Kfz-Haftpflichtversicherung Auf die Ver­si­che­rungs­sum­me kommt es an

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf Dein Auto nicht auf die Straße. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden, die Du mit Deinem Auto anderen Menschen, deren Sachen im Sinne von Gegenständen oder deren Vermögen zufügst.
  • Für Schäden an Deinem eigenen Wagen zahlt nicht die Haftpflicht. Dafür brauchst Du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder eine Vollkaskoversicherung.

So gehst Du vor

  • Finanztip empfiehlt: Berechne die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.
  • Hast Du auf diesem Weg eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kannst Du Dein Auto mit der elektronischen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung bei der Zulassungsstelle anmelden.
  • Du musst allerdings bestimmte Regeln beachten, sonst kann der Versicherer Geld von Dir zurückverlangen.

Es gibt in Deutschland nicht viele Pflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autohalter und Autohalterinnen ist eine davon. Bei den Angeboten der Versicherer musst Du auf einige Unterschiede achten. Wie Du am schnellsten eine passende und günstige Haftpflicht für Dich findest, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Wie Du zusätzlich Schäden an Deinem eigenen Auto absichern kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur  Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und Vollkaskoversicherung.

Wofür brauchst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Soll Dein Auto auf die Straße, brauchst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung, das verlangt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Die Autohaftpflicht schützt potenzielle Unfallgegner. Sie springt immer dann ein, wenn Du mit Deinem Wagen einen Dritten schädigst – egal ob die Person selbst, ihre Sachen oder ihr sonstiges Vermögen. Als Sache definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit Paragraf 90 jeden körperlichen Gegenstand. Zu verstehen ist darunter daher alles, was sinnlich wahrnehmbar, räumlich abgrenzbar und beherrschbar ist – Steine, Schuhe, Sonnenbrille ja; Strom, Licht, Bakterien beispielsweise nein.

Damit jeder Ordnungsbeamte auf den ersten Blick erkennen kann, ob Dein Auto eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, bekommst Du nur dann ein Kfz-Kennzeichen, wenn Du nachweisen kannst, eine Ver­si­che­rung abgeschlossen zu haben. Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt daher von Dir eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer) als Beleg. Nur damit kannst Du Dein Auto anmelden.

Worauf solltest Du bei der Kfz-Haftpflicht achten?

Bei der Haft­pflicht­ver­si­che­rung fürs Auto gilt: viel hilft viel. Achte auf hohe Entschädigungsbeträge, also eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men nach Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter sind für normale Autos relativ niedrig:

  • Personenschäden 7,5 Millionen Euro,
  • Sachschäden 1,22 Millionen Euro,
  • reine Vermögenschäden 50.000 Euro.

Besonders wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro schnell ausgereizt sein. 

Daher solltest Du einen Vertrag mit deutlich höheren Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dieser Pauschalbetrag gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckeln Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro sind üblich. Das ist pro Person doppelt so viel wie das Gesetz mindestens für alle Personenschäden je Schadensfall vorsieht.

Gute Nachricht: Eine so hohe Absicherung macht Deine Haftpflicht in der Regel nicht teurer. Bei guten Verträgen sind die höheren Ver­si­che­rungs­sum­men heute Standard.

Außerdem wichtig für Dein Geld: Die Beiträge für Deine Kfz-Haftpflicht kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Verursachst Du einen Unfall, entschädigt Deine Ver­si­che­rung den Unfallgegner. Das schützt aber auch Dich selbst – denn nach dem BGB ist jede Person in voller Höhe für von ihr verursachte Schäden haftbar. Diese Haftungsfrage regelt hauptsächlich die Schadensersatzpflicht nach Paragraf 823 BGB und Paragraf 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Nach den Vorschriften sind – verkürzt gesagt – alle vorsätzlich und auch fahrlässig verursachten Schäden, die Dritten zugefügt werden, vom Verursacher des Schadens zu tragen.

Bedeutet: Würde Deine Autohaftpflicht im Fall der Fälle nicht einspringen, müsstest Du die Schäden aus eigener Tasche begleichen.

Zu typischen Schäden, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, gehören zum Beispiel: 

  • Abschleppkosten,
  • Rechnung für Reparatur, 
  • Kosten für Mietwagen oder auch Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden.
  • Rechtsanwaltskosten des Unfallgegners,
  • Schäden an Gebäuden oder anderen Sachen, die durch den Unfall entstanden sind. 
  • Sind Menschen verletzt worden – auch Mitfahrer –, dann bezahlt die Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und falls nötig auch eine lebenslange Rente.

