Berlin, 17. Juli 2017 – Zur Urlaubszeit herrscht auf vielen Flughäfen Hochkonjunktur. Fällt ein Flug aus oder verspätet er sich, steht Fluggästen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Doch mehr als jeder dritte Deutsche kennt seine Rechte in einem solchen Fall nicht. Das zeigt eine aktuelle Studie des gemeinnützigen Verbraucherportals Finanztip.
Im vergangenen Jahr wurden 20.360 Flüge gestrichen, und 5.094 Flüge landeten mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen. Diese Zahlen hat der Fluggasthelfer EUclaim für Flüge von und zu deutschen Flughäfen zusammengestellt. In vielen dieser Fälle hätten Verbraucher Geld von der Airline verlangen können, denn: „Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben Reisende ein Recht auf Entschädigung“, erklärt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Das gilt aber nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie extrem schlechtes Wetter vorliegen. Wird ein Flug gestrichen, kann man sich den Ticketpreis voll erstatten lassen oder sich anderweitig befördern lassen.“ Erfahren Fluggäste weniger als 14 Tage vor Abflug, dass ihr Flug ausfällt, haben sie zusätzlich Anspruch auf Entschädigung.
Jüngere kennen Rechte kaum
Um diese Rechte wahrzunehmen, müssen Verbraucher sie auch kennen. Doch nur knapp jeder sechste Deutsche ist über die aktuelle Rechtslage gut informiert. Jüngere kennen sich hingegen eher weniger aus, ergab die Finanztip-Umfrage: 41 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, hinsichtlich ihrer Rechte als Fluggast nicht informiert zu sein. Das hat Folgen: Insgesamt haben nur 12 Prozent aller Befragten überhaupt schon mal eine Entschädigung eingefordert und auch erhalten. „Diese Unwissenheit nützt vor allem den Fluggesellschaften“, sagt Finanztip-Expertin Schön. „Würden mehr Verbraucher ihre Rechte kennen, läge die Entschädigungsquote deutlich höher.“ So hat mehr als jeder dritte gut informierte Verbraucher bereits eine Entschädigung erhalten.
Dienstleister helfen bei Entschädigung
Welche Ansprüche Verbraucher haben, lässt sich oft im Internet herausfinden. Finanztip hat beispielsweise einen entsprechenden Rechner entwickelt, der gleich das passende Anschreiben an die Airline mitliefert. Weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen, kann die Schlichtungsstelle SÖP kostenlos vermitteln. „Wer sich nicht mit dem Papierkram rumschlagen möchte, kann das auch Fluggasthelfer-Portalen überlassen“, erklärt Schön. „Dafür einfach die Flugdaten auf der Website des jeweiligen Anbieters eingeben, dem Unternehmen eine Vollmacht ausstellen, dass es auf den Namen des Fluggastes tätig werden darf und die Flugunterlagen übermitteln.“ Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, bietet das Unternehmen an, die Forderung durchzusetzen. Je nachdem, ob ein Fall vor Gericht geht oder nicht, zahlen die Fluggasthelfer die Entschädigung nach wenigen Wochen oder nach zwei Jahren. Im Erfolgsfall behalten die Dienstleister knapp 27 bis 30 Prozent der gezahlten Entschädigungssumme ein. Finanztip empfiehlt EUClaim, Fairplane, flug-verspaetet.de, refund.me und Flightright. Wer sein Geld sofort ausgezahlt haben möchte, kann sich an das Unternehmen EUFlight wenden; dort werden 41,65 Prozent der Entschädigung fällig.
In der Finanztip-Studie wurden 1.100 Verbraucher ab 18 Jahren befragt, die in einem eigenen Haushalt leben und für die Urlaubsplanung verantwortlich oder mitverantwortlich sind. Die detaillierten Ergebnisse senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
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