Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Diese Ver­si­che­rung ist für jeden Hausbesitzer ein Muss

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sollte jeder Hausbesitzer haben. Sie zahlt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten.
  • Elementarschäden, wie zum Beispiel Hochwasser oder Starkregen, musst Du explizit zusätzlich absichern. Dieser Extra-Schutz wird immer wichtiger, macht die Ver­si­che­rung aber unter Umständen teuer.
  • Wenn Du planst, ein Haus zu bauen, kannst Du oft beitragsfrei eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung mit Baubeginn abschließen. 

So gehst Du vor

  • Wenn Du ein Haus baust, kümmere Dich frühzeitig um eine Ver­si­che­rung. 
  • Beim Hauskauf solltest Du die bestehende Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung prüfen. Beachte die Kündigungsfrist, bevor Du eine neue Ver­si­che­rung abschließt.
  • Wir empfehlen Dir Mr-Money, um eine passende Ver­si­che­rung für Dein Gebäude zu finden. Orientiere Dich bei den Ver­si­che­rungsmerkmalen an unseren Mindestkriterien, die wir Dir in diesem Ratgeber vorstellen.

Extremwetterereignisse kommen immer häufiger vor und halten sich nicht an Jahreszeiten, das zeigte sich in letzter Zeit immer wieder: vollgelaufene Keller durch Regenhochwasser oder umherfliegende Äste durch schwere Stürme. Die Schäden, die dadurch an Gebäuden entstehen, steigen weiter an. Damit Du solche Schäden nicht selbst zahlen musst, brauchst Du eine passende Ge­bäu­de­ver­si­che­rung, auch Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genannt. Du solltest unbedingt prüfen, ob Deine Ver­si­che­rung alle wichtigen Leistungen enthält. Das ist vor allem bei Flutschäden wichtig.

Warum solltest Du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen?

Anders als etwa bei der Kfz-Haftpflicht bist Du als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung nicht verpflichtet, eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzuschließen. Dennoch empfehlen wir diese Ver­si­che­rung unbedingt. Eine Immobile ist eine große Investition, die durch unterschiedliche Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm gefährdet sein kann. Im schlimmsten Fall kann ein großer Schaden den finanziellen Ruin bedeuten. 

Wir haben untersucht, wie Du als Hauseigentümer die für Dich günstige und passende Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung finden kannst. Da die Tarifbedingungen und -leistungen sehr umfangreich sind und die Beiträge von vielen individuellen Merkmalen wie Wohnfläche, Ausstattung oder Adresse des Gebäudes abhängen, empfehlen wir Dir den Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungsvergleich über ein Online-Portal. Denn das ist die beste Möglichkeit, um einen zu Dir passenden Tarif zu bekommen, der gute Leistungen und einen guten Preis hat. Nach unserer Einschätzung ist das Vergleichsportal Mr-Money besonders hilfreich. Einzelheiten zu unserem Vorgehen und unserer Auswahl erfährst Du am Ende des Textes.

Mr-Money
Vergleichsportal
  • umfangreiche Filtermöglichkeiten für die von uns emp­foh­lenen Merkmale
  • ver­brau­cher­freund­liche Voreinstellungen
  • bietet gute Tarife zu günstigen Preisen

Wenn Du Vergleichsportale nutzt, bedenke einige Punkte: Bei unserer Untersuchung hat der günstigste angezeigte Tarif nicht unbedingt unsere Mindestkriterien erfüllt, also die Leistungen, die vorhanden sein müssen, damit Du ausreichend abgesichert bist. Bei unserer Emp­feh­lung Mr-Money lag der beste Tarif im Schnitt auf Platz vier der günstigsten Tarife. Trotz Filtermöglichkeiten mussten wir die Leistungen der Tarife auf die Mindestkriterien hin untersuchen, um den passenden, günstigen zu finden.

Außerdem bieten Vergleichsportale nur eine begrenzte Anzahl an teilnehmenden Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Vor allem die großen Anbieter fehlen meist. Wenn Dir das Angebot bei Vergleichsportalen nicht ausreicht, oder Du eine persönliche Beratung vorziehst, erkundige Dich bei einem Ver­si­che­rungsberater oder zum Beispiel Deiner Hausratversicherung nach passenden Tarifen für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, wenn Du mit ihr zufrieden bist. Dadurch kannst Du im Schadensfall auch Streit um Zuständigkeiten vermeiden.

Der Vergleich über ein Portal kann Dir dennoch helfen – so findest Du den günstigsten Preis für Tarife, an dem Du Dich bei der weiteren Suche orientieren kannst. Worauf Du neben den Mindestkriterien für den besten Preis achten musst und was die wichtigsten Infos rund um die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind, liest Du in diesem Ratgeber.

