Erfahrung Zeitwertkonten (Arbeitszeitkonten)

  • Hallo Zusammen,

    momentan begegnen mir einige Leute, deren Firmen solche Konten anbieten. Heißt Geld, Übersunden, Urlaubstage einzahlen und dann mit Altersteilzeit, Elternzeit, Zeit für Pflege eines Angehörigen oder Sabbatical ausgleichen. Mittlerweile sind einige Anbieter auf dem Markt, die sich damit beschäftigen. Hat jemand damit Erfahrung bzw. bietet der Arbeitgeber so etwas an?

  • Hi ichbins

    Mein Arbeitgeber, ein Konzern, bietet das an. Man kann Überstunden einzahlen, die entsprechend des Stundenlohns in Geld umgerechnet werden. Außerdem Bonusanteile und Gehaltsanteile. Für Ü57 gibt es Altersfreizeit. Nimmt man sie nicht, kann man sie ins Konto einzahlen.

    Leider ist der Fonds in den investiert wird quasi renditefrei, die Firma argumentiert, man müsse eine Beitragsgarantie erreichen. Ich zahle nur Überstunden ein, ca. 3000 Euro pro Jahr. Überlegung ist, dass ich die Überstunden sonst in Phasen abfeiern würde wo eh nicht viel Stress auf der Arbeit ist, erste Januarwoche zB, das bringt mir nichts also investiere ich. Früher sind in meinen Riester 2100 Euro geflossen (gekündigt) da sind Renditefreie 3000 doch auch was.

    Die Hochrechnung sagt, ich werde damit über 100.000 Guthaben erreichen. Bin 40, was das in 25J bringt werde ich sehen. Letztlich ist es einfach ein Baustein neben GRV und ETF, da weiß ich ja auch nicht, was ich in 25J davon genau habe. Irgendwas positives wirds schon sein.

    P.S. noch kann ich nur früher in Rente. Nächstes Jahr wird ein Sabattical Modell eingeführt.

  • Danke @chris2702 , es scheint da verschiedene Modelle zu geben, bei einem Bekannten gibt der AG ein Drittel der freiwilligen Einzahlungen dazu. Auch kann er wie du die Überstunden verwenden. Parallel dazu läuft eine Art Punktesystem aus dem hervorgeht was an freien Monaten bereits erreicht ist. Soll dann wohl eine 100% Zahlung während des vorzeitigen Ruhestands oder anderer Freistellung (inclusive.aller Zahlungen in die Sozialkassen)geben. Bei keiner Nutzung, wird der Betrag zum Ruhestandsbeginn ausgezahlt.

  • Ich glaube das Thema ist komplex und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Ich hab mich noch nie mit Freunden darüber unterhalten, obwohl deren Arbeitgeber das sicher auch haben (BASF, Commerzbank, ProcterGamble, VW). Müsst ich eigentlich mal fragen, ist mit 40+ halt nicht akut...

    Bei uns erhalten Tarifangestellte 30% Zuschuss. Außerdem verhandelt die Gewerkschaft Benefits die für sofortige Freizeit, versteuerte Auszahlung oder eine Einzahlung in das Zeitwertkonto genutzt werden können.

    Bei uns kann man aktuell wählen, ob man zu 50 oder 100% rausgeht, entsprechend früher reduziert man.

    Ich finde es einen phantastischen Benefit und zahle gerne meine Überstunden ein. Wegen der Nullrendite macht Gehalt oder Bonus keinen Sinn, Cash ist in ETF besser aufgehoben.

  • wird der Betrag verzinst?

    z.B- heute kosten eine Arbeitsstunde 100€

    Angenommen diese 100€ wird mit 1% verzinst 25 Jahre lang

    Bekommt der Arbeitnehmer dann 128€ ausbezahlt (nach 25 Jahre)

    Muss mich noch einmal erkundigen, soweit ich weiß werden verschiedene Modelle angeboten. ETFs sind wohl auch dabei, wenn ich genaueres weiß schreibe ich noch einmal.

  • So, neue Erkenntnisse:

    Die Einzahlungen werden bei meinem Bekannten nach seinem Wunsch angelegt. Zur Auswahl stehen Festgeld oder ETFs, welche da zur Auswahl stehen, konnte er mir nicht sagen.

    Das Festgeld bringt momentan etwas über 2%, die Überstunden werden auch verrechnet. Urlaubstage kann er nicht dafür nutzen, was ich auch für Richtig halte, Erholung muss sein!

