Beiträge von Verleihnix

    So, jetzt bin ich auch nochmal online und bin ganz überrascht ob der vielen Kommentare (war dann aber ganz happy, dass sich die meisten gar nicht mit meiner Fragestellung beschäftigt hatten).

    Ich hab mir jetzt mal den nachstehenden Gesetzestext durchgelesen, dadurch noch etwas mehr Klarheit bekommen, aber immer noch nicht ganz verstanden (den Part mit "zuzüglich Ausschüttungen" - die ich ja nicht kenne, weil der ETF thesaurierend ist). Aber das ist nicht weiter schlimm, weil es ja Recher gibt und ich nur einen ca-Wert benötige und damit gut leben kann.

    Oder auch hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html

    Grundlage der Vorabpauschale ist das gesamte Jahr. -> (1)

    Bei unterjährigem Kauf, wird je 1/12 pro Monat abgezogen -> (2)

    Für die Berechnung der Vorabpauschale gilt der Kurs vom Jahresanfang (selbst dann, wenn Du den Fonds unterjährig gekauft hast).

    ...

    Auf Verlustfonds fällt keine Vorabpauschale an (bzw. dieselbe ist 0).

    Mit meinen Gedanken bin ich jetzt soweit, dass ich doch mit einer Vorabpauschale bzw. den Steuern darauf rechne und zwar aus folgendem Gedanken heraus: Wenn der Kurs vom Jahresanfang gilt - und nicht der Kurs, zu dem ich eingestiegen bin - dann ist die Wertentwicklung auf das gesamte Jahr 2024 betrachtet ja trotzdem positiv (Ich bin ja nur zum im Dezember blödest möglichen Zeitpunkt eingestiegen, so dass "nur" die Wertentwicklung meines Depots negativ war, nicht aber die Wertentwicklung übers gesamte Jahr 2024). Dh. meine persönliche Vorabpauschale wird 1/12 sein, auch wenn ich persönlich am Jahresende einen Verlust hatte, dh. die Steuer darauf wird so oder so nicht wirklich hoch sein (danke nochmal für den Hinweis darauf, bin nimmer sicher, ob ich es bei meiner Rechnung berücksichtigt hatte, auch wenn es mir vom Prinzip her bewusst ist).

    Keine Vorabpauschale wird also nur anfallen, wenn der Wert zum Jahresbeginn höher war als der Wert zum Jahresende - unabhängig vom Zeitpunkt des unterjährigen Kaufes. Sobald die Steuer auf die Vorabpauschale abgezogen wurde von den betroffenen Aktien-ETFs (Depot Scalable Capital), werde ich hier aber nochmal ergänzen.

    Eigentlich ist die Rechenbasis der Wert der Anteile vom 02.01.2024. Aber selbst wenn du mit 75k rechnest, kommt heraus:

    75.000*2,29%*0,7*1/12 = 100€ VAP

    Und darauf noch die Steuer: ca. 26€

    So langsam fühle ich mich beruhigt genug, danke!

    Vielleicht bastele ich mir fürs nächste Jahr mal eine Formel für meine Excel-Liste, solange nutze ich aber noch die fast idiotensicheren Werte von Finanztest.

    (also diese hier:

    35 € pro 10.000 € für einen Aktien-ETF

    46 € pro 10.000 € für einen Geldmarkt-ETF).

    Wie viel hast du berechnet und wie hoch ist dein ETF-Vermögen?

    Aktienfond ist bei comdirect

    Geldmarkt-ETF bei Traders Place

    Aktien-ETFs bei Scalable

    Aktienfond hat Wert knapp 28.000 und auf dem entsprechenden Verrechnungskonto habe ich 480 Euro. Aktienfond lag dort bereits vor 2024. Bei der Berechnung der Vorabsteuerpauschale letztes Jahr gabs erst eine Abbuchung, dann eine Rückerstattung (dummerweise aufs Girokonto statt aufs Vetrechnungskonto, daher sind dort Sollzinsen angefallen, die dann reklamiert werden mussten - daher auch meine grundlegende Verunsicherung).

    Geldmarkt-ETF hatte Wert 31.12.2024 knapp 75.000 und seit dieser Woche knapp 140.000 und auf dem entsprechenden Verrechnungskonto habe ich 480 Euro. Geldmarkt-ETF habe ich seit Dezember 2024.

    Aktien-ETFs hatten einen Kaufwert von knapp 150.000 und hatten zum Jahresende ca. 3.300 Verlust gemacht.

    Auf dem entsprechenden Verrechnungskonto habe ich genug Geld (läuft als "Tagesgeld" ).

    Genau das stimmt nicht. Wenn der ETF in 2024 gestiegen ist (der ETF, nicht deine Anteile) bist du da mit 1/12 bei der Vorabpauschale dabei,

    Echt jetzt? Wenn ich persönlich keinen Gewinn gemacht habe, seit ich den ETF habe, aber der ETF im selben Jahr VOR meinem Kauf Gewinn gemacht hat, dann wird bei mir trotzdem 1/12 Vorabsteuerpauschale fällig 😳, diese Logik ist für mich schwer nachvollziehbar...

    Hallo Zusammen,

    ist mir zwar etwas peinlich, aber vermutlich bin ich doch zu blöd für das Thema Vorabsteuerpauschale:

    Ich bin davon ausgegangen, dass die Vorabsteuerpauschale zum 01.01.2025 automatisch von den Banken abgezogen wird, allerdings wurde bei mir nichts abgezogen und zwar weder auf den Aktien-Fond, der etwas über 4000 Euro gestiegen ist, noch für den Geldmarkt-ETF, der ja auch ein bisschen gestiegen ist. Dass die roten Zahlen meiner Mitte Dezember gekauften Aktien-ETFs keine Vorabsteuerpauschale auslösen verstehe ich ja, aber warum nicht bei den zwei erstgenannten (Aktien-Fond und Geldmarkt-ETF) - oder kann da jetzt noch was kommen?

