Kfz-Haftpflichtversicherung Auf die Höhe Deiner Absicherung kommt es an

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Es gibt in Deutschland nicht viele Pflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autohalter und Autohalterinnen ist eine davon. Bei den Angeboten der Versicherer musst Du auf einige Unterschiede achten. Wie Du am schnellsten eine passende und günstige Haftpflicht für Dich findest, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Wie Du zusätzlich Schäden an Deinem eigenen Auto absichern kannst, liest Du in unserem Ratgeber zu den Unterschieden zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Soll Dein Auto auf die Straße, brauchst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung, das verlangt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Die Autohaftpflicht schützt potenzielle Unfallgegner. Sie springt immer dann ein, wenn Du mit Deinem Wagen einen Dritten schädigst – egal ob die Person selbst, ihre Sachen oder ihr sonstiges Vermögen. Als Sache definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit Paragraf 90 jeden körperlichen Gegenstand. Zu verstehen ist darunter daher alles, was sinnlich wahrnehmbar, räumlich abgrenzbar und beherrschbar ist – Steine, Schuhe, Sonnenbrille ja; Strom, Licht, Bakterien beispielsweise nein.
Damit jeder Ordnungsbeamte auf den ersten Blick erkennen kann, ob Dein Auto eine Haftpflichtversicherung hat, bekommst Du nur dann ein Kfz-Kennzeichen, wenn Du nachweisen kannst, eine Versicherung abgeschlossen zu haben. Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt daher von Dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Beleg. Nur damit kannst Du Dein Auto anmelden.
Bei der Haftpflichtversicherung fürs Auto gilt: viel hilft viel. Achte auf hohe Entschädigungsbeträge, also eine hohe Versicherungssumme.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen nach Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter sind für normale Autos relativ niedrig:
Besonders wenn durch einen Unfall mehrere Personen verletzt werden, kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro schnell ausgereizt sein.
Daher solltest Du einen Vertrag mit deutlich höheren Summen wählen – mindestens 100 Millionen Euro. Dieser Pauschalbetrag gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstsumme für Personenschäden deckeln Versicherer meist, bis zu 15 Millionen Euro pro Person sind üblich. Das ist doppelt so viel wie das Gesetz mindestens für alle Personenschäden je Schadensfall vorsieht.
Gute Nachricht: Eine so hohe Absicherung macht Deine Haftpflicht in der Regel nicht teurer. Bei guten Verträgen sind die höheren Versicherungssummen heute Standard.
Verursachst Du einen Unfall, entschädigt Deine Versicherung den Unfallgegner. Das schützt aber auch Dich selbst – denn nach dem BGB ist jede Person in voller Höhe für von ihr verursachte Schäden haftbar. Diese Haftungsfrage regelt hauptsächlich die Schadensersatzpflicht nach Paragraf 823 BGB und Paragraf 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Nach den Vorschriften sind – verkürzt gesagt – alle vorsätzlich und auch fahrlässig verursachten Schäden, die Dritten zugefügt werden, vom Verursacher des Schadens zu tragen.
Bedeutet: Würde Deine Autohaftpflicht im Fall der Fälle nicht einspringen, müsstest Du die Schäden aus eigener Tasche begleichen.
Zu typischen Schäden, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, gehören zum Beispiel:
Seit 2017 steht Menschen zudem ein Hinterbliebenengeld (§ 844 Absatz 3 BGB) zu, wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde. Zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Das Hinterbliebenengeld ist ein sogenannter Ersatzanspruch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Und soll das seelische Leid von nahestehenden Personen des tödlich Verunglückten anerkennen. Bis zur Einführung dieses relativ neuen Anspruchs konnten Hinterbliebene nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden (sogenannte „Schockschäden“). Diese Voraussetzung ist weggefallen.
Zahlen muss diesen Ersatzanspruch der Verursacher des Todesfalls – oder eben dessen Haftpflichtversicherung, bei einem Verkehrsunfall ist es die Kfz-Haftpflicht. Nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV zahlen Kfz-Haftpflichtversicherer rund 10.000 Euro je Fall. Wobei die Spanne zwischen 1.000 und 15.000 Euro liege. Wie hoch das Hinterbliebenengeld ausfällt, hängt von der persönlichen Nähe zum Verstorbenen ab. In der Regel bekommen Ehepartner, Eltern und Kinder mehr Geld als entferntere Verwandte oder andere nahestehende Personen.
