Gebäudeversicherung für Arbeitsstudienkosten

  • Liebe Freunde,


    ich weiß, dass die Gebäudeversicherungskosten für ein Arbeitszimmer anteilig abgezogen werden können. In meinem Fall wohne ich in 357 Wohnungen und alle zusammen tragen zur Gebäudeversicherung bei. Die Endabrechnung beträgt 34.982,13 Euro. Ich bin zuversichtlich, dass meine Wohnungskosten einen Teil davon ausmachen werden. Ich habe meinen Kaufvertrag, aber ich kann nicht herausfinden, wie ich diese Kosten berechnen kann. Hat jemand einen Tipp? Ich kann eine einfache 34982/357 machen, aber das scheint nicht richtig zu sein.



    https://www.arbeitszimmer.de/kostenarten.htm

  • In meinem Fall wohne ich in 357 Wohnungen

    Du bewohnst wirklich 357 Wohnungen? Und alle haben ein Arbeitszimmer? Das dürfte ein neuer Rekord sein :)


    Im Ernst: Schau auf die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, da sind die Kosten auf die eigene Wohnung heruntergebrochen.

  • Du bewohnst wirklich 357 Wohnungen? Und alle haben ein Arbeitszimmer? Das dürfte ein neuer Rekord sein :)


    Im Ernst: Schau auf die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, da sind die Kosten auf die eigene Wohnung heruntergebrochen.

    Haha, nein. Ich wohne in einem Gebäude mit 357 Wohnungen. Eine davon ist meine, und sie hat ein Arbeitszimmer. Ich bin neu in der deutschen Sprache, daher können einige meiner Nachrichten seltsam klingen. Das tut mir leid!


    Auf der Nebenkostenabrechnung ist leider keine Aufschlüsselung zu finden. Ich muss sie also selbst ausrechnen.

  • Zumindest wenn Du Mieter der Wohnung bist (ist mir nicht ganz klar geworden), dann MUSS dein Anteil an den einzelnen Posten, auch der Wohngebäudeversicherung aufgeschlüsselt werden.

    Bei der Wohngebäudeversicherung würde eine Umlage auf die Fläche an sinnvollsten sein, aber theoretisch kann auch auf Wohneinheiten oder Anzahl der Bewohner aufgeschlüsselt werden.

    Auf jeden Fall reicht als Nebenkostenabrechnung kein "Vertrau mir und von Geld".

    Also sprich mit deinen Vermieter, der muss das machen.

    Ich weiß nicht wie es bei Eigentümergemeinschaften ist, aber ich vermute dass wäre es ähnlich.

    Spätestens wenn Du beim Finanzamt einen Nachweis brauchst, brauchst du die genaue Abrechnung ja eh.

  • Ich weiß nicht wie es bei Eigentümergemeinschaften ist, aber ich vermute dass wäre es ähnlich.

    Ähnlich, weil die Umlagen ja nicht davon abhängen, ob eine Wohnung vermietet oder selbst genutzt ist (je nach Posten und Regelung im Haus kann die Personenzahl wichtig sein).


    gutler Bist Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung?

  • Man kann den Aufwand bei den Steuersparversuchen auch übertreiben. Wenn durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt wird, kommen weniger als 10 € heraus, die steuerlich abgesetzt werden können. Durch qm geteilt wird das Ergebnis wohl auch nicht viel anders sein. Danach wird noch zwei- bis dreimal auf ganze Euro gerundet und am Ende schlagen sich - je nach Einkommenshöhe - erst Differenzen von 3 € bis 5 € beim zu versteuenden Einkommen in einem Euro Steuer mehr oder weniger nieder.


    Bei den Angaben zur Wohnung stellt sich eher die Frage, ob hier überhaupt ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, denn das wird ja wohl eher ein Ein- oder Zweizimmer-Appartement als eine 100qm Mehrzimmerwohnung sein, denn im früheren Thread war ja angenommen worden, 10% der Wohnkosten sollten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden.

  • Nein, wir wissen doch aus dem Parallelthread, dass er 10% der Kosten steuerlich absetzen will. Das wären dann für die Versicherung rund 10 € im Jahr, plus/minus ein bisschen was, je nach Rechenmethode. Die Versicherung selbst ist günstig mit ca. 100 € pro Wohnung, aber darum geht es ja in der Tat nicht.

  • Guten Morgen gutler, https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/ hast Du gelesen? Insbesondere die recht hohen Anforderungen zur Anerkennung als Arbeitszimmer und die Möglichkeit der Pauschalierung?

    Ich danke Ihnen. Ich habe die Voraussetzungen geprüft und bin laut Checkliste förderfähig (separater, geschlossener Raum nur für die Arbeit). Meine Gesamtkosten für den Abzug belaufen sich auf 2436 €, was höher ist als die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer von 1250 €. Daher wird es für mich von Vorteil sein, einen Antrag auf Abzug der Kosten für ein Arbeitsstudium zu stellen.

  • Man kann den Aufwand bei den Steuersparversuchen auch übertreiben. Wenn durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt wird, kommen weniger als 10 € heraus, die steuerlich abgesetzt werden können. Durch qm geteilt wird das Ergebnis wohl auch nicht viel anders sein. Danach wird noch zwei- bis dreimal auf ganze Euro gerundet und am Ende schlagen sich - je nach Einkommenshöhe - erst Differenzen von 3 € bis 5 € beim zu versteuenden Einkommen in einem Euro Steuer mehr oder weniger nieder.


    Bei den Angaben zur Wohnung stellt sich eher die Frage, ob hier überhaupt ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, denn das wird ja wohl eher ein Ein- oder Zweizimmer-Appartement als eine 100qm Mehrzimmerwohnung sein, denn im früheren Thread war ja angenommen worden, 10% der Wohnkosten sollten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden.

    Ich habe eine 4-Zimmer-Wohnung, in der ich allein wohne. Ich bin zuversichtlich, dass ich die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen kann.