Beiträge von Referat Janders

    Schon seit einigen Monaten habe ich viel zu viel um die Ohren. Ich hatte gehofft diese Phase aussitzen zu können, aber es wird nicht besser. Beruflich ist es bei mir sehr angespannt. Viel zu viele Aufgaben für viel zu wenige Leute. In meinem Team läuft es auch nicht rund, Leistung müssen wir aber trotzdem abliefern. Und unsere Jobs stehen aktuell leider auch eher auf wackeligen Beinen.

    Dadurch bin ich sehr unausgeglichen, werde von innerer Unruhe geplagt. Und die lässt ich wiederum nicht vernünftig einschlafen. Das Schlafdefizit führt aber dazu, dass ich am nächsten Morgen nicht gut belastbar bin und gleich gereizt in den Tag starte. Meine Belastbarkeit wird immer weniger. Mein Geduldsfaden immer kürzer.

    Hier gibts bestimmt mehr Leute, die schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben, oder? Welche Strategien und vielleicht auch pflanzlichen Mittel haben euch dabei geholfen wieder mehr zur Ruhe zu kommen?

    Hallo.

    Eine ungesunde Situation mit Pflanzenextrakten ist doch noch immer eine ungesunde Situation.

    Ggf. wäre "rv fit" etwas für Dich. Das ist ja recht niedrigschwellig angelegt, ganz im Sinne des Präventionsgedanken.

    Hallo.

    Wenn Du "DRV R0815" in die Suchmaschine Deiner Wahl eintippst, dann kommst Du zu einem entsprechenden Merkblatt.

    Ggf. gibt es aber noch Möglichkeiten auch wieder in die Pflichtversicherung zu kommen.

    Ich verstehe schon irgendwo alle Ansätze, und das viele diese auch Nutzen.

    Meiner Meinung nach sollte es in einem Land wie Deutschland so aussehen:

    nach 45 Beitragsjahren sollte jeder mit 70% vom letzten Verdienst in Rente gehen können, unabhängig vom Alter! Wenn jemand schon mit 15 eine Ausbildung beginnt muss er doch mit 60 in Rente gehen können. Nach 45 Jahre hat jeder sein Beitrag geleistet!


    mfg

    44 Jahre und 11 Monate Minijob, 1 Monat Vollzeit = 70% der Vollzeit :/

    Ganz nüchtern berechnet, scheidet man nach den bereits erreichten 45+ Jahren Beitragszeit mit 63 aus dem Job aus, nimmt 24 Monate Arbeitslosengeld mit und geht dann mit 65 in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

    Oder Du bist nur für 23 Monate arbeitslos und gehst mit 66 Jahren und 11 Monaten in die Altersrente für langjährig Versicherte. Sind auch nur schlanke 7,5% Abschlag.

    Wäre vielleicht ein Kompromiss für Euch beide. 8o

    Naja, wenn meine Aktien insgesamt weniger wert sind als mein ETF täglich schwankt, sieht man deren Schwankung ganz einfach im Gesamtvermögen nicht wirklich

    Die Dosis macht das Gift.

    Bzw. :

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    Je entspannter der Umgang mit den Schwankungen ist, desto besser. :thumbup:

    Die steuerfreie Erstattung reduziert die Fahrtkostenpauschale. Wenn du also normalerweise einen Arbeitsweg von 20 km hast und an 116 Tagen auf die Arbeit gefahren bist, dann sind die absetzbaren Kosten für den Arbeitsweg 0. Ob es ins negative drehen kann, kann ich dir nicht sagen. Auf die Homeoffice-Pauschale hat das erstmal keine Auswirkung (außer wenn die Fahrtkosten negativ werden können, was ich nicht genau weiß).


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um meine laienhafte Meinung und ist keine Steuerberatung!

    Bin ja auch kein Steuer-Pro, aber hat die Home-Office-Pauschale nicht erst Auswirkungen, wenn ein Schwellenwert an Kosten erreicht ist?

    Es werden oft GRV Finanzierungsprobleme angesprochen, die die Baby-Boomer Generation verursacht, die jetzt anfängt in Rente zu gehen. Was ist eigentlich mit der Feststellung, dass es parallel immer mehr Alleinstehende gibt, die sich nicht (oder nicht mehr, oder nicht wieder) binden wollen. Müsste das die GRV nicht für die Auszahlung von Witwen-/Witwer-Renten entlasten? Gibt's da Zahlen zu?

    Die Entlastung, die Du meinst, ist keine Entlastung, sondern das Risiko einer künftigen Belastung, das sich verringert. Außerdem sind da so viele Variablen drin, dass es keine vernünftigen Zahlen dazu geben kann.

    Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, der bei einem Partner zu Zuwächsen und beim anderen Partner zu Verlusten führt. Wenn der Partner mit den Zuwächsen den anderen Partner überlebt, dann müsstest Du die Rentenzahlungen aus diesen Zuwächsen mit einer möglichen Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung vergleichen. Da war das Hornberger Schießen ertragreicher als diese Rechnung.

    Ich habe mich damals ganz bewusst "nur" für eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr entschieden, weil ich mir bis dahin eine Ruhegehaltshöhe erdient habe, die mich auch so gut über die Runden kommen lässt und finanziell bis dahin die Schäfchen ziemlich im Trockenen sein sollten.

    Das klingt aber jetzt eher nach verbeamtet und wäre damit eine etwas andere Risikostruktur.

    Naja. Wenn ich mir einen BMW 318 anbieten lasse und mich dann für einen BMW 325 entscheide, dann muss ich ja auch nur mehr bezahlen, was der größere Motor kostet und nicht den 318 UND den 325. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

    Verschiedene BMW-Modelle wäre eine Rente (z. B. die für besonders langjährig Versicherte) zu verschiedenen Zeitpunkten, der Golf wäre eine Rente, die ab 63 möglich ist (z. B. die für langjährig Versicherte).

    Der klassische Strohmann hinkt auch ohne ein Vergleich zu sein.

    Da es immer viele Mitleser gibt, wollte ich nur auf diesen wichtigen Aspekt hinweisen, damit nicht der Eindruck hängen bleibt "BU bis 60 reicht, weil man bis dahin ja genügend sparen kann".

    Als generelle Leitlinie stimmt das natürlich - bis 60 reicht grundsätzlich nicht. (In begründeten Einzelfällen gegebenfalls, aber das will gründlichst geprüft sein.)

    Und: die Leute kommen ja nur deswegen auf solche Ideen, weil der Gesetzgeber nicht sauber gearbeitet hat.

    Mit >45 Jahren kannst du 2 Jahre eher abschlagsfrei in Rente gehen

    Nutzt du aber die Möglichkeit 4 Jahre mit Abschläge in Rente zu gehen, werden Dir nicht die Abschläge für die 2 Jahre Differenz berechnet, sondern für die 4 Jahre. D.h. die 2 Jahre die Dir eigentlich zustehen lässt man unter den Tisch fallen. Auch nicht fair, oder?

    Die gesetzliche Regelung wird regelmäßig falsch verstanden.

    Es wird immer geschaut, welche Rente zum Zeitpunkt X möglich ist, daraus leiten sich auch eventuelle Abschläge ab. Berechnungsmodalitäten verschiedener Renten lassen sich nicht kombinieren.

    Wenn ich einen Golf fahren will, dann akzeptiere ich ja auch, dass der nicht von BMW ist. ;)

    Aus diesen Statements lese ich die Annahme heraus, dass die BU erst eintritt, wenn man 55 / 60 / 65 o.ä. ist. Wenn man bis dahin fleißig gearbeitet hat, mag das mit dem Überbrücken klappen. Nicht jedoch, wenn man "morgen" (mit 30, 35, 40 oder 50) berufsunfähig wird, dann gerade so über die Runden kommt und kaum Puffer zum Sparen hat. Das wird leider häufig übersehen.

    Der Punkt ist grundsätzlich berechtigt, aber in diesem speziellen Fall (Einkommen aus Vollzeit abgesichert, lfd. jedoch Teilzeit) ist die Absicherung mutmaßlich ausreichend, um aus der Zahlung entsprechende Rücklagen zu bilden, um die Lücke zu überbrücken.