
Viele Verbraucher überschätzen, welchen Schutz ihre Versicherungen tatsächlich bieten. Hier eine Liste zehn populärer Versicherungsirrtümer.
1. Irrtum: Bei Gewitter entschädigt die Hausrat
Läuft nach einem Sommergewitter Wasser in den Keller und weicht die Möbel auf, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, richtig? Die Antwort lautet: Manchmal. Denn Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese können Sie beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudepolice dazu buchen. In Hochwassergebieten ist der Schutz aber sehr teuer oder überhaupt nicht zu bekommen.
2. Irrtum: Immer ist der gesamte Schaden versichert
Auch wenn die Hausratversicherung zuständig ist, zahlt sie nicht immer den kompletten Schaden. Kann der Anbieter Ihnen eine Mitschuld nachweisen, darf er die Leistungen kürzen. Das gilt zum Beispiel, falls der Einbrecher über eine gekippte Terrassentür einsteigt oder Sie eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen. Am besten wählen Sie deshalb einen Vertrag mit „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“.
3. Irrtum: Alle Fahrräder sind voll mitversichert
In der Hausratpolice sind Fahrräder mitversichert – allerdings nur, falls sie aus einem abgeschlossenen Raum geklaut werden. Wollen Sie das Rad auch im Hof und auf der Straße geschützt wissen, braucht die Hausratversicherung eine Zusatzklausel. Aber Achtung: Meist gibt es eine Erstattungsgrenze, beispielsweise 5 Prozent der Versicherungssumme. Oft sind alle Fahrräder Ihrer Familie zusammen mehr wert.
4. Irrtum: Räder sind auch gegen Vandalismus gesichert
Über den Hausrat sind nur gestohlene Räder versichert, nicht beschädigte. Für Vandalismus und Beschädigungen nach einem Unfall zahlen spezielle Policen. Wir empfehlen Ihnen für teure Fahrräder und E-Bikes die Vollkasko-Tarife der Ammerländer Versicherung und der Waldenburger (über Krist*).
5. Irrtum: Die Haftpflicht zahlt den Neupreis
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn man fremdes Eigentum kaputt macht. Allerdings ersetzt sie nur den Zeitwert einer Sache. Das kann ärgerlich werden, denn gerade bei technischen Geräten ist der Wertverfall immens. So reicht das Geld von der Versicherung häufig nicht für einen neuen Laptop oder Fernseher.
6. Irrtum: Kinder sind mitversichert
Kein Geld von der Haftpflicht gibt es, falls der Verursacher des Schadens laut Gesetz nicht für sein Handeln verantwortlich ist. Das gilt zum Beispiel für Kinder unter 7 Jahren. Wahrscheinlich wollen Sie diese trotzdem versichern, weil es unangenehm ist, bei Schäden zum Beispiel am Auto des Nachbarn nicht zu zahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass „deliktunfähige Personen“ mitversichert sind. Unsere Empfehlungen Haftpflichtkasse Darmstadt Einfach Komplett*, Interrisk XXL* und die Bayerische Prestige* tun das.
7. Irrtum: Die Kasko versichert jeden Crash
Wer ein Stoppschild übersieht oder während der Fahrt das Handy in der Hand hält, kann nach einem Unfall Probleme haben, Geld von der Kaskoversicherung zu bekommen. Wählen Sie deshalb einen Anbieter, der darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Meist kostet der Zusatzschutz nicht mal einen Aufschlag.
8. Irrtum: Alle Unfälle mit Tieren sind abgedeckt
Schutz bei einem Zusammenstoß mit Haarwild ist in der Kaskoversicherung Standard. Doch was, wenn plötzlich eine Kuh auf der Straße steht? Hier hilft eine Klausel zu „erweiterten Wildschäden“. Auch dieses Extra ist meist kostenlos. Gute Tarife für die Autoversicherung finden Sie mit zwei Vergleichen. Kombinieren Sie dafür Verivox*, Hannoversche, Check24*, Huk24* oder autoversicherung.de.
9. Irrtum: Die Krankenkasse zahlt im Ausland
Bei aller Vorfreude auf den Sommerurlaub sollten Sie eine Reisekrankenversicherung nicht vergessen. Die gesetzliche Kasse zahlt nämlich bloß einen Teil der Behandlungskosten – und das auch nur in einigen Ländern. Auf den Kosten für einen medizinischen Rücktransport – potenziell Zehntausende Euro – bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung komplett sitzen.
10. Irrtum: Der Reiserücktritt hat Zeit
Den Urlaub wegen Krankheit abzusagen, fällt schwer. Wer aber wartet und hofft, dass sich das Leiden bessert, zahlt oft drauf. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel nur die Stornokosten, die fällig geworden wären, hätten Sie gleich zu Beginn der Krankheit storniert. Ohnehin lohnt sich die Police nur für teure Reisen.
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Wo finde ich Tipps, wenn eine Krankenkassen-Zusatz-Versicherung (Krankenhaus Tagegeld) nicht bezahlen will, weil sie schon öfters beansprucht wurde? Für einen Hinweis wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Waldmann
Hartwaldstr. 23
86415 Mering
Hallo finanztip.de,
danke für euren Beitrag, dieser hat mal wieder bewiesen das ich meistens Recht habe. Mein Freund und ich waren die Tage nämlich hitzig am diskutieren wieso ich so viele Zusatzversicherungen zu unserer Hausratversicherung abgeschlossen habe. Meine Antwort darauf war nur „Weil es nötig ist!“ und das wollte er mir bis eben nicht glauben.
Ich weiß das leider auch nur daher da bei meiner Mama und mir in der alten Wohnung der Keller überschwämmt wurde und die Hausrat die dort stehenden Möbel, die es aufgrund des Wassers voll erwischt hat, nicht ersetzen wollte.
Also habe ich als ich ausgezogen bin eine neue Versicherung abgeschlossen und zwar hier, dort habe ich mich dann auch gleich über alle möglichen Schadensfälle innerhalb einer Hausratsversicherung informiert und direkt alle Zusatzversicherungen abgeschlossen.
Noch ein mal einen solch großen Verlust wie damals möchte ich nicht erleben.
Aber Danke für euren Beitrag der mir einfach mal wieder zu 100% Recht gegeben hat, jetzt kann ich heute Abend beruhigt schlafen gehen.
Liebe Grüße
Katja