Im August 2021 ETF als Einmalanlage geordert - muss ich steuerlich etwas beachten?

  • Hallo Community,


    Ich bin noch Aktien-Neuling und will mich nun Schritt für Schritt ins Thema einarbeiten. Im August 21 habe ich den Schritt gewagt, 50000 Euro als Einmalanlage in ISHARES DOW JONES GLOBAL SUSTAINABILIT. WKN A1H7ZT ISIN IE00B57X3V84 langfristig zu investieren. Darauf gekommen bin ich mit den ETF-Rechner von Finanztip. Ich hoffe, ich habe eine gute Wahl getroffen? Muss ich nun steuerlich hier irgend etwas beachten? Den Freistellungsauftrag for dieses Jahr habe ich (vorsorglich...) auf 900 Euro gestellt. Macht das Sinn? Wie wird denn hier die Steuer berechnet? Entschuldigt, falls die Fragestellung hier manchen evtl. zu banal klingt. Danke ins Forum und viele Grüße! Thommy

  • Hallo Thommy73 und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    ob der ETF eine gute Wahl ist vermag ich nicht zu sagen. Mir wäre die TER mit 0,6% zu hoch.


    Zur Steuer:

    Der ETF ist Thesaurierend, d.H. es fällt abgesehen von der Vorabpauschale erstmal keine weitere Steuer darauf an (aktuell ist die höhe der Vorabpauschale 0!).

    Deinen Steuerfreibetrag von 801€ (1602€ bei verheirateten) kannst du nach belieben zwischen Deinen Konten/Depots aufteilen.

    Je nachdem wie viel an Freibetrag noch für 21 offen ist, gibt es die Möglichkeit ETF-Anteile zu 'rollen'. Sprich so viele Anteile zu verkaufen und anschließend wieder zu kaufen, dass Du Deinen Freibetrag möglichst optimal ausnutzt. Das bringt dann einen möglichen Gewinn von ca. 250€ alleinstehend - 500€ bei Ehepaaren).

    Finanztip hat dazu mal ein Video gemacht:

    Thesaurierende ETFs: Sparerpauschbetrag nutzen und Steuern sparen - YouTube

    Ach ja, immer an die Opportunitätskosten denken. Verkauf/Kauf kostet auch was und Du benötigst auch etwas Zeit (Arbeitsaufwand). Dazu kommt dann noch der Spread des ETF beim Verkauf/Kauf.

    Ich würde das also nicht wegen 100€ ungenutzten Freibetrag machen, sondern nur, wenn es sich lohnt.

  • Danke für Eure schnellen Antworten! In dem Fall könnte ich ja den Freistellungsauftrag auf Null setzen, wenn ich das Geld jetzt da so belasse?


    Ich habe noch eine andere Frage: Für ein uns nah stehendes Kleinkind, das allerdings nicht unser eigenes ist, würden wir gern einen ETF- Sparplan anlegen, den wir als Ehepaar besparen. Aus juristischen Gründen darf das Depot aber nicht auf den Namen des Kindes laufen. Haltet ihr es für sinnvoll, dafür ein gesondertes Depot zu eröffnen oder diesen Sparplan auf meinem vorhandenen laufen zu lassen? zur Auswahl des ETF würde ich wieder den ETF-Rechner bemühen. Ich hoffe, das klingt nicht alles zu kompliziert.

  • Ich persönlich würde für das Kind ein separates Depot eröffnen. Einfach, um die Investitionen von mir und dem Kind sauber getrennt zu haben.

    Wenn du für das Kind in deinem eigenen Depot einen Sparplan eröffnest und der auf den selben ETF geht, dann hast du in deinem Depot nur eine Position. Es wird dann später mal schwierig, den Anteil vom Kind wieder herauszurechnen. Wenn der Sparplan fürs Kind auf einen anderen EFT läuft, als der eigene, dann kann man es natürlich anhand der 2 Depot-Positionen trotzdem unterscheiden.

    Trotzdem finde ich persönlich getrennte Depots "sauberer".