Riester-Bausparen
Riester-Sparen für zukünftige Eigenheimbesitzer

Finanztip-Experte für Vorsorge
Dieser Ratgeber ist für Dich, wenn Du in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder bauen willst und dabei die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn Du sofort ein Darlehen mit Riester-Unterstützung benötigst, lies unseren Ratgeber Wohn-Riester.
Einer der beliebtesten Wege der privaten Altersvorsorge ist der Erwerb einer Immobilie. Wenn Du planst, in einigen Jahren ins eigene Heim zu ziehen, kannst du bereits jetzt staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Das geht entweder mit Riester-Bausparen oder mit einem Riester-Banksparplan. Wir haben uns die verschiedenen Möglichkeiten angesehen und nachgerechnet, wann sich welcher Riester-Vertrag lohnt.
Bei einem Bausparvertrag sparst Du zunächst Guthaben an und kannst dann nach einigen Jahren ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Wenn Du einen Banksparplan abschließt, zahlst Du einige Jahre in den Vertrag ein. Den angesparten Betrag kannst Du dann als Eigenkapital für den Erwerb Deines Eigenheims verwenden. Ein zusätzliches Immobiliendarlehen musst Du zu den dann angebotenen Konditionen aufnehmen. Die Unterstützung vom Staat kannst Du in beiden Fällen nutzen.
Die staatliche Förderung richtet sich an alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dazu gehören auch Selbstständige, sofern sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Auch Beamte und Berufssoldaten können Riester-Verträge abschließen. Wer sonst noch riestern darf, liest Du in unserem Artikel Wer darf riestern?
Wenn Du nicht zu diesem Kreis der direkt förderberechtigten Personen gehörst, kannst Du eventuell über Deinen Ehepartner die Riester-Förderung indirekt nutzen. Dazu musst Du zusätzlich zu den Leistungen Deines Ehepartners mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten.
Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und mit Steuererleichterungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch die Förderung im Einzelfall ist:
Zulagen | |
---|---|
pro förderberechtigter Person | 175 € im Jahr (seit 2018) |
pro Kind (vor 2008 geboren) | 185 € im Jahr |
pro Kind (ab 2008 geboren) | 300 € im Jahr |
Steuervorteil | |
maximal geförderter Sparbetrag oder Tilgung (als Sonderausgabe in der Steuererklärung) | 2.100 € im Jahr |
Höhe Steuervorteil (näherungsweise) | Differenz aus Grenzsteuersatz im Berufsleben und im Rentenalter, Zulagen werden mit Steuervorteil verrechnet |
Quelle: Bundesfinanzministerium (Stand: 2018)
Beispielrechnung: Du bist Single, verdienst 40.000 Euro im Jahr und entscheidest Dich für Riester-Bausparen.
Wenn Du einen Riester-Bausparvertrag abschließt, erhältst Du die staatliche Förderung sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase. Während Du die Zulagen direkt für den Bausparvertrag verwenden musst, kannst Du über die Steuerrückerstattung frei verfügen. Wir empfehlen Dir jedoch, den über die Steuererklärung erhaltenen Betrag als Sonderzahlung in den Bausparvertrag zu bringen beziehungsweise für eine Sondertilgung des aufgenommenen Darlehens zu verwenden.
Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch beim Riester-Bausparen das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Du im Berufsleben Steuern sparst und im Rentenalter auf die erhaltenen Förderungen Steuern zahlen musst. Das lohnt sich, weil Dein persönlicher Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens. Du musst daher weniger Steuern zahlen, als Du eingespart hast.
Wenn Du Riester-Bausparen für den Erwerb einer Immobilie verwendest, erhältst Du im Rentenalter keine direkten Leistungen, die Du versteuern kannst. Dein Vorteil ist das mietfreie Wohnen in den eigenen vier Wänden, das durch das Darlehen des Bausparvertrags gefördert wurde. Um eine ähnliche Besteuerung wie bei anderen Riester-Verträgen zu ermöglichen, hat sich der Gesetzgeber das Wohnförderkonto ausgedacht.
