Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrecht

  • Servus Community,


    ich plane den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die das Arbeitsrecht auch abdeckt. Falls ich gekündigt werde möchte ich Rechtsschutz haben. Ich dachte immer alle Ereignis die nach Abcshluss der Versicherung passieren oder nach der Frist von 3 Monaten, z.B. eine Kündigung, seien versichert. Finanztip schreibt nun allerdings von der Folgeereignistheorie, die nur gegen Aufschlag versichert werden kann. Nach dieser Logik im Beispiel unten ist mein zum Versicherungsbeginn bereits bestehender Arbeitsvertrag nicht versichert oder?

    Danke für eure Hilfe



    Ein Beispiel: Eine Kundin kauft ein Fahrrad, kurze Zeit später schließt sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab. Ein knappes Jahr später hat sie einen Fahrradunfall – der Rahmen des Rads ist gebrochen aufgrund eines Materialfehlers. Dieser Schaden ist nicht versichert, wenn der Startzeitpunkt des Rechtsstreits nicht im Unfall, sondern im Kauf des fehlerhaften Fahrrads gesehen wird. Hast Du die Folgeereignistheorie mitversichert, ist der Schaden versichert, weil das tatsächliche Schadensereignis, also der Unfall, als Ursache des Rechtstreits gilt.

    Quelle: https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/

  • Sollte versichert sein.


    Im Arbeitsrecht gibt es übrigens kein großes Kostenrisiko. Die Gerichtskosten sind relativ gering. Der Arbeitgeber zahlt in der 1. Instanz seinen Rechtsanwalt selber.


    Im Arbeitsgericht liegen teilweise Formulare aus, mit denen man eine Kündigungsschutzklage selber einreichen kann.

  • Du könntest dir auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft anschauen. Da ist Rechtsschutz für Arbeitsrecht häufig dabei.

    Ist aber leider auch relativ grottig.

    Die meisten Streitigkeiten enden mit Vergleich, da fallen dann nicht mal die Gerichtskosten an.


    Ich war einmal vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte 0 Euro Kosten außer bisschen Porto. Der Arbeitgeber über 10.000 Euro (Anwalt mit 450 Euro Stundensatz) und der AG musste dann noch ein paar Euro für einen Vergleich hinlegen.

  • Ist aber leider auch relativ grottig.

    Die meisten Streitigkeiten enden mit Vergleich, da fallen dann nicht mal die Gerichtskosten an.


    Ich war einmal vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte 0 Euro Kosten außer bisschen Porto. Der Arbeitgeber über 10.000 Euro (Anwalt mit 450 Euro Stundensatz) und der AG musste dann noch ein paar Euro für einen Vergleich hinlegen.

    Hast du wirklich jeden Rechtsschutz aller Gewerkschaften überprüft, dass du sagen kannst, dass die grottig sind? Finanztest schreibt im Heft 04/2022: "Gewerkschaftsmitglieder benötigen den Baustein Beruf nicht unbedingt".


    Es gibt noch die eigenen Anwaltskosten. Wenn es um ein hohen Streitwert geht, dann werden die Kosten auch entsprechend höher sein.


    Nur weil es bei dir günstig war, heißt das nicht, dass das immer so ist. Und solltest du es ohne Anwalt gemacht haben, dann hast du vielleicht auch nichts das Optimum rausgeholt.

  • Einfach mal googlen, wie man dort sehr oft nur von Gewerkschaftssekretären vertreten wird....

    und welche Erfahrungen andere damit gemacht haben. Klingt nicht sehr gut und genau so stelle ich mir das auch vor.


    Selbst ein Fachanwalt hat mir mal ein Verfahren an die Wand gefahren, seitdem verzichte ich auf dieses stille Post spielen dieses Berufsstands, soweit es eben geht.

  • In Individualstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht lassen die Gewerkschaften ihre Mitglieder fast ausschließlich durch Rechtssekretäre vertreten. Da gibt es gute und schlechte, ebenso wie bei Anwälten. Aber den Anwalt kann man sich selbst aussuchen, als gewerkschaftlichen Prozessvertreter muss das Mitglied nehmen, wer zugeteilt wird. Und die Quote der nicht so guten ist bei den Gewerkschaftsekretären sicher größer als bei den Anwälten. Gute Juristen heuern schon wegen der Bezahlung nur äußerst selten als Rechtssekretär bei einer Gewerkschaft an, viele Rechtssekretäre sind nicht einmal ausgebildete Juristen.