Elfies Problem 2: Das „Besondere Kirchgeld“

  • Wie gesagt: das gehört umgehend geändert. D ist kein Gottesstaat.

    Was für ein Staat Deutschland ist, kann man im Grundgesetz nachlesen.

    Neben der positiven Religionsfreiheit ist dort auch festgelegt, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, bei dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. D.h. es gibt demokratische Prozesse, mit denen (bei entsprechenden Mehrheiten) geändert werden kann, was für ein Staat D ist.

  • Ihr Mann hat ihr sogar gesagt katholisch wäre auch o.k.

    Die erheben in Baden-Württemberg nämlich kein „ Besonderes Kirchgeld“.
    Irgendwie ist dieser Begriff schon der Hammer…auf so was muss man mal kommen.


    Wie kann man mit einem Mann verheiratet sein, der einem vorschreiben möchte, zu welcher Kirche man gehören darf?

    Und der wegen 2.000 Euro netto, die er ausschließlich bei Zusammenveranlagung weniger einsparen würde, so übergriffig wird? Bei einem Einkommen über 300k p.a.

    Das wäre für mich ein Scheidungsgrund.

    Völlig inakzeptables Verhalten.

  • Dass Bischöfe vom jeweiligen Bundesland besoldet werden weißt du aber schon ??

    Nein, das ist grundsätzlich nicht so. Die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Religionsgemeinschaften haben die sog. Dienstherrneigenschaft, d.h. sie können selbst ihre Bediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berufen. Die Ernennung zum Kirchenbeamten ist ein originär hoheitlicher Akt. Die Voraussetzungen richten sich nach dem sog. Kirchenrecht bzw. Kirchengesetzen, das sind innerkirche Regelungen.


    Die Ausgestaltung des Kirchenbeamtenverhältnisses richtet sich ausschließlich nach dem Kirchenrecht. In der Regel finden aber die gleichen Grundsätze wie bei Staatsbeamten Anwendung. Kirchenbeamte werden regelmäßig nur für höher Ämter eingesetzt, im Übrigen erfolgen Anstellungen. Vergleiche ausführlich für die ev. Kirche https://www.nordkirche.de/fileadmin/user…rchenbeamte.pdf


    Als Dienstherr bei Kirchenbeamten ist aber ausschließlich die Kirche als KöR für die Besoldung (auch im Ruhestand) verpflichtet. Diese Finanzierung erfolgt jedenfalls teilweise über die Kirchensteuer als wichtigste Finanzierungsquelle, die bei anderen Religionsgemeinschaften in anderen Rechtsformen regelmäßig analog als Mitgliedsbeitrag o.ä. erhoben wird.

  • Das ist es auch von Verfassungs wegen nicht, vgl. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und 2 WRV.

    (1) Es besteht keine Staatskirche.

    (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.

    A) Deutschland hat keine Verfassung. Es gibt nach wie vor nur ein Grundgesetz, das nicht von der Bevölkerung legitimiert ist. Das wurde 1989 leider verpasst.

    B) Religionsgemeinschaften werden nicht gleichberechtigt behandelt. Zwangssteuern werden nur für die evangelische und die katholische Kirche durch Privatunternehmen eingetrieben.

  • Warum schreibst du soviel über Kirchenbeamte ?

    Ich habe Bischöfe geschrieben.

    Katholische Bischöfe in Deutschland werden vom Staat bezahlt, genauer gesagt: aus allgemeinen Steuermitteln der Bundesländer. Diese Zahlungen sind historisch begründet und haben mit sogenannten Staatsleistungen zu tun.

  • Nein, das ist grundsätzlich nicht so.

    [...]

    Als Dienstherr bei Kirchenbeamten ist aber ausschließlich die Kirche als KöR für die Besoldung (auch im Ruhestand) verpflichtet. Diese Finanzierung erfolgt jedenfalls teilweise über die Kirchensteuer als wichtigste Finanzierungsquelle, die bei anderen Religionsgemeinschaften in anderen Rechtsformen regelmäßig analog als Mitgliedsbeitrag o.ä. erhoben wird.

    Doch. Nennt sich Staatsleistung:

    Staatsleistungen: Warum bekommt die Kirche Millionen vom Staat?
    Der deutsche Staat zahlt jährlich mehr als 500 Millionen Euro an die Kirchen – trotz Trennung von Kirche und Staat. Doch die Zahlungen abzuschaffen ist schwer.
    www.deutschlandfunkkultur.de
  • A) Deutschland hat keine Verfassung. Es gibt nach wie vor nur ein Grundgesetz, das nicht von der Bevölkerung legitimiert ist. Das wurde 1989 leider verpasst.

    B) Religionsgemeinschaften werden nicht gleichberechtigt behandelt. Zwangssteuern werden nur für die evangelische und die katholische Kirche durch Privatunternehmen eingetrieben.

