Hallo zusammen & hallo BHW-Geschädigte
ich habe kürzlich Post von der BHW bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass BHW den Bausparvertrag mit einer 6-monatigen Frist kündigt (gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Gemäß meinen letzten Unterlagen ist die Bausparsumme erst etwa zu 65% erreicht.
1. Kann BHW den Vertrag kündigen obwohl die Bausparsumme noch nicht ausgeschöpft ist.
Ich hatte in anderen Einträgen bisher nur gelesen, dass Verträge gekündigt werden, bei denen die Bausparsumme überschritten ist. Es handelt sich beim Bausparvertrag um den Tarif "Dispo plus" (AGBs siehe Anhang) aus dem Jahre 1997. Die Basisverzinsung beträgt demnach 2%. Verzichte ich auf meinen Darlehensanspruch erhöht sich die Guthabenverzinsung je nach Bausparguthaben auf 3%, 4% oder 5%. Da ich mehr als 7000 DM angespart habe steht mir eine Verzinsung von 5% zu.
Meine Vermutung ist, dass die Bausparsumme von rund 12.700 Euro (ca. 25.000 DM) unter Berücksichtigung einer 5%igen Verzinsung bereits erreicht ist. Dieses wird jedoch nirgends so ausgewiesen. Ich vermute daher, dass BHW einfach annimmt, dass die Bausparsumme, unter den Annahme dass ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, bereits erreicht wäre.
2. Ist dieses Vorgehen der BHW so okay? Ich könnte doch theoretisch auch die miserablen Darlehensbedingungen später noch annehmen? Wer weiß wie die Welt in 10 Jahren aussieht?
Und dann habe ich noch eine kleine Fragen zur Bonusverzinsung, die m.E. anfallen würde, wenn der Vertrag aufgelöst wird
3. Verstehe ich es richtig, dass die Bonusverzinsung auf mein komplettes Bausparguthaben anfallen würde oder würde die zusätzliche Verzinsung lediglich auf 7000 DM (rd. 3600 Euro) anfallen?
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.