
[Erste Version vom 15. November, zuletzt aktualisiert am 22. November.]
Wenn Sie eine Rentenversicherung als Riester abschließen, zahlen Sie schon beim Abschluss oft Tausend Euro und mehr – die Vermittlungsprovision. Nur: Sobald Sie Ihre Beiträge erhöhen, zahlen Sie erneut. Das ist schon ärgerlich genug.
Wie sich nun herausstellt, haben viele Versicherer zum Beispiel auch Provision berechnet, wenn Kunden ihre Beiträge senkten, weil die Zulagen stiegen.
Schon im Frühjahr hat das Bundesfinanzministerium diese Praxis für unwirksam erklärt. Doch von sich aus zahlen die Versicherer nichts zurück. Das heißt: Sie als Kunde müssen die zu viel gezahlte Provision selbst einfordern.
Wie viele Versicherte es betrifft
Aufgeflogen ist dieses Vorgehen, als sich ein Betroffener bei der Verbraucherzentrale Hamburg meldete. Diese hat dann alle Versicherer befragt und aufgedeckt, dass viele doppelte Gebühren erhoben haben.
Der Interessenverband der Versicherer GDV erklärte, es sei höchstens einer von 1.000 Verträgen betroffen. Die Verbraucherzentrale schätzt eher, dass einer von 100 Kunden mehrfach Provision gezahlt hat. Vermutlich sind Zehntausende Versicherte betroffen.
Wer betroffen sein könnte
Haben Sie die Beiträge zur Riester-Rente schon einmal angepasst, ohne den Gesamtbetrag zu erhöhen? Zum Beispiel als eine Kinderzulage dazukam oder wegfiel? Dann könnten Sie doppelte Gebühren bezahlt haben.
Viele Versicherer haben einfach auf die neue Zulage wieder eine Provision berechnet – obwohl die Gesamtsumme konstant blieb.
Dasselbe könnte bei Ihnen auch passiert sein, wenn Sie Ihren Beitrag gesenkt haben, als im Januar 2018 die Grundzulage erhöht wurde.
Oder haben Sie zeitweise weniger oder keine Beiträge gezahlt? Und dann wieder auf die alte Summe aufgestockt? Auch dann könnten Sie mehrfach Provision gezahlt haben. Das könnte zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Teilzeitarbeit passiert sein.
Derzeit gibt es noch verschiedene Auffassungen, wie die Erklärung des Finanzministeriums zu deuten ist. Umstritten bleibt, ob durch diese auch die Fälle abgedeckt sind, in denen Zulagen keine Rolle für die Beitragsänderung gespielt haben.
Wer nicht betroffen ist
Diese Praxis kam ausschließlich bei Rentenversicherungen vor. Wer als Riester einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, einen Wohn-Riester oder einen Fondssparplan abgeschlossen hat, muss erstmal nichts zurückfordern.
So gehen Sie vor
Fordern Sie in einem Brief Auskunft darüber, ob Sie unwirksame Provisionen gezahlt haben und fordern Sie das Geld zurück. Verwenden Sie dazu am besten den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Versicherungen halten sich bedeckt
Wir haben die 30 größten deutschen Lebensversicherer aufgefordert, uns mitzuteilen, ob sie mehrfach Provisionen erhoben haben – und bei wie vielen Kunden. Bisher haben uns 24 Versicherer geantwortet: Sechs haben doppelte Provisionen zugegeben, fünf haben das verneint, sieben sind unseren Fragen ausgewichen. Vier wollten uns nicht antworten, einer erklärte, er habe keine Kapazität, und einer verkauft keine Riester-Verträge. Von den übrigen sechs haben wir noch keine Antwort bekommen. Mehr zum Ergebnis lesen Sie hier.
Bitte melden Sie sich per Mail bei uns, falls Sie durch Ihre Beschwerde feststellen, dass auch Ihr Versicherer doppelt abkassiert hat. Und sagen Sie uns am besten auch, wer Ihr Versicherer ist.
Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.
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6 Kommentare
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Wie schaut es aus wenn man seine Beiträge auf den Mindestbetrag gesenkt hat, weil man seinen Vertag nicht kündigen will, und sie dann nicht wieder erhöht,? Die Beitragssumme über die gesamte Vertragslaufzeit verändert sich ja dadurch, so dass die schon gezahlten/gezillmerten Abschlusskosten zu hoch sind. Kann man dann auch etwas zurückfordern?
Vielen Dank für diese wichtige Informationen, die ich sogleich bei mir prüfen werde und weiterleiten werde. Ich habe aktuell ein ähnliches Problem mit meiner betrieblichen Alterversorge, die ich wegen Elternzeit und aufgrund eines Arbeitgeberwechsel zunächst ruhen lassen musste und beim Wiederaufleben meiner Meinung nach ebenfalls doppelt abgerechnet, und das auch noch versteckt (Verrechnung, die ihre Leistungen mindern) werden. Ich werde diesen Vorfall ebenfalls einer Verbraucherzentrale melden und bei Bedarf hier auch publik machen, wenn gewünscht. Ich unterstütze gern solche ein Plattform, die hilft, solche Dreistigkeiten in Zeiten von Transparenz und Fairness aufzudecken und lese seit Jahren begeistert ihren Newsletter.
Halten Sie uns dazu gerne auf dem Laufenden.
So jetzt haben wir ein Kontra gehört obwohl in dem Bericht nicht hervorgeht wie hoch die Summe der Gebühren war!
Sprechen wir über 5 oder 500€?
Die Vorteile von Riester wurde auch nicht genannt.
Einseitig würde ich das nennen.
Sowohl die Marktwächter von der Verbraucherzentrale als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gehen davon aus, dass der durchschnittliche Schaden ungefähr bei 800-1000 Euro liegen könnte.
In unserem Ratgeber können Sie sich gerne über die Riester-Förderung und ihre Vorteile informieren: https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/
Danke für die nützliche Informationen