Beiträge von NiWe28

    Im aktuellen Finanztip Newsletter steht, dass Stromio seit Mittwoch keinen Strom (Marke „Grünwelt Energie“) mehr liefern darf. Demnach würden die Stromio Kunden seitdem vom örtlichen Grundversorger versorgt. Wie sieht es denn aus, wenn man schon vor Wochen den Anbieter gewechselt hat und die Belieferung zum 1.1.2022 zugesagt wurde? Übernimmt dann zwischenzeitlich doch der Grundversorger oder springt der neue Stormlieferant früher ein?

    Hallo allerseits,


    wie ist eure Einschätzung zu diesem Fall?


    Personen A und B (sind nicht miteinander verheiratet) gehört gemeinsam ein Haus (kein Neubau. Person A gehören 75% des Hauses und Person B die restlichen 25%). Beide Personen wohnen auch in dem Haus. Darin mussten im Jahr 2020 mehrere Renovierungsarbeiten (immer durch denselben Handwerker) durchgeführt werden. Da A aufgrund von früheren Renovierungsarbeiten mit demselben Handwerker bereits in dessen Datenbank hinterlegt war, wurden die Rechnungen für das Jahr 2020 auch ausschließlich an Person A adressiert. Die Rechnungen wurden aber von Person B von dessen Einzelkonto via Überweisung beglichen.


    1) Wer kann hier was steuermindernd in seiner Steuererklärung angeben?

    2) Angenommen B kann/möchte die Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung angeben. Kann es zu Problemen führen, da die Rechnungen immer an A adressiert wurden? Gibt es hier Gerichtsurteile, Infos vom Finanzministerium u.ä. das B dennoch die Handwerkerleistung berücksichtigt bekommt?

    3) Könnten noch weitere Infos/Umstände für diesen Fall relevant sein?


    4) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, wer der Auftraggeber der Handwerkerleitungen war?


    5) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, ob beider Personen in getrennten Haushalten oder in demselben Haushalt wohnen?


    Hat hier jemand Erfahrung mit einen solchen oder ähnlichen Fall?

    Wie handhabt ihr es, ob ihr eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt? Natürlich fällt, wenn man eine Versicherung mit Selbstbeteiligung gewählt hat, im Versicherungsfall die Selbstbeteiligung an. Auf der anderen Seite ist der Tarif mit Selbstbeteiligung günstiger.


    Gibt es hier sonst noch etwas zu berücksichtigen? Wie waren eure Erfahrungen bisher beim Thema Selbstbeteiligung?

    Ganz simpel gesagt: wenn Du im Leben mindestens 5 Jahre eingezahlt hast, kannst Du mit 67 Rente beantragen - stand heute. Wenn Du nicht arbeitest, kannst Du trotzdem freiwillig einzahlen, um eine höhere Rente zu erreichen.

    In welcher Größenordnung würde man denn dann in etwa Rente bekommen, wenn man nur exakt diese 5 Jahre gearbeitet hat? (Wenn man berücksichtigt, dass es dann wohl "nur" auf dem Gehalt eines Berufsanfängers basieren kann, dürfte die spätere Rente alles andere als üppig sein.)

    Danke! Ich habe mir zu dem Thema auch noch Unverfallbarkeit – Wikipedia angesehen. Wie ist das mit der Zusagedauer zu verstehen? Z.B. hier:


    Datum der Zusageerteilung: ab dem 1. Januar 2018


    Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit: Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Zusagedauer


    Ab wann genau läuft die Zusagedauer? Wo steht das "Datum der erstmaligen Erteilung der Versorgungszusage"?


    Die Zeiträume auf Wikipedia sind ja die gesetzlichen Vorgaben. Kann es sein, dass im jeweiligen Vertrag mit der Versicherung andere / günstigere Konditionen stehen? z.B. für den Fall oben: Mindestalter 18 Jahre und 1 Jahr Zusagedauer?


    Hallo allerseits,


    mein Arbeitgeber hat für mich diese Versicherung abgeschlossen:

    - Leistung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung

    - Durchführungsweg: Unterstützungskasse

    - Beiträge: 1/3 Arbeitnehmer, 2/3 Arbeitgeber

    - Wartezeit: 5 Jahre


    Was genau bedeutet die Wartezeit in diesem Zusammenhang? Ich habe in den ca. 30 Seiten "Kleingedrucktes" nichts dazu gefunden (und grds. meist nur "Bahnhof" verstanden). Wie schätzt ihr diese Versicherung insgesamt ein?