  • Ich kram den Thread hier nochmal raus.

    Wer von Euch nutzt das Zeitwertkonto für den vorgezogenen Ruhestand? Ich selbst mach das sehr exzessiv (geplante 7-9 Jahre Freistellungszeit) und sehe folgende Vorteile vs. eines eigenfinanzierten Ruhestandes aus z.B. dem Depot.

    - Sparen aus Bruttobeträgen mit dadurch hohem Zins-Effekt

    - Krankenversicherung während der Freistellung

    - Weiterer Aufbau Rentenversicherungspunkte während der Freistellung

    - Bei langen Freistellungsphasen kein Problem mit der Krankenversicherung der Rentner

    - Über Beitragsbemessungsgrenze evtl. zusätzliche Einzahlung der SV-Anteile durch den AG

    - Evtl. zusätzliche Unterstützung durch Zuschüsse des AG

    Insgesamt komme ich auf eine aktienmarktnahe Verzinsung bei hoher Sicherheit.

    Allerdings gibt es auch Nachteile:

    - Unflexibel vs. eigener Vorsorge z.B. Depot

    - Unsicherheit bei langen Freistellungszeiten bzgl. Inflation.

    Wie seht Ihr das? Gibt es jemand, der hier auch mehrere Jahre Freistellung anspart? Was ist dabei noch zu beachten?

    Über einen Austausch zu dem Thema würde ich mich sehr freuen, da es im Detail dann doch eher komplex ist.

  • Für die Berechnung von zukünftigen Renten könnt ihr auch folgenden Rechner von destatis.de verwenden: Leibrentenrechner

    Es wird mit einer aktuelle Periodensterbetafel gerechnet. Dazu kann der Zinsfuß gewählt werden. Bei Inflationsgeschützten Renten wöre es dann 0%. Konservativer (Rente steigt 0,5% weniger als Inflation) z.B. 0,5%. Bei nicht inflationsgeschützen Betriebsrenten dann 2,5% oder 3% wählen. Unter dem Punkt "Beginn und Dauer" dann aufgeschoben wählen und das geplante Startdatum der Rente auswählen.

    Falscher Thread sorry.

  • Wie geht das?

    Vereinfacht gesagt ist „Freistellung“ nichts anderes als ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung mehr abfordert.

    Ja, das stimmt. Aber es gibt abhängig vom Arbeitgeber zusätzliche Leistungen. z.B. Zuschüsse in das Zeitwertkonto, oder zusätzliche Regelungen.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber auch seine Sozialversicherungsbeiträge in das Zeitwertkonot einbringen muss, da später auch diese Beiträge vom Zeitwertkonto abgeführt werden. Also in der Freistellungsphase AG+AN-Beiträge davon bezahlt werden.

    Das aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber kann allerdings freiwillig auch die Sozialversicherungsbeiträge überhalb der Beitragsbemessungsgrenze in den Vertrag einzahlen. Diese Zahlung steht dann zusätzlich für die Freistellungsphase zur Verfügung.

  • - Unsicherheit bei langen Freistellungszeiten bzgl. Inflation.

    Wie seht Ihr das? Gibt es jemand, der hier auch mehrere Jahre Freistellung anspart? Was ist dabei noch zu beachten?

    Ergänzend würde ich die lange Ansparzeit als Thema sehen, worüber es sich nachzudenken lohnt.


    Bei uns gibt ist die Vorgabe, dass man als monatliche Auszahlung unter der Annahme, dass man überhaupt nicht mehr arbeitet, einen bestimmten Prozentsatz des letzten Gehalts nehmen muss. Ich meine, das ist irgendwas zwischen 60 und 70 %.

    Gerade die Leute mit gutem Gehalt, die vor dem Ruhestand ihr Haus abbezahlt haben und deren Kinder ihre Ausbildung/Studium abgeschlossen haben, würden vielleicht mit 50 % ihres letzten Gehalts oder noch weniger auskommen, was den Bezugszeitraum entsprechend verlängern würde. Das ist aber nicht möglich.

