Beiträge von madize

    Dieses Thema, dass auch unverheiratet zusammen wohnende Menschen als Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden, halte ich auch für sehr fragwürdig...

    Andererseits steht es jedem dieser Menschen frei, in den Hafen der Ehe einzulaufen, um dann von finanziellen Vorteilen zu profitieren, wenn diese so viel günstiger sind als im Stand der "wilden Ehe"...

    Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    Vielleicht aus dem gleichen Grund wie ein Ehepartner, der keine Einkünfte hat, aber einen verdienenden Partner, keine Grundsicherung bekommt?

    Krankenhauszusatzversicherungen sind relativ teuer, sie decken auch kein existentielles Risiko ab, sind eher "nice to have". Bei Finanztip sind einige empfehlenswerte Versicherungen genannt...schau doch dort mal nach.

    Ich selbst (und meine Family) haben aus historischen Gründen eine Zusatzversicherung bei der Debeka, haben diese aber so gut wie nur in Anspruch genommen. Ich finde das Gefühl angenehm, im Fall der Fälle nicht im 6-Bett-Zimmer zu liegen, und auch in der Wahl des Krankenhauses nicht beschränkt zu sein, auch mal einen Spezialisten für schwierige Krankheitsbilder in Anspruch nehmen zu können...

    Unterstellung. Wer weiss, ob die Angestellte bisher glücklich mit ihrer Stelle/Chefin/Arbeit war. Das Wesentliche ist immer noch das:

    Wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil und vom Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig. Mehr Erwerbsarbeit lohnt sich daher finanziell oft nicht.

    Noch mal (Learning is all about Repetition :) ) : der sogenannte "Splittingvorteil" existiert, damit ein Paar, welches eine ungleiche Einkommensverteilung hat, nicht gegenüber einem, welches exakt gleichviel verdient, benachteiligt wird. Ergo: es ist kein Nachteil, wenn sich die Gehälter eines Paar annähern. Das (steuerliche) Resultat, wenn der geringer verdienende Partner 100 € mehr verdient, ist exakt das gleiche, als ob der höher verdienende Partner eben diese 100 € mehr bekommt.

    Wenn das zuvor erwähnte Paar, wo auf einmal der Mann befördert wird und damit ein höheres Gehalt erzielt, sich entscheidet, dass die Frau ihre Arbeitszeit reduziert, dann ist dies offenbar dem Gedanken geschuldet, dass das gemeinsame Einkommen so ausreicht, es hat nichts mit einer weniger lohnenden Arbeit der Frau zu tun. Die Erhöhung der Steuer ist einzig und allein durch das zusätzliche Gehalt des Mannes verursacht...

    Ich bin ernsthaft am rätseln, warum dieser Sachverhalt, selbst wenn man "Nebenschauplätze" wie Sozialabgaben und Steuerklassen außen vor lässt, so schwierig zu verstehen ist. Vermutlich ist die Multidimensionalität des Sachverhalts nicht für alle intuitiv...

    Ich versuche es nochmal:


    Es gibt keinen guten Grund, warum das 40/20-Paar steuerlich besser gestellt sein sollte als das 30/30-Paar.

    Wenn beide Paare insgesamt gleich viel verdienen, ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit identisch und genau daran sollte sich Besteuerung eigentlich orientieren. Beim Ehegattensplitting entsteht der Vorteil nur deshalb, weil die Einkommen unterschiedlich verteilt sind: Je größer die Differenz, desto stärker wirkt der Progressionsausgleich.

    Das führt aber zu einem schiefen Anreiz: Es belohnt nicht mehr Arbeit oder höhere Gesamtleistung, sondern eine ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Im Extremfall wird es für den geringer verdienenden Partner (oft die Frau) sogar unattraktiver, die Stunden zu erhöhen, weil der zusätzliche Verdienst höher besteuert wird.

    Das 30/30-Paar ist also nicht „weniger leistungsfähig“ als das 40/20-Paar – es wird nur durch die Systematik des Splittings benachteiligt. Genau deshalb wird das Modell ja auch oft kritisiert.