    A) Nein. Das Grundgesetz ist kein Provisorium, sondern eine endgültige Verfassung, dazu gerne einmal in eine Bibliothek mit Staatsrechtswissenschaft gehen, das ist mehrfach ausführlich behandelt worden und eine verbreitetes Missverständnis. Es war ursprünglich in der Tat daher der Begriff verwendet worden, es ist mittlerweile aber als endgültige Version etabliert.


    B) Zwangssteuern sind es nicht. Die Kirchensteuer zahlt jemand der Mitglied der jeweiligen Kirche ist. Ganz einfach. Tritt derjenige aus der Kirche aus, dann zahlt er auch keine Kirchensteuer. Auch bei anderen Religionsgemeinschaften werden Beiträge / "Spenden" oder ähnliches zur Finanzierung erhoben. Einziger Unterschied ist, dass sich die als KöR organisierten Religionsgemeinschaften dazu der Finanzverwaltung bedienen können. Im Übrigen steht dies ausdrücklich auch anderen Religionsgemeinschaften offen, sofern sie eben die Rechsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes annehmen wollen. Das ist aber regelmäßig nicht der Fall, beispielsweise wegen der Folge der Grundrechtsbindung und weitestgehenden Verlustes der Grundrechtsträgereigenschaft.

    Siehe Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV

    (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

  • Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Diese dort genannte Finanzierung erfolgt, weil die Kirche viele Leistungen erbringt, die sonst der Staat übernehmen müsste bzw. die Folgekosten beim Fehlen und entsprechend auch finanzieren müsste (insbesondere im Sozialen Bereich Kitas, Kinder- und Jugendbetreuung, Alten- und Pflegeheime und -dienste, Krankenhäuser, Beratungsstellen, Obdachlosenhilfe usw.). Dafür ist der Staat auch insofern sehr dankbar, weil er das wohl allein nicht stemmen könnte, insofern subventioniet er aus Ausgleich die Kirchen für diese von ihnen erbrachten Leistungen. Die Kirchen sind einer der größten Arbeitgeber Deutschlands, gerade im sozialen Bereich, das sollte man nicht außer Acht lassen. Gäbe es dies plötzlich nicht mehr, dann hätte man ein noch weit größeres Problem auf diesen Gebieten als es jetzt schon der Fall ist.

    Historisch richtig, dass dies auf den Reichdeputationshauptschluss zurückgeht. Oben genanntes ist aber der Grund, warum der Staat der Kirche nicht diese Finanzierungsquelle abschneiden will.

  • Leider falsch. Eine Verfassung bedarf einer mehrheitlichen Zustimmung durch das Volk. Hatten wir in D bisher noch nie. Es gibt auch Länder ohne Verfassung, wie z.B. Großbritannien. Ist auch OK, dann soll man das aber auch klar so benennen. Einzelne Religionsgemeinschaften werden in D immer noch bevorzugt und Privatunternehmen dazu verpflichtet deren Steuern einzutreiben. Für mich ist das keine Trennung von Kirche (Religion schon gar nicht) und Staat.

  • Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Diese dort genannte Finanzierung erfolgt, weil die Kirche viele Leistungen erbringt, die sonst der Staat übernehmen müsste bzw. die Folgekosten beim Fehlen und entsprechend auch finanzieren müsste (insbesondere im Sozialen Bereich Kitas, Kinder- und Jugendbetreuung, Alten- und Pflegeheime und -dienste, Krankenhäuser, Beratungsstellen, Obdachlosenhilfe usw.). Dafür ist der Staat auch insofern sehr dankbar, weil er das wohl allein nicht stemmen könnte, insofern subventioniet er aus Ausgleich die Kirchen für diese von ihnen erbrachten Leistungen. Die Kirchen sind einer der größten Arbeitgeber Deutschlands, gerade im sozialen Bereich, das sollte man nicht außer Acht lassen. Gäbe es dies plötzlich nicht mehr, dann hätte man ein noch weit größeres Problem auf diesen Gebieten als es jetzt schon der Fall ist.

    Der Staat erbringt es, weil er noch muss und nichts daran ändert.

    Kirchen sind nicht neutral, der Staat sollte eben nicht vor allem soziale Dinge durch Organisationen erbringen lassen, die z.B. gegen Homosexualität agieren oder Frauen nicht gleichstellen. Da ist genau ein Beispiel für unzureichende Trennung von Staat und Kirche in Deutschland.

  • Warum schreibst du soviel über Kirchenbeamte ?

    Ich habe Bischöfe geschrieben.

    Katholische Bischöfe in Deutschland werden vom Staat bezahlt, genauer gesagt: aus allgemeinen Steuermitteln der Bundesländer. Diese Zahlungen sind historisch begründet und haben mit sogenannten Staatsleistungen zu tun.

    Das ist eindeutig falsch!

    Die sog. Staatsleistungen sind Entschädigungen für die Enteignung kircheneigener Ländereien im 19. Jahrhundert, die vereinbarungsgemäß bis heute in jährlichen Raten geleistet werden.

