Welche Bestandteile der laufenden Vergütung sind den tatsächlich ruhegehaltsfähig? Insbesondere im Polizeidienst ist das nicht unerheblich, was da an Abweichung herauskommt.
Beiträge von Referat Janders
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Irgendwo muss man ja anfangen:
Wieviele nehmen denn eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch? Nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters bekommen diese dann doch ihre "reguläre" Altersrente, jedoch mit geringerer Rentenhöhe, weil sie weniger lange einzahlen konnten - oder?
Und wieviel gehen mit und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand? Darunter befinden sich vermutlich sowohl a) Leute, die es sich einfach leisten können und wollen, vorzeitig in Rente zu gehen, als auch b) Leute, die z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr weiterarbeiten können, für die aber (abschlagsfrei) vorzeitig in Rente zu gehen, die bessere oder einzige Möglichkeit ist - weil z.B. eine Erwerbsminderungsrente geringer ist oder abgelehnt wurde(?)
Zahlen? Bitte:
https://rvaktuell.de/02-2026/aktuelle-zahlen-6-2026/
Aus der Erwerbsminderungsrente kann man auch in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Außerdem wird für die Berechnung der Erwerbsminderung das Versicherungsleben fiktiv verlängert, daher ist sie eher höher als eine Altersrente.
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Hat jemand Zahlen für den statistischen Vergleich von gesetzlichem Renteneintritsalter und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter - für die in Rente gehenden Leute? Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass bei einer blossen Erfassung der Verteilung des Renteneintrittsalters pro Jahr des Renteneintritts, Informationen verlorengehen. Ich würde gerne wissen, wieviele Renter erst mit ihrem gesetzliches Renteneintrittsalter in die Rente gegangen sind und wieviele Rentner es nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter geschafft haben (aus verschiedenen Gründen - u.a. auch gesundheitlichen Gründen oder weil ihr Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer eher abbauen wollte oder weil sie mit oder ohne Abschläge vorzeitig in Rente gegangen sind).
Daraus müsste man doch ablesen können, ob eine Erhöhungs des Renteneintrittsalters wirklich ein Mittel ist, um z.B. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirklen. Oder ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters am Ende vielleicht nur eine Rentenkürzungsmaßnahme ist.
Die Begrifflichkeiten irritieren mich ein wenig.
Sofern man direkt in Altersrente geht (und nicht aus der Erwerbsminderungsrente kommt), dann entspricht das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, zumindest wenn man die jeweilige Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt beansprucht.
Für jemanden mit erfüllter 35-jähriger Wartezeit beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter 63 bzw. 62, sofern ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorliegt.
Die Regelaltersgrenze ist vom Jahrgang abhängig, aber deren Erreichen als gesetzliches Renteneintrittsalter anzusehen, verkennt dass es ja 4 (bzw. 5) Arten von Altersrenten gibt, die alle, genau wie die Regelaltersrente, gesetzlich geregelt sind.
Nach Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist ein Rentenbezug kein Argument gegen eine Weiterbeschäftigung. Die Fachkraft steht so lange zur Verfügung, wie sie kann und will. Falls es dem Arbeitgeber nicht gelingt, den älteren Arbeitnehmer zu halten, nur weil dieser ein bedingtes Grundeinkommen erhält, dann sollte er den Fehler vielleicht zuerst bei sich im Betrieb suchen.
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Um den Zuwachs zu sichern, könnte man das Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen.
(Kostenfrage neuer Vertrag)
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Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit ein Zeitwertkonto einzurichten. Ich habe damit bis jetzt keine Erfahrung und wollte mal in die Runde fragen, ob das sinnvoll ist bzw. in welchem Rahmen.
Das Zeitwertkonto wird als Versicherungslösung mit Garantie angeboten. Der AG legt die eingesparten SV-Beiträge zusätzlich an, sonstige Zuschüsse gibt es nicht.
Eingezahlt werden kann:
- Überstunden (begrenzt)
- Urlaubstage (begrenzt)
- Sonderzahlungen oder monatlich vom Brutto
Verzinsung:
- Garantierter Zins: 1%
- Zinsüberschussanteil: 1.75%
- Schlussüberschuss (derzeit): 0.75%
Insgesamt derzeit bei längerer Laufzeit: ca. 3.5%
Kosten:
- Beitragsbezogene Kosten: 2.22%
- Verwaltungskosten: 0.82%
Freistellung: min. 1 Monat oder länger, bei 70-130% des durchschnittlichen Bruttogehalts.
Dass das kein Rendite-Wunder ist, ist mir bei den Zahlen klar
Ich sehe die Attraktivität eher in einer bezahlten Auszeit und/oder früherem Rentenbeginn (bin 45).Fragen:
- Sind die oben genannten Bedingungen einigermaßen akzeptabel bzw. was man eben von einem Zeitwertkonto erwarten kann? Oder komplett unterirdisch?
- Wieviel würdet ihr einzahlen? Nur Überstunden oder auch vom Brutto?
Danke für eure Erfahrungswerte und Tips

