Hallo liebe Community,
ich war vor kurzem bei einer Augenklinik um mich checken zu lassen, ob eine laser Augenoperation für mich in Frage kommen könnte. Die Diagnose ist, dass ich eine Brillen- und Contactlinsenunverträglichkeit habe. Durch die Druckstellen der Brille bekomme ich Migräne und durch meine trockenen Augen vertrage ich Kontaktlinsen ebenso nicht.
Den Kostenvoranschlag von 2800 Euro (auf welchem die Diagnose steht) habe ich meiner privaten Krankenkasse (debeka) geschickt. Darauf hin erhielt ich diese Antwort:
Sehr geehrte Frau X,
gerne geben wir Ihnen die erbetene Auskunft.
Im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zahlen wir Leistungen nach Abschnitt II.A. des Tarifs/der Tarife P30+20.
In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1fachen und dem 1,15-/ 1,8-/ 2,3 fachen Gebührensatz (=Regelspanne) bemessen werden (§5 Abs. 2 bis 4 GOÄ, §5 Abs. 2 GOZ). Darüber hinausgehende Vergütungen dürfen nur im Ausnahmefall berechnet werden, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Erforderlich ist also eine auf die einzelne Leistung bezogene Begründung, aus der sich ergibt, welche Besonderheiten zur Steigerung des Gebührensatzes führten.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Verweisen Sie bitte bei der Vorlage der Belege auf dieses Schreiben.
Wir wünschen einen guten Behandlungserfolg.
MfG
Bedeutet es nun, dass die pkv alles übernimmt? Oder nur anteilig? Wenn ja, wieviel?
Für einige Antworten wäre ich sehr dankbar
Liebe Grüße,
tosca