Hallo,
leider habe ich, wie so viele andere, von der Schwäbisch Hall die Nachforderung meiner Regelsparbeiträge bekommen. Gleichzeitig wurde die Kündigung ausgesprochen, sofern ich diese nicht leiste.
Soweit so schlecht, dass die Bausparkasse die Möglichkeit hat gem. den ABB zu kündigen sofern ich diesen nicht nachkommen habe ich recherchiert und ist wohl so. Auch wenn ich das alles andere als in Ordnung finde und eine gewisse Vertragstreue voraussetze, aber die Zeiten sind wohl vorbei....
Der Vertrag besteht seit 2005 und seit ein paar Jahren laufen die VL (40€) drauf, zuvor war er jahrelang leer. Guthabensverzinsung 1,5%. Regelsparbeitrag wurde nie gezahlt, seit 17Jahren nicht und wurde bis jetzt auch nie gefordert.
Nun zu meinen Fragen und Alternativen:
a) Sofern ich die Nachzahlung veranlasse (ca. 8.500€). Was passiert wenn ich dann die monatlichen Beiträge wieder nicht zahle. Kommt die BSK sofort wieder mit Kündigungsandrohung und Nachzahlung oder läuft das dann auch erstmal wieder eine Weile? (Vorteil dann könnte ich ggf. kündigen und auf die Treueoption wählen)
b) Wenn ich den Vertrag teile oder reduziere, bleibt dann mein "guter Tarif" erhalten oder lande ich damit automatisch in einem neuen, für mich unattraktiven, Tarif?
c) Hat evtl. jemand ein PDF der ABB von 2003? Leider habe ich keine in meinen Unterlagen - vermutlich weil mir keien ausgehändigt wurden. Im Internet konnte ich leider nichts mehr finden.
Freue mich auf Eure Antworten