Meine aktuellen Überlegungen für Veränderungen sehen so aus, ich lasse mich aber gerne von etwas anderem überzeugen:
Jeder hat ein Einzelkonto wo das eigene Gehalt eingeht (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)
- Von meinem Konto gehen die Kreditraten ab
- Versicherungen die uns als Einzelperson betreffen, gehen vom jeweiligen Gehaltskonto ab.
- (optional) Wir überweisen monatlich Geld auf ein Gemeinschaftskonto
Jeder hat ein Einzeldepot für (mit jeweiliger Vollmacht für den Ehepartner)
- einen eigenen ETF
- einen eigenen Geldmarktfonds als Tagesgeldersatz
Bei der Frage ob das Gemeinschaftskonto bestehen bleiben soll, um laufende Kosten zu decken, bin ich unschlüssig.
Hi,
ich hatte das mit meinem Steuerberarter besprochen und dann bei uns wie von Dir oben schon skizziert umgesetzt. Du ziehst m.E. die richtigen Schlüsse.
Grundsätzlich hat auch während der Ehe jeder Partner sein eigenes Vermögen. Mit entsprechender Auswirkung auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer (und den Freibeträgen). Davon zu trennen ist die Behandlung im Rahmen eines Zugewinnausgleiches, bei dem dann der Zugewinn aufgeteilt wird. Es wird fälschlicheweise öfters davon ausgegangen, dass wenn der Zugewinn hälftig ausgeglichen wird, dann das Vermögen auch jedem zur Hälfte gehört. Das ist allerdings nicht so.
Die Trennung der Anlage ist bei größeren Vermögen daher sehr empfehlenswert. Sonst kann unter Umständen das Fianzamt gegenseitige Schenkungen unterstellen, vor allem wie bei Dir, wenn zwischen Einzel- und Gemeinschaftsanlagen umgebucht wird. Je höher das Vermögen, umso höher ist das Risiko zukünftiger Probleme. Im Extremfall ist dann schon ein Teil der Freibeträge mit diesen gegenseitigen Schenkungen verbraucht und Du zahlst Schenkungssteuer auf Dein eigenes Vermögen.
Beim gemeinsamen Girokonto (beide Gehälter gehen ein) sieht es wieder etwas anders aus, da ihr gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen habt und dadurch eine Schenkung nicht so leicht nachzuweisen ist.
Allerdings ist die saubere Lösung sehr einfach (so wie von Dir beschrieben und das haben wir auch so für uns umgesetzt):
- Ein gemeinsames Girokonto von dem alle Ausgaben bestritten werden.
- Zwei Einzel-Girokonten auf denen Euer Gehalt eingeht.
- Monatliche Umbuchungen von den Einzelkonten auf das Gemeinschaftskonto nach einem festgelegten Prozentsatz und in der Höhe, die ihr regulär im Monat benötigt. Auf was ihr euch da auch immer einigt. Wir haben die Aufteilung prozentual nach unserem Netto-Einkünften (Gehalt und Vermietungseinkünfte) mit 60/40 festgelegt. Sollte am Girokonto mal zu wenig Guthaben sein, dann gibt es eine Umbuchung im Verhältnis (60/40).
Die Annuität des gemeinsamen Hauses kann auch von diesem gemeinsamen Girokonto abgebucht werden. Was ja auch fair wäre, da ihr ja beide darin wohnt.
- Überschüsse und z.B. Geldschenkungen werden über die Einzel-Girokonten abgewickelt. Dort werden auch alle fällige Anlagen gebucht bzw. die Sparraten davon abgebucht. Die Anlagen erfolgen jeweils auf Einzelkonten ohne Vermischung.
- Jeweils gegenseitige Vollmachten auf alle Konten und Anlagen.
- Bei höherem Vermögen und Kindern solltet ihr euch mit "Berliner Testament" und "Supervermächtnis" beschäftigen.
Das mit vorzeitigen Schenkungen könntet ihr auch mit der gezielten Steuerung der gegenseitigen Einzahlungen auf das gemeinsame Girokonto, zumindest etwas steuern. Du zahlst z.B. relativ viel auf das gemeinsame Girokonto ein, deine Frau relativ wenig. Da Du Deiner Frau und Sie Dir unterhaltspflichtig bist, könntet die Quote z.B. 80/20 sein. Ich bin allerdings kein Steuerberater, kann mir aber vorstellen, dass dies nicht beanstandet wird. Damit könnt ihr schon Vermögen zu Gunsten Deiner Frau steuern ohne die Freibeträge zu berühren. Ansonsten ist es eben eine Frage des gegenseitigen Vertrauens, ob Du Deiner Frau schon zu lebzeiten etwas schenkst. Im Bezug auf die zukünftige Erbschaftssteuer wäre es schon sinnvoll, da die Freibeträge ja alle 10 Jahre von neuem beginnen. Ihr solltet allerdings eine Regelung im Falle einer Scheidung vorsehen und euch da steuerlich beraten lassen.