    Bei uns in der Firma hält sich hartnäckig das Gerücht, dass, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen nach wenigen Monaten / Jahren verlässt, der Arbeitgeber seine Beiträge zurückbekommt (und somit nur der Arbeitnehmer sein Drittel eingezahlt hat). Gibt es solch eine Regelung? Hat das vielleicht etwas mit dieser Wartezeit zu tun?

    ... wie so oft stehen die "Spielregeln" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom geneigten Kunden bereits vor dem Vertragsabschluss gelesen werden dürfen.

    Der geneigte Kunde hat sich diese auch schon zu Gemüte geführt, aber nichts gefunden, was besagt, dass ein Arbeitgeberwechsel angezeigt werden muss... (allerdings ist geneigter Kunde auch kein Experte in diesem "AGB-Deutsch" und möchte sichergehen, dass es nicht doch irgendwo/-wie "verklausuliert" Pflicht ist..)

    Wird bei Smartbroker eigentlich die Abgeltungssteuer bei Dividenden oder Verkäufen abgeführt wenn man keinen Freistellungsauftrag eingereicht hat? Falls ja, wo genau kann man das sehen?

    Hallo,


    ich möchte mit meinem Girokonto weg von der comdirect. Viele Banken bieten einen Kontowechselservice, bei dem die Zahlungspartner über den Wechsel des Girokontos benachrichtigt werden.


    Wie wird das aber mit Festgeldkonten gehandhabt? Mein comdirect-Girokonto ist gleichzeitig das Referenzkonto meines Festgeldkontos. Hat hier jemand Erfahrung damit, wie (un-)problematisch die Änderung des Referenzkontos ist, wenn man sein Girokonto umzieht?

    Klarna hatte im März 2020 eine Kooperation mit Wirecard bekannt gegeben. Wie wirkt sich eurer Meinung nach das Wirecard-Desaster auf Klarna aus (abgesehen davon natürlich, dass die Kooperation nicht mehr stattfindet...)? Deutet etwas darauf hin, dass Klarna und Wirecard noch bei anderen Dingen "kooperiert" haben? Könnte Klarna's Geschäftsmodell Probleme bekommen? Wie sieht es aus mit Personalien?

    Hallo allerseits,


    ich habe mich online informiert, wie man folgenden Fall besteuern (Einkommenssteuererklärung einer Privatperson für 2019) muss. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden und umgesetzt habe und sich nichts geändert hat. Vielleicht ist es ja auch für den ein oder anderen hier im Forum hilfreich [Blockierte Grafik: https://www.wertpapier-forum.d…oticons/default_smile.png]
    Folgende Eckdaten:

    • während der 6-monatigen Ansparphase werden 400 EUR/Monat vom Gehalt einbehalten
    • nach den 6 Monaten werden für die 2.400 EUR Mitarbeiteraktien in USD gekauft. Angenommen für die 2.400 EUR bekommt man zum Kaufzeitpunkt 2.750 USD (z.B. gemäß dem Geldkurs auf https://www.commerzbank.de/rates/do.rates)
    • 1 Monat später werden Dividenden in Höhe von 50 USD gezahlt. An dem Tag, an dem die Dividenden auf dem Depotkonto eingehen, entsprechen die 50 USD = 40 EUR. Die 40 EUR Dividenden werden in der Est-Erklärung 2019 (Anlage KAP) eingetragen unter "Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 58)".
    • 2 Monate später werden alle Mitarbeiteraktien für insg. 2.900 USD verkauft. An dem Tag entspricht das 3.000 EUR (z.B. gemäß dem Briefkurs auf https://www.commerzbank.de/rates/do.rates). Es entsteht also ein Kursgewinn von 150 USD oder 600 EUR. Die 600 EUR werden in der Est-Erklärung 2019 (Anlage KAP) eingetragen unter "In den Zeilen 14 u. 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen".
    • Die Dividendenzahlung und der Verkaufserlös werden aber tatsächlich nicht in EUR gewechselt sondern verbleiben in USD auf dem unverzinsten Depotkonto. Daher spielen etwaige Gewinne/Verluste aus "Währungsspekulationen" keine Rolle. Wenn man den gesamten Betrag (Dividende + Verkaufserlös) erst 1 Jahr oder später nach dem Verkaufsdatum in EUR wechselt, muss man das nicht in der Steuererklärung unter "privaten Veräußerungsgewinn" angeben.

