Hallo zusammen,
ich habe einen bestehenden Riestervertrag seit 2011, wo nebst Zulagen ca. 20k€ Kapital eingezahlt ist. In den Jahren habe ich abzüglich der Zulage aufgrund der Gehaltshöhe und keiner Kinder, entsprechend eingezahlt. Der garantierte Rentenfaktor ist 28,43.
Die Finanzierung des Eigenheims in 2016 erfolgte über die BHW: Baudarlehen mit sogenannter Einbindung eines Bausparvertrags. D.h. die Sollzinsbindung mit 1% ist bis 2026 gültig und die monatlichen Zahlungen laufen auf ein Bausparvertragskonto. Daher konnte beim Kaufzeitpunkt der Riestervertrag nicht als Finanzierung genutzt werden, da laut der Zulagenstelle keine klassische Tilgung erfolgt... Ich liebe deutsche Sprache und Ausführungen in Veträgen und Co
Ich habe mir mal das Europäische standardisierte Merkblatt genommen, dort steht: BauDarlehen (Vorausdarlehen) mit Ablösung durch Bausparvertrag (nachstehend BauDarlehen)... aja, warum dieselbe Bezeichnung für zwei Konten?!
Wenn ich das doch richtig verstehe, erfolgt nach 10 Jahren dann die Zuteilung und die Berechnung sieht da dann auch eine tatsächliche Tilgung vor. Somit Wohnriester geeignet?
Der Plan ist: 2026 den komplett noch offenen Betrag vollständig zu tilgen/abzahlen und nicht weiterhin monatlich zu zahlen. Das ist laut Vertrag nach den 10 Jahren und der Sollzinsbindung auch möglich.
In diesem Zusammenhang würde ich auch gerne das Kapital des Riestervertrags nutzen. Diesen habe ich ohnehin nunmehr beitragsfrei gestellt, nachdem ich zwar jährlich eine Steuerersparnis von 800€ über die Einkommensteuer hatte, jedoch sich für mich Riester am Ende vom Tage dann wohl doch nicht wirklich lohnt.
Was ist die Empfehlung? Doch lieber stehen lassen und sich dann 30% im Alter auszahlen lassen, der Rest als Rente?
Die tatsächliche Steuerersparnis rechnet sich doch heutiger Steuersatz abzgl. Steuersatz im Rentenalter bezogen auf das Jahreseinkommen?