Vor was schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt für Schäden am Gebäude und an festem Inventar. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, aber auch die Einbauküche, der fest verlegte Fußboden und die eingebaute Badewanne. 

Wenn hingegen Möbel oder Ähnliches beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Bildlich gesprochen: Würde Dein Haus auf den Kopf gestellt, wäre alles, was herausfällt, über die Hausratversicherung versichert. Der Rest über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Du individuell auswählen kannst, um Dein Haus gegen verschiedene Risiken abzusichern: Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden. Bis auf Letztere sind diese Bausteine meist in den Ver­si­che­rungen standardmäßig eingeschlossen und zu einer Ver­si­che­rung verbunden. Daher wird diese Absicherung auch verbundene Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genannt.

Elementarschäden musst Du explizit mitversichern, was die Ver­si­che­rung oft teurer macht. Allerdings solltest Du bei der Absicherung Deines Hauses nicht am Ver­si­che­rungs­schutz sparen. Und der Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zeigt: Extremes Wetter wird häufiger – damit steigt auch die Gefahr von Elementarschäden. Selbst in Regionen, die bisher als sicher galten, wie etwa die Überschwemmungen zum Jahreswechsel 2023/2024 in Niedersachsen zeigten.

Baustein Feuerversicherung

Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen (Abschnitt A 3 VGB 2022). Sie greift auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Stromversorgung für Lampen und Steckdosen.

Achtung: Ein Rauchmelder ist Pflicht. Gemäß der Bauverordnungen der meisten Bundesländer musst Du Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Fehlen die Rauchmelder, kannst Du im Ver­si­che­rungsfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.

Baustein Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung

Die Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung übernimmt Schäden durch Leitungswasser und Frost sowie andere Bruchschäden (Abschnitt A 4 VGB 2022). Falls also kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Bersten bringt, greift die Ver­si­che­rung.

Baustein Sturmversicherung

Die Ver­si­che­rung leistet bei Sturmschäden ab Windstärke Acht und bei Hagelschäden (Abschnitt A 5 VGB 2022). Etwa, wenn bei Sturm das Dach abgedeckt wird und repariert werden muss. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es durch ein abgedecktes Dach regnet.

Sonderfall Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung - ist sie wichtig?

Standardtarife in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greifen in aller Regel nicht bei Elementarschäden. Das bedeutet, dass die Ver­si­che­rung nicht für die Folgen aufkommt, wenn Dein Gebäude durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt wird. Um auch gegen diese Risiken abgesichert zu sein, musst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz um den Baustein Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung erweitern.

In unserem letzten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungstest Ende 2022 konnten wir erkennen, dass die Versicherer für den Abschluss der Elementarschadenabsicherung immer einen Aufschlag verlangen. Wie hoch dieser konkret ausfällt, ist stark vom Versicherer und vom Wohnort abhängig. Bei unserer Abfrage lag der Aufschlag mal bei moderaten 8 Prozent, mal wurde mehr als das Fünffache verlangt. Im Jahr 2024 betrug der Aufschlag für die Elementarschädenabsicherung auch in Gegenden mit niedrigem Hochwasserrisiko bei einer kleinen Testabfrage satte 38 Prozent.

Befindet sich Dein Gebäude in einem Risikogebiet für Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen – zum Beispiel an einem Fluss oder an einem Hang –, ist eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ein Muss. Um das eigene Risiko besser einzuschätzen, bietet der Gesamtverband der Versicherer (GDV) einen Hochwassercheck an. Dort kannst Du Deine Wohnadresse eingeben und prüfen, wie groß die Gefahr ist, von Überschwemmung durch Flüsse oder Starkregen betroffen zu sein. Aber auch in weniger gefährdeten Regionen ist eine Elementarabsicherung ratsam, da die Gefahr von Starkregenereignissen überall steigt.

Exkurs: Kommt die Ver­si­che­rungspflicht für Elementarschäden?

Seit der Flut im Ahrtal im Sommer 2021 gibt es wieder, wie nach dem Elbehochwasser 2002, eine Diskussion über eine Ver­si­che­rungspflicht für Elementarschäden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird es auch in Deutschland immer häufiger zu Hochwasser und Regenfluten kommen, was zuletzt Ende des Jahres 2023 und Anfang 2024 der Fall war. Die Kosten dieser Schäden will und kann der Staat und der Steuerzahler nicht dauerhaft mittragen.

Rein verfassungsrechtlich wäre eine Ver­si­che­rungspflicht laut einer Studie im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen möglich. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte der Forderung nach einer Ver­si­che­rungspflicht Ende 2022 jedoch eine Absage erteilt. Er verwies auf die Bundesländer, die eine solche Pflicht jeweils selbst einführen könnten.