Ein Zeitwertkonto ist kein langfristiges Sparprodukt, sondern ein Vehikel für eine Auszeit oder die Ausgestaltung des Übergangs in den Ruhestand.
Für den konkreten Zweck kann es ein geeignetes Werkzeug sein, es ist aber kein Multitool.
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Die Kosten für die Gesetzliche Rentenversicherung belaufen sich auf knapp 10 Mrd. pro Jahr. Quelle
Schließlich leben diese "Frührentner" nicht von Luft und Liebe

Diese "Studie" hat (wie bereits mehrfach erwähnt) derartig eklatante fachliche Mängel, dass sie selbst Herrn Raffelhüschen peinlich wäre.
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Wobei man im günstigsten Fall auf 100 Euro Rente verzichtet, um 42 Euro Steuern zu sparen. Habe ich jetzt nicht nachgerechnet, aber es könnte sein, dass sich das nicht lohnt.
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99,9 % sonst hätte ich keine Rente von 30k
Dann hast Du da ja eine Stellschraube.
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Teilrente in Höhe von 10%?
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Beleihungsfähigkeit ist die neue Liquidität?
O tempora, o mores!
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Offensichtlich ist das Standard geworden, ja. Traurig, weil es die Handlungsfreiheit sehr einschränkt.
Dass das Institut von Fall zu Fall ablehnt, ist nicht unbedingt überraschend.
Aber schreiben die einem tatsächlich, dass folgende 12 Punkte zu einer Ablehnung geführt haben? Ich hätte ja eher vermutet, dass die nur allgemein schreiben, dass eine Kreditgewährung nicht möglich ist, aber keine konkrete Begründung liefern.
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Absicherung: Pfändungsschutz etc.
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Die Option "3 Kubik-Hektar Bargeld in meinem Geldspeicher" fehlt.

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Warum so halbherzig? Warum verweigern wir dann nicht gleich allen unter 45 Entgeltpunkten den Rentenbezug, auch ab 67?
Sobald über die Zuschläge (0,5% für jeden Monat ab 67) eine ausreichend armutsfeste Rente zustande kommt, darf man dann in Rente?
Weil die niedrig entlohnten Beschäftigung in der Tendenz eher belastend und damit einem gesunden Erreichen des Renteneintrittsalters abträglich sind, sollten wir dann nicht eine gewisse Wertschätzung und Anerkennung zuteil werden lassen? Nicht dass der Niedriglöhner sonst sagt "Egal, ich krieg' eh vom Amt!" und sich in die vorgezogene Rente mit Abschlägen verabschiedet und der Zuschussbedarf noch höher wird.
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Dass eine Versicherung (als juristische Person) nicht zahlen will, das würde ich ihr nicht zum Vorwurf machen, zumindest solange sie zahlt.
Im Restaurant sage ich ja auch, dass ich nicht zahlen will, aber meine rechtliche Verpflichtung aus dem Bewirtungsvertrag anerkenne und ihr nachkomme.
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Bis 30.06.2014 zählten auch nur Beiträge aufgrund von Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit für die 45 Jahre.
Was dieser Nackenschlag für den unterdurchschnittlich verdienenden Rentenaspiranten soll, erschließt sich mir nicht.(Wir reden hier auch über Jahrzehnte vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.)
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Das ist vermutlich genau das Problem, weil was soll man groß neues erzählen?
Ich hätte da noch einen Money-Glitch, mit dem man sein Geld verdoppeln kann:
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Man faltet es!

(Stammt aber nicht von mir, sondern von Wilson, dem Nachbarn der Taylors.)

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Mit dem Recht der frühen Geburt.

Ich stelle es mir gerade für die Zukunft so vor: Rentner 1 erreicht im Januar 2031 die 45 Jahre und geht mit 65 Jahren im Februar 2031 in die (verdiente) abschlagsfreie Rente.
Rentner B wird erst im Januar 2032 65 und hat dann sogar 48 Beitragsjahre voll. Nutzt nur nix, weil diese Rentenreform ja zum 31.12.2031 abgeschafft wurde. Rentner B darf dann bis 67 weiter arbeiten.
Ob es so kommt?Wenn der Vorschlag kommt, dann wird sich hoffentlich noch ein Erwachsener im Raum befinden und eingreifen können.
Ansonsten werden den Sozialverbänden die Türen eingerannt werden. (Den Sozialgerichten auch.)
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Leider kriegt das ZDF die korrekte Bezeichnung in der Überschrift nicht hin. Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse sollte es doch heißen.
Nennen wir es doch einfach "Altersrente für besonders langjährig Versicherte".

Theoretisch wäre diese Rente auch möglich für jemanden, der oder die nur einen (!) Beitrag geleistet hat, wenn noch 539 Kalendermonate an "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" zusätzlich anrechenbar sind.
