Therapie-Dreirad: Zahlt irgend ein Anbieter über die Hausratversicherung bei Diebstahl den Neuwert?

  • Hallo miteinander!

    Ich besitze seit 2005 ! aus behinderungsbedingten Gründen ein Mountain-Bike-Dreirad der Firma Haverich. Damaliger Kaufpreis 2500 Eur., eigenfinanziert, jedoch im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet.Momentan schaue ich all unsere Versicherungsverträge duch. Unser aktueller VS für Haftpflicht und Hausrat ist die Allianz.Hier ist nur der Zeitwert versichert, was wohl der Regelfall ist. Ist euch ein Anbieter bekannt, der-im Fall der Fälle-den tatsächlichen aktuellen Neupreis ( jetzt 3300 Eur) im Falle eines Diebstahls/Vandalismus ersetzen würde? Eine separate Fahrradversicherung möchte ich dafür nicht unbedingt abschließen.Eine höhere Prämie in der Hausratversicherung wäre aber ok. Danke in die Runde!

  • Bei der GEV-Versicherung wirst du fündig. Zitat aus der GEV-Seite:

    "Ihre Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Fahrradanhänger sind zu jeder Tages- und Nachtzeit, an jedem Ort und zum vollen Neuwert abgesichert. Sie können Ihre Fahrräder im Wert von bis zu 30 % der Versicherungssumme mitversichern. Maximaler Vorteil: Im Tarif Max sind Fahrräder bis 1 % der Versicherungssumme bereits beitragsfrei mitversichert."

  • Ist eine Hausratsversicherung nicht immer eine Neuwert-Versicherung?

    Für Fahrräder über 1000 Eur sind meist besondere Regelungen nötig.

    Kannst aber die fahrradsumme (also hier z.B. 3000 Eur) auf den Vergleichsportalen (check24, mr-money...) meist angeben und bekommst das dann fertig ausgerechnet.

  • Ja, die Hausrat ist Neuwertversicherung. Die zahlen im Schadensfall grundsätzlich den Betrag, der erforderlich ist, um eine vergleichbare Sache neu anzuschaffen. Ob und in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen Fahrräder versichert sind, ist eine andere Frage. Da hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Keine Besonderheiten gelten allerdings für Fahrräder, wenn sie in der Wohnung oder (bei Mietwohnungen) in einem verschlossenen Kellerraum abgestellt sind. Dann sind Fahrräder genauso versichert, wie alle anderen Sachen in der Wohnung. Die Fahrradklauseln bei der Hausratversicherung sind nur von Interesse, wenn es darum geht, ob und wie Fahrräder versichert sind, die außerhalb der verschlossenen Wohnung abgestellt werden.


    Die Haftpflichtversicherung deckt typischerweise keine Schäden an eigenen Sachen, selbstverursachte Schäden sowieso nicht und fremdverursachte Schäden nur ausnahmsweise, wenn es speziell vereinbart ist.

  • Hallo Thommy73,

    Unser aktueller VS für Haftpflicht und Hausrat ist die Allianz.Hier ist nur der Zeitwert versichert, was wohl der Regelfall ist.

    Das ist durchaus nicht der Regelfall sondern m.E. die extreme Ausnahme, wenn in der Hausratversicherung der Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsortes mitversichert ist, die Entschädigung auf den Zeitwert zu begrenzen. Auch der GDV sieht in seiner Klausel PK 7110 (22) – Fahrraddiebstahl https://www.gdv.de/resource/bl…ereinbart-werden-data.pdf

    die Versicherung zum Wiederbeschaffungswert vor.


    Falls Sie einen Altvertrag haben, der nur den Zeitwert erstattet, reden Sie mit Ihrem AZ- Vertreter.


    Gruß Pumphut

  • Hey, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Wenn es sich bei einer Hausratversicherung grundsätzlich um Neuwertentschädigung handelt, könnte ich ja " irgend einen" neuen Anbieter wählen, solange die VS-Summe für das Fahrrad passt? Ich hatte an die Ammerländer Versicherung mit dem Excellent-Tarif gedacht.Dort wird der Kaufpreis für das Fahrrad abgefragt. Ist da nun der ursprüngliche Kaufpreis von 2005 i.H. v. 2500 Eur. oder der potentiell aktuelle von 3300 Eur. anzugeben?

  • Hey, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Wenn es sich bei einer Hausratversicherung grundsätzlich um Neuwertentschädigung handelt, könnte ich ja " irgend einen" neuen Anbieter wählen, solange die VS-Summe für das Fahrrad passt? Ich hatte an die Ammerländer Versicherung mit dem Excellent-Tarif gedacht.Dort wird der Kaufpreis für das Fahrrad abgefragt. Ist da nun der ursprüngliche Kaufpreis von 2005 i.H. v. 2500 Eur. oder der potentiell aktuelle von 3300 Eur. anzugeben?

    Die 2500 denke ich, mehr als den Kaufpreis werden sie dir noch ersetzen.


    Ich hatte schon zwei Fälle, Ammerländer und Docura. Beide haben den Kaufpreis ersetzt.