Zudem unterstützt er die Meinung des Branchenverbandes, dem Gesamtverband der Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV), dass eine Pflicht ein zu großer Eingriff in die Wahlfreiheit sei und eine flächendeckendere Absicherung auch auf freiwilliger Basis möglich sei. Der GDV forciert eine sogenannte Opt-out-Klausel. Neuverträge sollen demnach standardmäßig den Elementarschadenschutz enthalten und wer den Schutz nicht will, muss dem aktiv widersprechen. In diesem Fall würde die Person im Schadensfall auch auf Hilfsleistungen aus Steuergeldern verzichten. Laut GDV liegt die Ver­si­che­rungsquote für Elementarschäden bei Neuabschlüssen bei nahe 100 Prozent. Bestandskunden sollen ebenfalls mit einer Opt-out-Möglichkeit in die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gebracht werden. Hier scheinen die Versicherer aber weniger erfolgreich. Die Ver­si­che­rungsquote liegt weiterhin bei etwa 50 Prozent. Das heißt: Jeder zweite Hausbesitzende hat auch im Jahr 2023 keine Absicherung gegen Elementargefahren.

Das wollen nun die Regierungen der Länder ändern. Der Bundesrat möchte eine bundesweite Ver­si­che­rungspflicht und hatte am 30. März 2023 einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Damit wurde das Thema vom Bundesrat zurück an die Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zweck Ende 2023 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Eine Erklärung an die Länder wird im Juni 2024 erwartet.

Auf welche weiteren Leistungen Du noch achten solltest

Sehr gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen definieren sich über die Leistung und den Preis. Wenn Du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – wie von uns emp­foh­len – über das Online-Portal Mr-Money suchst, solltest Du die folgenden Mindestkriterien in die Suchmaske eingeben. Bei dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal war dies möglich.

Download Checkliste Mindestkriterien

Grobe Fahrlässigkeit - Wichtig ist, dass die Ver­si­che­rung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit abdeckt. Verursachst Du einen Schaden grob fahrlässig, zahlen Ver­si­che­rungen in aller Regel nicht. Ein Beispiel: Du heizt im Winter nicht und deshalb bricht ein Wasserrohr. Bei einem Tarif, der die Folgen grob fahrlässigen Handelns ausschließt, bekommst Du kein Geld von der Ver­si­che­rung. Wir empfehlen daher, grobe Fahrlässigkeit mit abzusichern. Setze bei der Tarifsuche das entsprechende Häkchen.

Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten - Wenn zum Beispiel nach einem Sturm Baumteile vom Dach entfernt werden müssen, sollte Deine Ver­si­che­rung diese Kosten übernehmen. Dazu zählen auch die Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser.

Folgen von Überspannungsschäden - Nach einem Blitzeinschlag können durch Überspannung Schäden an angeschlossenen Elektrogeräten wie Fernseher oder Router entstehen. Die Ver­si­che­rung zahlt aber nur, wenn diese Schäden explizit mit abgesichert sind.

Kurzschluss- und Sengschäden - Wenn diese Schäden nicht durch ein versichertes Ereignis verursacht werden, also durch Blitzschlag oder einen Brand, sind diese in der Regel ohne diese Klausel nicht versichert. Sengschäden, also Schäden die innerhalb des Hauses durch Glut und Hitze auftreten, kannst Du mit einer Hausratversicherung abdecken.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen - Wenn Du beim Wiederaufbau, zum Beispiel nach einem Hausbrand, teuren Wärmeschutz anbringen musst, den Du vorher nicht hattest, der inzwischen jedoch Pflicht ist. Oder wenn Du Erde abtragen lassen musst, weil giftige Substanzen eingesickert sind. Auch eine solche Dekontamination von Erdreich sollte mit abgesichert sein.

Wasserzuleitungs- und Wasserableitungsrohre - Wenn sie der Versorgung des Gebäudes dienen, sollten sowohl die Rohre auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb versichert sein.

Schäden durch Einbrüche - Wenn bei einem Einbruch Schäden am Gebäude entstehen, sollten diese von der Ver­si­che­rung abgedeckt sein.

Rückstau - Wenn es sehr stark regnet, kann die Kanalisation überlaufen. Das Abwasser gelangt dann unter Umständen über Abflussrohre in Dein Haus. Anders als beim Hochwasser kommt das Wasser von unten und nicht von der Oberfläche. Damit ist es kein Elementarschaden, muss aber dennoch meist explizit abgesichert werden. 

