Beiträge von Referat Janders

    Hallo,

    danke für die schnelle Rückmeldung! Nein, leider nennt die Krankenkasse keine Rechtsgrundlage im Sinne eines Paragraphen zum Beispiel im Sozialgesetzbuch. Sie berufen sich nur darauf, dass sie das eben so machen, wenn es sich nicht um eine betriebliche Altersvorsorge (Lebensversicherung) handelt. Also Umrechnung auf 12 Monate bei privater Lebensversicherung statt 120 Monate (wie bei betrieblicher Lebensversicherung). Es scheint also so Usus zu sein. Deswegen auch meine Frage, ob das so rechtens ist.


    Freundliche Grüße

    Tinella

    Was schreiben die denn Wort für Wort?

    Was mich noch interessiert hätte: Eine wesentliche Variable ist ja die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung. Das Datum gebe ich ja im DRV-Antrag frei an; wird das irgendwie gegen-gecheckt? Also z.B. mit den im Versicherungsverlauf hinterlegten Zahlungen abgeglichen?

    Grundsätzlich wird das schon überprüft. Zeiten in Deutschland oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden erfasst. Wenn man im abkommenslosen Ausland erstmalig mit 16 geabeitet hat, dann mag das ggf. durchrutschen.

    Hallo.

    Grundsätzlich wirst Du Rente und Pension bekommen. Ggf. wird die Rente bzw. ein Teil davon bei der Pension gegengerechnet. In die entsprechenden Regelungen (Bund/Land) müsstest Du Dich einlesen. Je nach Versorgungsrecht musst Du zur Berücksichtigung der einzelnen Zeiten entsprechene Anträge stellen. Dein Dienstherr sollte Dir dazu etwas sagen können bzw. auf die entsprechenden Informationen verweisen.

    1. Solange er arbeitet: Pflichtversicherung mit Beiträgen aus Rente und Gehalt, nach Ende der Beschäftigung Beiträge auf die Mindestbemessungsgrundlage bei Beitragszuschuss aus der Rente.

    2. Wenn Beiträge nachberechnet werden, dann werden auch Meldungen nachgeholt.

    3. Grundsätzlich passiert das formlos. Du kannst das Formular S8003 verwenden, anrufen oder eine Postkarte schicken.

    "Ich, Person XY, nehme meinen Rentenantrag vom xx.xx.xxxx zurück. Gezeichnet: Person XY"

    Versicherungsnummer nicht vergesen und fertig.

    Sofern man nicht von Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Sozialamt aufgefordert wurde, ist man selbst Herr (oder Herrin) des Verfahrens und kann den Antrag bis zur Rechtskraft des Bescheides zurückziehen.

    Duregar: Vielen Dank für deine Anregungen.
    Da prüfe ich gerade, wie sich das auf die Sozialversicherungsbefreiung der selbständigen Tätigkeit auswirkt (Anfrage bei der KK). Aktuell bin ich für meine freiberufliche Tätigkeit befreit, v.a. auch weil ich überwiegend (mehr als 50%) angestellt tätig bin. Daürber hinaus wäre ich es wegen des Tätigkeitsbereichs sowieso, aber das könnte seitens der KK zu Diskussionen führen.

    Referat Janders: Vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Ich recherchiere gerade, inwiefern das möglich ist. Wir haben einen an den TVÖD angelehnten Tarifvertrag, in dem das Arbeitsverhältnis (analog zum TVÖD selbst) erst mit Erreichen der Regelaltersrente endet. Demnach wäre ein Weiterarbeiten trotz Rente mit 63 möglich.
    Wie das bei einer Teilrente genau geregelt ist, frage ich in den nächsten Tagen beim AG nach (auch hinsichtlich möglicher weiterer Einzahlungen des AGs in die betriebl. LV).

    Was hältst du von einer vorgezogenen Rente mit 63 und Ausgleich der Abschläge als dritter Option?

    Beide Varianten der vorgezogenen Rente (mit oder ohne Ausgleichszahlung) halte ich für erstrebenswerter als die Regelaltersrente.

    Ob Du tatsächlich das Geld für den Ausgleich in die Hand nehmen solltest hängt von der Steuerlast jetzt und in Zukunft ab. Je höher die Differenz zwischen der aktuellen und der künftigen Steuerlast ist, desto eher rentiert sich die Einzahlung.

    uha Du scheinst in der Materie zu sein, daher nochmal explizit die Frage (wichtig für meine Kalkulation): Du hast oben gesagt, eine freiwillige KV wäre nicht viel teurer (falls man keine weiteren Erträge hat). Nach meiner Info gilt aber auch in der Rente der Mindestbeitrag, so dass bei 800 Euro Rente ca 250 Euro KV/PV anfallen. Weißt Du dazu was? Danke

    Wenn keine weiteren (im Falle einer freiwilligen Versicherung beitragspflichtigen) Einkünfte vorhanden sind, dann wäre freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung grundsätzlich gleich teuer.

    Wo ein Grundsatz ist, da lauert auch die Ausnahme und die wurde mit der Mindestbemessungsgrundlage im Falle der freiwilligen Versicherung bereits genannt. Es gibt dann zwar auch den Beitragszuschuss durch die DRV, aber der berechnet sich aus der Rente. Man würde also auf dem Beitrag für die Differenz zwischen Mindestbemessungsgrundlage und tatsächlicher Rentenhöhe sitzen bleiben.

    Er war in der Zeit scheinselbständig; ein übler Arbeitgeber hat ihm quasi gesagt, für alle sei es besser, man meldet gar nichts an, und er bekommt sein Geld brutto für netto. Das Fass wollten wir rückwirkend nicht mehr aufmachen; lange her und könnte ihn ja auch auf die Füße fallen. In der Zeit war er selbstständlich auch nicht rentenversichert. Das erklärt auch u.A. die niedrige Rente.

    Korrekt, der Mann weiß noch nicht mal, DASS er überhaupt in eine PV einzahlt fürchte ich.

    Mein Freund ist etwas einfach strukturiert, aber extrem gutmütig und einfältig. Gleichzeitig hat der sein Leben lang wirklich hart körperlich gearbeitet; das triggert mich so an dem Fall.

    Im Falle von Schwarzarbeit verjährt die Beitragspflicht (des Arbeitgebers) erst nach 30 Jahren.

    Hallo.

    War er in den Lücken gar nicht krankenversichert? Auch nicht im Ausland?

    Das Kind bringt kvdr-technisch schon etwas, aber auch in Sachen Pflegebeitrag. Zahlt er etwa die ganze Zeit den erhöhten Pflegebeitrag?

    Ansonsten kann es sinnvoll sein (insbesondere in der geschilderten Konstellation), den Rentenantrag zurückzuziehen (geht bis Rechtskraft des Bescheides) und später erneut zu stellen. Es ist das Datum des Rentenantrages entscheidend, nicht das des Rentenbeginns.

    Wenn z.B. 600 Abgeordnete im Bundestag sehr wesentlich über eine hohe Staatsquote entscheiden, anstatt viel mehr Akteure am Markt, dann sehe ich da schon numerisch ein Risiko - ähnlich wie bei Monopolen und Kartellen. Da hat dann z.B. eine falsche Entscheidung ggf. viel größere Konsequenzen, als wenn sich richtige und falsche Entscheidungen zwischen viel mehr Akteuren im Wettbewerb mit- und gegeneinander "saldieren".

    Argumentierst Du gerade für einen größeren Bundestag? ;)

    Nebenbei: 1 Bundestag, 16 Länderparlamente, 401 Landkreise, noch mehr Städte und Gemeinden... Somit gibt es viele verschiedene Akteure.

    Zwei Dinge kann ich gedanklich nicht in Übereinstimmung bringen:

    1) Es wird allgemein gesagt, dass die Privatwirtschaft und der Freie Markt besser mit finanziellen Mitteln umgehen können. Daher ja der Hang zu Privatisierungen, um Wettbewerb in diesem Freien Markt zu ermöglichen

    2) Es ist eine hohe/steigende Staatsquote feststellbar. Also die Besteuerung steigt, die sozialen Abgaben steigen, die Umverteilungen mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung des Wohlstands nehmen zu, die Auftragserteilung durch den Staat nimmt zu, ... (Bei den sozialen Abgaben könnte man die GKV so einstufen, dass sie in einem gewissen Maß einer Angebotsviefalt und einem Markt unterliegen, aber sie wird stärker staatlich geregelt als eine PKV und es wird auch sehr genau zwischen GKV und PKV ubterschieden.)

    Stehen 1) und 2) nicht im Widerspruch zueinander? Und wenn 1) berechtigt wäre, müsste man dann ab einer bestimmten Staatsquote nicht zwangsweise mit Problemen rechnen? Bzw. müsste man die Staatsquote begrenzen?

    Wie seht ihr das?

    Hm. 1. ist eine allgemeine Aussage, die in ihrer Pauschalität schon längst falsifiziert ist. (Ein Korruptionsfall reicht schon. Alternativ eine Unternehmensinsolvenz.) Bei 2. fehlt es derart an Differenzierung, dass man sich fragt, was der Ansatz der Diskussion hier sein soll.

    Wenn im Proseminar VWL 1 der Markt dargestellt wird, um Angebot und Nachfrage zu erklären, dann wird von einem gleichberechtigten Marktzutritt ausgegangen, von Marktteilnehmern, die alle gleichermaßen allwissend und unsterblich sind. Für den ersten Einstieg mag das gehen, aber ganz so einfach sollten wir es uns hier nicht machen.

    Hallo.

    In der Brutto-Betrachtung ist Rente mit Abschlägen ab 63 auf Jahre gesehen günstiger als Rente ohne Abschläge ab 67. Erst mit grob hätte es sich gelohnt, auf die höhere Rente zu warten. Ggf. die Rente ab 63 abrufen, zur Seite packen und weiterarbeiten so lange es geht.

    Hallo.

    Der erste Schritt wäre selbst zu prüfen, ob da aus eigener Sicht etwas fehlt.

    Im nächsten Schritt kann man einen Termin bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung machen und sich das viele Papier erklären lassen.

    Wenn man dann noch unzufrieden ist, dann kann man sich überlegen Dienstleister zu beauftragen.


    Die ehrenamtlichen Versichertenältesten/Versichertenberater sollen bei Anträgen helfen, aber eher nicht beraten.


    Das mit jeder dritten Auskunft, die falsch ist, liegt hauptsächlich daran, dass gewisse Sachverhalte (Schule/Studium/Kindererziehung...) nicht mitgeteilt wurden. Wenn die Daten richtig erfasst sind, dann stimmt hinterher auch die Berechnung.