Die Debeka hat von der Beratungsqualität deutlich nachgelassen bzw. ist stärker auf Verkauf getrimmt. Ist zumindest mein Eindruck.
Erhöhung Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Behandlung
- M. Zwergstein
- Erledigt
-
-
Ich finde die unverblümten Kommentare von Ex-Debeka-Mitarbeitern auf Kununu ganz informativ: https://www.kununu.com/de/debeka/kommentare. Da wird auch dazu geschrieben wie enthusiastische Positiv-Bewertungen der Debeka nach Debeka Führungskräftetagungen zustande kommen.
-
Ich glaube nicht, dass es bei kununu eine einzige ernstzunehmende Bewertung gibt. Das gilt für die Jubelperser genauso wie für die Minderleister, die dem (ex-)Arbeitgeber an den Karren fahren wollen, weil ihnen auf die Füße getreten wurde.
-
Natürlich muss man die alle differenziert sehen. Es werden jedoch einige interessante Interna ausgeplaudert. Das meine ich mit informativ - nicht die Punktezahl oder das sonstige Gequengel.
-
Genau so ist es. Rechnerisch geht das 0 auf 0 auf.
-
Ich verstehe es so, dass es um einen sog. Beihilfeergänzungstarif geht. Daneben müsstest Du noch einen Haupttarif der Debeka haben, der die Zahnleistungen z.B. zu 50% absichert.
Dann ergäbe sich folgende Rechnung:
Vorher:
- Haupttarif = 50% der Kosten
- Beihilfe = 20% der Kosten (50% von 40% beihilfefähigen)= verbleiben 30% der Gesamtkosten bei Dir hängen
- Tarif BE = sichert davon Restkosten bis max. 6.150 EUR ab
Nachher:
- Haupttarif = 50% der Kosten
- Beihilfe = 30% der Kosten (50% von 60% beihilfefähigen)
= verbleiben 20% der Gesamtkosten bei Dir hängen
- Tarif BE = sichert davon Restkosten bis max. 4.100 EUR ab
Wie es genau ist, müsstest Du in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Habe mal eine, wahrscheinlich dumme, Frage. Die im BE-Tarif geltende Höchstleistung betrifft doch sicher alle Leistungen im betreffenden Jahr zusammen - oder sehe ich das falsch ( Also z.B. Leistungen für Zahnersatz UND Hörgeräte in einem Jahr werden zusammengerechnet )?
Als Beispiel:
Hörgeräte 6000€
Beihilfefähigkeit 3000€ (je Seite 1500)
Beihilfe 70% (Pensionär) also 2100€ Leistung
Debeka 30%, also 900€ Leistung
BE Tarif (zahlt wohl bis zur Höhe Beihilfefähigkeit, die ist ja hier 3000€) 3000€ Leistung
Damit wären die Kosten für die Hörgeräte komplett übernommen
Für einen dann evtl. anfallenden Zahnersatz würden im BE Tarif (nicht geändert) dann maximal noch 3150€ gezahlt werden.
Danke schonmal im Voraus für die Sichtung und eine Antwort (hier im Forum gibt es ja kompetente Antworten, bei der Debeka ist das ja schwieriger!)
-
Habe mal eine, wahrscheinlich dumme, Frage. Die im BE-Tarif geltende Höchstleistung betrifft doch sicher alle Leistungen im betreffenden Jahr zusammen - oder sehe ich das falsch ( Also z.B. Leistungen für Zahnersatz UND Hörgeräte in einem Jahr werden zusammengerechnet )?
Als Beispiel:
Hörgeräte 6000€
Beihilfefähigkeit 3000€ (je Seite 1500)
Beihilfe 70% (Pensionär) also 2100€ Leistung
Debeka 30%, also 900€ Leistung
BE Tarif (zahlt wohl bis zur Höhe Beihilfefähigkeit, die ist ja hier 3000€) 3000€ Leistung
Damit wären die Kosten für die Hörgeräte komplett übernommen
Für einen dann evtl. anfallenden Zahnersatz würden im BE Tarif (nicht geändert) dann maximal noch 3150€ gezahlt werden.
Danke schonmal im Voraus für die Sichtung und eine Antwort (hier im Forum gibt es ja kompetente Antworten, bei der Debeka ist das ja schwieriger!)
Sowie ich das hier lese gelten die Höchstbeträge nur für Zahnbehandlungen. Alle anderen Leistungen sind m.E. ohne Höchstgrenze.
-
nein, sie beziehen sich nur auf zahntechnische Laborleistungen.
-
nein, sie beziehen sich nur auf zahntechnische Laborleistungen.
Stimmt
Genau formulieren ist wichtig.
-
Ja, jetzt sehe ich es auch - wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Die Passage zur Begrenzung der Leistung ist in den Tarifbedingungen als Unterpunkt 2.2 zum Punkt 2 aufgeführt, und eben dieser beschäftigt sich mit besonders berechneten zahntechnische Laborleistungen.
Vielen Dank für den Hinweis und die Klarstellung!
-
Habe mal eine, wahrscheinlich dumme, Frage. Die im BE-Tarif geltende Höchstleistung betrifft doch sicher alle Leistungen im betreffenden Jahr zusammen - oder sehe ich das falsch ( Also z.B. Leistungen für Zahnersatz UND Hörgeräte in einem Jahr werden zusammengerechnet )?
Als Beispiel:
Hörgeräte 6000€
Beihilfefähigkeit 3000€ (je Seite 1500)
Beihilfe 70% (Pensionär) also 2100€ Leistung
Debeka 30%, also 900€ Leistung
BE Tarif (zahlt wohl bis zur Höhe Beihilfefähigkeit, die ist ja hier 3000€) 3000€ Leistung
Damit wären die Kosten für die Hörgeräte komplett übernommen
Für einen dann evtl. anfallenden Zahnersatz würden im BE Tarif (nicht geändert) dann maximal noch 3150€ gezahlt werden.
Danke schonmal im Voraus für die Sichtung und eine Antwort (hier im Forum gibt es ja kompetente Antworten, bei der Debeka ist das ja schwieriger!)
Nur ein kurzer Hinweis von mir bezüglich der Hörgeräte und dem Wortlaut "bis zur beihilfefähigen Höhe", hier würde ich tatsächlich mal konkret bei der DeBeKa nachfragen. Denn für mich klingt der Passus für die Hilfsmittel auf den ersten blick so als würden Kosten nur bis zur Höhe erstattet wie die Beihilfe es als beihilfefähig anerkennt.
In der Beispielsrechnung mit den 6.000 für die Hörgeräte würde meiner Ansicht nach auch bei 3.000 Euro aufhören und die DeBeKa würde hier nichts weiteres erstatten. Man würde also auf den anderen restlichen 3.000 Euro "sitzen bleiben".
Diese Tarifbedingung bei den Beihilfeergänzungstarif ist wohl für Hilfsmittel gedacht die, warum auch immer, im Grundtarif und den AVB der DeBeKa nach nicht oder nur teilweise übernommen werden und für die Beihilfe jedoch eine Erstattung vorsieht.
So dass eben Beihilfe + DeBeKa zusammen auf 100% kämen aber nur eben in der Höhe wie die Beihilfe es vorsieht. Sicher bin ich mir hier nicht, aber das wäre meine Interpretation und ich wünschte ich würde mich irren.
Vielleicht mag/kann jemand ja bei der DeBeKa mal hier nachfragen.