Hotelkosten - Ist Dein Haus aufgrund eines Brandes oder Hochwassers nicht mehr bewohnbar, musst Du zunächst in ein Hotel oder eine Ferienwohnung ziehen. Damit Du diese Kosten nicht selbst zahlen musst, sollte auch das eine versicherte Leistung sein, am besten für mindestens 100 Tage.

Unfertige Gebäude - Es ist ratsam, sich bereits frühzeitig mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu beschäftigen, auch wenn diese Ver­si­che­rung nicht zahlt, bevor das Gebäude fertiggestellt ist. Denn während des Baus kann sie bereits als Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung laufen und schützen. Sobald das Haus fertig ist, lässt sich die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung dann in eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung umwandeln.

Such Dir am besten noch vor Baubeginn auf dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal Mr-Money eine für Dich passende Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Und wähle in der Suchmaske statt „Wohngebäude“ das Merkmal „Feuerrohbau“ aus. Du musst dann nur noch Deinen Versicherer davon in Kenntnis setzen, sobald Du fertig gebaut hast. Damit endet Deine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung.

Was schützt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht?

Du kannst Dich nicht gegen alle Schäden, die an Deinem Haus entstehen können, mit einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung absichern. Einige Schäden sind gar nicht versicherbar, andere kannst Du nur separat und zu teilweise hohen Kosten absichern.

Was ist mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht abgedeckt? 

Krieg - Kriegsschäden oder Folgen von inneren Unruhen ersetzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht.

Kernenergie - Gegen einen Reaktorunfall in der Nähe Deines Hauses kannst Du Dich nicht absichern.

Vorsatz - Wenn Du einen Schaden vorsätzlich verursachst, ist dieser nicht versichert. Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit kannst Du Vorsatz nicht mitversichern.

Schäden durch Bergbau - Wenn es aufgrund von Bergbauarbeiten zu einer Erdsenkung kommt und dies Schäden an Deinem Haus verursacht, ist das meist ausgeschlossen vom Ver­si­che­rungs­schutz. Dafür muss dann allerdings das Bergbauunternehmen für die Schäden haften.

Sturmflut - ist regulär nicht mitversichert. Es gibt einen deutschen Wohngebäudeversicherer, der auch Schäden durch Sturmflut mitversichert. Außerdem gibt es Spezialversicherer, die Sturmflutversicherungen anbieten.

Was decken die Tarife regulär nicht ab?

Grund- und Regenwasser - Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kommt nur für Schäden durch Leitungswasser auf. Grundwasserschäden, Schäden durch Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau sind nicht enthalten. Mit einer Erweiterung um Elementarschäden kannst Du zumindest einen Teil dieser Schäden absichern. Zum Beispiel wenn Fluss- oder Regenwasser ins Haus läuft und Schäden verursacht. Dringt Grundwasser unterhalb der Oberfläche ans Mauerwerk und beschädigt beispielsweise das Fundament, ist dieser Schaden auch nicht versichert.

Leichter Sturm - Die Ver­si­che­rung muss nicht zahlen, wenn sich die Schäden bei einer Windstärke unter Acht ereignet haben. Musst Du Deinem Versicherer die Windstärke nachweisen, reicht oft schon ein Verweis auf die Tagespresse oder ein Wetteramt. Sollte es zu einem Streit kommen, musst Du beim Deutschen Wetterdienst ein Gutachten einholen.

Ver­si­che­rungs­schutz von Wär­me­pum­pen - Immer mehr Hausbesitzer interessieren sich für eine Wär­me­pum­pe oder haben bereits eine. Du musst bei dieser Investition aber beachten, dass sie nicht standardmäßig in Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgesichert ist. Dafür musst Du genau in Deinen Vertrag schauen oder bei Deinem Versicherer nachfragen. Viele Anbieter schließen Wär­me­pum­pen in einem hochpreisigen Tarif mit ein, alternativ kannst Du sie explizit gegen einen Aufpreis mitversichern. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Wär­me­pum­pen-Versicherung.

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Welche Ver­si­che­rungs­sum­me solltest Du wählen?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kalkuliert den Beitrag anhand der Ver­si­che­rungs­sum­me: also dem Betrag, den Du im Schadensfall maximal erhalten würdest. Versichert ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes – die Summe, die nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum Zeit­punkt des Schadens wieder aufzubauen. Aus diesem Grund ist eine feste Ver­si­che­rungs­sum­me nicht ratsam, denn die Baukosten steigen kontinuierlich. Um dem gerecht zu werden, ist die Summenberechnung zum sogenannten gleitenden Neuwert (Wert 1914) empfehlenswert und heute auch üblich. Das heißt: Dein Haus ist stets zur aktuellen Bausumme versichert – also keiner festen, sondern einer sich stets verändernden. Anhand Deiner Angaben zum Gebäude berechnen Ver­si­che­rungen oder Vergleichsportale – wie die von uns emp­foh­lene Vergleichsplattform Mr-Money – einen Festwert, den Dein Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Diesen Wert berechnen sie mit dem Baupreisindex zum jeweils aktuellen Neubauwert um, woraus sich die Ver­si­che­rungs­sum­me ergibt.

Was kostet eine gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?

Die Preise für Ge­bäu­de­ver­si­che­rungen variieren deutlich. Der Unterschied erklärt sich vor allem durch die unterschiedlichen Leistungen, der Wohnort spielt eine wichtige Rolle, aber natürlich auch der Tarif. Vor dem Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung solltest Du daher Preise und Leistungen verschiedener Tarife genau vergleichen. Sonst zahlst Du schnell zu viel oder bekommst nur einen unzureichenden Schutz.

In unserer Untersuchung Ende 2022 haben wir für 19 unterschiedliche Immobilienprofile die Preise erhoben. Dabei handelte es sich um sieben Profile an unterschiedlichen Adressen, mit zum Teil unterschiedlichen Gebäudemerkmalen: freistehendes Haus, Doppelhaushälfte, unterschiedliche Quadratmeterzahlen und Baujahr. Innerhalb dieser Profile veränderten wir noch ein- oder zweimal je ein Merkmal, zum Beispiel Vorschäden, mit oder ohne Elementarschäden. Und weitere, um zu sehen, welche Merkmale sich wie auf den Preis auswirken.

Den größten Aufschlag verlangen Ver­si­che­rungen, wenn das Risiko von Elementarschäden mitversichert werden soll. Dieser Aufschlag fällt höher aus, wenn das Haus in einer gefährdeten Region für Elementarschäden liegt. Abhängig von Deiner Adresse und der Ver­si­che­rung erhöhten sich die Beiträge in unserer Abfrage zwischen 8 und 580 Prozent. Auch das Baujahr spielt beim Preis eine wichtige Rolle. Je neuer das Haus, desto günstiger die Beiträge. Mit höheren Beiträgen musst Du rechnen, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre Vorschäden hattest. Dein Alter spielt hingegen keine Rolle für die Beiträge.

Wieso erhöhten Versicherer für die Jahre 2023 und 2024 die Beiträge?

In den Jahren 2023 und 2024 erhöhten sich die Kosten für Baumaterialien und auch Handwerker wurden teurer. Diese Baupreise sind ein wichtiger Berechnungsfaktor für den Neubauwert von Gebäuden. Mit steigenden Baupreisen steigt auch der Neuwert Deines Hauses. Hast Du dieses mit dem gleitenden Neuwert versichert, steigt auch Deine Ver­si­che­rungs­sum­me.

Die Versicherer, die zum gleitenden Neuwert versichern, müssen ihre Beiträge gemäß dem Baupreisindex anpassen. Daher stiegen die Beiträge für diese Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen ab Januar 2023 um etwa 15 Prozent. Ab Januar 2024 stiegen sie erneut um 7,5 Prozent. Das gilt auch für bestehende Verträge.

Für Bestandskunden kann es bis Ende des Jahres dauern, da die Beitragserhöhung immer zum Ende eines Ver­si­che­rungsjahres angekündigt wird. Hast Du Deinen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungsvertrag im Dezember abgeschlossen, bekommst Du die Beitragserhöhung auch erst im Dezember ins Haus, für das nächste Ver­si­che­rungsjahr. Für 2024 hast Du Deine Beiträge also vermutlich schon gezahlt.

Beitragsentwicklung abhängig vom Beginn des Vertragsjahres

 Vertragsbeginn JanuarVertragsbeginn Ende Dezember
Beitrag 2023

500 Euro

500 Euro
Beitrag 2024537,50 Euro500 Euro
Beitrag 2025537,50 Euro537,50 Euro

Beiträge steigen um 7,5 Prozent
Quelle: eigene Berechnungen (Stand: 17. Januar 2024)

Wie Du an der Beispielrechnung siehst, kann es sich lohnen, wenn die Möglichkeit besteht, den Ver­si­che­rungsvertrag eher zum Ende eines Kalenderjahres abzuschließen. Dann kommt auch die Beitragserhöhung später bei Dir an. Aber monatelang auf Schutz verzichten solltest Du dafür natürlich nicht.

