Kfz-Haftpflichtversicherung Auf die Ver­si­che­rungs­sum­me kommt es an

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Ohne sie darf ein Auto nicht auf der Straße fahren und es gibt auch keine Zulassung, also kein gültiges Kfz-Kennzeichen.
  • Sie haftet bei Schäden, die Du mit Deinem Auto anderen Menschen, ihren Sachen und ihrem Vermögen zufügst.
  • Schäden an Deinem eigenen Wagen zahlt nicht die Haftpflicht. Dafür brauchst Du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder eine Vollkaskoversicherung.

So gehst Du vor

  • Such Dir auf dem von uns emp­foh­lenen Weg einen günstigen Versicherer. Mit der elektronischen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vom Anbieter kannst Du dann bei der Zulassungsstelle Dein Auto anmelden.
  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

Jedes Auto, das in Deutschland auf der Straße fährt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt im Falle eines Unfalls den Unfallgegner finanziell. Denn sie springt bei Personen- und Sachschäden ein, die Du mit Deinem Fahrzeug verursachst. Um sicherzustellen, dass Dein Auto eine Autohaftpflichtversicherung hat, verlangt die Zulassungsstelle von Dir eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer) als Beleg. Ein gültiges Kfz-Kennzeichen bekommst Du nur mit dieser Nummer.

Worauf solltest Du bei der Kfz-Haftpflicht achten?

Bei der Haft­pflicht­ver­si­che­rung fürs Auto solltest Du große Entschädigungsbeträge vereinbaren, also eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men sind relativ niedrig. Besonders wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro schnell ausgereizt sein. Daher solltest Du einen Vertrag mit deutlich höheren Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dies ist ein Pauschalbetrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckeln Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro sind üblich. Das ist pro Person doppelt so viel wie das Gesetz mindestens für alle Personenschäden je Schadensfall vorsieht. Das macht Deine Haftpflicht allerdings in der Regel nicht teurer: Bei guten Verträgen sind die höheren Ver­si­che­rungs­sum­men heute Standard.

Außerdem wichtig für Dein Geld: Die Beiträge für Deine Kfz-Haftpflicht kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. 

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Verursachst Du einen Unfall, entschädigt Deine Ver­si­che­rung den Unfallgegner. Zu typischen Schäden gehören zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Außerdem ersetzt sie beispielsweise Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Sind Menschen verletzt worden – auch Mitfahrer –, dann bezahlt die Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und falls nötig auch eine lebenslange Rente.

Unberechtigte Ansprüche gegen Dich wehrt der Versicherer ab

Fordert ein Unfallgegner unberechtigte oder überhöhte Zahlungen, wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung wie eine Art Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Der Versicherer verteidigt Dich gegen ungerechtfertigte Ansprüche, zum Beispiel wenn eine andere Person der Meinung ist, dass Du beim Ausparken gegen ihr Auto gefahren bist, das aber nicht zutrifft.

Welche Schäden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Nicht versichert sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Bei denen springt nur die Kaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur Deines Wagens oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, damit Du Dir ein neues, gleichwertiges Auto kaufen kannst. Einige Versicherer zahlen auch noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis – sehr gute Tarife bis zu 24 Monate. Hast Du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, bekommst Du Geld, wenn Dein Fahrzeug ausgebrannt ist oder die Scheiben Deines Wagens kaputt sind.

Wir empfehlen in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro und in der Vollkasko mindestens 300 Euro. Damit kannst Du den Preis meist deutlich senken. Bei einem Schaden zahlst Du dann den vereinbarten Eigenanteil. Der Versicherer kommt für den Rest auf.

Bei Fehlverhalten musst Du Dich beteiligen

Meist schließen Versicherer die Leistung auch aus, wenn beim Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Unfall passiert. Das Gleiche gilt häufig auch bei Fahrerflucht.

In diesen Fällen zahlt die Kfz-Pflichtversicherung zwar, sie nimmt aber den Fahrer als Verursacher in Regress, das heißt, sie holt sich von ihm das Geld zurück. Dieser Regressanspruch ist auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Darf Dich ein Kfz-Haftpflichtversicherer ablehnen?

In der Auto-Haftpflichtversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Anbieter einen Antrag auf Ver­si­che­rungs­schutz grundsätzlich annehmen muss. Der Versicherer darf den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Welche das sind und auf welchen anderen Wegen Du eine Ver­si­che­rung bekommst, erfährst Du im Ratgeber Kfz-Versicherung ohne Schufa.

Wann haftest Du als Halter?

In der Regel haftet der Fahrer, der den Schaden verschuldet hat. Laut Gesetz haftet aber nicht nur der Fahrer für Schäden (§ 7 Straßenverkehrsgesetz), sondern auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Denn: Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine Betriebsgefahr. Von einem Fahrzeug kann Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.

Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So kannst Du als Halter möglicherweise von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Dich bei einem Unfall gar keine Schuld trifft. Beispiel: Du parkst Dein Auto blöd im Kreuzungsbereich und ein Fußgänger muss deshalb über die Fahrbahn ausweichen und wird von einem Auto angefahren. Dann kann es passieren, dass Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Behandlung des Fußgängers ein Schmerzensgeld und vielleicht sogar einen Verdienstausfall zahlen muss.

Dein Weg zur günstigsten Autoversicherung

Die günstigste Autoversicherung findest Du nur, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unsere große Untersuchung zur Kfz-Versicherung zeigt, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.

Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst einfach die günstigste passende Kfz-Versicherung entweder auf Verivox oder Check24. Hol Dir danach ein Angebot bei der Huk24. Und schließ den Vertrag dann beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Autoren
Annika Krempel

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