Meine bisherige Beobachtung ist, dass bei der Zuckerberg-Plattform Dir Anne-Marie und Karl-Heinz auch mit Klarnamen die Pest an den Hals und Schlimmeres wünschen. Ist das nicht mehr so?
Beiträge von Referat Janders
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Die Krankenkasse erhebt bei freiwilligen Mitgliedern Beiträge auf sämtliche Einkünfte.
Es geht um das Geld, das reinkommt, losgelöst von der Herkunft.
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So ganz verstehe ich es noch nicht, denn sowas haben wir hier auch.
LV ausgezahlt in 2024, da Altvertrag vor 2005 steuerfrei. Seit Jahren Maximalbetrag in freiwillige KV da über Beitragsbemessungsgrenze.
Rentenbeginn in 2026, es bleibt vermutlich leider bei der Freiwilligen KV, spielt die LV jetzt noch eine Rolle? Wo müsste man das angeben?
Die Krankenkasse wird nachfragen.
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@ANDREJ
Danke! Das klingt erst mal plausibel. Und die 120 Monate Regelung ist mir bekannt.
Aber, bedeutet das, dass bis zu 10 Jahre zurückgeschaut wird? Wo kann man das nachlesen?
Ich finde: man kann doch keine Beiträge für etwas verlangen, was z.B. vor 8 Jahren ausgezahlt wurde.
Und wären in diesem Fall dann noch 24 Monate (10 minus 8 Jahre) beitragspflichtig?
Kann ich mir nicht vorstellen!
Gibt es denn keine klare Regelung auf meine Fragestellung?
Das sollte doch irgendwo dokumentiert sein! -
Was könnte man denn in so einem Fall machen, habe da einen in der Familie, da fehlen 7 Monate

Zeit irgendwie überbrücken und Antrag später stellen, wenn das tragbar ist.
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Es sind rein private Versicherungen mit Kapitalwahlrecht, abgeschlossen vor 2005
Nochmal in kurz:
- bin familienversichert
- muss mich 2028 zum Renteneintritt mit 67 freiwillig krankenversichern (wegen einer fälligen Riester-Renter)
Sind die beiden Auszahlungen in 2026 & 2027 der rein privaten Versicherungen für eine Krankenversicherung ab 2028 als Rentner relevant?Hallo.
Gibt es die Möglichkeit eine (kleine) versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen? Dann wären die ganzen "privaten" Zahlungen vorläufig beitragsfrei.
Wären die Voraussetzung für die KVdR halbwegs zeitnah nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt?
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Mütter mit Pension bekommen in der Folge eine Mütterrente, ohne nennenswerte Beiträge und die Allgemeinheit der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer muss für die Lücke aufkommen.
Bitte bei den Fakten bleiben!
Pensionen werden nicht aus Rentenbeiträgen gezahlt und Beamte sind regelmäßig von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen.
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Das deutsche Rentensystem in seiner jetzigen Form steht vor dem Kollaps.
Und zwar nicht in ein paar Jahren, sondern demnächst.Das hören wir jetzt seit Jahrzehnten, aber außer Professoren in Verwaltungsräten von Versicherungsunternehmen ist da noch nichts passiert. Der Beitragssatz ist heute nicht höher als 1997. [Edit: 1995]
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Also ich Zahle monatlich 175,-€ und im Jahr macht das 2100€. Zusätzlich kriege ich jährlich 775€ staatliche Förderung. On Top kommt kommt der Steuervorteil beim Jahresausgleich…
1325 EUR würden reichen.
Und das mit dem "on top" müsste man auch differenzieren.
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Naja, je mehr Mittel z.B. durch frühzeitige Schenkungen übertragen werden, desto mehr muss für die Betreffenden aus den monatlichen Cash-Flows fließen. Das kann kollidieren mit dem Ziel bei erwartet guter Gesundheit das lange Ende der Rentenzahlungen mitzunehmen...
Hm, überzeugt mich nicht. Aber denn isses so.
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Hallo.
MLP-vermittelte Produkte stehen eher nicht im Verdacht kostengünstig zu sein, aber man müsste auf die genauen Werte schauen.
Wenn man riestert, dann sollte man zulagenoptimiert zahlen, wonach es hier vorläufig nicht aussieht.
Die Verbraucherzentrale wäre wahrscheinlich ein erster guter Anlaufpunkt.
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Ist m.M.n. etwas pauschal ausgedrückt und trifft nicht alle Einzelfälle (familiäre/statistische/erwartbare Lebenserwartung auf Grund des Gesundheitszustandes? Sonstige Einkünfte? Gesamtvermögensallokation? Erbplanungen für die nächste Generation?, etc.), aber in der Tendenz kann man den grundsätzlichen Ratschlag zum früheren Rentenbezug mit den Zahlen schon geben...
Inwieweit beeinflussen die Pläne (nicht) zu vererben, die Frage wann man die VBL (oder die Rente allgemein) beanspruchen soll/will?
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Ich würde es rechnerisch von der Höhe der jeweiligen Abschläge abhängig machen. Angenommen die Abschläge in der VBL wären drastischer als in der GRV, dann würde das doch dafür sprechen.
Zumal ich davon ausgehen würde, dass die VBL ähnlich wie andere Betriebsrenten auch auf lange Sicht real deutlich weniger leistet als die GRV, da Rentensteigerungen (wenn überhaupt vorhanden) die Inflation kaum ausgleichen dürften. Umso stärker würden doch dann empfindliche Leistungskürzungen am Anfang der Bezugszeit ins Gewicht fallen.
Müsste man beides einmal überschlagsweise rechnen mit entsprechenden Annahmen, ob/was sich dann konkret eher lohnt...
Die VBL rechnet mit 0,3% Abschlägen pro Monat und passt laufende Renten zum 01.07. mit 1% an.
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Hallo.
Wenn Du in 10-15 Jahren eine bessere Verwendung für das Geld hast als jetzt, dann spricht da nichts gegen. Mit den 45K bleibst Du ja flüssig.
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Zwingt einen diese Betriebsrente (VBL) denn dazu, sie zeitglich mit der GRV zu beantragen, wenn sie sich daran "orientiert"? Weil ansonsten wäre es doch ggf. sinnvoll, beides zu entkoppeln in zeitlicher Hinsicht und die VBL dann erst später und nach der GRV zu beantragen...
Warum sollte das sinnvoll sein?
Über eine Teilrente kann man das steuern, aber wo liegt der Vorteil?
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Hallo.
Kommt den von der Gegenseite nichts an Anspruch? Im Versorgungsausgleich werden ja (grundsätzlich) sämtliche Anwartschaften ausgeglichen.