Wie im vergangenen Jahr 2023, betragen die angekündigten Beitragssteigerungen nicht gleichmäßig bei allen Anbietern 7,5 Prozent. Auf Anfrage bei den größten Wohngebäudeversicherern in Deutschland haben uns diese einen Beitragsanstieg im Schnitt um etwa 7 Prozent bestätigt. Einige wiesen darauf hin, dass der Anstieg bei Verträgen mit Elementarschadenschutz, je nach Risikogebiet, auch etwas höher sein kann.

Im April 2024 haben wir auch die Beiträge beim Vergleichsportal Mr-Money nochmals abgefragt. Die Beiträge der günstigsten Anbieter, die unsere Mindestkriterien erfüllen, haben wir dann mit den Ergebnissen von 2022 verglichen. Die Beitragssteigerungen bei diesen günstigen Anbietern lagen deutlich über den 7,5 Prozent Erhöhung durch den gestiegenen Baupreisindex. Je nach Anbieter und Leistungsumfang sahen wir hier Beitragssteigerungen von etwa 30 Prozent bis etwa 150 Prozent. Dabei waren diese Tarife aber weiterhin die günstigen, was darauf hindeutet, dass auch andere Anbieter ihre Beiträge erheblich erhöht haben.

Wichtig: Versicherer können die Beiträge um einen sogenannten Anpassungsfaktor erhöhen, der sich an den Baupreisen orientiert. Ist das auch bei Deinem Versicherer der Fall, hast Du kein Son­der­kün­di­gungs­recht. Dieses hast Du nur, wenn Dein Versicherer den Beitrag über die Baupreisanpassung und ohne Leistungsverbesserung erhöht (§ 40 VVG). Hat Deine Ver­si­che­rung die Beiträge über den Anpassungsfaktor hinaus erhöht, kannst Du außerordentlich kündigen, weil die Beitragserhöhung über die Leistungsverbesserung hinausgeht. 

Kündige aber erst, wenn Du Deinen mit anderen Tarifen verglichen hast und weißt, dass es günstigere Angebote mit gleichguten Leistungen gibt. Bei Mr-Money kannst Du neben dem generellen Tarifvergleich auch Deinen derzeitigen Tarif angeben. Wenn dieser noch gelistet ist, bekommst Du direkt angezeigt, wie gut Dein Tarif im Vergleich zu anderen ist.

Lohnen sich Kombi-Tarife mit Hausratversicherung?

Hin und wieder kommt es im Schadensfall zum Streit, ob nun die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder die Hausratversicherung zuständig ist. Wenn Du beide Verträge beim selben Anbieter abschließt, ist die Schadensregulierung in der Regel einfacher. Dann müssen sich die Versicherer nicht erst einigen, wer für welchen Schaden aufkommt.

Es kann in jedem Fall nicht schaden, bei Deinen Versicherern einmal anzufragen, ob es Rabatte gibt, wenn Du beide Ver­si­che­rungen dort abschließt. Vielleicht bekommst Du sogar ein Angebot, das günstiger ist als über ein Vergleichsportal.

Worauf solltest Du während der Ver­si­che­rungszeit achten?

Auch während der Vertragslaufzeit solltest Du einiges beachten, um Deinen Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefährden. Du bist beispielsweise verpflichtet, dem Versicherer Veränderungen an Deinem Gebäude mitzuteilen. Denn sie können den Wert Deines Hauses erhöhen, aber auch das Risiko. Ein hochwertiger neuer Bodenbelag oder eine moderne Heizungsanlage erhöhen zum Beispiel den Wert Deines Hauses und damit auch die Ver­si­che­rungs­sum­me der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Meldest Du dies nicht, ist Dein Haus im Ernstfall nicht ausreichend versichert ‒ und Du wirst den höheren Wert nicht erstattet bekommen.

Wenn Du Dir eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf Dein Dach bauen lässt, musst Du ebenfalls die Ver­si­che­rung informieren. Zum einen erhöht sie den Wert Deiner Immobilie und es kann sein, dass die Ver­si­che­rung die Gefahr nun höher einschätzt – Elektronik, die Feuer fangen und das gesamte Haus in Brand setzen kann, aber vor allem Hagel, der die gesamte Anlage zerstören kann. Zum anderen willst Du diese Investition selbst vielleicht auch gegen Schäden absichern. Viele Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen bieten auch Schutz für Deine PV-Anlage an, aber nicht alle. Du solltest also prüfen, welche Tarife diesen Schutz enthalten und ob dieser die Ver­si­che­rung teurer macht. Du kannst aber auch eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung abschließen.

Worauf musst Du im Schadensfall achten?

