Kfz-Haftpflichtversicherung Auf die Versicherungssumme kommt es an

Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Jedes Auto, das in Deutschland auf der Straße fährt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt im Falle eines Unfalls den Unfallgegner finanziell. Denn sie springt bei Personen- und Sachschäden ein, die Du mit Deinem Fahrzeug verursachst. Um sicherzustellen, dass Dein Auto eine Autohaftpflichtversicherung hat, verlangt die Zulassungsstelle von Dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Beleg. Ein gültiges Kfz-Kennzeichen bekommst Du nur mit dieser Nummer.
Bei der Haftpflichtversicherung fürs Auto solltest Du große Entschädigungsbeträge vereinbaren, also eine hohe Versicherungssumme.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sind relativ niedrig. Besonders wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro schnell ausgereizt sein. Daher solltest Du einen Vertrag mit deutlich höheren Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dies ist ein Pauschalbetrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckeln Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro sind üblich. Das ist pro Person doppelt so viel wie das Gesetz mindestens für alle Personenschäden je Schadensfall vorsieht. Das macht Deine Haftpflicht allerdings in der Regel nicht teurer: Bei guten Verträgen sind die höheren Versicherungssummen heute Standard.
Außerdem wichtig für Dein Geld: Die Beiträge für Deine Kfz-Haftpflicht kannst Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Verursachst Du einen Unfall, entschädigt Deine Versicherung den Unfallgegner. Zu typischen Schäden gehören zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Außerdem ersetzt sie beispielsweise Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Sind Menschen verletzt worden – auch Mitfahrer –, dann bezahlt die Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und falls nötig auch eine lebenslange Rente.
Fordert ein Unfallgegner unberechtigte oder überhöhte Zahlungen, wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung wie eine Art Rechtsschutzversicherung: Der Versicherer verteidigt Dich gegen ungerechtfertigte Ansprüche, zum Beispiel wenn eine andere Person der Meinung ist, dass Du beim Ausparken gegen ihr Auto gefahren bist, das aber nicht zutrifft.
Nicht versichert sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Bei denen springt nur die Kaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur Deines Wagens oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, damit Du Dir ein neues, gleichwertiges Auto kaufen kannst. Einige Versicherer zahlen auch noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis – sehr gute Tarife bis zu 24 Monate. Hast Du eine Teilkaskoversicherung, bekommst Du Geld, wenn Dein Fahrzeug ausgebrannt ist oder die Scheiben Deines Wagens kaputt sind.
Wir empfehlen in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro und in der Vollkasko mindestens 300 Euro. Damit kannst Du den Preis meist deutlich senken. Bei einem Schaden zahlst Du dann den vereinbarten Eigenanteil. Der Versicherer kommt für den Rest auf.
Meist schließen Versicherer die Leistung auch aus, wenn beim Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Unfall passiert. Das Gleiche gilt häufig auch bei Fahrerflucht.
In diesen Fällen zahlt die Kfz-Pflichtversicherung zwar, sie nimmt aber den Fahrer als Verursacher in Regress, das heißt, sie holt sich von ihm das Geld zurück. Dieser Regressanspruch ist auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.
In der Auto-Haftpflichtversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Anbieter einen Antrag auf Versicherungsschutz grundsätzlich annehmen muss. Der Versicherer darf den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Welche das sind und auf welchen anderen Wegen Du eine Versicherung bekommst, erfährst Du im Ratgeber Kfz-Versicherung ohne Schufa.
In der Regel haftet der Fahrer, der den Schaden verschuldet hat. Laut Gesetz haftet aber nicht nur der Fahrer für Schäden (§ 7 Straßenverkehrsgesetz), sondern auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Denn: Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine Betriebsgefahr. Von einem Fahrzeug kann Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.
Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So kannst Du als Halter möglicherweise von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Dich bei einem Unfall gar keine Schuld trifft. Beispiel: Du parkst Dein Auto blöd im Kreuzungsbereich und ein Fußgänger muss deshalb über die Fahrbahn ausweichen und wird von einem Auto angefahren. Dann kann es passieren, dass Deine Haftpflichtversicherung für die Behandlung des Fußgängers ein Schmerzensgeld und vielleicht sogar einen Verdienstausfall zahlen muss.
Die günstigste Autoversicherung findest Du nur, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unsere große Untersuchung zur Kfz-Versicherung zeigt, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.
Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst einfach die günstigste passende Kfz-Versicherung entweder auf Verivox oder Check24. Hol Dir danach ein Angebot bei der Huk24. Und schließ den Vertrag dann beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos