Ich
Hallo AdiG,
Ist so schlicht nicht richtig. In der Wohngebäudeversicherung ist das ganze Haus z.B. gegen Feuer versichert. Bei Totalschaden werden die Fenster oder eben das Glasterrassendach bei der Entschädigung nicht herausgerechnet, wenn keine separate Glasversicherung besteht. Soweit Sie da anderer Meinung sind, zeigen Sie mir bitte den Ausschluss in den Musterbedingungen des GDV.
Gruß Pumphut
ich kann die Aussage von AdiG bestätigen. Wenn das ganze Haus abbrennt, wird natürlich nicht der Glasschaden herausgerechnet. Meine Gebäudeversicherung hat mir kürzlich, für kleines Geld, den Baustein "Glasschäden" separat angeboten, für den Fall das eine Fensterscheibe oder zum Beispiel der Wintergarten durch Wettereinfluss zu Bruch geht