Ich habe bei 2 Banken die Erstattung der jährlichen Kontoauszugsgebühren mit Frist 16.12.2014 gefordert.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (für die Erstattung)?
Ich habe bei 2 Banken die Erstattung der jährlichen Kontoauszugsgebühren mit Frist 16.12.2014 gefordert.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (für die Erstattung)?
Alles anzeigenHallo und guten morgen,
ich benötige eure Hilfe. Bin neu hier im Forum. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und ich bin nicht völlig auf dem Holzweg.
Ich habe bei 2 Banken die Erstattung der jährlichen Kontoauszugsgebühren mit Frist 16.12.2014 gefordert. Bei dem Sparkasse sind es 4 Immobilenkredite ab 2004 - 2012. Und bei der SWK ein Ratenkredit von 2006-2013
Da ich von beiden Banken noch keine Antwort habe, möcht ich die Schlichtungsstelle anrufen.
Meine Frage:
Muss ich den Banken vorab noch eine weitere Frist einräumen?
Soll oder muss ich die Banken informieren?
Bis wann kann ich Schreiben an die Schlichtungstelle senden?
Danke im vorraus für eure Hilfe.
Gruß Lungerhund
moin,
nein, es ist keine weitere frist nötig, und die bank muss auch nicht informiert werden..
schlichtungsstelle (meinst du ombudsmann?) so zeitnah wie möglich informieren.. auch sie, haben nun alle hände zu tun.. eine "bis wann-zeitangabe", ist hier nur äusserst schwer möglich, und ich möchte mich da nicht aus dem fenster lehnen..
<p>
Alles anzeigen</p>
<p>Wie immer bei Mutti Justitia: Drei Rechtskundige = 25 Meinungen!</p>
<p>Nö, ich vertrete die Auffassung, dass hier § 212 BGB nicht greift, weil laut BGH - Entscheidungen die Ansprüche bis vor 2011 zwar verjährt wären, doch wegen der eher undurchsichtigen, unklaren Rechtslage zu Gunsten der Kunden, die Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt wurde. Zappenduster ist also am 31.12.2014 für alle Verträge, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden. Wenn die Bank event. die BG zahlt, Zinsen aber nicht, wären Letztere mit dem 31.12.2014, 24.00 Uhr verjährt. Ich verstehe es auch so, dass es sich um drei unabhängige Forderungskomponenten handelt ( BG, Zinsen, Nutzungsentschäd. ).</p>
<p>Habe mal beim anderen Schwarzkittel eingelesen:</p>
<p>http://www.benedikt-jansen.de/…Bearbeitungsgebuehr-.html</p>
<p>Eigentlich gut und verständlich aufgebaut.
</p>
<p> lobster53 und auch @pebbels</p>
<p>Lobster, danke für den Link zu AW Jansen. Vielleicht hat er recht, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, dass die Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden werden, und man vorsichtshalber verjährungshemmende Maßnahmen einleiten sollte, um mehr Zeit zu haben, sein vermeintliches Recht zu erstreiten.</p>
<p>Für mich ist es aber logisch, dass eine Rückzahlung eines Teils dessen, was ich als Gesamtanspruch habe in dem Kontext, in dem ich das beschrieben habe, verjährungshemmend wirken muss. Denn.... ansonsten... wäre es ja ein Leichtes für die Banken. Die melden sich einfach erstmal gar nicht oder allgemein gehalten, zahlen bei uns allen am 30.12. nur die Bearbeitungsgebühr, und wutsch, sind sämtliche Zinsen und Nutzungsentgelte futsch, weil man keine Zeit mehr hat, darauf zu reagieren.</p>
<p>Kenne das mit den Teilforderungen zwar auch, die ggf. einzeln eingefordert werden müssen, aber das bezieht sich meiner Ansicht nach z.B. auf verschiedene Kredite bei einer Bank - diese sollte man ggf. vorsichtshalber jeweils separat einfordern. Da kann man ggf. nicht davon ausgehen, dass weil man die BG von eines der Darlehen bekommen hat, die in dem Anschreiben zurück gefordert wurden, automatisch verjährungshemmend wirkt auf die anderen Darlehen, die man im gleichen Schreiben erwähnt hat.</p>
<p>Aber 1 Darlehen und die Zinsen und Gebühren darauf, das ist 1 Angelegenheit, 1 Forderung.</p>
<p>Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war auch so; es trat keine Verjährung ein, auch gegen die Zinsen und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der Hauptforderung gerechnet.</p>
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage (für die Erstattung)?
ich habe bis zur Ablösung meines Darlehens jeden Monat 1 € zahlen müssen..... "Kontoführungsentgelt"...... Der BGH hat indes unter Az. XI ZR 388/10 entschieden, dass ein solches unulässig ist....
Dreimal dürft Ihr raten, was ich meiner Bank geschrieben habe? (Übrigens per Einschreiben/Rückschein)
Blöd ist meine Fristen gehen bis zum 23.12.14 habe Ihnen 14 Tage gegeben und Brief ist am 09.12.14 zugestellt worden.
Bloß welcher Anwalt Arbeitet da noch ?
Heute klappts bestimmt
Alles anzeigenWie immer bei Mutti Justitia: Drei Rechtskundige = 25 Meinungen!
Nö, ich vertrete die Auffassung, dass hier § 212 BGB nicht greift, weil laut BGH - Entscheidungen die Ansprüche bis vor 2011 zwar verjährt wären, doch wegen der eher undurchsichtigen, unklaren Rechtslage zu Gunsten der Kunden, die Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt wurde. Zappenduster ist also am 31.12.2014 für alle Verträge, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden. Wenn die Bank event. die BG zahlt, Zinsen aber nicht, wären Letztere mit dem 31.12.2014, 24.00 Uhr verjährt. Ich verstehe es auch so, dass es sich um drei unabhängige Forderungskomponenten handelt ( BG, Zinsen, Nutzungsentschäd. ).
Habe mal beim anderen Schwarzkittel eingelesen:
http://www.benedikt-jansen.de/…Bearbeitungsgebuehr-.html
Eigentlich gut und verständlich aufgebaut.
Huch... ich weiß nicht was passiert ist da oben, also hier nochmal meine Antwort, falls es jetzt funktioniert...
@lobster53 und auch @pebbels
Lobster, danke für den Link zu AW Jansen. Vielleicht hat er recht, dass man
sich nicht darauf verlassen sollte, dass die Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden werden, und man vorsichtshalber verjährungshemmende Maßnahmen einleiten sollte, um
mehr Zeit zu haben, sein vermeintliches Recht zu erstreiten.
Für mich ist es aber logisch, dass eine Rückzahlung eines Teils
dessen, was ich als Gesamtanspruch habe in dem Kontext, in dem ich das
beschrieben habe, verjährungshemmend wirken muss. Denn....
ansonsten...wäre es ja ein Leichtes für die Banken.
Die melden sich einfach erstmal gar nicht oder allgemein gehalten,
zahlen bei uns allen am 30.12. nur die Bearbeitungsgebühr und
wutsch, sind sämtliche Zinsen und Nutzungsentgelte futsch, weil
man keine Zeit mehr hat, darauf zu reagieren.
Kenne das mit den Teilforderungen zwar auch, die ggf. einzeln eingefordert
werden müssen, aber das bezieht sich meiner Ansicht nach z.B.
auf verschiedene Kredite bei einer Bank - diese sollte man ggf.
vorsichtshalber jeweils separat einfordern. Da kann man ggf. nicht davon
ausgehen, dass weil man die BG von eines der Darlehen bekommen hat, die
in dem Anschreiben zurück gefordert wurden, automatisch
verjährungshemmend wirkt auf die anderen Darlehen, die man im
gleichen Schreiben erwähnt hat.
Aber 1 Darlehen und die Zinsen und Gebühren darauf, das ist 1 Angelegenheit, 1 Forderung.
Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
Hauptforderung gerechnet
Die Woche fängt schon wieder genauso dooooof an wie die letzte.
Keine Post, nix frisches auf dem Konto, das ist echt nervig.
Heute klappts bestimmt[/quote]
----------------->hahaha
Auch bei mir alles unverändert. Schätze nicht, dass die Klage schon zugestellt ist. Kein Geld, keine Nachricht, nix. Bin schon ziemlich stinkig mittlerweile und versuche auch, mich damit nicht mehr zu beschäftigen...
Gruss
Lisa Maria
Ja das versuche ich auch @ Lisa Marie , bei uns hat sich bisher auch noch nichts getan und das ist jetzt die 7 Woche , selbst das schreiben von Anwalt lässt die kalt .
Hallo,
habe von der Deutschen Kreditbank Bearbeitungsgebühren zurückgefordert mit Termin 14.12.14.
Jetzt hat sich die DKB gemeldet mit Ausrede: Es wären mehrere Kreditnehmer auf diesen Vertrag eingetragen und sie bräuchten die Unterschrift von allen Kreditnehmern.
Ist absolut nicht wahr. Selbst der Anruf bei Zentrale wurde mir gesagt, es wäre nur ich im Vertrag eingetragen, jedoch behauptete sie, sie könnte mich nicht weitervermitteln und mir keine Durchwahl Nr. geben. Sie könnte nur selbst eine Mail an den Sachbearbeiter senden und ich müsste warten, bis er sich bei mir meldet.
Für mich ist es reine Hinhaltetaktik solange bis die Forderung verjährt ist.
Hat jemand seine Bearbeitungsgebühr von der Deutschen Kreditbank zurückerhalten?
