Beiträge von Referat Janders

    Irgendwo muss man ja anfangen:

    Wieviele nehmen denn eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch? Nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters bekommen diese dann doch ihre "reguläre" Altersrente, jedoch mit geringerer Rentenhöhe, weil sie weniger lange einzahlen konnten - oder?

    Und wieviel gehen mit und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand? Darunter befinden sich vermutlich sowohl a) Leute, die es sich einfach leisten können und wollen, vorzeitig in Rente zu gehen, als auch b) Leute, die z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können, für die aber (abschlagsfrei) vorzeitig in Rente zu gehen, die bessere oder einzige Möglichkeit ist - weil z.B. eine Erwerbsminderungsrente geringer ist oder abgelehnt wurde(?)


    Zahlen? Bitte:

    https://rvaktuell.de/02-2026/aktuelle-zahlen-6-2026/

    Aus der Erwerbsminderungsrente kann man auch in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Außerdem wird für die Berechnung der Erwerbsminderung das Versicherungsleben fiktiv verlängert, daher ist sie eher höher als eine Altersrente.

    Hat jemand Zahlen für den statistischen Vergleich von gesetzlichem Renteneintritsalter und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter - für die in Rente gehenden Leute? Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass bei einer blossen Erfassung der Verteilung des Renteneintrittsalters pro Jahr des Renteneintritts, Informationen verlorengehen. Ich würde gerne wissen, wieviele Renter erst mit ihrem gesetzliches Renteneintrittsalter in die Rente gegangen sind und wieviele Rentner es nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter geschafft haben (aus verschiedenen Gründen - u.a. auch gesundheitlichen Gründen oder weil ihr Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer eher abbauen wollte oder weil sie mit oder ohne Abschläge vorzeitig in Rente gegangen sind).

    Daraus müsste man doch ablesen können, ob eine Erhöhungs des Renteneintrittsalters wirklich ein Mittel ist, um z.B. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirklen. Oder ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters am Ende vielleicht nur eine Rentenkürzungsmaßnahme ist.

    Die Begrifflichkeiten irritieren mich ein wenig.

    Sofern man direkt in Altersrente geht (und nicht aus der Erwerbsminderungsrente kommt), dann entspricht das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, zumindest wenn man die jeweilige Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beansprucht.

    Für jemanden mit erfüllter 35-jähriger Wartezeit beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter 63 bzw. 62, sofern ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorliegt.

    Die Regelaltersgrenze ist vom Jahrgang abhängig, aber deren Erreichen als gesetzliches Renteneintrittsalter anzusehen, verkennt dass es ja 4 (bzw. 5) Arten von Altersrenten gibt, die alle, genau wie die Regelaltersrente, gesetzlich geregelt sind.


    Nach Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist ein Rentenbezug kein Argument gegen eine Weiterbeschäftigung. Die Fachkraft steht so lange zur Verfügung, wie sie kann und will. Falls es dem Arbeitgeber nicht gelingt, den älteren Arbeitnehmer zu halten, nur weil dieser ein bedingtes Grundeinkommen erhält, dann sollte er den Fehler vielleicht zuerst bei sich im Betrieb suchen.

    Ein Zeitwertkonto ist kein langfristiges Sparprodukt, sondern ein Vehikel für eine Auszeit oder die Ausgestaltung des Übergangs in den Ruhestand.

    Für den konkreten Zweck kann es ein geeignetes Werkzeug sein, es ist aber kein Multitool.

    Offensichtlich ist das Standard geworden, ja. Traurig, weil es die Handlungsfreiheit sehr einschränkt.

    Dass das Institut von Fall zu Fall ablehnt, ist nicht unbedingt überraschend.

    Aber schreiben die einem tatsächlich, dass folgende 12 Punkte zu einer Ablehnung geführt haben? Ich hätte ja eher vermutet, dass die nur allgemein schreiben, dass eine Kreditgewährung nicht möglich ist, aber keine konkrete Begründung liefern.

    Warum so halbherzig? Warum verweigern wir dann nicht gleich allen unter 45 Entgeltpunkten den Rentenbezug, auch ab 67?

    Sobald über die Zuschläge (0,5% für jeden Monat ab 67) eine ausreichend armutsfeste Rente zustande kommt, darf man dann in Rente?


    Weil die niedrig entlohnten Beschäftigung in der Tendenz eher belastend und damit einem gesunden Erreichen des Renteneintrittsalters abträglich sind, sollten wir dann nicht eine gewisse Wertschätzung und Anerkennung zuteil werden lassen? Nicht dass der Niedriglöhner sonst sagt "Egal, ich krieg' eh vom Amt!" und sich in die vorgezogene Rente mit Abschlägen verabschiedet und der Zuschussbedarf noch höher wird.

    Mit dem Recht der frühen Geburt. ;)
    Ich stelle es mir gerade für die Zukunft so vor: Rentner 1 erreicht im Januar 2031 die 45 Jahre und geht mit 65 Jahren im Februar 2031 in die (verdiente) abschlagsfreie Rente.
    Rentner B wird erst im Januar 2032 65 und hat dann sogar 48 Beitragsjahre voll. Nutzt nur nix, weil diese Rentenreform ja zum 31.12.2031 abgeschafft wurde. Rentner B darf dann bis 67 weiter arbeiten.:/
    Ob es so kommt?

    Wenn der Vorschlag kommt, dann wird sich hoffentlich noch ein Erwachsener im Raum befinden und eingreifen können.

    Ansonsten werden den Sozialverbänden die Türen eingerannt werden. (Den Sozialgerichten auch.)

    Leider kriegt das ZDF die korrekte Bezeichnung in der Überschrift nicht hin. Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse sollte es doch heißen.

    Nennen wir es doch einfach "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". ;)

    Theoretisch wäre diese Rente auch möglich für jemanden, der oder die nur einen (!) Beitrag geleistet hat, wenn noch 539 Kalendermonate an "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" zusätzlich anrechenbar sind. 8|