Frage: Grundsteuer Baden Würtemburg

  • Hallo in die Runde


    Laut Kaufvertrag ist mein Miteigentum an dem Grundstück 12,0/100


    Laut Gemarkung (und auch "BORIS") ist die Gesamtfläche vom Objekt 786 qm


    Meine Wohnung ist 110qm


    Da habe ich eine Frage zur "Anlage Grundstück":

    beim "Angabe zum Grund und Boden" muss eingegeben "Fläche des Grundstücks in qm"


    was muss ich da eigentlich eintragen?


    94,32qm (12/100*786qm)


    oder


    oder 110 qm


    Vielen Dank im Voraus!

  • Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 786 m², Dein Anteil ist 12/100.

    Genau so ist das von Dir anzugeben.


    Das Ergebnis (94,32) berechnet das Finanzamt, ist also nicht von Dir anzugeben.

    Vielen Dank.


    Warum gibt es ein Unterschied zwischen mein Anteil (12/100 sprich 94,32qm) und die tatsächliche Größe der Wohnung nämlich 110qm

  • Warum gibt es ein Unterschied zwischen mein Anteil (12/100 sprich 94,32qm) und die tatsächliche Größe der Wohnung nämlich 110qm

    Ist die Wohnung wohlmöglich auf zwei Etagen verteilt? Oder irgendwas anderes, was zur Wohnfläche zählt, befindet sich in einer anderen Etage?

  • Ne, ne, hier werden 2 Sachen verwechselt:

    Das eine ist die Grundfläche des Grundstücks, das andere die Wohnfläche.


    Beispiel: Du baust ein Haus mit 3 Wohnungen, zwei Wohnungen haben je 100 m² und die dritte Wohnung hat 50 m², zusammen also 250 m² Wohnfläche.

    Dann würden die ersten beiden Eigentümer üblicherweise (kann man auch anders machen) je 40/100 Anteile bekommen, der dritte Eigentümer 20/100. Also ist das Verhältnis 40:40:20 nach dem viele Kosten aufgeteilt würden.


    Wenn Dir die erste Wohnung gehört, hast Du ein Sondereigentum an der ersten Wohnung mit 100 m², das entspricht 40% der gesamten Wohnfläche.

    Gleichzeitig hast Du einen ideellen Anteil von 40% des Gemeinschaftseigentums, z.B. des Dachs oder des Treppenhauses. Ideeller Anteil, weil das nicht zugeordnet werden kann, Du kannst also nicht sagen, welche Stufen oder welche Dachziegel Dir gehören.


    Auch das Grundstück gehört zum Gemeinschaftseigentum. Wenn das Haus auf einem 200 m²-Grundstück steht, gehören Dir davon 40/100tel = 80 m². Sollte das Haus auf einem 1000 m² Grundstück stehen, sind Dein Anteil eben ideelle 400 m² Grundstücksfläche.


    Du siehst, die anteilige Grundstücksfläche hat nichts mit der Wohnfläche zu tun! Und es ist auch irrelevant, ob Deine Wohnung in einer Ebene ist oder über mehrere Ebenen verteilt ist.

  • Du siehst, die anteilige Grundstücksfläche hat nichts mit der Wohnfläche zu tun! Und es ist auch irrelevant, ob Deine Wohnung in einer Ebene ist oder über mehrere Ebenen verteilt ist.

    Doch, das erklärt, warum sein Anteil an der Grundstücksfläche kleiner als die Wohnfläche ist.

  • Eigentlich nicht, denn die Wohnfläche wäre auch dann größer als der Anteil an dem Grundstück, wenn die Wohnung auf einer Ebene liegen würde. Und da gibt es noch sehr viel extremere Beispiele, z. B. bei Hochhäusern mit vielen Wohneinheiten auf kleinen Grundstücken. Das sind übrigens m. E. die Fälle, in denen man in der Tat daran Zweifeln kann, ob das Grundsteuermodell Baden-Württemberg der Weisheit letzter Schluss ist. Da zahlt nämlich der 200qm-Penthouseeigentümer in Stuttgart in einem 15-geschossigen Hochhaus auf 300 qm Grundstück Grundsteuer nur für ein paar wenige zuzurechnende qm Grundstücksfläche.

  • Doch, das erklärt, warum sein Anteil an der Grundstücksfläche kleiner als die Wohnfläche ist.

    Sorry, wirklich gar nicht. Betrachte noch einmal mein Beispiel mit dem 200 m²-Grundstück. Natürlich kann die 100 m²-Wohnung dort auf einer Ebene sein.

    Bei Hochhäusern ist es erst recht normal, dass die anteilige Grundstücksfläche geringer als die Wohnfläche ist.

  • Sorry, wirklich gar nicht. Betrachte noch einmal mein Beispiel mit dem 200 m²-Grundstück. Natürlich kann die 100 m²-Wohnung dort auf einer Ebene sein.

    Bei Hochhäusern ist es erst recht normal, dass die anteilige Grundstücksfläche geringer als die Wohnfläche ist.

    Mir brauchst du das nicht erklären. Aber der Fragesteller hatte sich eben gewundert bzw. gefragt ob es sein kann, dass die anzurechnende Grundstücksfläche kleiner als die Wohnfläche sein kann.

    Und bei seiner genannten Konstellation war eben stark zu vermuten, dass sich die Wohnung über zwei Etagen erstreckt.