Haus kaufen nach Erbe

  • Moin Community,


    ich hätte da mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir diese ja beantworten.


    Folgendes:

    Die Großeltern meiner Lebensgefährtin haben ein Haus, welches die 4 Kinder erben werden und verkaufen wollen. Ist zwar (hoffentlich) noch Zeit, aber man plant lieber schonmal.


    Das Haus wollen wir dann gerne kaufen, Wert ca. 300.000€.

    Nun ist es so, dass wir dafür einen Kredit aufnehmen würden und bereits am sparen sind, damit wir mind. 10% EK mitbringen (also zumindest die Kaufnebenkosten).


    Glücklicherweise würde die Mutter meiner Lebensgefährtin Ihren Teil vom Haus uns nicht in Rechnung stellen und ein Onkel würde auf einen Teil verzichten

    Sogesehen würde man uns das Haus für mind. 25% unter dem Wert verkaufen. In diesem Fall ca. 225.000€ anstatt 300.000€


    Ist das überhaupt so einfach möglich?


    Ich denke mir den Teil nämlich so:

    Die Mutter kann uns ihren Teil ja nicht so einfach schenken, zumindest nicht ohne weitere Kosten. Wäre auch zu einfach einen Kredit für das Haus aufzunehmen, was einem schon zu 25% gehört. Also einfach das Haus für 75.000€ unter Wert an uns verkaufen?

    Das wäre dann ja eine einfache 100% Finanzierung, wenn wir die NK selber tragen.

    Nur halt günstiger.

    Aber was wäre, wenn uns die Großeltern früher verlassen und wir die NK nicht zahlen können, aber auch keine 110% Finanzierung wollen, vielleicht sogar nicht kriegen.


    Die Frage ist, zählen die 75.000€ Ersparnis nicht vielleicht irgendwie als Eigenkapital?

    Ich meine wir "servieren" der Bank ein Haus mit einem Wert von 300.000€ für 225.000€. Was für Möglichkeiten gibt es da denn? Absicherung für die Bank wäre ja da.



    Ich hoffe ihr versteht, was ich meine.

    Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.^^

  • Hallo.


    Vielleicht sollte man diese Pläne einmal mit einem Baufinanzierungsvermittler/-berater besprechen, um die Fragen zu Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz zu klären. Ein Erstgespräch wäre wahrscheinlich nicht verkehrt.

  • Hallo Lennlar , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: hier findet keine Rechts- bzw. Steuerberatung statt.

    Die Mutter kann uns ihren Teil ja nicht so einfach schenken, zumindest nicht ohne weitere Kosten.

    Die Mutter könnte mMn den Hausanteil der Tochter schenken, im Rahmen der Freibeträge auch schenkungssteuerfrei. Eleganter wäre es wenn die Großeltern den Anteil gleich der Enkelin vererben. Beim Onkel reicht der Freibetrag nicht aus. Das könnte man aber eben durch gewillkürte Erbfolge umgehen sofern man sich einig ist. Beratung ist dringend angeraten.


    Zum Einlesen https://www.finanztip.de/erbrecht/ https://www.bmjv.de/SharedDocs…blob=publicationFile&v=36

    Das wäre dann ja eine einfache 100% Finanzierung, wenn wir die NK selber tragen.

    Nein. Die Prozente in der Finanzierung beziehen sich auf den Wert nicht auf den Kaufpreis.


    Ferner bin ich der Meinung, dass die Nebenkosten der Enkelin nahe Null sind, da keine Maklerkosten anfallen und die Grunderwerbssteuer nicht anfällt. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html


    Das Risiko bei der Finanzierung sehe ich eher bei der Frage, ob die Bank den gedachten Wert anerkennt und ihr für den verbleibenden Darlehensanteil kreditwürdig seid.


    Zu der von Referat Janders angeregten Erstberatung könntest Du hier den Benutzer Buhmann anschreiben, der das kommerziell macht.

  • Es wäre nur der Erwerb von den Großeltern und der Mutter grunderwerbsteuerfrei ("gerade Linie").


    Wie wurde der Wert (300.000 €) ermittelt?

    Der Beleihungswert bzw. -anteil bestimmt sich unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wertes.


    Motto sollte lauten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

    Es ist sinnvolö die Zeit zu nutzen, um vorab alles zuklären.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Wir werden uns nochmal zusammensetzen und das durchplanen.

    Ggf. Zusammen mit einem Fachmann.


    Ich wünsche alles Gute. :)

  • Kater.Ka meinst Du Nr. 3?

    Die Enkeltochter ist aber - davon bin ich ausgegangen - kein Miterbe im Erbfall der Großmutter. Die Mutter könnte das Grundstück von ihren Geschwistern ohne Grunderwerbsteuer erwerben. Davon hat aber die Enkelin (erstmal) nichts.

  • Ja, richtiger Hinweis. Man müsste die Konstellation ändern, dass die Enkelin statt der Tochter Miterbin ist. Ggf. könnte man auch bei der Tochter das Erbe sammeln und dann auf die Enkelin übertragen (Nummer 2 im Gesetz). Gut, dass der TE sich jetzt beraten lässt.