  • PS: Solltest du die 3300 haben wollen, müssen diese versichert werden. Ich kann mir aber vorstellen dass man da länger mit der Versicherung streiten muss, den Wiederbeschaffungswert zu bekommen. Ich war immer über den Kaufpreis froh.

  • Hallo,

    Die 2500 denke ich, mehr als den Kaufpreis werden sie dir noch (nicht? - Pu) ersetzen.

    Jein: Auch hier hilft wieder der Blick in die Versicherungsbedingungen: „Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen“ (A14.1.1) https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf

    Wenn der Schadenfall kurz nach der Anschaffung in Zeiten mit niedriger Inflationsrate war, weicht der Versicherungswert kaum vom Kaufpreis ab. Im Fall unseres TE bei nun hoher Inflation gibt es aber deutliche Differenzen.

    Dort wird der Kaufpreis für das Fahrrad abgefragt. Ist da nun der ursprüngliche Kaufpreis von 2005 i.H. v. 2500 Eur. oder der potentiell aktuelle von 3300 Eur. anzugeben?

    Sie liegen auf der sicheren Seite, wenn Sie die 2,5k angeben und dazuschreiben, dass es der Kaufpreis in 2005 war. Aber Achtung: „gleicher Art und Güte“ Gibt es heute noch ein neues Therapie- Dreirad gleicher Art und Güte wie in 2005? Die Wertverbesserungen zum heutigen Standard erstattet Ihnen die Versicherung nicht.


    Gruß Pumphut

  • Dankeschön, dann wird es wohl auch die Ammerländer werden- in der Hoffnung, dass der Versicherungsfall nie eintritt. Letztlich habe ich das Rad über die Jahre noch weiter aufgewertet: Qualitativ bessere Bremsen, Schaltung, Felgen....als in der "Werksausstattung".

    Wenn ich diese Kosten hinzu rechne, käme ich locker auf 4000 Eur. Wiederbeschaffungswert.Darüber existieren aber keine Rechnungen mehr.Somit dürfte das für die VS nicht relevant sein.

    Viele Grüße und vielen Dank nochmal! Thommy


    Pumphut :Sind eigentlich die erwähnten Allg. Vers.- Bedingungen für Hausratversicherungen des GDV (VHB 2022) für alle Anbieter verbindlich?

  • Hallo Thommy73,

    Sind eigentlich die erwähnten Allg. Vers.- Bedingungen für Hausratversicherungen des GDV (VHB 2022) für alle Anbieter verbindlich?

    Verbindlich nicht; da steht die EU davor, Wettbewerb und so. Allerdings dürfte es keine Gesellschaft geben, die in ihren aktuellen Bedingungen für den Versicherungsnehmer schlechtere Regelungen vorsieht als in den aktuellen Versicherungsbedingungen des GDV. Abweichungen bei Uraltverträgen sind schon möglich. Normalerweise wetteifern die Versicherer darum, im einen oder anderen Punkt über die GDV- Empfehlungen hinauszugehen.


    Gruß Pumphut

  • Jein: Auch hier hilft wieder der Blick in die Versicherungsbedingungen: „Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen“ (A14.1.1) https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf

    Wenn der Schadenfall kurz nach der Anschaffung in Zeiten mit niedriger Inflationsrate war, weicht der Versicherungswert kaum vom Kaufpreis ab. Im Fall unseres TE bei nun hoher Inflation gibt es aber deutliche Differenzen.

    Dazu hätte ich eine Frage: Wie ist das wenn ich etwas gebraucht gekauft habe? Wenn ich die Bedingungen lese, dann sollte ja gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand erstattet werden?


    Bei mir waren z. B. die geklauten Fahrräder gebraucht gekauft und ich habe den Preis laut Privatkaufvertrag ersetzt bekommen. Hat für mich so Sinn ergeben, aber hätte ich da den Preis eines neuwertigen Fahrrad bekommen können? Das fände ich ja schon fast unverschämt...


    Danke und LG

  • Bei der Hausratversicherung spielt es keine Rolle, wie und zu welchem Preis die versicherte Sache erworben wurde. Es wird immer der Preis erstattet, der erforderlich ist, um eine vergleichbare Sache als Ersatz neu anzuschaffen. Den genauen Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen hat Pumphut oben zitiert. Hintergrund ist, dass nicht der materielle Restwert der Sachen, sondern der Gebrauchswert der Wohnung versichert ist. Du sollst weiter so wohnen können, wie vor dem Schadensfall.


    Beispiele:

    Wenn durch einen Leitungswasserschaden eine zwanzig Jahre alte Küchenzeile zerstört wird, die du damals einem für 200 DM abgekauft hast, weil der nach einem Umzug keine Verwendung mehr dafür hatte, dann wird trotzdem der Neupreis für eine vergleichbare Küchenzeile in Höhe von vielleicht 5.000 € erstattet. Alter und Erwerbskosten spielen keine Rolle.

    Umgekehrt gilt das aber auch. Wenn Du vor 15 Jahren einen der ersten 32''-LCD-Fernseher für 5.000 € gekauft hast, bekommst Du im Schadensfall nur die vielleicht 300 € erstattet, die so ein Gerät heute noch neu kostet.