Beiträge von Referat Janders

    Hallo beisammen...

    wohin geht die Reise im nächsten Jahr oder Jahren ???

    Steigende Insolvenzen, eine Wirtschaft die nicht mehr das ist was sie mal war und von den Lebenshaltungskosten wollen wir erst garnicht reden...:(

    Was ist eure Meinung lohnt sich arbeiten noch (in meinem Fall wäre das als Aushilfe) die Motivation ist da nur sehe ich manche Dinge sehr skeptisch vllt. sogar schwarz :/

    Bis dahin einen schönen Adventsabend

    Hallo.

    Wenn die Lebenshaltungskosten als kritisch und kritischer werdend angesehen werden, sollte dann nicht jede Möglichkeit genutzt werden, Reserven aufzubauen und Vorkehrungen zu treffen?

    Wenn Du die 35 Jahre erfüllt hast, dann ist der Rentenbeginn mit 62 die beste Option für Dich.

    Ob (und in welchem Umfang) Du dann noch weiterarbeiten willst, das wäre die nächste Frage.

    Die Regularien der bAV verdienen ggf. einen intensiven Blick.

    Bei ETFs sagt man ja, dass jede Rate grob 15 Jahre im Depot liegen und arbeiten soll, Abweichungen nach unten erhöhen das Risiko. Daher gilt es abzuwägen.

    Davon spreche ich doch. Die geplante Zukunft ist das Akademikern, denen gegenwärtig bis zu 8 Jahre Ausbildungszeiten zum erreichen der Regelalterszeiten anerkannt werden, diese (rückwirkend) gestrichen werden und 45 Jahre Betragszeiten erforderlich sind.

    Mit den Argumenten das Akademiker ja länger arbeiten können als Dachdecker ohne solche Beschäftigungsaussichten garantieren zu können (es sieht sogar gerade konträr aus).

    Das ist genau so eine Luftnummer wie die Sprüche (der Grünen) vor 3-4 Jahren: "Wir sind so ein reiches Land" und die Leier vom ewigen Fachkräftemangel

    Dir scheinen die Begriffe durcheinander zu geraten. "Regelalterszeiten" sollen was genau sein? Anrechnungszeiten werden nicht (und wurden auch nie) auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren angerechnet. (Quellen sind in #178 benannt.)

    Und nur weil in Berlin laut überlegt wird, sollte keine Panik geschoben werden. Erst wenn ein durch die Fachjuristen überprüfter Entwurf für ein Gesetz vorliegt, dann lohnt sich das Zeter und Mordio. Bis dahin ist das, was in Berliner Mikrofonen landet, regelmäßig nur das Präsentieren von Meinung losgelöst von Kenntnis.

    Das gibt es so erst seit 2013. Ende der 90iger musste man über 630DM verdienen damit irgendwelche Beiträge abgeführt werden. Das war als Student nebenbei oft schwer möglich.

    Seit 2003. Seit 2013 ist nur die Systematik von "grundsätzlich nicht, auf Antrag ja" auf "grundsätzlich ja, auf Antrag nein".

    Es geht hier aber um Gegenwart und Zukunft, nicht um die Vergangenheit.

    Wir müssen jetzt hier keine Ausflüchte suchen.

    Heute geltendes Recht:

    Der Minijob ist grundsätzlich versicherungspflichtig (auch nur bei wenig EUR pro Monat).

    4 Stunden pro Monat bei Mindestlohn wären ausreichend im Hinblick auf die Belegung eines Monats mit Beitragszeiten.

    Das Forum muss auch nicht jedem (bildlich gesprochen) ein Megafon in die Hand drücken.

    Das Studium finde ich da garnicht so problematisch. Spätestens ab 2. Hälfte vom Bachelor, wenns an die Wahlmodule geht, kannst du sicherlich irgendwo einen HiWi Job nebenbei machen mit 8 Wochenstunden. Wer möchte, der kann dann Beitragszeit aufbauen.

    Problematisch ist der Weg dahin: wer Abi nach 13 Jahren macht und vielleicht noch ein Jahr orientierung dazu, der startet auch mal mit 20 ins Studium. Da hat jemand mit Lehre schon 48 Monate auf dem Rentenkonto.

    Ab 13 kann man jugendschutzkonform arbeiten (wahrscheinlich Minijob), ab 16 kann man freiwillige Beiträge leisten (fängt bei 103,42 EUR an), Möglichkeiten gibt es also.

    Selbst bei der GRV ist es doch so:
    - Lehre gilt als Anrechnungszeit und wird auch noch später rententechnisch mit Anteilspunkten bezuschußt.
    - Studium gilt nicht mal als Anrechnungszeit, wird angesehen wie "unbeschäftigt"

    Sorry, aber das ist Quatsch.

    Lehre (berufliche Ausbildung) ist eine Beitragszeit, zählt zu den Wartezeiten von 5 bzw. 35 und 45 Jahren und wird mit Entgeltpunkten bewertet. (Vergleichbar mit "normaler" Beschäftigung)

    Studium ist Anrechnungszeit und zählt zur Wartezeit von 35 Jahren. (Bewertung lassen wir einmal außen vor.)


    Nachlesbar in den Paragraphen 1; 55 (Lehre); 58 (Studium) und 51 (Anrechenbarkeit) im SGB VI.