Hallo,
ich möchte mich auch in die Liste der Betroffenen eintragen.
Ich habe ebenfalls am 18.12.2014 ein Kündigungsschreiben mit Bezug auf den § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB von der BHW bekommen.
Mein Bausparvertrag wurde 2004 umgewandelt in einen Vertrag mit Verzicht auf Zuteilung des Darlehns.
Damit ist der Vertrag meiner Meinung kein Darlehnsvertrag mehr und der von der BHW genannte Paragraph zu für diesen Fall nicht mehr maßgebend.
Dieses hat die BHW so nicht angenommen.
So denke ich, ist wahrscheinlich nur noch die Heranziehung eines Rechtsanwaltes bzw. Beratung durch die Verbraucherzentrale sinnvoll.
Dieses werde ich wohl, so wir Ihr das auch bereits geschrieben habt, dann ebenfalls machen.