Wann zahlt die Privathaftpflicht, wann die Kfz-Haftpflicht?

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer der richtige Ansprechpartner, wenn die Schaden auf den Betrieb Deines Fahrzeugs zurückzuführen. Das nennt sich Betriebsgefahr des Fahrzeugs - und diese Betriebsgefahr endet nicht mit dem Abstellen des Motors. Auch Be- und Entladevorgänge gehören beispielsweise zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs.

Oft ist aber nicht klar, ob man den Ver­si­che­rungsfall seiner Kfz- oder der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung melden soll. Nahc der Benzinklausel in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind diejenigen Fälle vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit dem Führen oder Halten eines Kfz oder Anhängers stehen. Diese Fälle sind dann aber von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Tipp: Im Zweifel wende Dich zunächst an Deine Privathaftpflicht. Lehnt die die ab, geh auf Deine Kfz-Haftpflicht zu. 

Unberechtigte Ansprüche gegen Dich wehrt der Versicherer ab

Fordert ein Unfallgegner unberechtigte oder überhöhte Zahlungen, wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung wie eine Art Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Der Versicherer prüft die Lage und verteidigt Dich gegen ungerechtfertigte Forderungen und Vorwürfe. Zum Beispiel, wenn eine andere Person der Meinung ist, dass Du beim Ausparken gegen ihr Auto gefahren bist und nun für die Reparatur einer Delle aufkommen musst, das aber nicht zutrifft.

Welche Schäden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Nicht versichert sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Bei denen springt nur die Kaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur Deines Wagens oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, damit Du Dir ein neues, gleichwertiges Auto kaufen kannst. Einige Versicherer zahlen auch noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis – sehr gute Tarife bis zu 24 Monate. Hast Du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, bekommst Du unter anderem Geld, wenn Dein Fahrzeug ausgebrannt ist oder die Scheiben Deines Wagens kaputt sind.

Wir empfehlen in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro und in der Vollkasko mindestens 300 Euro. Damit kannst Du den Preis meist deutlich senken. Bei einem Schaden zahlst Du dann den vereinbarten Eigenanteil. Der Versicherer kommt für den Rest auf.

Bei Fehlverhalten musst Du Dich beteiligen

Eine Kfz-Haftpflicht ist jedoch kein Freifahrschein für regelwidriges Verhalten. Versicherer schließen die Leistung in einigen Fällen aus oder zahlen nur begrenzt. Etwa, wenn ein Unfall passiert und Du 

  • ohne Führerschein fährst,
  • ohne Betriebserlaubnis fährst,
  • Dich bei der Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss befindest, oder 
  • wenn Du Fahrerflucht begehst.

Auch in diesen Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar. Doch sie holt sich das Geld von Dir als Fahrer zurück. Die Ver­si­che­rung spricht dann davon, dass sie den Verursacher oder die Verursacherin in Regress nimmt. Dieser Regressanspruch ist auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Wann haftest Du als Halter?

In der Regel haftet der Fahrer, der den Schaden verschuldet hat. Das ist derjenige, der hinterm Steuer saß – egal, wer im Fahrzeugschein- oder Brief steht.

Laut Paragraf 7 Straßenverkehrsgesetz muss aber auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist, herhalten. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. 

Ein Beispiel: Dein Auto ist am Straßenrand geparkt, ein Fußgänger wird angefahren, als er an Deinem Auto vorbei die Straße überquert. Dann kann es passieren, dass Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Behandlung des Fußgängers ein Schmerzensgeld und vielleicht sogar einen Verdienstausfall zahlen muss. 

Denn: Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine Betriebsgefahr. Von einem Fahrzeug kann Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.

Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So kannst Du als Halter möglicherweise von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Dich bei einem Unfall gar keine Schuld trifft.

Darf Dich ein Kfz-Haftpflichtversicherer ablehnen?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt wie bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung oder dem Girokonto der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Anbieter Deinen Antrag auf Ver­si­che­rungs­schutz grundsätzlich annehmen muss. Der Versicherer darf den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Welche das sind und auf welchen anderen Wegen Du eine Ver­si­che­rung bekommst, erfährst Du im Ratgeber zur Kfz-Versicherung ohne Schufa.

Dein Weg zur günstigsten Autoversicherung

Die günstigste Autoversicherung findest Du nur, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unsere große Untersuchung zur Kfz-Versicherung zeigt, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.

Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst einfach die günstigste passende Kfz-Versicherung entweder auf Verivox oder Check24. Hol Dir danach ein Angebot bei der Huk24. Und schließ den Vertrag dann beim günstigsten Anbieter ab. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Autoren
Annika Krempel

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