Berlin, 21. Februar 2017 – Die privaten Steuererklärungen werden von den Finanzämtern zwar nicht vor Mitte März bearbeitet – trotzdem gilt: Wer früher abgibt, bekommt schneller sein Geld zurück. Die Abgabe lohnt sich in aller Regel – denn in 87 Prozent der Fälle gibt es eine Erstattung. Diese liegt laut Statistischem Bundesamt bei durchschnittlich 875 Euro. Für 2016 wird sie voraussichtlich noch höher ausfallen. Grund ist eine Anpassung des Steuertarifs an die Inflationsrate. Finanztip erklärt, warum Leiharbeiter unbedingt eine Steuererklärung machen sollten und wie Steuerzahler mehr Geld beim Fiskus rausholen können.
Die rund eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland profitieren von einem aktuellen Steuerurteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 30. November 2016, Az. 9 K 130/16: Sie können jeden gefahrenen Kilometer zum Entleiher-Betrieb mit 30 Cent absetzen und nicht nur den einfachen Weg wie bei der Entfernungspauschale. „Ist im Arbeitsvertrag vorgeschrieben, dass der Leiharbeiter „bis auf Weiteres“ einem bestimmten Betrieb zugeordnet ist, gilt dies nicht als unbefristet, und damit liegt auch keine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts vor“, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip. „Deshalb gelten für Leiharbeiter auf dem Weg zur Arbeit die Grundsätze, die für Reisekosten gelten. Auch einen Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate können sie geltend machen.“
Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben
Rund 4,4 Millionen Rentner müssen mittlerweile eine Steuererklärung machen, und diese Zahl steigt ständig. Wer geschickt vorgeht und genug Abzüge vorweisen kann, zahlt trotzdem keine Steuern. Mindestens 102 Euro sind in der Werbungskostenpauschale drin, höhere Ausgaben muss man belegen. Kosten für Kranken- und Pflegeversicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Selbst gezahlte Krankheits-, Pflege- und Kurkosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar – wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. Ein Steuertipp von Reuß: „Wer eine Behinderung hat, sollte prüfen, ob ein Pauschbetrag oder ein Einzelnachweis der Kosten sinnvoller ist. Denn da hat man die Wahl.“ Renten werden grundsätzlich in der Anlage R angegeben.
Arbeitnehmer können Feierkosten absetzen
Auch Arbeitnehmer sollten die zahlreichen Möglichkeiten für Abzüge nutzen. Allein durch Fahrtkosten überschreiten viele die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Doch es können noch zahlreiche andere Kosten geltend gemacht werden. „Arbeitnehmer können beispielweise Arbeitsmittel absetzen, aber auch Feierkosten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen“, sagt Reuß. „Auch die Betreuung für den Hund oder die Katze lässt sich absetzen. Bei genauem Hinsehen findet fast jeder etwas, das er noch absetzen kann.“ Wer Kosten für Handwerker, Putzhilfe und Minijobber oder Winterdienst hatte, bekommt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuererstattung zurück. Weitere Tipps zum Steuern sparen haben die Experten auf www.finanztip.de zusammengestellt. Am praktischsten ist die elektronische Steuererklärung mit dem Portal Elster oder mit einer Steuersoftware.
Weitere Informationen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.