    Die Verbindung zum letzten Gehalt vor der Entnahme ist auch an folgender Stelle kritisch: Wenn ich z.B. im ersten Jahr einen monatlichen Betrag einzahle, so dass ich nach einem Jahr einen Monat Freistellung erarbeitet habe, ist dieser Betrag nach Jahrzehnten (und den darin folgenden Gehaltsanpassungen) immer weniger wert und dieser Betrag reicht dann nicht mehr für einen vollen Freistellungsmonat. Da spielt dann die Anlageform des Kapitals eine Rolle, ob das wenigstens in Ansätzen mitwächst.


    Oben schrieb jemand, dass sein Arbeitgeber darüber nur eine Vorruhestandsregelung zulässt. Ich könnte darüber vollständig früher aufhören zu arbeiten oder in Altersteilzeit. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber einen erheblichen Zuschuss ins Langzeitkonto. In der regulären Ansparphase gibt es nur einen winzigen Zuschuss des AG.
    Und dazu gibt es noch flexible, jederzeit mögliche Freistellungen - Erweiterung der Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Sabbatical (weil ich mal eine Auszeit brauche). Ich denke, hier muss jeder schauen, was sein Arbeitgeber erlaubt und wie/ob das zur Lebensplanung passt.

  • Die Verbindung zum letzten Gehalt vor der Entnahme ist auch an folgender Stelle kritisch: Wenn ich z.B. im ersten Jahr einen monatlichen Betrag einzahle, so dass ich nach einem Jahr einen Monat Freistellung erarbeitet habe, ist dieser Betrag nach Jahrzehnten (und den darin folgenden Gehaltsanpassungen) immer weniger wert und dieser Betrag reicht dann nicht mehr für einen vollen Freistellungsmonat. Da spielt dann die Anlageform des Kapitals eine Rolle, ob das wenigstens in Ansätzen mitwächst.

    Das ist grundsätzlich die Frage nach der Rentabilität des gesamten Konstruktes.

    Bei uns werden z.B. die Ansprüche in einer nicht gerade rentitestarken Lebensversicherung zu um die 2,6% angelegt. Aber da die Sparbeiträge aus dem Bruttogehalt kommen verdoppelt sich die Verzinsung zu einer Nettoauszahlung auf 5%. Dazu kommen noch Zuschüsse des Arbeitgebers und der Vorteil in der Freistellungsphase, dass die Krankenversicherung dann mit bezahlt wird. Auch dieser "Wert" erhöht die theoretisch notwendige Verzinsung einer alternativen Anlage deutlich über Inflation und hin zu Aktienmarkt-Renditen.

    Die Alternative wäre selbst aus dem Nettogehalt anzusparen, den Zugewinn zu versteuern und selbst die Krankenversicherungsbeiträge aufzubringen.

    Oben schrieb jemand, dass sein Arbeitgeber darüber nur eine Vorruhestandsregelung zulässt. Ich könnte darüber vollständig früher aufhören zu arbeiten oder in Altersteilzeit. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber einen erheblichen Zuschuss ins Langzeitkonto. In der regulären Ansparphase gibt es nur einen winzigen Zuschuss des AG.
    Und dazu gibt es noch flexible, jederzeit mögliche Freistellungen - Erweiterung der Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Sabbatical (weil ich mal eine Auszeit brauche). Ich denke, hier muss jeder schauen, was sein Arbeitgeber erlaubt und wie/ob das zur Lebensplanung passt.

    Das ist genau der Punkt. Es muss passen, da es schon eher unflexibel ist.

    Aber wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann gibt es m.E. keine bessere Möglicheit vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.

  • Ich empfinde es nicht, zumindest das mir bekannte Model, als unflexibel. Wenn ich die angesparten Stunden, Tage und Geldbeträge für verschiedene Dinge nutzen kann, ist mir das lieber als reine Altersteilzeit oder Vorruhestand. Hier kommen ja noch einige andere Möglichkeiten, wie oben beschrieben, dazu. Vielleicht sind aber nicht alle Modelle so flexibel.

  • Wer von Euch nutzt das Zeitwertkonto für den vorgezogenen Ruhestand?

    Noch spare ich an, Die Freistellung wird (falls der Gesetzgeber bis dahin nicht noch mit den Bedingungen der GRV völlig durchdreht) 05/2026 beginnen und vermutlich für 7 Jahre dauern. Ggf. auch 8 oder 9 Jahre, da sie bei uns zwingend in der Altersrente enden muss.

