Eigene Kündigung des Gasversorgers

  • Hallo,

    nur eine kurze Frage.

    Kann ich (!) meinem Gaslieferunten kündigen ohne (!) einen neuen Versorger zu haben, um automatisch in die Grundversorgung meines regionalen Versorgers zu kommen?

    Eigentlich nimmt der Grundversorger natürlich keine Kunden mehr auf.


    Vielen Dank

  • Ich würde den Grundversorger, wie in einem andere Thread schon geschrieben, trotzdem einschalten. Unkontrolliert und ohne eine Äußerung zu treffen, würde ich mit Energieversorgern ungern einen Vertrag "eingehen".


    Also ganz einfach: Kontaktier den aktuellen Versorger um zu kündigen. Kündige dem Grundversorger an, dass du gekündigt hast und auf die Grundversorge zurückfällst :thumbup:

  • Das Thema wurde hier mit Strom ein paar mal angesprochen, ich denke es gilt auch für Gas:


    Du fällst in dem Fall in die Ersatzversorgung bei Deinem Grundversorger. Das ist trotz der Namensähnlichkeit nicht das selbe wie der Grundversorgertarif, den Du hier anstrebst und den Du explizit vertraglich mit dem Versorger vereinbaren (= abschließen) musst.

    Es wird berichtet dass die Ersatzversorgung teilweise deutlich teurer ist.

  • Mein Grundversorger (Gasag) bietet nur einen Neukundenvertrag an (32,61 Cent/kWh), jedenfalls habe ich keine Möglichkeit gefunden, mich für die Grundversorgung (14,55 Cent/kWh ab 01.10.22) anzumelden:

    https://www.gasag.de/erdgas/komfort-tarif


    Ich werde es also drauf ankommen lassen, und wenn sie mich stattdessen in die Ersatzversrgung nehmen, dem widersprechen, wie es Herr Tenhagen empfohlen hat:

    https://www.spiegel.de/wirtsch…5c-4613-a7f4-bd1d8ba90bac


    Weiss irgendwer hier, ob es möglich ist, dauerhaft in der Grundversorgung zu bleiben?

  • Mein Grundversorger (Gasag) bietet nur einen Neukundenvertrag an (32,61 Cent/kWh), jedenfalls habe ich keine Möglichkeit gefunden, mich für die Grundversorgung (14,55 Cent/kWh ab 01.10.22) anzumelden:

    https://www.gasag.de/erdgas/komfort-tarif

    Verlasse Dich nicht nur auf die Homepage.
    Anrufen!

    bei mir hat die EnBW auch keinen Abschluß im Internet zum Grundversorgungstarif angeboten, nur telefonischen Abschluß

    https://www.welt.de/wirtschaft…eder-zur-Alternative.html

  • Das Gesetz sieht für die Erklärungen zum Grundversorgungsvertrag "Textform" vor, also Brief, Fax, e-Mail oder Online-Formular, falls verfügbar. Ist es denn so schwer, sich hinzusetzen und dem Grundversorger in wenigen Worten klar und unmissverständlich zu schreiben, was man will? Name, Anschrift, Zählernummer und die Erklärung, dass man sich ab sofort oder zu einem späteren Datum für die Grundversorgung mit Strom oder Erdgas anmeldet, mehr ist nicht erforderlich. Wem das zu viel Mühe bereitet, soll sich später auch nicht beschweren, wenn es Schwierigkeiten gibt.

  • Das Gesetz sieht für die Erklärungen zum Grundversorgungsvertrag "Textform" vor, also Brief, Fax, e-Mail oder Online-Formular, falls verfügbar. Ist es denn so schwer, sich hinzusetzen und dem Grundversorger in wenigen Worten klar und unmissverständlich zu schreiben, was man will? Name, Anschrift, Zählernummer und die Erklärung, dass man sich ab sofort oder zu einem späteren Datum für die Grundversorgung mit Strom oder Erdgas anmeldet, mehr ist nicht erforderlich. Wem das zu viel Mühe bereitet, soll sich später auch nicht beschweren, wenn es Schwierigkeiten gibt.

    Hallo R.F., erstmal muss mensch doch verstehen, was Grundversorgung bedeutet, was die Regeln, Haken und Ösen dabei sind, usw.

    Das ist sehr schwer, darum tauschen wir uns doch hier aus, oder?

    Die paar Worte zu schreiben, ist doch erst das Ergebnis des Verstehensprozesses.

  • Das ist natürlich richtig und sinnvoll, erst informieren, dann entscheiden, dann handeln.


    Ich störe mich nur daran, dass immer wieder die Alternativen "einfach gar nichts tun" oder "anrufen" ins Spiel gebracht werden. Da macht man sich immer vom guten Willen der anderen Seite abhängig und gerade in dem hier diskutierten Bereich gibt es zur Zeit oft keinen guten Willen. Wer sich informiert und entschieden hat, tut sich selbst einen Gefallen, wenn er der anderen Seite dann auch klar, unmissverständlich schriftlich mitteilt, was er will. Wobei eine Entscheidung für die Grundversorgung ja sowieso keine Entscheidung fürs Leben ist. Wer etwas besseres findet, kann sich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wieder verabschieden (dann aber auf jeden Fall schriftlich, für die Kündigung ist Schriftform vorgeschrieben). Es ist halt derzeit schwierig, etwas besseres zu finden.

  • Guten Morgen,


    auf Anraten der Verbraucherzentrale habe ich bei der Gasag angerufen (Grundversorger Berlin).


    Nach 20 Min. in der Warteschlange hat eine freundliche Mitarbeiterin sofort alles für mich erledigt, d.h. sie hat den "Produktwechsel" (wichtiges Wort) von der automatisch bereits registrierten Ersatzversorgung zur Grundversorgung direkt vorgenommen.


    Es ist also wichtig, sich auf keinen Falls als Kund*in bei denen auf der Website anzumelden, denn in dem Formular gibt es nur einen mehr als doppelt so teuren Tarif.


    Trotzdem sollte mensch sich einen Wechsel/Kündigung beim bisherigen Gasversorger gut überlegen. Denn wer weiß, ob die Grundversorgung dauerhaft günstiger ist als ein langjähriger Vertrag? Die Gasag hat weitere Preiserhöhungen angekündigt. Das muss mensch gut abwägen.

  • Nachdem ich meinem bisherigen Gasversorger gekündigt habe, habe ich folgende E-Mail an impressum@gasag.de gesendet (und 10 Tage später die Bestätigung für den GASAG Grundversorgungstarif erhalten):


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich die Aufnahme bzw. den Abschluss eines Vertrages über die Gas-Grundversorgung zum xx.xx.202x mit Ihnen als dem für meine Adresse zuständigen Gas-Grundversorger (Lieferanschrift: Straße, Plz Berlin, Zählernummer: xxxxxxxxxxxxx). Zum xx.xx.202x läuft mein Vertrag mit meinem derzeitigen Gas-Versorgungsunternehmen aus.


    Mit einem geschätzten Verbrauch von ca. xx.000 kwh habe ich bei derzeitigen Preisen laut https://www.gasag.de/erdgas/komfort-tarif die jährlichen Kosten mit ca. EUR x.xxx überschlagen, was einem monatlichen Abschlag von ca. EUR xxx EUR entspricht. Sollte ich mich hier verrechnet haben und die geschätzten Kosten um mehr als 10 % von meiner vorgenannten Schätzung abweichen, dann bitte ich um kurze telefonische Rücksprache. Ich bin gut unter xxxxxxxxxxx zu erreichen.


    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxx"