"Pflicht- oder familienversichert" inkludiert nach meinem Verständnis nicht die Versicherung als freiwilliges Mitglied.
Beiträge von Referat Janders
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Der Anbieter muss mindestens die geleisteten Beiträge und die Zulagen garantieren. Auf den Kosten des Vertrages bleibt er dann ggf. sitzen.
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Mit Rentenbeginn kann deine Frau nur dann in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln, wenn sie die 9/10-Regel erfüllt (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich pflicht- oder familienversichert). Letzteres ist bei euch eher nicht der Fall vermutlich.
Erfüllt sie die 9/10-Regel nicht, bleibt sie freiwillig GKV-versichert und es werden weiterhin auch deine Einkünfte berücksichtigt.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Rentenbeginn kann helfen, fehlende Zeiten für die 9/10-Regel zu erfüllen. Nur…reicht das? Die Krankenkasse hat die Daten.Korrektur:
90% der 2. Hälfte überhaupt gesetzlich versichert! (Kann auch Versicherung als freiwilliges Mitglied sein.)
Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und PflegeversicherungFormular R0815: Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherungwww.deutsche-rentenversicherung.de(Punkt 2)
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Soll das darauf hinweisen, dass die Rente ein geschlossenes System für Arbeitnehmer/Arbeitskraft ist? Aber haben wir nicht schon in diesem Thread über versicherungsfremde Leistungen diskutiert und dabei feststellen müssen, dass für die hier stattfindende alleinige Belastung von Beitragszahlern von Gerichten argumentiert wurde, dass der GRV und deren Beitragszahlern hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zukommt? Also ist das System doch nicht in sich geschlossen?
Der Bundeszuschuss sorgt ja dafür, dass die versicherungsfremden Leistungen nicht nur von den Versicherten finanziert werden, über den Deckungsgrad sind ja bereits Romane verfasst worden.
Von einem geschlossenen System habe ich nichts gesagt.
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Wusste gar nicht, dass die Forumstechnik das ermöglicht.
War mir auch neu. Aber wenn die Antwort, die man als am hilfreichsten empfindet, tatsächlich von einem selbst stammt, warum sollte man die dann nicht hervorheben können?
Wie wohlwollend die Allgemeinheit das aufnimmt, steht auf einem anderen Blatt.
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Es ist vollbracht. Die Gefriertruhe war ein Klacks (nur glatte Flächen), die Kühlrippen im Gefrierschrank waren etwas zeitaufwändiger.
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Ja, ich!
Ich taue meinen Gefrierschrank immer im Winter ab, wenn es draußen deutlich unter dem Gefrierpunkt ist. Ich fange meist sehr früh morgens an - und bin dann kurz nach Sonnenaufgang fertig...
Grüße,
DerDenker
Wir haben es dummerweise letzten Winter etwas schleifen lassen.
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In der Hoffnung, dass alles nur genau senkrecht an der Mauer entlang herunter fällt? Und Kinder auch nie den Weg verlassen?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Kinder bei Orkanböen über den Jägerzaun des Nachbarn klettern?
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Nutzt eigentlich noch jemand die einfache Zwischenlagerungsmöglichkeit für Gefriergut zum Abtauen des Gefrierschranks?
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Eine Meinung zum Thema:
Sozialbeirat kritisiert geplante Frühstart-Rente | Ihre VorsorgeRentenpolitischer Beraterkreis der Bundesregierung warnt vor zu hohen Kosten und Mitnahmeeffekten.www.ihre-vorsorge.de -
Aus Beiträgen erwachsen Ansprüche.
Rente soll den Verlust der Arbeitskraft durch Alter, Krankheit oder Tod (dort dann Unterhalt) ersetzen. Kapitaleinkünfte fallen nicht weg, nur weil der Aktionär alt oder krank ist.
Man könnte auch einfach den Steuerzuschuss erhöhen und hätte damit auch das Kapital belastet.
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Hallo.
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Grundsätzlich Ja und Ja.
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Bei Verrentung fallen Steuern an, bei Einmalzahlung höchstwahrscheinlich nicht.
Ggf. wäre die Auszahlung ab Januar nach dem Rentenbeginn günstiger. Vielleicht einmal einen Steuerberater kontaktieren.
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Hallo.
Die Entgeltumwandlung ist (wenn überhaupt) sinnvoll, falls die spätere Rente daraus den Freibetrag 5% der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten wird. Die Bezugsgröße beträgt aktuell 3.955 EUR und wird jährlich angepasst, man könnte daher hochrechnen.
Obacht: Sämtliche bAVen werden zusammengerechnet.
Falls der Vertrag Bockmist sein sollte, dann sieht die Sache anders aus.
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Wie oft verläuft unter einem Balkon ein öffentlicher Weg? Regelmäßig ist da ein gewisser seitlicher Abstand gegeben, da öffentliche Flächen eher nicht überbaut werden.
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Hallo.
Wenn Du die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate) erfüllt hast, dann kannst Du die Beitragserstattung vergessen.
Idealerweise buchst Du vor Ende April einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung, damit würdest Du Dir sämtliche Optionen offen halten.
Die Geschäftsberichte Deines Versorgungswerkes und die Rentenanpassungen der letzten Jahre sollten einen Hinweis darauf geben können, wie stabil der Laden ist.