Unwetterschaden
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Erst Mortimer, dann Nils. In dieser Woche zogen die ersten Herbststürme über Deutschland. Haben Sie einen Blechschaden am Auto? Gut möglich, dass Ihre Versicherung dafür zahlt. Sind Sie teilkaskoversichert, zahlt Ihre Versicherung für Schäden, die direkt durch einen Sturm entstehen. In den meisten Fällen sind das Beulen, Dellen oder eine kaputte Windschutzscheibe durch runtergefegte Dachziegel, Äste oder Steine. Ein Sturm beginnt für Versicherer übrigens schon, wenn Meteorologen noch von „stürmischem Wind“ sprechen – ab Windstärke 8. Wenn Sie gegen einen großen Ast oder ein sonstiges Hindernis auf der Straße fahren, ist das für Ihre Versicherung allerdings ein normaler Unfall. Schäden zahlt dann nur die Vollkasko.

Sind Sie nur haftpflichtversichert, zahlt Ihre Versicherung Sturmschäden in aller Regel nicht. Schadensersatz können Sie womöglich dennoch geltend machen – immer dann, wenn ein anderer verantwortlich ist. Bei runterfallenden Ästen kann das der Grundstücksbesitzer sein, dem der Baum gehört. Bei Dachziegeln der Hauseigentümer, der sein Dach nicht ausreichend kontrolliert und in Schuss gehalten hat.

Immer gilt: Stellen Sie einen Schaden fest, sichern Sie erst Ort und dann Beweise. Machen Sie Fotos, bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf – und bringen Sie Ihr Auto nicht einfach in die Werkstatt. Damit Sie in der passenden Kfz-Versicherung sind, machen Sie regelmäßig den Vergleich!

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Kathrin Gotthold
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Kathrin Gotthold achtet darauf, dass bei Finanztip auch komplexe Themen einfach und verständlich erklärt werden. Als Textchefin sorgt sie für den richtigen Ton. Zusätzlich schreibt sie über Versicherungen. Vor Finanztip arbeitete Kathrin als Verbraucherjournalistin für große deutsche Medienhäuser, u.a. die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), die Berliner Morgenpost und die Welt-Gruppe. Dort verantwortete sie das Ressort Verbraucherfinanzen. Vor ihrem Leben als Journalistin arbeitete sie als Rechtsanwältin.

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