Rentenversicherung mit Wahlrecht

  • Ergänzung: Der Vertrag kann 2 Jahre beitragsfrei gestellt werden. Danach entfällt die Befreiung von der Kapitalertragssteuer. Damit hat sich die Überlegung, dass angesparte Kapital dort bis zum regulären Ablauf noch ein paar Jahre ordentlich verzinst liegen zu lassen erledigt.

  • Wer sagt das? Mit welcher Begründung? Wo steht das???

    Das war mir so auch neu. Zumindest das hier habe ich gefunden:
    "Steuerliche Aspekte einer Beitragsfreistellung
    In dem Zusammenhang müssen auch mögliche Steuervorteile bedacht werden. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, darf die Pause nicht mehr als zwei Jahre dauern.

    Dann bleiben die Erträge komplett steuerfrei. Ansonsten wären die Erträge aus den späteren Einzahlungen steuerpflichtig. Bei Policen, die ab 2005 ausgestellt wurden, sind drei Jahre Auszeit denkbar.

    Die Steuerbefreiung gilt ohnehin nur für 50 Prozent des Ertrags, bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr."
    Quelle: https://lebensversicherung-verkaufen.net/ratgeber/leben…gsfrei-stellen/

    Wenn ich das richtig verstehe, verliert man auch nicht die komplette Steuerfreiheit. :/

  • Ok, das gilt aber nur, wenn die Beitragsfreistellung beendet wird und nur für die Erträge der später eingezahlten Beiträge.

    Wenn die Versicherung für 10 Jahre bis Fälligkeit beitragsfrei bleibt, bleibt alles steuerfrei.

    Damit hat sich die Überlegung, dass angesparte Kapital dort bis zum regulären Ablauf noch ein paar Jahre ordentlich verzinst liegen zu lassen erledigt.

    Dieser Satz kann getrost gestrichen werden.

    Aktuelles Schreiben von Cosmos.

    Bei Cosmos ist eine Beendigung einer Beitragsbefreiung nach gut 2 Jahren gar nicht mehr möglich. Damit verhindern die die komplizierte Berechnung zur Trennung von steuerpflichtigen und steuerfreien Erträgen.

    Zumindest bei den Flex-Verträgen ist es aber möglich, nach knapp 2 Jahren die Beitragsfreistellung aufzuheben und einen Monat später erneut freizustellen. Das geht in der App ohne Bedingungen. Das ist vermutlich auch steuerlich akzeptiert.

  • vielen Dank nochmal für die rege Teilnahme an der Diskussion.

    Nach jetzigen Kenntnisstand ist es so:

    Erträge aus Altverträgen (Verträge bis 31.12.2004 ) sind grundsätzlich steuerfrei, wenn:

    • Laufzeit mindestens 12 Jahre,
    • und mind. 5 Jahre Beitragszahlungsdauer.

    Die Abrufphase( i.d.R. 5 Jahre) verlängert die Laufzeit, schadet aber nicht der Steuerfreiheit.

    D.h. die vertraglich vereinbarte Verzinsung auf das angesparte Kapital läuft unabhängig von einer Beitragsfreistellung bis zum Ablauf weiter. Also keine ganz so schlechte Anlage für bis zu 5 Jahre.

  • Den Zeithorizont der Anlage sehe ich bei 5-10 Jahren. Welche Erfahrungen oder Empfehlungen gibt es Eurerseits?

    LG Andreas

    Tendenziell würde ich den Altvertrag laufen lassen, es sei denn, man benötigt das Geld. Britische Kapitalversicherungen lassen auch eine Teilauszahlung zu. Da könnte man nochmal nachfragen.

  • D.h. die vertraglich vereinbarte Verzinsung auf das angesparte Kapital läuft unabhängig von einer Beitragsfreistellung bis zum Ablauf weiter. Also keine ganz so schlechte Anlage für bis zu 5 Jahre.

    Wobei die Frage, die Du bis heute nicht eindeutig beantwortest hast, wie hoch diese Verzinsung wäre. Also Garantiezins - alle laufenden Kosten des Versicherungsvertrags.

    Bei meiner Versicherung von 1990 würden die laufenden Kosten mit 0,8% p.a. zu Buche schlagen. Letztlich aber auch dann immer noch besser als aktuell eine Festgeldanlage mit ähnlicher Laufzeit (unter Berücksichtigung der Steuerfreiheit).

  • Wobei die Frage, die Du bis heute nicht eindeutig beantwortest hast, wie hoch diese Verzinsung wäre. Also Garantiezins - alle laufenden Kosten des Versicherungsvertrags.

    Bei meiner Versicherung von 1990 würden die laufenden Kosten mit 0,8% p.a. zu Buche schlagen. Letztlich aber auch dann immer noch besser als aktuell eine Festgeldanlage mit ähnlicher Laufzeit (unter Berücksichtigung der Steuerfreiheit).

    Zu den Kosten gibt es bislang auch nur die oben zitierte Aussage seitens des Versicherers, die noch Interpretationsspielraum lässt. Also keine Kosten für die Beitragsfreistellung oder generell keine laufenden Kosten mehr. Letzteres ist wohl eher unwahrscheinlich. Bei der nächsten Jahresmeldung wird der Schleier gelüftet. Beziehen sich die 0,8% in deinem Vertrag auf den jährlich/monatlich eingezahlten Beitrag oder auf das angesparte Kapital? In meinem Vertrag sind die ausgewiesenen Kosten (erst seit 2016 vorgeschrieben) über die Laufzeit konstant. D.h. der prozentuale Anteil am Zinsertrag verringert sich, je länger der Vertrag läuft. Anderseits haben die Kosten zu Anfang den Zinsertrag der Anlage komplett vernichtet. Aus heutiger Sicht eine schlechte Geldanlage. Aber mit 30 denkt man, die Rente ist soweit weg und die avisierte Zahl sieht großartig aus.

  • Beziehen sich die 0,8% in deinem Vertrag auf den jährlich/monatlich eingezahlten Beitrag oder auf das angesparte Kapital?

    Bei meiner Police von 1990 muss der Versicherer gar keine Kosten nennen.
    Die Kostenquote ist aus der Standmeldung der Versicherung errechnet:
    Rendite einer Kapitallebensversicherung

    In den Rechner habe ich die jeweils aktuellen Rückkaufwerte und die garantiere Leistung bei Beitragsfreistellung eingetragen. Möglicherweise kommt 2031 zur garantierten Leistung noch ein Anteil am Schlussüberschuss sowie an den Bewertungsreserven dazu. Aber das weiß man eben erst wenn die Schlussrechnung der Versicherung vorliegt.
    Rechnen tue ich nur mit den Garantiewerten. Und da sieht es halt so aus, dass von den 3,5% p.a. Garantiezins bei Beitragsfreistellung nur 2,7% p.a. auch garantiert sind bzw. im Kapital ankommen.

  • In meiner alten KLV von 1999 kommen 3,72% nach Kosten von garantierten 4% an.

    Das hängt natürlich sehr von der Gesellschaft ab. Cosmos gehört zu den Günstigen.

    Die Allianz gehört wohl eher nicht zu den günstigen Gesellschaften. :rolleyes:
    Ich hoffe noch auf etwas Schadensbegrenzung durch die Schlussbonus. 2031 weiß ich dann was herauskommt.

  • In meiner alten KLV von 1999 kommen 3,72% nach Kosten von garantierten 4% an.

    Das hängt natürlich sehr von der Gesellschaft ab. Cosmos gehört zu den Günstigen.

    Die zahlen heute alle nur noch den Garantiezins, der nach dem Zinshoch 1992 für kapitalbildende Rentenversicherungen 4% war. Bei Cosmos sind die laufenden Kosten bei zentralisierten Vertrieb günstiger, zaubern können die auch nicht. Die britischen Versicherer kamen mit dem Garantiezins nicht zurecht, weswegen (bis auf Standard Life ggf. Canada Life ) das Land verlassen haben.

  • Die zahlen heute alle nur noch den Garantiezins, der nach dem Zinshoch 1992 für kapitalbildende Rentenversicherungen 4% war.

    Von 1986-1994 lag der Garantiezins bei 3,5% p.a. :rolleyes:
    Hier die Entwicklung des Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen/Rentenversicherungen im Laufe der Zeit: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstrechnungszins

    Der Garantiezins bezieht sich ausschließlich auf den Sparanteil der Versicherung nach allen Kosten.
    Meine stillgelegte bAV zahlt mir 2,75% Garantiezins, von denen dann aber nur 1,6% bei mir ankommen. <X