    Sparen aus Bruttobeträgen mit dadurch hohem Zins-Effekt

    Bei uns gibt es nur ca. 1-1,5% Rendite auf die eigenen Beiträge. Der AG spart zwar auch parallel an, aber nicht in meinem Konto, womit ich auch auch nicht die Zinsen darauf direkt erhalte.

    Und dabei ist nicht bedacht, dass ich vor 5 Jahren ein bedeutend niedrigeres Brutto hatte.

    - Krankenversicherung während der Freistellung
    - Bei langen Freistellungsphasen kein Problem mit der Krankenversicherung der Rentner

    Beides ist u.U. sogar ein Nachteil. Je nachdem, wie man sonst seinen Vorruhestand finanzieren würde.

    Für die KVdR musst Du nur 9/10 der zweiten ...usw.... in der GKV gewesen sein. Egal, ob pflichtversichert, freiwillig oder kostenlos mitversichert.

    Lebt man nicht zu 100% von Dividenden oder Mieteinnamhen, ist der Mindestbetrag zur GKV/PV bisher noch recht gering im Vergleich zu dem, was man über die Entnhame aus dem Langzeitkonto zahlen muss.

    Weiterer Aufbau Rentenversicherungspunkte während der Freistellung

    Wenn das für dich relevant ist.

    Ich habe das für mich mal durchgerechnet, und selbst über die 7 Jahre ist das (bei meinen Konditionen) mittlerweile nahezu irrelevant. Bei mir bewegt sich das bei 10-12% zusätzliche Rentenpunkte. Real werden es weniger sein, da die Berechnungsgrenze immer weiter erhöht wird. Ich rechne da ja gegen die Freistellung auf eigene Kosten und nicht gegen die Vollzeit-Anstellung.

    Evtl. zusätzliche Unterstützung durch Zuschüsse des AG

    Das ist bei mir einer der Hauptgründe, dieses Modell zu wählen:

    • das Freusellungsgehalt liegt bei gut 70% meines letzten Bruttos (nach Einzahlung), also eher bei 50% der Tarifbruttos) und dieses belibt fest über die gesamte Entnahmephase.
    • Weitere Tarifzahlungen, die nicht Performanceabhängig sind, werden auf Basis das aktuellen Tarifentgeltes gezahlt (u.B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld)
    • Die zu 100% vom AG finanzierte BAV wird von ihm ebenfalls auf Basis des Tarifentgaltes weiter geführt, ich habe also 7 Jahre mehr Betriebszugehörigkeit, die in die BAV-Höhe einfließen.

    Unsicherheit bei langen Freistellungszeiten bzgl. Inflation.

    Diese habe ich im Depot auch, wenn ich zu 100% davon lebe. Eine sichere und nicht volatile Anlage, die über 7 Jahre garantiert die Inflation schlägt, muss man erst einmal haben. Man muss hier m.M.n. rechen, dass man das Geld sonst als Netto ausgezahlt bekommen hätte, es investiet/anlegt und in den Jahren der Freistellung zu 100% verkonsumiert (außer, es käme dabei ein erhblich höheres Netto heraus wie beim Arbeitzeitkonto).

    Meine Rentephase danach läuft hoffentlich einges länger und GRV+BAV decken mehr wie meinen Grundbedarf.

    Noch viel relevanter finde ich mittlerweile die Gefahr, dass die Politik während der Freistellungsphase die Bedinungen zur GRV grundlegend ändert.

    Also z.B.

    • kein vorzeitiger Renteneinttritt mit Abschlägun und 63 Jahren (und mind. 35 BJ)
    • erhebliche Erhöhung dieser Abschläge, wenn man vor 67 in Rente geht
    • Ersters am Besten noch in Kombination mit der Erhöhung des gesetlichen Rentenalters

    Mit Pech hat man das ganze mit einem Renteneintritt mit 63 geplant und landet am Ende der Freistellung in der Arbeitslosigkeit, weil man die dann geltenden Bedingungen für die GRV nicht mehr erfüllt.

    Bei uns gibt ist die Vorgabe, dass man als monatliche Auszahlung unter der Annahme, dass man überhaupt nicht mehr arbeitet, einen bestimmten Prozentsatz des letzten Gehalts nehmen muss.

    Das ist bei uns anders. Dort sind (ab 55) mind. 70% des Durchschnitts des eigenen Steuerbruttos der letzten 12 Monate zu finanzieren (also monatliches Tarifbrutto abzüglich der ezahlten Beiträge ins Langzeitkonto).

