So, habe jetzt nochmal zur Vorabpauschale und der darauf anfallenden Steuer recherchiert und gelesen. Vermutlich habe ich jetzt mehr verstanden als vorher.
Würde jetzt mal selbst meine Vorabpauschale hier Schritt für Schritt berechnen und dann die Steuer darauf. Falls sich wer berufen fühlt, das zu kommentieren: immer gerne
Also, angenommen der Fondswert (hier = Depotwert) des ACWI IMI beträgt Anfang 2027 108k und der Basisertrag ist niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung. Basiszins beträgt 3,2%
Dann ergibt sich daraus folgender Basisertrag:
108.000 x 0,032 x 0,7 = 2.419,20 Euro
Da es sich beim ACWI IMI um einen Aktien-ETF handelt, bleiben 30% steuerfrei. Als Vorabpauschale ergibt sich daher
2419,20 x 0,7 = 1.693,44 Euro
Von dieser Vorabpauschale wären dann 25% Kapitalertragssteuer fällig und davon wiederum 5,5% Soli.
Da aber ein Freistellungsauftrag in Maximalhöhe (hier: 1.000 Euro) besteht, reduziert sich die steuerpflichtige Vorabpauschale wie folgt:
1.693,44 - 1.000 = 693,44 Euro.
Diese 693,44 Euro sind steuerpflichtig. Die Steuerlast beträgt:
693,44 Euro x 0,25 = 173,36 Euro (Kapitalertragssteuer)
173,36 x 0,055 = 9,53 Euro (Soli)
Die Gesamtsteuerlast, die Anfang 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht wird, beläuft sich somit auf
173,36 + 9,53 = 182,89 Euro.
Der Freistellungsbetrag von 1.000 Euro wurde dabei komplett ausgeschöpft und kann entsprechend nicht mehr anderswo (z. B. Tagesgeld) eingesetzt werden.
Die obige Berechnung gilt natürlich nur, wenn der ETF die vollen 12 Monate im Depot gewesen wäre.
Im hiesigen Fall ist es aber anders
Der ACWI IMI wurde erst Ende Juli gekauft. Deshalb reduziert sich die Vorabpauschale für 2026 auf Juli-Dezember, also 6 Monate.
Die Vorabpauschale für 2026 beträgt demnach
1.693,44 / 2 = 846,72 Euro
Wäre nun ein Freistellungsauftrag in maximaler Höhe 1.000 Euro eingerichtet, würde für 2026 keine Steuer aus der Vorabpauschale anfallen. Denn
1.000 - 846,72 = 153,28 Euro
Das Depot bliebe demnach Anfang 2027 für 2026 vorabpauschalensteuerfrei und es könnte für 2027 zusätzlich z. B. für´s Tagesgeld noch ein Freistellungsauftrag über 153,28 Euro eingerichtet werden.
Angenommen nun, es wäre aber kein Freistellungsauftrag für´s Depot erteilt. Dann würde die Steuerlast so aussehen:
846,72 x 0,25 = 211,68 Euro (Kapitalertragssteuer)
211,68 x 0,055 = 11,64 Euro (Soli)
Die Gesamtsteuerlast für die Vorabpauschale würde demnach betragen:
211,68 + 11,64 = 233,32 Euro
Hoffe, dass ich da alles richtig verstanden und gerechnet habe.
Falls das so ist, frage ich mich bloß noch, ob der unterjährige Ankauf von Fonds monatsgenau erst auf Ebene der Vorabpauschale in die Berechnung einbezogen wird oder bereits auf der Vorebene des zu errechnenden Basisertrages
