Alles anzeigenHallo alle zusammen,
auch wir haben Antwort der Santander bekommen.
Nun ist hier nur die Frage der Hemmung der Verjährung:
Sehr geehrte(r)...
vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Dahrlehnsvertrag ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr.
Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, haben
wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr
ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns
hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden
hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung
ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ist die Verjährung durch das Schreiben der Santander gehemmt?
Oder müssen wir nach Verstreichen der Frist doch zum Ombudsmann?
Danke und Liebe Grüße
Nadine
Die Bank hat in diesem Schreiben schon die Zahlung bekundet, dies kann Sie nur durch ein neuerliches Schreiben rückgängig machen, was Sie wohl nicht tun wird. Ich denke das hier keine Probleme entstehen.