    Benötigt man in Deinem genannten Fall also z.B. nur 50% des eigentlichne Bruttos, so kann man 12 Moante lang 50% des Bruttos ins Langzeoitkonto abführen und die Freistellung mit 35% bis 50% des Bruttos finanzieren.

    Dazu muss man natürlich vorher schon auf das Netto verzichten anstatt "nur" Sonderzahlungen (z.B. Bonus, 13. Monatsgelaht) einzuzahlen.

    Bei uns werden z.B. die Ansprüche in einer nicht gerade rentitestarken Lebensversicherung zu um die 2,6% angelegt. Aber da die Sparbeiträge aus dem Bruttogehalt kommen verdoppelt sich die Verzinsung zu einer Nettoauszahlung auf 5%.

    Ich würde eins nicht vergessen (da Du auf die Rendite und nicht auf die Sicherheit abzielst):

    Du musst zum Freistellungszeitpunkt Dein aktuelles Brutto finanzieren (oder einen Prozentsatz davon) nicht das, welches Du zur Einzahlung hattest.

  • Ist das im Insolvenzfall des Arbeitgebers abgesichert?

    Und was passiert, wenn man vorher stirbt oder berufsunfähig wird?

    Ich kenne mich mit dem Konstrukt null aus, aber man geht damit ja schon enorm in Vorleistung gegenüber dem Arbeitgeber.

  • Ist das im Insolvenzfall des Arbeitgebers abgesichert?

    Und was passiert, wenn man vorher stirbt oder berufsunfähig wird?

    Ich kenne mich mit dem Konstrukt null aus, aber man geht damit ja schon enorm in Vorleistung gegenüber dem Arbeitgeber.

    Punkt 1 ja, läuft über externe Dienstleister, diese müssen sich rückversichern.

    Punkt 2 in dem Fall den ich kenne bekommt der Hinterbliebene eine finanzielle Entschädigung, ob das bei allen Verträgen so ist, weiß ich nicht.

  • Ist das im Insolvenzfall des Arbeitgebers abgesichert?

    Und was passiert, wenn man vorher stirbt oder berufsunfähig wird?

    Ich kenne mich mit dem Konstrukt null aus, aber man geht damit ja schon enorm in Vorleistung gegenüber dem Arbeitgeber.

    Hallo,

    das Geld liegt gesichert bei einem externen Institut, der Arbeitgeber kann bei Insolvenz nicht darauf zugreifen.

    Bei Tod geht es an die Erben, bei Arbeitsunfähigkeit kann es je nach Tarif entweder zusätzlich monatlich oder auf einen Schlag ausgezahlt werden.

    Ich bin Null in Vorleistung gegangen, weil es bei meinem Arbeitgeber Bestandteil des Gehaltes ist, ich habe keinen Euro eingezahlt, statt einer Regelung mit Altersteilzeit etc.

    Ich werde es ab November nutzen, für zweieinhalb Jahre arbeite ich nur noch 60%, bekomme die dann "fehlenden" 40% Gehalt von diesem Konto, das über 15 Jahre angespart wurde, zusätzlich hatte ich lediglich 180 Überstunden dorthin in Geldwert transferieren lassen.

    Die meisten Kollegen nehmen es am Arbeitsende am Stück, es sind dann 10 Monate, die man bei Reduzierung des Gehaltes zeitlich auch strecken darf, auf z.B. 12 Monate etc.

  • Ist das im Insolvenzfall des Arbeitgebers abgesichert?

    Und was passiert, wenn man vorher stirbt oder berufsunfähig wird?

    Wie schon geschrieben, wird sind die Einzahlungen über externen Anbieter abgesichert.

    Bei Berunfsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) Auszahlung als Störfall. Die vorher gesparten Sozialversicherungsbeiträge werden dann berechnet und dann in einer Summe abgeführt. Du musst allerdings dann den gesamten Betrag versteuern. Zwar mit Fünftelregelung aber kann bei entsprechender Höhe dann trotzdem zu einer höheren Steuerlast werden.

    b) Übertragung an die Rentenversicherung Bund. Dort wird dann das Zeitwertkonto weitergeführt. Nicht im "normalen" Rentenkonto sondern als separates Zeitwertkonto für vorzeitigen Ruhestand oder Sabbatical.

    Wenn Du z.B. Stirbst, dann wird es an die Erben ausbezahlt so wie unter Punkt a)