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle im Rahmen des Bausparvertrags getätigten Spar- und Tilgungsleistungen für das Eigenheim vermerkt werden. Bei Renteneintritt musst Du den angesammelten Betrag inklusive einer Verzinsung von zwei Prozent im Jahr versteuern. Dabei hast Du zwei Möglichkeiten:
Wir empfehlen Dir grundsätzlich, die jährliche Besteuerung zu wählen.
Die Einmalzahlung lohnt sich nur, wenn Du auch im Rentenalter noch über ein Einkommen von etwa 2.700 Euro oder mehr im Monat verfügst – wie Du in unserem Artikel Wohnförderkonto anhand von Zahlenbeispielen nachlesen kannst.
Der Staat unterstützt zukünftige Eigenheimbesitzer durch die Riester-Förderung. Beachte aber, dass die hier vorgestellten Möglichkeiten meist nur einen Teil der Baufinanzierung abdecken und Du möglicherweise noch ein zusätzliches Darlehen benötigst. Diese Riester-Verträge gibt es für zukünftige Immobilienbesitzer:
Mit einem Bausparvertrag kannst Du Dir die derzeit niedrigen Zinsen für den Bau Ihres zukünftigen Eigenheims sichern. Wenn Du jetzt einen Bausparvertrag abschließt, steht Deine Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit des Vertrags fest, auch wenn Du das Darlehen erst in sieben oder zehn Jahren in Anspruch nimmst. Falls die Bauzinsen jedoch dauerhaft niedrig bleiben, sparst Du mit dem Bausparvertrag nicht. Auch wenn Du das Darlehen doch nicht benötigst, lohnt sich der Bausparvertrag wegen der generell niedrigen Guthabenverzinsung nicht.
Du schließt einen Riester-Banksparplan ab, in den Du monatlich einzahlst. Wenn Du eine Immobilie kaufst oder bauen möchtest, kannst Du das angesparte Guthaben als Eigenkapital für die Baufinanzierung der selbst genutzten Immobilie verwenden. Die Darlehensart kannst Du frei wählen – es muss sich nicht um ein Riester-Darlehen handeln. Falls Du doch keine Immobilie erwirbst, kannst Du den Sparplan weiter nutzen und Dir im Alter die angesparte Summe als Rente auszahlen lassen. Der Banksparplan bietet Dir also eine gewisse Flexibilität. Der Nachteil ist, dass Du zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs ein Darlehen mit den dann gültigen Zinssätzen aufnehmen musst und somit keine Planungssicherheit hast.
Die Entscheidung für den richtigen Vertrag hängt davon ab, wie viel Planungssicherheit Du wünschst und wie sich die Bau- und Guthabenzinsen zukünftig entwickeln werden. Für beide Sparformen erhältst Du die gleichen staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen.
In den meisten Fällen gilt, dass Du die Förderung am besten nutzt, wenn Du den maximal geförderten Betrag von 2.100 Euro im Jahr beziehungsweise 175 Euro im Monat inklusive Zulagen in den Sparvertrag einzahlst. Das gilt jedoch nicht für Familien mit mindestens zwei Kindern, die ab 2008 geboren sind. In diesem Fall sind die Zulagen nämlich meist höher als der zu erwartende Steuervorteil. Dann schöpfst Du die maximale Förderung bereits aus, wenn Du nur den Mindestbetrag von vier Prozent Deines Bruttoeinkommens einzahlst.