Du hast gerade schon gesehen, dass die Kfz-Haftpflicht und die private Haftpflicht teilweise für auf den ersten Blick identische Ansprüche einstehen. Vom Grundsatz her solltest Du Dir merken: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer der richtige Ansprechpartner, wenn der Schaden auf den Betrieb Deines Fahrzeugs zurückzuführen ist. Denn dann wirkt sich die sogenannte Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs aus. Nach der Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung sind diejenigen Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit dem Führen oder Halten eines Kfz oder Anhängers stehen. Dieser Zusammenhang endet übrigens nicht mit dem Abstellen des Motors. Auch Be- und Entladevorgänge gehören beispielsweise zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Wenn dabei etwas passiert, ist die Kfz-Haftpflicht in der Regel der richtige Ansprechpartner.
Auch wenn das jetzt nach einer einfachen Abgrenzung klingen mag: Oft ist nicht klar, ob man den Versicherungsfall seiner Kfz- oder seiner privaten Haftpflichtversicherung melden soll. Das ist jedoch vor allem dann nicht schlimm, wenn Du neben Deiner Pflicht-Haftpflicht, der Kfz-Haftpflicht, auch eine private Haftpflicht hast, was wir Dir sehr ans Herz legen. Nicht nur, aber auch, weil Du Dich dann im Zweifel zunächst an Deine Privathaftpflicht wenden kannst. Lehnt die ab, geh auf Deine Kfz-Haftpflicht zu.
Fordert ein Unfallgegner unberechtigte oder überhöhte Zahlungen, wirkt die Kfz-Haftpflichtversicherung wie eine Art Rechtsschutzversicherung: Der Versicherer prüft die Lage und verteidigt Dich gegen ungerechtfertigte Forderungen und Vorwürfe. Zum Beispiel, wenn eine andere Person der Meinung ist, dass Du beim Ausparken gegen ihr Auto gefahren bist und nun für die Reparatur einer Delle aufkommen musst, das aber nicht zutrifft.
Nicht versichert sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Bei denen springt nur die Kaskoversicherung ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur Deines Wagens oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, damit Du Dir ein neues, gleichwertiges Auto kaufen kannst. Einige Versicherer zahlen auch noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis – sehr gute Tarife bis zu 24 Monate. Hast Du eine Teilkaskoversicherung, bekommst Du unter anderem Geld, wenn Dein Fahrzeug ausgebrannt ist oder die Scheiben Deines Wagens kaputt sind.
Wir empfehlen in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro und in der Vollkasko mindestens 300 Euro. Damit kannst Du den Preis meist deutlich senken. Bei einem Schaden zahlst Du dann den vereinbarten Eigenanteil. Der Versicherer kommt für den Rest auf.
Eine Kfz-Haftpflicht ist jedoch kein Freifahrschein für regelwidriges Verhalten. Versicherer schließen die Leistung in einigen Fällen aus oder zahlen nur begrenzt. Etwa, wenn ein Unfall passiert und Du
Auch in diesen Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar. Doch sie holt sich das Geld von Dir als Fahrer zurück. Die Versicherung spricht dann davon, dass sie den Verursacher oder die Verursacherin in Regress nimmt. Dieser Regressanspruch ist auf höchstens 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.
In der Regel haftet der Fahrer, der den Schaden verschuldet hat. Das ist derjenige, der hinterm Steuer saß – egal, wer im Fahrzeugschein- oder Brief steht.
Laut Paragraf 7 Straßenverkehrsgesetz muss aber auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist, herhalten. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft.
Ein Beispiel: Dein Auto ist am Straßenrand geparkt, ein Fußgänger wird angefahren, als er an Deinem Auto vorbei die Straße überquert. Dann kann es passieren, dass Deine Haftpflichtversicherung für die Behandlung des Fußgängers ein Schmerzensgeld und vielleicht sogar einen Verdienstausfall zahlen muss.
Denn: Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine Betriebsgefahr. Von einem Fahrzeug kann Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.
Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So kannst Du als Halter möglicherweise von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Dich bei einem Unfall gar keine Schuld trifft.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Girokonto der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Anbieter Deinen Antrag auf Versicherungsschutz grundsätzlich annehmen muss. Der Versicherer darf den Abschluss nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Welche das sind und auf welchen anderen Wegen Du eine Versicherung bekommst, erfährst Du im Ratgeber zur Kfz-Versicherung ohne Schufa.
Die günstigste Autoversicherung findest Du nur, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unsere große Untersuchung zur Kfz-Versicherung zeigt, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.
Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst einfach die günstigste passende Kfz-Versicherung entweder auf Verivox oder Check24. Hol Dir danach ein Angebot bei der Huk24. Und schließ den Vertrag dann beim günstigsten Anbieter ab. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
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