Kommt es zu einem Schaden, muss Du zunächst Notmaßnahmen ergreifen, um weitere Schäden abzuwenden. Diese Pflicht ist in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Du bei Leitungswasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst, sobald Du den Schaden bemerkst. Hat ein Sturm das Dach beschädigt, solltest Du dieses mit einer Plane abdecken. Es geht ausschließlich um Maßnahmen, mit denen Du weitere Schäden abwendest, keine Reparaturen. Natürlich musst und darfst Du Dich dabei nicht selbst gefährden.

Im Schadensfall kann es mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu Streit über die Regulierung des Schadens kommen. Dokumentiere die Schäden am Gebäude daher genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht. Melde die Schäden unverzüglich Deiner Ver­si­che­rung, das heißt, sobald Du vom Schaden erfahren hast und es Dir möglich ist, Deine Ver­si­che­rung zu kontaktieren. Je nach Schadenshöhe schickt sie einen Gutachter vorbei.

Wenn Du Deiner Ver­si­che­rung einen Schaden meldest, reichen die ersten Informationen oft nicht aus, damit diese eine abschließende Entscheidung treffen kann. Es ist dann üblich, dass Dir Deine Ver­si­che­rung eine Reparaturfreigabe über einen bestimmten Betrag erteilt, um erste Reparaturen vornehmen zu lassen. Gleichzeitig fordert der Versicherer weitere Unterlagen, die den Schaden und die Kosten dokumentieren. Bewahre also alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und beschädigten Teile auf.

Bedenke, dass die Reparaturfreigabe erteilt wird, bevor sich der Versicherer tatsächlich mit dem Ver­si­che­rungsfall befasst hat, um Dir schnell zu helfen. Vor allem nach der Flut im Ahrtal hatten Versicherer aufgrund der hohen und vielen Schäden schnell erst einmal Reparaturfreigaben überwiesen. Dies stellt aber noch keine Kostenübernahmeerklärung dar. Es kann dann passieren, dass Dein Versicherer nach genauer Prüfung die Schadensregulierung – zumindest teilweise – ablehnt. Im Fall der Ahrtal-Flut hatte dies beispielsweise mit der fehlenden Absicherung gegen Elementarschäden zu tun. Wichtig ist also, die Schreiben des Versicherers regelmäßig genau zu lesen und im Zweifel noch einmal nachzufragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Nach einem Schadensfall kannst sowohl Du als auch Deine Ver­si­che­rung den Vertrag außerordentlich kündigen. Welche weiteren ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsregeln es gibt, erfährst Du im Ratgeber Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kündigen.

So haben wir getestet

Test Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung 2022

Tarife in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind von vielen individuellen Merkmalen abhängig. So spielt neben der Ausstattung und Größe des Gebäudes vor allem die Lage eine Rolle. Dabei ist auch die Frage relevant, ob sich das Wohngebäude in einem Risikogebiet für Elementargefahren befindet.

Du musst daher beim Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die genaue Adresse Deines Wohngebäudes angeben. Nur mit dieser Angabe kann die Ver­si­che­rung Dir den Preis für Deinen Ver­si­che­rungsvertrag überhaupt nennen. Um dennoch eine große Anzahl an Tarifen abzufragen, empfehlen wir den Vergleich über ein Online-Portal. Das ist die beste Möglichkeit, um eine günstige Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit guten Leistungen zu bekommen. Daher sind auch wir den Weg über verschiedene Online-Portale gegangen und haben diese für Dich getestet.

Wir haben auf Google mit den Begriffen „Wohngebäudeversicherung“, „Gebäudeversicherung“, „Wohngebäudeversicherung Vergleich“ und „Wohngebäudeversicherung Test“ nach passenden Portalen gesucht. Seiten von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, Seiten ohne Vergleichsrechner und Duplikate haben wir entfernt.

Daraus entstand die Grundgesamtheit von 35 Seiten mit Vergleichsrechnern. Bei diesen haben wir geprüft, ob nach grober Fahrlässigkeit gefiltert werden kann und die Ergebnisse auch korrekt waren. Außerdem haben wir geprüft, bei welchen Seiten Rechner anderer Seiten eingebaut waren, die keinen Mehrwert zum Original hatten, also zum Beispiel andere oder mehrere teilnehmende Ver­si­che­rungen.

Es blieben zehn Seiten, bei denen wir im nächsten Schritt mit zwei Profilen die Beiträge abgefragt haben. Ziel war es, herauszufiltern, welche übrig gebliebenen Duplikate im Ergebnis einen Mehrwert bieten. Machen zum Beispiel die anderen teilnehmenden Ver­si­che­rungen einen Unterschied? Nach dieser Prüfung blieben vier Vergleichsportale übrig, die wir weiter untersuchten. Das waren Mr-Money, Verivox, Ino24 sowie Heim und Immobilien.

