer "gestrickte" Derivate.


    Die gesetzliche Einlagensicherung pro Kunde pro Bank beträgt innerhalb der EU TEUR 100. Es ist dabei sicherlich ein Unterschied, ob die Bank in Land A oder Land B ihren Sitz hat.


    Wenn du also bei einer Bank ein Konto anlegen möchtest und willst mehr über deren Einlagensicherung erfahren, dann mach dich einfach auf der betreffenden Internet-Seite schlau.