Noch ein Hinweis auf die (hier wohl versäumte) Meldefrist:
§ 190a SGB VI - Meldepflicht von versicherungspflichtigen... - dejure.org
Das mögliche Bussgeld würde ich als eher theoretisch bezeichnen:
Noch ein Hinweis auf die (hier wohl versäumte) Meldefrist:
§ 190a SGB VI - Meldepflicht von versicherungspflichtigen... - dejure.org
Das mögliche Bussgeld würde ich als eher theoretisch bezeichnen:
Zählt das als Beitragsjahre?
Das wäre dann doch (nach heutiger Regelung) der spannendere Vorteil als die paar Cent Rente abzüglich Inflation über 46 Jahre (auch nach heutiger Regelung).
Die Pauschalbeiträge, die der Arbeitgeber zahlt, zählen zu den Wartezeiten dazu, aber es ergeben sich nur irgendwo zwischen 1 und 4 Wartezeitmonate pro Jahr (abhängig vom Verdienst).
Nur wenn man die Differenz zum regulären Beitrag zahlt (aktuell 3,6%) reden wir über reguläre Pflichtbeitragszeiten und 12 Monate Wartezeit aus einem Jahr Beschäftigung.
Danke, aber warum ist die RÜ aus deiner Sicht die zweitbeste Alternative?
Nach allem was ich so gelesen habe, würde das im Erfolgsfall ja auch zu einer Erstattung „entgangener Gewinne“ oder so ähnlich führen. Wenn ich mir die Beispiele der Anwalts-Rückabwicklungsklageindustrie, aber auch der Vebraucherzentralen anschaue, könnten da einige (zehntausend) Euros mehr drin sein als bei bloßer Auszahlung. Das scheint mir mit meinem Verständnis doch eher die finanziell beste Variante zu sein oder übersehe ich da was?
Da steht noch das Prozess-Risiko zwischen Dir und dem Geld.
Du darfst das gerne anders einschätzen, ist ja auch Dein Geld und Du musst es entscheiden.
Hallo.
Wenn das Ding nur noch zwei Jahre läuft, dann stell' den Kram beitragsfrei und lass' Dir die Kohle steuerfrei auszahlen.
Die nächsten Briträge haben ja kaum noch eine Chance vernünftig zu arbeiten und einen Wertzuwachs zu erzielen.
Die Rückabwicklung erscheint mir in der Situation maximal als die zweitbeste Alternative.
Ich würde ebenfalls den kleinen Zinsaufschlag für die Planungssicherheit von 15 Jahren in Kauf nehmen.
Hinweis:
Auch bei 15 Jahren Zinsbindung besteht meines Wissens ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Sollten also in 10 Jahren die Zinsen niedriger sein, kommst du vorzeitig aus dem Vertrag raus. Sind sie höher, kannst du noch 5 weitere Jahre vom Zins profitieren.
So ist es, 10 Jahre nach voller Auszahlung kann man jederzeit (mit sechsmonatiger Frist) ganz oder teilweise kündigen.
Alles anzeigenDas habe ich von Madame KI gefunden:
"Bei der Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, wenn der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung einen Teil seines Gehalts in die Altersvorsorge einzahlt. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob der Mitarbeiter selbst einen Beitrag zur Direktversicherung zahlt.
Wichtige Punkte:
- 15%-Zuschuss: Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von 15 Prozent auf die Beiträge zur Direktversicherung zahlen, wenn der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung Beiträge leistet.
Entgeltumwandlung: Die Entgeltumwandlung ist ein wichtiger Bestandteil der Direktversicherung, bei der der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts für die Altersvorsorge verzichtet. Steuer- und sozialabgabenfrei: Die Beiträge zur Direktversicherung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Höhe des Zuschusses: Der Arbeitgeberzuschuss wird auf den Teil des Gehalts berechnet, den der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung einzahlt. Kein eigener Beitrag erforderlich: Der Arbeitnehmer kann zwar freiwillig einen eigenen Beitrag zur Direktversicherung leisten, aber die Pflicht des Arbeitgebers, einen Zuschuss zu leisten, besteht unabhängig davon, ob der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag zahlt oder nicht."
Für mich hört sich das so an, als müsste der AN gar nichts zahlen!
Madame KI übersieht, dass die Umwandlung von Gehalt ja der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist.
Hallo.
Um ganz ehrlich zu sein würde ich prüfen (lassen), ob nicht doch ein Anstellungsverhältnis vorgelegen hat. Ein sehr grosser Teil der Lehrer, Dozenten und Übungsleiter in diesem Lande sind wie Angestellte unterwegs, selbst wenn sie ständig Rechnungen an ihren "Auftraggeber" schreiben. Im Falle eine rückwirkend festgestellten Versicherungspflicht wäre der Auftraggeber/Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und bei ausgeschiedenen Mitarbeitern kann er keinen Rückgriff nehmen.
Hier steht noch vielleicht etwas Brauchbares auf der HP der ERGO:
Wenn Sie mindestens 52 Wochen arbeitslos gemeldet waren und außerdem 58 Jahre und sechs Monate alt sind, können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung dafür sind 15 Beitragsjahre. Acht davon müssen in den letzten zehn Jahren eingezahlt wurden.
Grundsätzlich ja, aber die Leute, die vor 1952 geboren sind, sollten schon in Rente sein.
§ 237 SGB VI - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach... - dejure.org
Aber auch
bac ist für uns alle da!
Mein bac, dein bac...?
Oha, der kam aber ganz aus der Tiefe des Raumes.
Da wäre ich vorsichtig, wenn du nicht wieder arbeitest zählt meines Erachtens die Arbeitslosigkeit nicht dazu. Aber bei dem Termin wirst du beraten….
Dochdoch, die Arbeitslosigkeit (mit Arbritslosengeld) macht nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Probleme.
Diese Jahre werden ja so überbrückt, daher alles easy.
Hi, ja so ähnlich ist das... Zum Februar 2026 bin ich dann 59 mit 43 Beitragsjahren. Dazu kommt ein halbes Jahr Kündigungsfrist also dann 59,5 Jahre mit 43,5 Beitragsjahren. Dann Arbeitslos mit einer eventuellen Sperre von 3 Monaten. Sind dann mit 61,5 Jahren deutlich über 45 Jahre Beiträge. Die 3,5 Jahre bis 65 sollten dann in Eigenregie überbrückt werden. Habe jetzt einen Termin bei der Rentenversicherung aber erst in 3 Monaten, hätte halt gerne zuvor schon gewusst ob das so mit Abschlagsfrei funktioniert.
Sofern die 43 Jahre "anrechenbare Zeiten für die 45 Jahre" stimmen und der Rest sich tatsächlich so zuträgt, wie von Dir beschrieben, dann funktioniert "abschlagsfrei" einwandfrei.
Hallo.
Solange es eine Garantie bei Riester gibt, wäre bei der Förderquote sogar ein Vertrag mit 100% Kosten rentabel.
Falls Dir der Rentenfaktor nicht schmeckt, dann stoppst Du einfach rechtzeitig die Einzahlungen (kann man auch machen, wenn die Förderquote nicht mehr stimmt) und lässt Dir dem Bumms am Ende förderunschädlich auf einen Schlag auszahlen. (Kleinbetragsrente)
Die Förderquote wird irgendwann wahrscheinlich schlechter, weil Deine Frau wieder mehr verdient. Wenn sie das nicht macht, dann habt Ihr im Alter wahrscheinlich ein finanzielles Problemchen, welches durch die Riester-Rente nicht gestopft werden kann.
Für den Moment ist das ein No-Brainer, der einmal im Jahr einen kurzen Blick und Brain-Einsatz benötigt.
Die Regierung, die jenes Vorhaben in ein Gesetz fassen und umsetzen will, ist noch nicht gebildet, selbst der Koaltionsvertrag ist noch nicht beschlossen und unterschrieben, daher ist wohl noch etwas Geduld angesagt.
Ich hole meinen Lottoschein immer als anonymes Tafelgeschäft und zahle bar.
Boah, Wahnsinn!!! Bitcoin ist für alle da. 😂
Früher war noch Frosta für alle da.
Mit Ablauf des 85. Lebensjahres, also mit 86, d.h. ab dem 87. Lebensjahr.
Äh, nein!
Du vollendest das 85. Lebensjahr am Tag vor Deinem 85. Geburtstag.
Hab ich das so richtig verstanden? Ich muss als Freiwillig Versicherter Kapitalertragssteuer, Soli und Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Grundsätzlich: Ja.
Wo Grundsätze herrschen, da lauern auch Ausnahmen. (siehe Ausführungen von andiii_98 )
Wenn der 10er T-Bond nur noch mit 4,3xx yielded und nicht mehr knapp unter 4,5 bedeutet es dann, dass es nicht mehr crasht?
Eine abhängige Beschäftigung ab Mai wird nicht zur Beitragsbemessung für den April herangezogen.
Hallo.
Wenn Du eine klar abgrenzbare Tätigkeit ab August ausübst, dann wird die nicht für den April veranschlagt. Wenn Du im Jahr 2025 Zinsen einnimmst, dann sieht das anders aus.