PKV-Tarifumstellung Bisex- auf Unisex - sinnvoll?

  • Liebe Community,

    seit 12 Jahren bin ich in der PKV bei der Debeka versichert (Angestellenverhältnis), noch im alten Bisex-Tarif (PN, PNE).

    Von meinem neuen Debeka-Berater wurde ich kürzlich kontaktiert und darauf hingewiesen, ich solle doch in den neuen Unisex-Tarif wechseln (N,NC), da dort der Leistungskatalog größer wäre (mit Gesundheitsprüfung, wäre für mich aber aktuell kein Problem). Begründet wurde das damit, dass im alten Tarif viele Leistungen nicht spezifiziert seien und bislang nur auf Kulanz erstattet würden (bei mir aber stets der Fall bislang). Das Risiko wäre, dass die Debeka diese bald nicht mehr erstatten würde, da vertraglich nicht spezifiziert = kein tariflicher Leistungsanspruch (Bsp. Übernahme im Falle Zahnimplantat, professionelle Zahnreinigung sowie geschlossener Hilfsmittelkatalog).


    Beitrag würde dann natürlich steigen mit Umstellung (+7,5%).


    Habt ihr schon Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? Schätzt ihr Wechsel als sinnvoll ein? Gibt es Aussagen, ob Beiträge im Unisex-Traif (da offen) weniger stark künftig steigen als im Bisex-Tarif (da keine neuen Aufnahmen mehr), sodass sich die Beitragsschere verkleinern könnte? Bzw. wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass eine Leistungskürzung mit Verweis auf fehlenden traiflichen Leistungsansprich künftig kommen könnte?

    Danke euch vorab :)

    Oliver

  • Meine Frau ist im Beamten-Tarif der Debeka (auch noch Bisex) und wird mehr oder weniger regelmäßig kontaktiert, ob sie denn nicht wechseln will.. genau mit den gleichen Argumenten.


    Wir haben uns dagegen entschieden. Wie bei Dir wird bisher wohl einiges auf Kulanz erstattet und der Tarif würde teurer werden. Wir haben uns dazu die Frage gestellt: Warum möchte der Vertragspartner eine Änderung herbeiführen? Hat er etwas zu verschenken?


    Gesundheitsprüfung ist übrigens m.E. immer der kritischste Punkt. Die Fragen bei der Debeka sind ja leider auch nicht so ganz "fair" formuliert, wie ich das von dem einen oder anderen Experten hier mitbekommen habe.

  • Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
    Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
    Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.


    Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
    https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

  • Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
    Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
    Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.


    Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
    https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

    hoshisan, zum Thema Standardtarif:
    Grundsätzlich ist das Unterstrichene ein gutes Argument gegen den Wechsel "bisex nach unisex".

    Hier dürfte diese Birne aber schon geschält sein, denn der Abschluss war erst vor 12 Jahren, also nach Ende 2008. Und in diesem Fall ist der Wechsel in den STN nicht mehr möglich, auch wenn es noch ein Bisex-Tarif ist.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Oli23 , ganz sicher, dass in Ihrem Fall der Wechsel von Bisex in Unisex von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht wurde? Mir kamen schon andere Fälle zu Ohren, in denen das ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich war.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bei derartigen Wechselangeboten der Debeka bin ich persönlich vorsichtig geworden, seit man mir meine alte RV gegen die neue Variante im Fondsmantel tauschen wolle, mir aber nicht die Kosten der alten Variante mitteilen wollte.

    Die Debeka versucht scheinbar gerne, Altlasten umzuschichten. Ich würde mich vorher sehr genau informieren.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das wussten schon die alten Trojaner: Timeo Danaos et dona ferentes! :) Ersetze Danaos durch Debeka, passt ja vom Alphabet her gut. :)

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  • hoshisan, zum Thema Standardtarif:
    Grundsätzlich ist das Unterstrichene ein gutes Argument gegen den Wechsel "bisex nach unisex".

    Hier dürfte diese Birne aber schon geschält sein, denn der Abschluss war erst vor 12 Jahren, also nach Ende 2008. Und in diesem Fall ist der Wechsel in den STN nicht mehr möglich, auch wenn es noch ein Bisex-Tarif ist.

    Hallo zusammen,


    wer könnte mir bitte erklären, was mit dem teureren "Basistarif" gemeint ist? Das ist dann nicht der Standardtarif, oder?

    Warum gibt es "dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif" und in welchem Bedarfsfall beispielsweise?

    Ist ein Wechsel in den Standardtarif noch möglich (jetzt), wenn der Abschluss 2007 war?

    Bedeutet es nicht eine - illegitime - Schlechterstellung von Versicherten, die vor der Einführung von Unisex-Tarifen ihre PKV abgeschlossen haben (mit Gesundheitsprüfung als damals gesündere Jüngere) und jetzt nicht mehr innerhalb der "bisex-Welt" den Tarif wechseln können (ohne Gesundheitsprüfung), sondern entweder zur Gesundheitsprüfung gezwungen sind oder bis ans Ende ihrer Tage im geschlossenen ("abgelaufenen") Tarif gefangen sind - im Unterschied zu Versicherten, die nach der Einführung von Unisex-Tarifen ihre PKV abschlossen (und dementsprechend ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der "unisex-Welt" wechseln können)? Ist eine solche Benachteiligung - infolge einer gesetzlichen Änderung rechtmäßig?


