Hallo,
ich bin durch einen Fall im Bekanntenkreis aufgeschreckt worden: Ehepaar in Zugewinngemeinschaft, Gemeinschaftskonto, ein Ehepartner verstirbt, die Bank sperrt das Konto, bis die Erbregelungen ihr nachgewiesen werden. Da in dem Fall noch ein Auslandserbe eine Rolle spielte, habe ich es als Sonderfall betrachtet. Allerdings wird im Finanztip- Artikel Gemeinschaftskonto https://www.finanztip.de/girokonto/gemeinschaftskonto/ so eine Vorgehensweis auch schon angedeutet. Nun können zwischen Tod und Ausstellung des Erbscheins ja Wochen bis Monate liegen, in denen auch noch erhöhter Geldbedarf besteht. Daraus ergeben sich für mich einige praktische Fragen:
Ist der eine Kontoinhaber irgendwie verpflichtet, der Bank den Tod des anderen Inhabers mitzuteilen? Die AGBs von einigen Banken habe ich durchforstet und keine entsprechenden Regelungen gefunden. Erst wenn der nun alleinige Inhaber das Konto auflösen will, müsste er m.E. den Sachverhalt gegenüber der Bank offenlegen.
Informiert irgendeine offizielle Stelle (Nachlassgericht, Meldeamt) die Banken über den Tod eines Kunden? Kann ich mir praktisch kaum vorstellen. Wie ist es mit dem Rentenservice der Deutschen Post; überweist er einfach die Rente nicht mehr oder gibt es eine aktive Mitteilung an die Bank?
Und zum Schluss, hat hier schon jemand Erfahrungen in dieser Konstellation sammeln müssen?
Gruß Pumphut