    Sorry…aber Werkstudentenprivileg geht vor..

    Wen dem tatsächlich so wäre - was ich wie geschrieben nicht beurteilen kann - so wäre das natürlich für @derlinkmm nicht zielführend. In dem Fall würde ich dann - um günstig an eine Krankenversicherung zu kommen, statt des Werksstudentenvertrags lieber einen Mini-Job zusätzlich zum Midi-Job machen, dann hast 560 Midi-Job + 556 vom Mini-Job, vielleicht reicht das ja vielleicht auch, immerhin zahlst du dann nicht mal einen Euro für KV, PV, ALV + RV zusammen, könnte günstiger sein, als freiwillig versichert. Vielleicht ist der Midi-Job-Anbieter ja auch bereit, dir einen größeren Vertrag zu geben - für ihn ist ja ein Midi-job in der Höhe nicht sonderlich attraktiv, das macht er vermutlich nur, um dir einen Gefallen zu tun.

    Hi

    Midi-Job bist auf jeden Fall sozialversichert (KV, PV, RV, ALV).

    Ob du nebenher einen Werksstudentenvertrag machen kannst, kann ich dir nicht sagen, aber ich vermute eher nicht, sollte dir aber der AG vom Werksstudentenvertrag sagen können. Du wirst aber auf jeden Fall mit beiden Jobs zusammen nicht mehr als 2000 Euro verdienen dürfen, sonst ist der Midi-Job hinfällig.

    Edit:

    Studenten als Minijobber, Werkstudent oder Arbeitnehmer beschäftigen?
    Bei der Beschäftigung von Studierenden fallen je nach Beschäftigungsart unterschiedlich hohe Abgaben in der Sozialversicherung an. Ein Überblick.
    www.haufe.de

    Dass man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, heißt ja nicht unbedingt, dass man das Unternehmen am Tag der Unterschrift sofort verlässt. Leider hat sich der TE ja nicht wieder gemeldet.

    Den Hinweis auf die 11 monatige Kündigungsfrist, würde ich so verstehen, dass er schon sehr lange im Unternehmen ist...

    Zum 1. Abschnitt:

    Deswegen habe ich es so formuliert, dann kann es sich jeder selbst ausrechnen

    Zum 2. Abschnitt:

    Relevant für das von mir Geschriebene ist die Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer hätte, wenn ich mich richtig erinnere.

    Es ging ja um den Arbeitslosengeldbezug und die Überbrückung ohne Anstellung, ansonsten ist mein Kommentar ja hinfällig. Hoffe, wir reden nicht aneinander vorbei.

    Grundsätzlich natürlich keine Garantie für meine Aussage.

    In deinem Alter kenne ich mich nicht aus, daher nur grundsätzlich:

    Wenn du nicht mehr arbeiten willst, warte mit dem Beantragen des ALG 1 Jahr und 1 Tag, dann ist der Abfindungsbetrag unschädlich.

    Freiwillige Krankenversicherung musst du in voller bisheriger Höhe zahlen, inkl. Arbeitgeberbeiträge für den Zeitraum Datum Unterschrift Aufhebungsvertrag + Dauer deiner Kündigungsfrist.

    Die Seiten vom Privatier sind sehr zu empfehlen!

    Angenommen Ihr wärt Mitte 50 und habt 1 Mio € auf die man nicht angewiesen ist (andere Einkommensquellen reichen sicher aus, um das restliche Leben zu gestalten) und es kommt vermutlich sogar noch regelmäßig aus den anderen Quellen dazu, was würdet Ihr damit machen?


    Wenn ihr (deine Frau und du) euer Leben gut durchgerechnet habt, inklusive lange pflegeintensive Krankheit im Alter und dafür diese 1 Mio € nicht benötigt, dann würde ich diese in einen weltweiten ETF stecken und dort liegen lassen und - so ihre tatsächlich am Ende nicht für die Pflege benötigt - den Kindern vererben. UND - Das Allerwichtigste - ich würde mir mehr Gedanken machen, was ich durch meine finanzielle Freiheit Schönes/Sinnvolles mit meinem Leben anfangen möchte und die Verwaltung meines immensen Vermögens einfach halten, um nicht zu viel Lebenszeit damit zu verbringen. Das Zweitwichtigste wäre für mich den Nachwuchs so heranzuführen, dass sie zwar die Sicherheit des Geldes schätzen und es verantwortungsvoll verwalten für die nächste Generation, aber sich nicht drauf ausruhen sondern selbst Leistungsträger werden, zumindest bis sie ebenfalls Mitte 50 sind.

    Gerd Kommer hat dazu übrigens 2 passende Bücher (zumindest von den Buchbeschreibungen her)

    Finanzielle Freiheit gibt es in meinen Augen nur, wenn man sein restliches Leben sinnvoll verbringt und nicht mehr jeder Rendite hinterherlaufen muss. Ggf. wäre auch ein seriöser Vermögensverwalter eine Option, aber das wäre mir auch schon wieder zu aufwendig 😉

    Ähhh....nein!? Runter geht es erst bei negativen Zinsen.

    Danke, hab mich eben auch schon gefragt, ob ich das Prinzip Geldmarkt-ETF falsch verstanden habe. Bei TER von 0,10% sollte die Einlage doch solange nicht weniger wert werden, solange der Leitzins 0,1% nicht unterschreitet oder sehe ich das tatsächlich falsch?