Beiträge von Referat Janders

    Es ist schlicht weg unfair wenn zur Berechnung des Krankenkassenzwangsbeitrags bei "Freiwillig-zwangsversicherte" die nur vom ersparten und von Hand in der Mund leben, ein fiktives Mindesteinkommen als Grundlage verwendet wird, das 1/4 der Beitragsbemessungsgrenze ist, vollkommen egal das man so einen hohen Betrag überhaupt nicht hat und gänzlich utopisch ist.

    In den Medien und Politik schwafeln die auch immer dass das anheben der Beitragsbemessungsgrenze nur die Spitzenverdiener trifft. Dem ist nicht so.

    1/3 der Bezugsgröße! (Kann man nachlesen!)

    Ich habe nicht alle 32 Seiten gelesen, daher bitte ich zu verzeihen, falls Antworten bereits irgendwo hier zu finden wären. Ich könnte noch ca. 7-8 Jahre ein AVD besparen.

    1) Die Verrentung finde ich nicht so spannend. Soweit ich gelesen habe, gibt es wie bei Riester eine Mindestrentenhöhe bis zu der man den Betrag auch einmalig entnehmen kann. Ist das so richtig? Wie hoch wäre diese?

    2) Muss man beschäftigt sein, oder kann jeder für sich sparen?

    3) Die Beiträge inkl. Förderung sind während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar?

    1. Die Rentenhöhe darf nicht oberhalb von 1,5% der monatlichen Bezugsgröße sein. (Grob 60 EUR wären das.)

    2. Der Katalog, wer gefördert sparen darf, wird etwas erweitert, auf RV-Pflicht wird (so meine ich) nicht mehr abgestellt.

    3. Die Beiträge kannst Du wie bisher steuerlich geltend machen. Wann konnte man die erhaltene Förderung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen?

    Liebe Community,

    die geplante Rentenreform sieht ja vor, dass Selbständige künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Für bereits Selbständige soll es Möglichkeiten geben, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Weiß jemand, ob es dazu bereits einen Stichtag gibt, wenn man sich nach diesem selbständig macht, dass man dann unter die Pflicht ohne Ausstiegsmöglichkit fällt? Könnt schnelles Handeln gefragt sein oder es sogar schon zu spät sein, falls man plant, sich 2026 selbständig zu machen?

    Danke für eure Antworten!

    Das "geplante" ist das entscheidende Wort.

    Aktuell ergehen sich (gefühlt) alle in Vermutungen.

    8 Euro Verlust pro Monat oder aufs Jahr pro Jahr ATZ?

    Wenn Du vor der ATZ an der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast, dann hast Du mit jedem Jahr Arbeit Deine monatliche Rente um 80 EUR gesteigert.

    In der ATZ zahlst Du nur 90% ein, daher verlierst Du bis zu 8 EUR monatliche Rente für jedes Jahr Rente.

    Ohne ATZ: 1000 EUR Rente im Monat

    Mit 3 Jahren ATZ: 976 EUR Rente im Monat

    Genau wie die Altersteilzeit, momentan ist der Verlust bei der Rente sehr gering, meines Wissens unter 10% für die jeweilige Dauer der ATZ, wenn man im „Richtigen“ Unternehmen arbeitet und die Zusatzzahlung, statt dem Mindestbetrag von 20%, bei 35% liegt, gibt es auch keinen Verlust im Nettogehalt.

    Der Rentenverlust durch die ATZ ist zu vernachlässigen. 8 EUR Verlust pro Jahr ATZ in der Spitze.

    Ob sich an due ATZ eine Rente mit/ohne Abschlag anschließt, das ist der entscheidende Punk(t).

    Aber warum sollte ich vorsorgen privat, wenn ich sehe das meine Erwerbstätigkeit auch über 45 Jahre hin nicht dazu führt das ich über die Grundsicherung komme. Man hat sich ja schon mein gesamtes Erwerbsleben an mir dumm und dämlich verdient.

    Die entsprechenden Freibeträge bei der Grundsicherung sollen das ja abdecken.