Beispiel 1: Du bist alleinstehend und verdienst 50.000 Euro brutto im Jahr. Du zahlst im Jahr 2.100 Euro in den Sparvertrag ein, 1.946 Euro davon aus eigener Tasche und 154 an staatlichen Zulagen. Zusätzlich erhältst Du einen Steuervorteil von etwa 700 Euro im Jahr, den Du ebenfalls in den Bausparvertrag einzahlen kannst. Der Staat fördert Dich also mit 854 Euro oder 48 Prozent Deiner Einzahlungen. (Stand: 2016)
Beispiel 2: In einer Familie mit zwei Kindern, die 2008 und 2009 geboren sind, ist er Alleinverdiener und hat ein Einkommen von 40.000 Euro brutto im Jahr. Er erhält seine persönliche Zulage in Höhe von 154 Euro plus 600 Euro im Jahr für die beiden Kinder. Er zahlt nur den Mindestbetrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen ein. Das sind 1.600 Euro minus 754 Euro, also 846 Euro im Jahr. Der Staat fördert die Familie also mit 89 Prozent der selbst bezahlten Beiträge. Noch höher werden die Zulagen, wenn die Ehefrau den Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr zusätzlich einzahlt. Dann fließt auch für die Ehefrau als „mittelbar förderberechtigte“ Person die Zulage in Höhe von 154 Euro im Jahr. (Stand: 2016)
Um Dir die Entscheidung zwischen dem Bausparvertrag und dem Banksparplan zu erleichtern, haben wir drei Beispielfälle durchgerechnet: ein Szenario mit gleichbleibend niedrigen Zinsen, eines mit leicht steigenden Zinsen und eines mit einem größeren Anstieg des Zinsniveaus. Diese Veränderungen wirken sich nur auf den Banksparplan und das anschließend aufgenommene Darlehen aus, da die Konditionen des Bausparvertrags bereits zu Beginn feststehen. Für die Berechnungen haben wir folgende Annahmen gemacht:
Wie Du in unserer Tabelle siehst, ist bei niedrig bleibenden Bauzinsen der Banksparplan im Vorteil, bei steigenden Bauzinsen der Bausparvertrag. Wenn Du das Darlehen des Bausparvertrags jedoch nicht in Anspruch nimmst, ist der Banksparplan wegen der höheren Guthabenzinsen immer im Vorteil.
niedrige Zinsen | leicht steigende Zinsen | steigende Zinsen | |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | |||
Rendite Sparphase | 0,25 % | 0,25 % | 0,25 % |
Guthaben nach 7 Jahren (nach Abzug von 1 % Abschlussgebühr) | 14.303 € | 14.303 € | 14.303 € |
Summe Bauspardarlehen | 35.697 € | 35.697 € | 35.697 € |
effektiver Jahreszins Darlehen | 2,5 % | 2,5 % | 2,5 % |
monatliche Rate für Tilgung in 10 Jahren | 340 € | 340 € | 340 € |
Banksparplan plus Darlehen | |||
Rendite Sparplan | 1,5 % | 1,75 % | 2 % |
Guthaben nach 7 Jahren | 15.378 € | 15.495 € | 15.612 € |
aufgenommene Darlehenssumme | 34.622 € | 34.505 € | 34.388 € |
effektiver Jahreszins Darlehen | 3 % | 4 % | 5 % |
monatliche Rate für Tilgung in 10 Jahren | 338 € | 355 € | 371 € |
Vorteil Bausparvertrag über komplette Laufzeit | -171 € | 1.536 € | 3.279 € |
Wenn Du Dich dazu entscheidest, einen Bausparvertrag abzuschließen, empfehlen wir Dir, die Angebote mehrerer Bausparkassen zu vergleichen.
Beachte die folgenden Hinweise, um im Gespräch mit dem Berater den für Dich passenden Vertrag zu finden:
Wenn Du mithilfe der Riester-Förderung zu einem Eigenheim kommen willst, musst Du Dich an gewisse Spielregeln halten. Die wichtigsten sind:
In unseren Berechnungen gehen wir von gleichbleibenden Einkommensverhältnissen, Familiengrößen und Steuersätzen aus. Die Berechnungen sollen vor allem als Anhaltspunkt für die zu erwartenden Entwicklungen dienen und sind als vereinfachte Musterfälle berechnet. Da sie sich auf einen sehr langen Zeitraum beziehen, können auch Gesetzesänderung zu anderen Ergebnissen führen.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos