Ausfüllhilfe für die Grund­steu­er­er­klä­rung Grund­steu­er­er­klä­rung mit Ausfüllhilfe für Elster

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Mit unserer PDF-Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung.

Hermann-Josef Tenhagen
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36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland nach einer Entscheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts neu bewertet werden. Im Zuge dieser Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer eine Erklärung („Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“) abgeben: im Zeitraum 1. Juli bis 31. Januar 2023. Die Daten dieser Grund­steu­er­er­klä­rung sind dann die Basis für eine ab 2025 gültige Berechnung der neuen Grundsteuer in Deutschland.

Was bringt Dir die Ausfüllhilfe von Finanztip?

Unsere Ausfüllhilfe für die Grund­steu­er­er­klä­rung kannst Du Dir mit einem Klick auf die blaue Schaltfläche „Zur Grundsteuer-Ausfüllhilfe“ herunterladen.

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Die sechs wichtigsten Vorteile unserer Ausfüllanleitung:

  • Du sparst bares Geld. Elster ist kostenlos, die Nutzung einer speziellen Software kostet 15 bis 50 Euro, der Gang zum Steuerberater sogar deutlich mehr. 
  • Die Grund­steu­er­er­klä­rung mit Elster ist nicht so einfach. Unsere Ausfüllhilfe führt Dich deshalb Schritt für Schritt durch die Erklärung, übersetzt das Behördendeutsch in verständliche Sprache und sagt Dir, wo Du was eintragen musst. 
  • Die Ausfüllhilfe ist gut lesbar und anders als Anleitungen der Behörden nicht unnötig lang. Zwar sind es insgesamt 75 Seiten für alle Bundesländer, für Dich reichen aber im Schnitt zwölf Seiten für Dein Bundesland.
  • Kritische Stellen sind mit dem Hinweis „Achtung Stolperstein“ versehen. Hier wird besonders akribisch erklärt, was Du tun musst.
  • Zudem erfährst Du, welche Daten für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Deinem Bundesland erforderlich sind und wie Du an sie rankommst. Diese Daten brauchst Du übrigens auch, wenn Du nicht mit Elster abgeben willst. In diesem Fall hast Du aber auch schon mal die halbe Miete. 
  • Unsere Ausfüllanleitung zeigt Dir auch, wie Du an den notwendigen Zugang zu Elster kommst. Den kannst Du dann übrigens auch meist bei Deiner normalen (Einkommen-) Steu­er­er­klä­rung mit einer Software benutzen.

 

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