    Das ist schon klar. Nur hat man ggf. viel Geld investiert in dem Vertrauen darauf, dass man dann auch mit 63 in die Rente mit den ausgeglichenen Abschlägen gehen kann. Geld, dass man ja gar nicht erst 'investiert' hätte, wenn man geplant hätte mit 64 in die Rente mit Abschlag zu gehen. :/
    Es hat halt immer ein Geschmäckle, wenn mitten im Spiel die Spielregeln geändert werden. Und wenn der Gesetzgeber ab 50 den Ausgleich pot. Rentenabschläge erlaubt, muss er auch damit rechnen, dass die für den Ausgleich des Abschlags notwendigen Zahlungen auch frühzeitig geleistet werden.
    Ich hätte dafür aber auch keine Lösung, sehe aber das Konfliktpotential, dass sich daraus ergibt.

    Warten wir mal ab, wie der Gesetzgeber das Ganze umsetzten wird.

    In der Vergangenheit waren "Vermögensdispositionen" (und dazu würden Einzahlung in dieser Weise zählen) ein Grund, dass Vertrauensschutz greift.

    Dann jetzt schon vom Balkon:


    Das DIW hat für Bertelsmann gerechnet und zwar in 3 Varianten:

    1. Die abschlagsfreie Rente ab 65 fällt weg und die Leute nehmen die Abschläge in Kauf.

    2. Die Leute ziehen durch und gehen erst ohne Abschläge in Rente.

    3. Mischkalkulation.

    Und da kamen die auf 9,5 Mrd. Einsparung pro Jahr.


    Die Mischkalkulation basiert auf den Erfahrungen in 2014/2015 bei der Einführung der "Rente mit 63".

    Problem dabei:

    Die Alterskohorten sind nicht zwingend vergleichbar.

    Der Arbeitsmarkt ist auch nicht zwingend vergleichbar.

    Die steuerliche Situation in Sachen Rente ist eine Andere.

    Die anderen Altersrenten (als Alternative zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sind heute anders verfügbar bzw. mit deutlich höheren Abschlägen.

    Und der entscheidende Punkt:

    Der Hinzuverdienst war damals auf einen Minijob begrenzt, ansonsten wären die halbe Rente und mehr weg gewesen. Heute kann man neben der Altersrente mehr verdienen als Musk, Bezos und Zuckerberg zusammen und die Rentenversicherung will es nicht einmal wissen.

    Keine Ahnung, wie die Kommission gerechnet hat oder ob überhaupt.

    Das DIW hat für Bertelsmann gerechnet und zwar in 3 Varianten:

    1. Die abschlagsfreie Rente ab 65 fällt weg und die Leute nehmen die Abschläge in Kauf.

    2. Die Leute ziehen durch und gehen erst ohne Abschläge in Rente.

    3. Mischkalkulation.

    Und da kamen die auf 9,5 Mrd. Einsparung pro Jahr.

    Die Versichertenberater (DRV Bund) bzw. Versichertenältesten (DRV Regional oder KBS) gibt es noch immer. Die sollen aber nur durch die Niederungen der Antragsvordrucke helfen und nicht beraten.

    Und "staatlich" würde ich das gerade nicht nennen, weil in Selbstverwaltung organisiert, also gerade staatsfern.

    Firma kurz vor der Insolvenz....wäre wohl ab 1.9.26 arbeitslos.....das hätte mit 2 Jahren alg1 perfekt gepasst um mit 63 in rente mit 14,4 % Abschlägen gehen zu können... das ändert dann die gesamte Situation komplett..

    Jahrgang 1965

    Mal gespannt ob es meinen Jahrgang wie und was auch immer betrifft... aufgrund aktueller Planungsunsicherheit ziemlich wage alles zumindest für mich....

    Spontane Einschätzung: Mit 63 und 2 Monaten und 13,8% Abschlag.

    Die Privilegierung besteht darin, dass man mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, während andere dafür bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten müssen.

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte?

    Abschlagsausgleich bei vorgezogener Rente?


    Dass man bis Rentenbeginn arbeiten muss ist kein Erfordernis der Rentenversicherung.