    Stimmt alles so? Danke schon mal!

    Hallo liebe Community,


    ich habe hier auf Finanztip gelesen, dass es derzeit ein Verfahren gegen die EVO wegen einer ggf. unberechtigten Preiserhöhung gibt. In dem Artikel steht auch, dass man der Preiserhöhung widersprechen sollte (auch um eine Verjährung zu verhindern).


    Dazu habe ich ein paar Fragen (die ich auch nicht auf der "Interessengemeinschaft EVO" klären konnte):
    1) Gibt es bei Fernwärme (ähnlich wie beim Strom) eine "Belieferungsverpflichtung" von EVO? Sprich kann mir die EVO den Vertrag kündigen und wir sitzen dann ohne Heizung(Fernwärme da?
    2) Macht es dabei einen Unterschied, ob es in der Gemeinde einen Anschlusszwang ans Fernwärmenetz gibt oder nicht?
    3) Hat hier schon einmal jemand einen Widerspruch bei EVO eingelegt? Wie waren eure Erfahrungen damit?

    @NiWe28


    Das macht nur Sinn wenn du generell auch Lebenshaltungskosten in USD hast. Sonst hast du in 1 Jahr 1% Zinsen aber der Dollar hat um 20% an Wert verloren und du gehst mit nem fetten Minus raus. Wenn du natürlich das Studium deiner Kinder in USA oder die Nebenkosten deines Ferienhaus in USA zahlen musst, mag USD-Tagesgeld eine Alternative sein. Sonst nicht.

    Danke für deinen Kommentar! Das Wechselkursrisiko wird bei diesem Thema gerne und sicherlich auch z.T. berechtigt angeführt. Allerdings kommt mir das etwas undifferenziert vor und ich würde gerne mehr Fundiertes dazu erfahren.


    Beispiel: Wenn man 100% des Tagesgeldes/Cash in Euro hält, hat man doch irgendwie auch ein "Währungsrisiko" z.B. wenn der Euro "zerbricht", stark gegenüber anderen Leitwährungen abwertet und/oder es eine Hyperinflation gäbe. Würde man stattdessen je 20% in 5 verschiedenen, möglichst unkorrelierten Leitwährungen (inkl. Euro) halten, würde man das Währungsrisiko diversifizieren und sich für Ausgaben von dem Konto/Währung bedienen, die gegenüber der Heimatwährung aufgewertet hat. Oder was sehe ich hier falsch? :)

    Danke für all eure Rückmeldungen! Ich werde jetzt nochmal mein Guthaben aufladen, damit ich erst mal nicht gesperrt werde und Zeit habe zu schauen, wo ich bei einem Wechsel meine Telefonnummer überall wechseln muss. (Man hat ja sonst nichts zu tun in der Vorweihnachtszeit...)


    Mal schauen wie lange es dauert bis ich wieder eine Kündigung von Edeka mobil erhalten (Dieses Mal war es nach ca. 1 Jahr).


    Ehrlichgesagt verstehe ich nicht so ganz, was diese Praxis der Anbieter soll. Natürlich möchten sie möglichst viel Umsatz machen, aber nur weil ich mein Guthaben regelmäßig aufladen muss, werde ich dadurch nicht zwangsweise auch mehr verbrauchen. In Konsequenz würde also bei regelmäßigem Aufladen und gleichbleibendem Verbrauch nur mein Guthaben stetig ansteigen. Und das Guthaben kann man sich ja bei Kündigung auszahlen lassen, siehe z.B. Musterschreiben hier bei der Verbraucherzentrale.

    Hallo,


    danke für Ihre Rückmeldung und Angebot! Ich habe inzwischen vom Kundendienst erfahren, dass die Bearbeitung der Freistellungsaufträge derzeit personalbedingt einige Zeit im Rückstand ist.


    Zwischenzeitlich habe ich auch eine Info von Creditplus erhalten, dass mein Freistellungsauftrag nun bearbeitet wurde. Die Buchung der Zinsen wurde aber noch nicht korrigiert. Ich melde mich ggf. bei Ihnen.