Servus Community,
ich plane den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die das Arbeitsrecht auch abdeckt. Falls ich gekündigt werde möchte ich Rechtsschutz haben. Ich dachte immer alle Ereignis die nach Abcshluss der Versicherung passieren oder nach der Frist von 3 Monaten, z.B. eine Kündigung, seien versichert. Finanztip schreibt nun allerdings von der Folgeereignistheorie, die nur gegen Aufschlag versichert werden kann. Nach dieser Logik im Beispiel unten ist mein zum Versicherungsbeginn bereits bestehender Arbeitsvertrag nicht versichert oder?
Danke für eure Hilfe
Ein Beispiel: Eine Kundin kauft ein Fahrrad, kurze Zeit später schließt sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Ein knappes Jahr später hat sie einen Fahrradunfall – der Rahmen des Rads ist gebrochen aufgrund eines Materialfehlers. Dieser Schaden ist nicht versichert, wenn der Startzeitpunkt des Rechtsstreits nicht im Unfall, sondern im Kauf des fehlerhaften Fahrrads gesehen wird. Hast Du die Folgeereignistheorie mitversichert, ist der Schaden versichert, weil das tatsächliche Schadensereignis, also der Unfall, als Ursache des Rechtstreits gilt.