    Schon mal vielen Dank!!

  • Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
    Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
    Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.


    Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
    https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

    Vielleicht ist ja § 204 (zum Tarifwechsel) aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) für manche interessant (m. W. geht es ja letztlich um den Risikozuschlag als möglicher negativen Konsequenz aus der Gesundheitsprüfung) :

    (...) der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart (...)


    Auszug § 204 VVG:

    "(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

    1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; (...)"

  • Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
    Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
    Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.


    Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
    https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

    hoshisan, zum Thema Standardtarif:
    Grundsätzlich ist das Unterstrichene ein gutes Argument gegen den Wechsel "bisex nach unisex".

    Hier dürfte diese Birne aber schon geschält sein, denn der Abschluss war erst vor 12 Jahren, also nach Ende 2008. Und in diesem Fall ist der Wechsel in den STN nicht mehr möglich, auch wenn es noch ein Bisex-Tarif ist.

    Neben der von Alexis unterstrichenen Textstelle finde ich auch die farblich markierte Textstelle sehr informativ. Denn da findet sich ein Hinweis, daß die relative Verteuerung der alten bisex-Tarife aufgrund dessen, daß diese "geschlossen" sind, so nicht richtig ist. Ich hoffe, das gilt für bisex-Tarife aller Gesellschaften (ich nenne mal exemplarisch die eher verpönte HUK), und nicht nur für den/die bisex-Tarife der Debeka.


  • Danke Hoffe , so konnte ich gleich einen Rechtschreibfehler ausmerzen ("die die" ersetzt durch "der"). :)


    Die Aussage gilt über den Fall der Debeka hinaus. "Vergreisung" bei geschlossenen Tarifen ist ein Ammenmärchen. Fehlender Neuzugang ist kein Indiz für stärkere Beitragsanpassungen. Im Extremfall ist irgendwann nur noch eine Person in dem Tarif versichert. Ist diese Person über- oder unterdurchschnittlich oft krank, wirkt sich das natürlich stärker negativ oder positiv auf die Beitragsstabilität aus.

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  • Danke Hoffe , so konnte ich gleich einen Rechtschreibfehler ausmerzen ("die die" ersetzt durch "der"). :)


    Die Aussage gilt über den Fall der Debeka hinaus. "Vergreisung" bei geschlossenen Tarifen ist ein Ammenmärchen. Fehlender Neuzugang ist kein Indiz für stärkere Beitragsanpassungen. Im Extremfall ist irgendwann nur noch eine Person in dem Tarif versichert. Ist diese Person über- oder unterdurchschnittlich oft krank, wirkt sich das natürlich stärker negativ oder positiv auf die Beitragsstabilität aus.


    Ein Ammenmärchen, weil? :)

  • Hallo,


    Bisex zu Unisex:


    Für Beamte ohne Gesundheitsprüfung bei beihilfebedingter Änderung möglich.

    (Hinzukommen/Wegfall von 2. Kind, Pensionierung, Länderbeihilfewechsel).

    Immer machen!


    Als Angestellter - lohnt sich nur, wenn Du kerngesund bist, ansonsten ist der Bisex kein verkehrter Tarif.


    VG

  • Ein Ammenmärchen, weil? :)

    Hab ich doch geschrieben. :/

    Ich frage mal zurück: Was wäre am Thema Vergreisung denn dran? :)

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  • Hab ich doch geschrieben. :/

    Ich frage mal zurück: Was wäre am Thema Vergreisung denn dran? :)

    Nein, nein. - Haben Sie nicht. Sie stellten eine These auf und belegten diese mit einigen Schlagworten, wo ist jedoch die Quelle, dass das ein Ammenmärchen sei?

    Alternativ gerne hier den Link posten und ich erlese es mir selbst.

    Danke Ihnen im Voraus. :)

  • Kleiner Tipp: Einfach nach "Schließung, Vergreisung und Entmischung von PKV-Tarifen" googeln. :)


    Ich selbst darf den Link zu unserer eigenen Seite nach den FT Regeln nicht posten. Sie jedoch dürfen das gerne tun wenn Sie fündig geworden sind. :)

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  • Vielen Dank. - Nun, ich bin auf Ihrem Artikel. Leider kann ich auch hier keine Evidenz zur Stützung Ihrer These ausmachen. Leider.

    Es handelt sich hierbei um eine individuelle Meinung oder Einschätzung. Es wirkt wie Glaskugelleserei, was auf den Verbraucher möglicherweise erst einmal richtig wirkt.


    Sie schreiben von ‘‘durchkalkuliert‘‘. Wäre gerade bei einer PKV alles immer ‘‘durchkalkuliert‘‘ gäbe es doch keine Beitragsanpassungen.

  • Sie schreiben von ‘‘durchkalkuliert‘‘. Wäre gerade bei einer PKV alles immer ‘‘durchkalkuliert‘‘ gäbe es doch keine Beitragsanpassungen.

    Ist ja völlig ok, dass Sie kein PKV Experte sind wie diese Aussage belegt. Aber dann seien Sie doch bitte etwas vorsichtiger damit, fachliche Aussagen in Frage zu stellen. :)

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