    Der zentrale Denkfehler in deinem Beitrag ist, dass du so schreibst, als würden 40/20 und 30/30 im Splitting unterschiedlich behandelt. Das ist schlicht unzutreffend. Beim Splitting zählt das Gesamteinkommen des Ehepaars, nicht dessen interne Aufteilung. Dein Einwand träfe allenfalls die Abweichung von der Individualbesteuerung, aber nicht den Vergleich zwischen diesen beiden Ehepaaren.

    Schau dir mal in Ruhe die skandinavischen Staaten und Finnland an.

    Das nordische Modell ist nicht „gerechter“, sondern anders normativ aufgeladen: Es priorisiert Individualbesteuerung und Erwerbsanreize. Das deutsche Modell priorisiert, dass die Ehe als rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bei gleichem Gesamteinkommen auch gleich besteuert wird. Wer das Splitting angreift, greift deshalb nicht nur eine Steuerregel an, sondern das zugrunde liegende Verständnis von Ehe als Einstandsgemeinschaft.

    Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

    Der Hinweis „In vielen europäischen Ländern gibt es keine Zusammenveranlagung“ beweist erst einmal gar nichts. Er sagt nur, dass diese Länder anders besteuern, nicht dass sie damit automatisch gerechter besteuern. Entscheidend ist immer das Gesamtsystem aus Steuer, Sozialabgaben, Abzügen und Familienleistungen. In Europa gibt es dafür sehr unterschiedliche Modelle: Frankreich rechnet über den Haushalt, die Niederlande erlauben Partnern die Verteilung bestimmter Einkünfte und Abzüge, und im Vereinigten Königreich gibt es sogar eine übertragbare Steuerentlastung zwischen Ehegatten. Der Vergleich über ein einziges Merkmal ist daher schlicht zu grob. Die eigentliche Frage lautet nicht: „Gibt es dort deutsches Splitting?“ Sondern: „Wie werden Haushalte mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit im Ergebnis behandelt?“

    Kleiner Zusatz: Das Argument „Das Ehegattensplitting hält den Zweitverdiener von Arbeit ab“ ist mir in dieser Pauschalität zu schlicht. Sehr oft wird hier der psychologische Effekt eines hohen monatlichen Abzugs - früher besonders sichtbar bei Steuerklasse V - mit der eigentlichen Jahressteuer verwechselt. Dass der Gesetzgeber III/V ab 2030 ins Faktorverfahren überführt, zeigt ja gerade, wo das praktische Problem gesehen wird: bei der Verteilung des laufenden Lohnsteuerabzugs, nicht bei der bloßen Existenz der Ehe. Ja, zusätzliche Erwerbsarbeit kann wegen höherer Grenzbelastung weniger attraktiv werden. Aber wer so tut, als sei allein das Splitting der Grund, blendet den Rest des Steuer- und Transfersystems bequem aus.

    Ich glaube, man sollte an dieser Stelle einmal mit einem sehr verbreiteten Denkfehler aufräumen. Beim Ehegattensplitting wird oft so getan, als bekämen Ehepaare mit ungleich verteiltem Einkommen einen „Bonus“. Das ist aber nur die halbe Wahrheit - und in vielen Fällen schlicht irreführendes Framing.

    Schauen wir auf die Zahlen, nicht auf Schlagworte. Steuerklassen sind dabei nebensächlich, weil sie an der endgültigen Jahressteuer nichts ändern. Der Einfachheit halber rede ich vom zu versteuernden Einkommen (zvE).

    Fall 1: Ein Partner hat 100.000 € zvE, der andere 0 €.
    Fall 2: Beide Partner haben jeweils 50.000 € zvE.

    Nach dem Tarif 2026 beträgt die Einkommensteuer bei 100.000 € zvE 30.864 €, bei 50.000 € zvE 10.548 €.

    Im ersten Fall ergibt sich beim Splitting:
    100.000 € gemeinsames zvE, halbiert = 50.000 €.
    Darauf entfallen 10.548 €, verdoppelt also 21.096 €.

    Ohne Splitting läge die Belastung bei 30.864 €.
    Der Unterschied beträgt also 9.768 €.

    Im zweiten Fall ergibt sich ebenfalls ein gemeinsames zvE von 100.000 €, also wieder halbiert 50.000 €.
    Damit liegt die Steuer auch hier bei 21.096 €.
    Ohne Splitting wären es ebenfalls 21.096 €.
    Der Unterschied beträgt also 0 €.

    Und genau hier liegt doch der entscheidende Punkt: Zwei Ehepaare mit identischem Gesamteinkommen von 100.000 € zahlen am Ende dieselbe Steuer. Das eine Paar hat 100.000 € + 0 €, das andere 50.000 € + 50.000 €. Wer ernsthaft behauptet, das erste Paar werde durch das Splitting „privilegiert“, muss im Umkehrschluss auch erklären, warum dieses Paar ohne Splitting mehr Steuern zahlen sollte als das zweite - obwohl beide wirtschaftlich als Ehe jeweils über dieselben 100.000 € verfügen.

    Genau das ist der Kern der Sache: Das Splitting schafft nicht willkürlich einen Vorteil, sondern verhindert in vielen Fällen erst einmal eine Benachteiligung von Ehepaaren, bei denen die Einkommen intern ungleich verteilt sind.

    Man kann politisch natürlich der Meinung sein, dass Einverdiener- oder Zuverdiener-Ehen stärker belastet werden sollen. Dann sollte man das aber bitte offen sagen. Was man nicht tun sollte, ist, die bisherige Gleichbehandlung gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit als „Privileg“ umzudeuten.

    Denn die Logik hinter der Kritik läuft letztlich darauf hinaus: Zwei Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen sollen unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, wie sie Erwerbsarbeit innerhalb der Ehe aufteilen. Das ist keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine politische Wertung darüber, welches Ehe- und Familienmodell der Staat steuerlich bevorzugen oder benachteiligen möchte.

    Der sogenannte Splittingvorteil ist deshalb aus meiner Sicht häufig vor allem ein begriffliches Kunststück. In Wahrheit geht es oft schlicht darum, dass Ehepaare mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit nicht allein wegen ihrer internen Einkommensverteilung unterschiedlich besteuert werden.

    Giagos747 tut mir sehr leid für die unglückliche Situation...es ist aktuell tatsächlich die Zeit, wo breitflächig qualifizierte Menschen freigesetzt werden, selbst Ingenieure, die früher als extrem rar und gesucht angesehen wurden. Dies ist vor allem der Krise im Automobilbau geschuldet, hat aber Auswirkungen auf die gesamte Zulieferindustrie, wo auch viele Hidden Champions enthalten sind.

    Zum Thema: Ich habe exakt Deinen Weg gerade eben durchgemacht, bin allerdings ca. 20 Jahre älter als Du. Entlassung, Abwicklungsvereinbarung, 7 Monate Kündigungsfrist, Abfindung in satt 6-stelliger Höhe. Was tun?

    Zunächst habe ich versucht, und das würde ich jedem raten, sein "berufliches Profil" auf Vordermann zu bringen. LinkedIn, eventuell XING, ordentliches und charaktertypisches Bild, klare und prägnante Darstellung der eigenen Skills (weniger der beruflichen Historie, sondern mehr, was eine künftige Firma von Dir kurz- und mittelfristig erwarten kann). Ganz wichtig: Lebenslauf aktualisieren, optisch ansprechend, Fokus ebenfalls nicht auf Deine Historie, sondern vor allem auf das, was Du erreicht hast (Kennzahlen!), es muss ersichtlich sein, was Du fähig und willens bist, in Deiner nächsten Tätigkeit zu erreichen.

    Die Arbeitsagentur wird wenig für Dich tun als Akademiker, deren Fokus ist auf anderen Bereichen (auch wenn der MA dort sehr freundlich und bemüht war), ALG1 muss natürlich beantragt werden, nur für den Fall, dass Du bis dahin nichts findest. Die Hauptarbeit bei der Suche nach einer neuen Position wird aber bei Dir verbleiben.

    Als sehr hilfreich habe ich den "Premium Career" Status bei LinkedIn erlebt, da hast Du einen Blick auf Firmen, potentielle Positionen, Deine Passung auf diese Positionen und den Vergleich mit anderen Bewerbern auf diese Position. Sehr hilfreich auch der Zugriff auf LinkedIn Learnings, welche hervorragend zur Weiterbildung geeignet sind.