Kann ich jetzt bereits den Ombudsmann einschalten?
Was ist die Ombudsstelle für die DKB?
Haben sie einen Vorschlag wie ich weiter verfahren soll, damit ich die Verjährungsfrist nicht überschreite?
Vielen Dank für die Hilfe!
@ kastanienblatt,
vielen DAnk für die Antwort.
Ja gemeint war der Ombudsmann.
Werde dann mal die Unterlagen zusammensuchen und mein Glück versuchen.
Gruß Lungerhund
Und wieder grüßt das Murmeltier;
Der versprochene Anruf der Commerzbank heute früh fand selbstverständlich nicht statt. Beim Anruf den ich dann tätigte fragte man mich allen ernstes, ob ich die Unterlagen ( Antrag auf Erstattung ) schon weggeschickt habe. Hallo ??????? Ja, bereits 3x. Im System sind diese allerdings nicht zu sehen, so das man von ausgeht, das sie eben 3x nicht angekommen sind. Habe sogar für das Einschreiben eine Quittung der Annahme mit Unterschrift !!! Man bat mich doch die Unterlagen ein weiteres Mal zu schicken ???!!!! Sorry CB, aber jetzt ist der Kanal voll.
Sehr amüsant hier. Wie gesagt ich habe noch keine Cent gesehen. MORGEN GEHEN DIE MAHNBESCHEIDE RAUS. mal sehen ob sie dann mal zahlungswillig sind
Alles anzeigenHuhu
Die Targobank hat nun auch bei mir bezahlt.
Und scheinbar mehr als ich selber berechnet hatte...
Die BG betrug 297 Euro.
Zurückgezahlt wurden 580 Euro!
Krass oder?
Glaube der Vertrag war von 2006.
Hey, die 580,-€ sind von mir! Passen zumindest zu einem meiner Verträge...
Dafür hab' ich ein Verjärungsschreiben von jemand anderem bekommen.
Ich glaube, die versinken im Chaos. Der Eine zu wenig, der Andere zu viel, mit Zinsen, ohne Zinsen und einige (z.B. Meinereiner) 'ne Ablehnung wegen Verjährung >10 Jahren, obwohl ältester Vertrag von 2007 ist.
Gruß
Oder die Targobank lost nicht nur die Bearbeitungsvorgänge, sondern auch die Auszahlungsbeträge aus...
dass ich als Laie erkennen muss, was formell vor Gericht Bestand hat und was nicht
'Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.'"
Eine neue Woche..... und..... "täglich grüßt das Murmeltier".....
na, was meint Ihr? Habe ich eine Gutschrift oder Reaktion von easyCredit?
Uih ... schon gespannt auf die Lösung bin ... *hibbel*
Ja das versuche ich auch @ Lisa Marie , bei uns hat sich bisher auch noch nichts getan und das ist jetzt die 7 Woche , selbst das schreiben von Anwalt lässt die kalt .
Mal schauen, ob sie die Klage auch noch kalt lässt. Ich finds mittlerweile einfach nur noch frustrierend, nervig und irgendwo auch traurig. Bei mir sinds auch fast 7 Wochen jetzt, und außer blablabla nix. Und an alle: Denkt dran, das Jahr hat ab jetzt noch 8 (!) Arbeitstage.
Gruss
Lisa Maria
[quote='Effektiv','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-
...Ich hab das in einem anderen Zusammenhang als Gläubiger selbst
bzw. mein Anwalt so erlebt und erklärt bekommen, und es war
auch so; es trat keine Vejährung ein, auch gegen die Zinsen
und Nutzungsentschädigung konnte die andere Partei nach Jahren
nichts ausrichten, weil immer Teilzahlungen eingegangen sind. Und diese
Teilzahlungen werden dann eben der Reihenfolge nach erstmal als
Rückzahlung der Gebühren, der Zinsen etc. und dann der
Hauptforderung gerechnet[/quote]
Effektiv:
Danke, genauso seh ich's auch und ich wundere mich nur, warum hier noch niemand von Finanztipp was zu sacht...
Diese Fragestellung dürfte doch zumindest 99% der (Ex-)Santander-Kunden betreffen...?
Siehe Seite 376:
...Jetzt hätt' ich's doch gerne mal genau gewusst, BITTE: Der "Neubeginn" ist doch wohl etwas anderes als Hemmung und/oder Unterbrechung??? Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre, ein "Neubeginn" in diesem Zusammenhang heisst nach meiner laienhaften Auffassung, nach Eingang der reinen Bearbeitungsgebühr -obwohl INKLUSIVE Herausgabe der Nutzungen gefordert- daß ich noch 3 Jahre lang meine Ansprüche auf jenen Nutzungsersatz geltend machen kann, und zwar OHNE noch in diesem Jahr explizit nachzufordern???