Formfehler bei Ankündigung Strompreiserhöhung

  • Sind die Energieversorger verpflichtet, die Strompreiserhöhung per Post zuzustellen? Oder reicht es, wenn Sie das Schreiben in ihrem Firmenportal online stellen? Wir haben zufällig in das Kundenportal der RWE in Köln reingeschaut, weil es erst einige Monate eingerichtet ist. Dort befand sich im November das Schreiben. Per post haben wir keines bekommen. Kann man Widerspruch einlegen? Ist das ein Formfehler?

  • Hallo Ostrop,

    die Antwort hängt von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie einen sog. Sondervertrag, gelten die dort vereinbarten AGB. Es ist wahrscheinlich, dass wie lieberjott schreibt, Sie einer Information über das Kundenportal zugestimmt haben.

    Etwas anders gilt bei der Grundversorgung:

    „(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen;…“ (§ 5 Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV).

    Die Regelung ist einzelvertraglich nicht abdingbar und den Zugang von Briefen hat der zu beweisen, der sie verschickt hat.

    Gruß Pumphut

  • Ergänzende Frage hier im Thread:

    Ich habe bei der MVV einen Grundversorgungs-Vertrag (laut Vertragsbestätigung vom 1.12.2022 in meinem MVV-Postfach) mit einem Preis von 26,86 Cent/KWh, der am 02.01.2023 startete.

    Am 14.03.2023 lese ich in einem Schreiben zur "Strompreisbremse" plötzlich und völlig unerwartet einen Preis von 44,95 Cent/KWh, den ich so nicht abgeschlossen habe. Diesem habe ich sofort schriftlich widersprochen.

    Eine formale und fristgerechte Preisanpassung ist seitens MVV bis dato für meine Verbrauchsstelle nicht erfolgt; vielmehr verweist die MVV in einem Antwortschreiben nun lapidar auf "gesetzlich geltende Bestimmungen" und das sie deshalb meinen Widerspruch nicht anerkennen werden.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich hier weiter verfahren soll?

  • Wenn es Grundversorgung ist, kommst du mit einer Frist von zwei Wochen aus dem Vertrag.

  • Ich habe bei der MVV [Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft] einen Grundversorgungs-Vertrag (laut Vertragsbestätigung vom 1.12.2022 in meinem MVV-Postfach) mit einem Preis von 26,86 Cent/KWh, der am 02.01.2023 startete.

    Am 14.03.2023 lese ich in einem Schreiben zur "Strompreisbremse" plötzlich und völlig unerwartet einen Preis von 44,95 Cent/KWh, den ich so nicht abgeschlossen habe. Diesem habe ich sofort schriftlich widersprochen.

    Eine formale und fristgerechte Preisanpassung ist seitens MVV bis dato für meine Verbrauchsstelle nicht erfolgt; vielmehr verweist die MVV in einem Antwortschreiben nun lapidar auf "gesetzlich geltende Bestimmungen" und das sie deshalb meinen Widerspruch nicht anerkennen werden.

    Preiserhöhungen müssen in geeigneter Weise kommuniziert werden. In welcher Form ist das in Deinem Fall denn passiert?

    Um wieviel Geld geht es? Lohnt sich das Streiten?

    Aus einem Grundversorgervertrag kommt man mit kurzer Frist heraus. Hast Du Dir schon einen neuen Versorger gesucht?

    Warum fragst Du erst am 18.04., wenn der Versorger Dir am 14.03. die Preise erhöht?

    (Ich habe gerade einen neuen Stromvertrag abgeschlosen zu etwa 30 ct/kWh. Das gibts laut Check24 in Mannheim auch).

  • Danke für eure Antworten.

    Ich möchte nicht aus dem Vertrag, sondern meinen vertraglich abgeschlossenen Preis haben.

    Die Preiserhöhung wurde in der Art gar nicht kommuniziert - im Infoschreiben zur Strompreisbremse wurde bei der Berechnung der neue Wert von 44,95 Cent aufgeführt - nur so habe ich davon Kenntnis bekommen und mich sofort telefonisch und dann schriftlich gewehrt.

    Das Ganze zieht sich jetzt seit einem Monat und ich bin echt sauer über das Vorgehen, denn es ist absolut unseriös.

    Ich kann das Ganze natürlich umdrehen: Wenn ich jetzt kündige und nur die 24,95 Cent zahle, muss die MVV sich das Geld bei mir holen - falls sie dann rechtliche Schritte einleiten, müsste ich wohl "Recht bekommen"? Oder bin ich mit diesem Gedanken auf dem Holzweg?

  • Du bist komplett auf dem Holzweg und hast scheinbar die Grundversorgung nicht verstanden.

    So eindeutig ist das m.M. nicht. Der VBZ scheinen solche Fälle ohne Mitteilung an den Kunden bekannt zu sein und sie scheinen dagegen vorzugehen:

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie…u%20informieren.

    auf deren Webseite findet man auch, wie man vorgehen kann. Evtl. die VBZ und Netzagentur kontaktieren?

    LG

    Johu

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