    Finanziell würde ich die Kohle zusammenhalten, solange Du noch regulär bezahlt wirst, kannst Du ja Deine Sparpläne weiterlaufen lassen, sobald Du in ALG1 fällst, würde ich die Sparpläne aussetzen, da brauchst Du alle Einkünfte inkl. einer Abfindung zur Bewältigung des Lebensunterhalts (Prio hat sicher auch die Bedienung Deiner Hypothek). Das "Hineinstecken" von Kapital in AV-Verträge, um diese vor dem Staat zu schützen, halte ich für wenig zielführend, Du brauchst Deine Kohle verfügbar, auch wirst Du so vielleicht in Verträge investieren, die Dir später leid tun.

    Sei bei der Arbeitsplatzsuche flexibel. Du erhöhst Deine Chancen, wenn Du örtlich flexibel bist, Dich fachlich auch in benachbarten Gebieten umtust, auch zu Gehaltseinbußen bereit bist (Du kannst Dich dort später wieder entwickeln, außerdem hast Du ja zur Kompensation noch Deine Abfindung). Ich drück' Dir die Daumen dafür!

    Apropos: nach ca. 5 Monaten Suchaktivität, ca. 50 Bewerbungen, davon ca. 25 % Kontakte mit Firmen, habe ich tatsächlich wieder eine Position gefunden, ab 1. Mai werde ich wieder beruflich tätig sein. Die fachliche Ausrichtung ist etwas anders als vorher, die Arbeitsstelle ist ca. 100 km von meinem Standort (Eigenheim) entfernt - dazu werde ich eine Unterkunft während der Woche beziehen, auch wird das Gehalt um einiges niedriger als vor der Kündigung sein, werde ich aber durch die Abfindung sehr gut kompensieren können. Meine Sparpläne habe ich reduziert, diese sind aber aus der Vergangenheit auch schon recht gut bestückt...

    Streng Dich an, Du kannst das auch!

    Warum sollte eine spätere Auszahlung steuerlich günstiger sein? Jetzt habe ich keine weiteren Einküfte, später beziehe ich zusätzlich zur Auszahlung noch Rente.

    Eine Info hatte ich noch vergessen: Ich bin privat krankenversichert.

    Mir ist nicht klar was/wie genau ich die steuerlicher Einordnung klären soll.

    Ich meinte nicht Deinen persönlichen Steuersatz, sondern die Vertragsart.
    Wenn das ein alter §40b-Vertrag ist, kann die Auszahlung bei Ablauf steuerlich anders/günstiger behandelt werden als man spontan denkt.

    Dass Du dann zusätzlich Rente hast, ist dafür nicht der Hauptpunkt.

    PKV ist hier eher gut, weil das GKV-Thema bei der Auszahlung dann meist keine Rolle spielt.

    „Steuerliche Einordnung klären“ heißt schlicht:

    Versicherer fragen:
    „Wurden die Beiträge nach §40b EStG a.F. pauschal versteuert und wie wäre die Auszahlung 2033 bzw. eine Kündigung jetzt steuerlich zu behandeln?“

    Genau diese schriftliche Auskunft würde ich mir holen, bevor ich irgendwas kündigen lasse.

    Entscheidend ist, ob das ein alter §40b-Vertrag ist.
    Dafür sprechen Abschluss 2004 und der Jahresbeitrag von 1.752 €.

    Wenn ja, ist beitragsfrei weiterlaufen lassen oft deutlich besser als Kündigung, weil die spätere Auszahlung steuerlich sehr günstig sein kann.
    Eine rückwirkende „Rückzahlung“ aller früheren Steuervorteile würde ich eher nicht erwarten.

    Zusätzlich wichtig: KV/PV bei Auszahlung prüfen.

    Deshalb: Erst schriftlich klären, wie der Vertrag steuerlich einzuordnen ist, dann entscheiden.

    Die ING ist eine hochsolide Bank mit deutscher Bonität und Einlagesicherung. Die Wald- und Wiesenkonditionen für Tagesgeld (wenn man nicht permanent von hier nach da springen will), liegt bei ca. 0.7-0.8 %. Selbst wenn man durch die Pflicht, das Geld vor Beginn der Hochzinsphase zu transferieren, der resultierende Zins bei etwas unter 2.75 % liegt, ist das Angebot sehr anständig, finde ich.

