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Ich bin knapp vor 45 und überlege ob ich Zeiten nachzahlen will (Schulzeit/Studium) für die 35 Jahre.
Ist das in dem Fall dieses Jahr auch noch besonders attraktiv oder gilt das nur für die Einzahlungen, die man ab 50 machen kann?
Kurzum: Nein.
(Aber das liegt am "besonders" in der Frage.)
Zur Abschätzung empfehle ich grundsätzlich die Vereinbarung eines Beratungstermins (egal ob persönlich, per Video oder telefonisch).
Wichtig dabei: Wenn am Ende der Beratung ein Antrag gestellt wird, dann gilt das Datum der Terminvereinbarung (z. B. der 05.12.2022) als Antragsdatum, selbst wenn der Termin erst im Februar 2023 stattfindet.
Zum Unterschied zwischen Abschlagsausgleich und Nachzahlung schiebe ich gleich noch eine Wall of text nach.