Hallo.
Zugewinngemeinschaft betrifft das "Eingangsvermögen" ja nicht, daher wäre zu prüfen, was ein Ehevertrag noch regeln soll.
Falls er sich ein gemeinsames Kind wünscht, die Erziehung ihn aber in Sachen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nicht einschränken soll, dann müsste er Dir in irgendeiner Weise "vergüten", dass Du ihm ermöglichst beides zu haben, Kind und Karriere. Darüber sollte man sich definitiv ernsthaft unterhalten.
Vielleicht formuliert Ihr Eure Wünsche und/oder Vorstellungen einfach einmal aus und schaut, ob Ihr überhaupt auseinander liegt.