Beiträge von Referat Janders
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Was ändert sich steuerlich beim Wechsel? Der Prozentsatz wieviel versteuert werden muss wurde bei Rentenbeginn 2016 festgelegt und bleibt bestehen. Die EMR kann doch ansonsten auch nicht steuerlich besser gestellt sein als die Altersrente?
Der Prozentsatz bleibt gleich, der Rentenzahlbetrag, auf den dieser Prozentsatz angewendet wird, verändert sich jedoch und damit der tatsächlich steuerfreie Betrag.
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Es steht zu befürchten...
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Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.
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Was wäre eure Empfehlung?
Bzw. Wie werdet ihr vorgehen?Hallo.
1. Ungelegte Eier...
2. Theoretisch würden bei 1:1-Umsetzung der Pläne die Beitragsberechnungsmodalitäten für die freiwilligen Mitglieder auf die Pflichtversicherten ausgedehnt. Wenn das alle trifft, dann käme damit mehr Geld ins System, so dass theoretisch ein niedrigerer Beitragssatz möglich wäre.
3. Keep calm.
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Aber ab 2029!

Die Regelung ist auf 2 Jahre befristet, könnte also zum 31.12.2027 auslaufen.

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Nee…falls da ein doofer Fehler passiert, muss es der Arbeitgeber eben sofort wieder glattziehen.
Dann mal viel Spaß mit den 2.000 Euro zusätzlichem Freibetrag.Der Hinweis auf die 45 Jahre legt den Schluss nahe, dass die Regelaltergrenze noch nicht erreicht ist. -> Nix mit Aktivrente!
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Hallo.
Die sonstigen Versicherungen sind regelmäßig nicht steuerwirksam, da die Kategorie oftmals bereits durch die Krankenkassenbeiträge "belegt" ist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden grundsätzlich anerkannt.
Telefon/Internet ist nach meinem Verständnis Privatvergnügen.
Disclaimer: Laienmeinung, keine Steuerberatung.
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Hallo.
Der Arbeitgeber kann alles so belassen, wie es ist. Also weiter (Lohn-)Steuerklasse IV für das Gehalt.
Ein nicht sattelfester Arbeitgeber wird Dich ggf. in Steuerklasse VI stecken wollen. Das wäre vorläufig schmerzhaft, würde sich über die Steuererklärung glattziehen.
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Geht also doch.
Freut mich zu lesen.

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Ja, absolut. Natürlich. Das generische Femininum in der hier vorgeschlagenen Form ist die Erfindung einer Sprachwissenschaftlerin in den 1980er Jahren, die feministische Linguistik betreibt. („Generisches Femininum“ in dem Sinn, dass durchgehend „Lehrerinnen“ oder „Ärztinnen“ oder „Mörderinnen“ genannt werden, und Männer dabei mitgenannt sind. Dass Personen männlichen Geschlechts auch eine Geisel („die Geisel“, f.) sein können, ist hier ja nicht gemeint; das ist freilich gewachsen.)
Wenn sich eine Person etwas ausdenkt und dies von anderen in deren täglichen Sprachgebrauch übernommen wird, dann ist nicht natürlich gewachsen?
Dieses künstlich/natürlich-Argument ist doch nur eine Spielart von "Das haben wir immer schon so gemacht!". (Was ja früher ein gutes Argument war, also muss das ja heute auch noch stimmen! Moment...)
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Hallo, bei welcher Krankenkasse wird für die Berechnung meines Beitrages nicht das Einkommen meines Ehemannes herangezogen, der privat krankenversichert ist? Ich habe selber kein Einkommen.
Die Berechnung erfolgt kassenunabhängig entsprechend dem Versicherungsstatus. Die Versicherung als freiwilliges Mitglied bringt die beschriebene Beitragsberechnung mit sich. Pflichtversicherung würde dies beenden.
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… nur halt mit dem Unterschied, dass das eine natürlich gewachsene Sprache ist, und das andere eine künstliche Erfindung.
Was man natürlich trennscharf unterscheiden kann, oder?
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Ehrlicherweise hätte man die Aktivrente besser "zusätzlicher Steuerfreibetrag für ältere Arbeitnehmer" genannt, mit Rente hat die Regelung herzlich wenig zu tun.
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Doch. Man nimmt damit jedem die normale / erlernte Sprache weg.
Hm, wenn die Norm exklusiv ist, dann könnte man ja anfangen zu hinterfragen, oder?
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Wobei ich das eh nicht so ganz verstehe. Was spricht dagegen, den Soldaten einfach während seiner Dienstzeit in der GRV zu versichern und fertig? Warum warten bis der Soldat aus dem Dienst ausscheidet? So hoch sind die Verluste der Bundeswehr nicht, dass man hier nennenswert was spart
Von mir kommt die Regelung nicht, ich habe sie gefunden, nicht erfunden!

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Möglicherweise, weil manche Soldaten in Ihrer Zeit bei der Bundeswehr zu Berufssoldaten werden?
Ist zwar prozentual nur ein geringer Anteil, aber würde wahrscheinlich einen hohen Aufwand nach sich ziehen, wenn man die bereits gezahlten Rentenbeiträge wieder zurückholen wollte.
Wäre ja nur ein weiteres Argument dafür eine Altersvorsorgekasse für alle Bürger zu schaffen. Wenn alle in ein System einzahlen gibt es keine Sonderfälle.
Die Beiträge würden nicht zurückgeholt werden. Der Berufssoldat hätte dann ggf. einen Rentenanspruch und einen Versorgungsanspruch, wobei später ggf. eine Anrechnung erfolgen würde.
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Damit haben wir doch jetzt den Ansatz für eine technische Lösung und können uns alle wieder hinlegen.

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Sich-Ereifersie wenn ich mich ereifern darf
Darfst Du gerne, wenn Du es willst.