Tarifmerkmale auf vier Portalen abgefragt

Auf den vier genannten Portalen haben wir dann für insgesamt 19 Profile Abfragen vorgenommen. Diese unterschieden sich:

  • im Standort, es waren alle Gefahrenklassen vertreten

  • in der Ausstattung: mit und ohne ausgebautem Dach und Keller, Photovoltaikanlage, Ein-, Zweifamilienhaus, Größe

  • im Baujahr

  • ob eine Vorversicherung vorhanden ist

  • im Alter der Ver­si­che­rungsnehmer

  • mit und ohne Absicherung von Elementarschäden

Die von uns ausgewählten Tarife sehen eine jährliche Zahlungsweise vor sowie 500 Euro Selbstbeteiligung. In besonderen Fällen haben wir auch eine höhere Selbstbeteiligung akzeptiert. Sie mussten auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit bis zur vollen Ver­si­che­rungs­sum­me zahlen. Für folgende Kosten mussten sie darüber hinaus einspringen:

  • Schäden durch Brand, Blitz, Sturm und Hagel bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me

  • Rauch- und Rußschäden, einige Profile bis zur vollen Ver­si­che­rungs­sum­me

  • Abbruch- und Aufräum- sowie Bewegungs- und Schutzkosten

  • Überspannungsschäden

  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

  • Kosten für Dekontamination von Erdreich

  • Schäden durch Wasserzuleitungs- und Wasserableitungsrohre auf und außerhalb des Ver­si­che­rungsgrundstücks, die der Versorgung des Gebäudes dienen, mindestens 5.000 Euro

  • Hotelkosten 150 Euro pro Nacht, mindestens 100 Tage

  • Schäden am Gebäude infolge von Einbrüchen

Einige Profile haben wir mit und ohne Elementarschäden abgefragt. Wenn Elementarschäden mitversichert waren, musste dieser Schutz bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me gelten. Ergebnisse dieser Abfragen: Die zusätzliche Absicherung von Elementarschäden ist unserer Einschätzung nach kostenintensiv. Wenn dieser Baustein eingeschlossen wurde, erhöhten sich die Beiträge um bis zu 580 Prozent.

So kamen wir zum Ergebnis

Kein Portal bot Filtermöglichkeiten, die alles bis zu den von uns geforderten Ver­si­che­rungs­sum­men abbilden konnten. Daher mussten wir uns die Details der Tarife in der Ergebnisliste jeweils genauer anschauen. Dafür sortierten wir das Ergebnis des Rechners nach dem Preis. Beginnend mit dem günstigsten, sahen wir uns im nächsten Schritt die Tarifdetails und Ver­si­che­rungs­be­din­gungen an, um zu prüfen, ob der Tarif alle Merkmale in der von uns definierten Höhe abdeckte. War dies nicht der Fall, überprüften wir den zweiten Tarif und so weiter. Meist lag der passende Tarif an Stelle zwei bis fünf.

Unsere Emp­feh­lung: Mr-Money

Wir empfehlen das Vergleichsportal Mr-Money. Verivox bietet einen ebenso umfangreichen und gut funktionierenden Filter, jedoch handelt es sich hier um den Rechner von Mr-Money, ohne dass Verivox einen eigenen Mehrwert bietet.

Ino24 und Haus und Immobilie zeigten deutlich höhere durchschnittliche Abweichungen vom Bestpreis, hier fanden wir Tarife im mittleren und oberen Preissegment. Zudem tauchten bei Ino24 zwei Fehler auf: Eine Adresse wurde nicht der korrekten Gefahrenklasse zugeordnet, was zu einem falschen, zu niedrigen Beitrag führte. Außerdem konnten wir hier keinen Feuerrohbau absichern.

Interessante Beobachtungen

Dass Mr-Money meist auf dem ersten Platz liegt, ist einem einzelnen Tarif zu verdanken, den die anderen Portale nicht führten. Wenn dieser wegfällt, könnte sich das Ergebnis verschieben. Die günstigsten, passenden Tarife über alle Profile waren bei zwei der vier geprüften Portale deutlich teurer; gleichzeitig enthielten Verivox und Mr-Money sehr viele gleiche Anbieter. Daher war nach unserer Einschätzung das Risiko klein, dass die Ergebnisse bei Mr-Money deutlich schlechter ausfallen könnten. 

Das Alter des Antragstellers schien bei unserer kleinen Stichprobe keine Rolle zu spielen, jedoch das Alter des Hauses. Je neuer ein Haus war, desto günstiger waren die Ver­si­che­rungsbeiträge. Wenn es Vorschäden gab, stieg der Preis ebenfalls.

* Was der Stern bedeutet:

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