Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.
Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht.
Ich habe noch etwas zu deinem Thema, denn das hat mich nicht so ganz "losgelassen".
Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025
Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreslohn 16000 Euro).
Ich glaube, hier könnte eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt hilfreich sein, denn die Aufforderung eine Steuererklärung rückwirkend für fünf Jahre einzureichen, finde ich etwas seltsam.
Wenn alle deine Kapitalerträge ausschließlich hier in Deutschland abgerechnet wurden, (egal von Aktiengesellschaften aus der EU oder "Timbuktu") dann sind ja auch die möglichen Steuern auf Dividendenerträge bereits abgeführt worden.
Sinn und Zweck der Abgeltungsteuer ist auch, dass die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, denn es hat bereits eine endgültige Besteuerung stattgefunden.
Wenn du aber im Ausland eine Bankverbindung hattest, dann zahlen die ausländischen Banken die Dividenden ja ohne Abzug von irgendwelchen Steuern aus.
Hier bist du dann selbstverständlich verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung zu machen und dort die Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) etsprechend zu deklarieren, damit das Finanzamt hier an deinem Wohnort die entsprechenden Steuern nachträglich einbehalten kann.
Soweit - so gut...
Ich selbst habe zu dem Thema Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern mal folgendes Erlebnis gehabt:
Ich habe die sogenannte Wohnsitzbescheinigung beim Finanzamt angefordert und die schriftliche Antwort war, dass ich die Steuern auf die Dividenden nicht (mehr) zurückfordern könne, weil mein Steuerbescheid bereits rechtskräftig wäre.
Ich musste dem Angestellten dann erst klarmachen, dass nicht das deutsche Finanzamt Steuern erstatten solle, sondern die betreffende ausländische Finanzbehörde.
Abschließend noch folgende Bemerkung: E
Eine Rückerstattung von Quellensteuern aus manchen Ländern geht flott (Schweiz, Finnland, Österreich, bei Belgien warte ich in der Regel so 3 Jahre und bei anderen Ländern dauert es häufig bis zum "Sankt-Nimmerleinstag".