    Zur dauerhaften Ablösung dieser Raten würde eine sehr hohe Einmalzahlung sofort fällig werden. Oder natürlich die Rückgabe der enteigneten Güter…

    Das hat nichts mit der Bezahlung von Bischöfen zu tun. Der Staat bezahlt diese nicht, sondern die jeweilige Kirche.

  • Leider falsch. Eine Verfassung bedarf einer mehrheitlichen Zustimmung durch das Volk. Hatten wir in D bisher noch nie. Es gibt auch Länder ohne Verfassung, wie z.B. Großbritannien. Ist auch OK, dann soll man das aber auch klar so benennen. Einzelne Religionsgemeinschaften werden in D immer noch bevorzugt und Privatunternehmen dazu verpflichtet deren Steuern einzutreiben. Für mich ist das keine Trennung von Kirche (Religion schon gar nicht) und Staat.

    https://www.bpb.de/themen/mensche…assung%E2%80%9C.

    Eine Volksabstimmmung ist die regelmäßige aber nicht die einzige historisch anerkannte Variante der Annahme einer Verfassung durch ein Volk. Im Übrigen erfolgte die Annahme durch das Volk durch die Wahlen auf Basis des Grungesetes, bei denen die pro-GG-Parteien mehrheitlich gewählt wurden.

  • Der Staat erbringt es, weil er noch muss und nichts daran ändert.

    Kirchen sind nicht neutral, der Staat sollte eben nicht vor allem soziale Dinge durch Organisationen erbringen lassen, die z.B. gegen Homosexualität agieren oder Frauen nicht gleichstellen. Da ist genau ein Beispiel für unzureichende Trennung von Staat und Kirche in Deutschland.

    Es ist wiederum zu trennen zwischen inneren Überzeugungen der Kirche und deren Auswirkungen auf ihr Tätigwerden als Arbeitgeber. Insofern gibt es eine komplexe sich stetig verengende Kasuistik, in der der Kirche Grenzen gezogen werden, inwiefern der Glauben bei der Erbringung von Leistungen oder als Arbeitgeber Berücksichtigung finden darf. Die Rechtsprechung zieht sich dabei immer mehr zu.

    Die Kirchen sind eben gerade weil sie als KöR organisiert sind unmittelbar an Art. 3 GG gebunden und nicht nur bspw. an das AGG.

  • Leider falsch. Eine Verfassung bedarf einer mehrheitlichen Zustimmung durch das Volk. Hatten wir in D bisher noch nie. Es gibt auch Länder ohne Verfassung, wie z.B. Großbritannien. Ist auch OK, dann soll man das aber auch klar so benennen. Einzelne Religionsgemeinschaften werden in D immer noch bevorzugt und Privatunternehmen dazu verpflichtet deren Steuern einzutreiben. Für mich ist das keine Trennung von Kirche (Religion schon gar nicht) und Staat.

    Auch das ist eindeutig und in jeder Hinsicht falsch!

    Großbritannien hat eine sehr alte Verfassung. Sie ist allerdings nur teilweise verschriftlicht und ansonsten durch Präzedenzfälle und Übung entstanden. Aber sie ist eindeutig eine der ältesten Verfassungen der Welt.

    Auch Deutschland hat - völlig unstreitig - seit 1949 wieder eine demokratisch legitimierte Verfassung.

    Sie ist sogar gleich zweimal demokratisch legitimiert worden - 1949 und 1990 durch den parlamentarischen Rat und den Einigungsvertrag.

    Insbesondere 1990 haben sowohl der Bundestag als auch die frei gewählte Volkskammer dem Einigungsvertrag und der dauerhaften Fortgeltung des Grundgesetzes für das Gebiet beider deutscher Staaten zugestimmt.

    Die Parteien, die das Grundgesetz ablehnten und eine neue Verfassung forderten, wurden bei den Wahlen zur Volkskammer und zum Bundestag 1990 deutlich vom Volk abgestraft.

  • Hallo Tomarcy

    wenn Du Recht hast, hast Du Recht,

    ich habe in der Tat nicht mit einem Pfarrer gesprochen sondern mit einem Menschen der mich immer wegen Spenden für Projekte der ev. Kirche hier vor Ort ansprach. Ich gelte als sogenannte "spendenfreudige Person".

    Mit diesem Menschen habe ich vor vielen Jahren diesen Deal besprochen. Ich trete aus der Kirch aus, bleibe aber großzügiger Spender vor Ort für örtliche soziale Projekte.

    Das klappt bestens, Alle sind zufrieden

    Viele Grüße McProfit

  • Hallo,

    jetzt schlagen die Wogen aber hoch. Zurück zu Elfie.

    Wenn sie nicht einmal kirchlich getraut wurde, scheint die Verbindung wirklich nicht stark zu sein. Die christliche Beerdigung kann man nach Austritt vermutlich auch mit einem Vermächtnis im Testament plus Auflage eben dieser christlichen Beerdigung lösen. „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“ gilt auch für die Protestanten.

    Gruß Pumphut