    Und wenn man den Zins dann am Jahresende erhält, dann ist das so (wenn man nicht gerade von der Hand in den Mund lebt). Ich habe Ende letzten Jahres einen größeren Betrag auf mein Tagesgeldkonto bei der Consorsbank geparkt (zu damals 2.2 %), allerdings läuft das Angebot nun Mitte April aus. Diese Summe werde ich dann bis Ende März auf die ING transferrieren...dort sind dann Zins und Bonität besser. Auch hier trägt der Markt dazu bei, dass der Kunde wählen und profitieren kann...finde ich gut.

    Noch mal im Detail:

    1. ALG I ab 01.01.27:
      Wenn du privat warst, kannst du bei ALG I in der PKV bleiben, wenn du innerhalb von 3 Monaten die Befreiung von der GKV-Pflicht beantragst.
    2. Neuer Job ab 01.01.28 unter JAEG:
      Dann wirst du zwar grundsätzlich GKV-pflichtig (Einkommen < JAEG).
      Aber: Wenn du unmittelbar vorher versicherungsfrei oder befreit warst und weiter eine anderweitige Absicherung (PKV) nachweist, kannst du erneut die Befreiung nach § 8 SGB V beantragen – wieder Frist 3 Monate. Das ist genau der Mechanismus, der z. B. auch greift, wenn man durch Änderungen (JAEG-Anhebung etc.) in die Pflicht rutscht und in der PKV bleiben will.
    3. Wichtig (weil sonst teuer):
    • Frist ernst nehmen: i. d. R. 3 Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht.
    • Keine GKV-Leistungen ziehen, sonst verschiebt sich die Wirkung (Details hängen am Einzelfall).
    • Befreiung ist in der Praxis nicht „mal eben rückgängig“ – also nur machen, wenn du wirklich in der PKV bleiben willst (was du ja willst).

    Nachzulesen hier.

    Zwei Punkte dazu, weil das im Thread m. E. untergeht:
    1) Das „Pausenjahr nur wegen Steuer“ ist oft ein Denkfehler – klar, Steuerquote kann höher sein, aber dafür sind die Gesamteinkünfte auch höher. Man lebt nicht, um Steuern zu sparen.
    2) Und Vorsicht bei „Rente/bAV steht fest“: DRV-Prognosen sind keine Granittafeln. Wenn man (freiwillig oder gezwungen) Jahre rausnimmt, sinkt nicht nur die spätere Rente wegen weniger Beitragsjahre – bei frühem Rentenstart kommen Abschläge plus fehlende Jahre zusammen.

    Heißt: PKV-Thema kann man formal lösen – das größere Risiko ist, dass man sich die Zukunft zu „glatt“ rechnet.

    Ich muss ja lachen: sonst fragen hier alle „Wie komm ich aus der PKV wieder in die GKV?“ – du willst freiwillig drin bleiben 😄
    Grundsätzlich: ALG1 + später Job < JAEG heißt zwar erst mal GKV-Pflicht, aber du kannst dich i. d. R. fristgebunden (3 Monate) befreien lassen und in der PKV bleiben – wichtig ist, die Fristen sauber zu ziehen.
    Und zum Planspiel „Aufhebungsvertrag + Abfindung + 1 Jahr ALG + dann wieder easy Job (noch dazu strukturschwach)“: klingt geil, aber Ü40/Ü50 wird der Markt oft schnell dünn – ich weiß leider, wovon ich spreche.
    Kurz: PKV halten ist eher Formalie – der Wiedereinstieg ist das echte Risiko.

    Na ja, der Spülkasten und alle Verstecke, die man so bei YouTube findet, sind natürlich den Besitzübergangsfachkräften bekannt...in einem Haus würden mir aber spontan 10 Verstecke einfallen, die nicht unbedingt intuitiv sind...

    Ich würd sie behalten...8 Münzen sind - wie oben schon geschrieben - sicher in Eurer Wohnung so sicher zu verstecken, dass ein potentieller Einbrecher diese nicht in weniger als 1 Stunde findet. Ich schätze am Gold die zusätzliche Diversifikation des Vermögens, die zudem noch unkorreliert mit anderen Anlage formen (ETFs etc.) ist.

    Gold hat eine extrem hohe Wertdichte und lässt sich im Fall der Fälle sehr leicht transportieren...