gesetzliche Rente Wartezeit nicht erfüllt

  • Hallo,

    vom 01.11. - 31.12.22 war ich arbeitslos.
    Seit dem 01.01. bin ich selbständig.


    Für die gesetzliche Rente werden 5 Jahre Wartezeit benötigt. Ich habe nachgefragt und erreiche im Moment nur 4 Jahre.
    Ich bin leider zu unfähig zu berechnen ob es sich lohnt die nächsten 12 Monate freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen um auf die 5 Jahre zu kommen und mit einer gesetzlichen Rentenzahlung zu rechnen. Es würde ja schon der Mindestbetrag reichen.


    Meine Altersvorsorge mache ich privat. Habe trotzdem ein ungutes Gefühl die 4 Jahre meiner Einzahlungen verschenkt zu haben.

  • Hallo.


    Das muss man nicht zwingend selbst berechnen.


    Einfach eine Erstattungsauskunft und eine Probeberechnung mit freiwilligen Mindestbeiträgen anfordern. Dann hat man eine Grundlage.


    Angenommen aktuell liegen 1,5 Entgeltpunkte vor.

    Dann würden durch die zusätzlichen Beiträge noch grob 5 Euro an zusätzlichem Rentenanspruch hinzukommen, also insgesamt ca. 53 Euro.

    Die freiwilligen Beiträge kosten einen 1.160,64 Euro, also müsste man (Bruttobetrachtung) bei den Zahlen, die Rente für nicht ganz 2 Jahre beziehen, um das Geld wieder drin zu haben.


    Wie weit wäre es denn noch bis zur Rente? Wie krankenversichert?

  • Ich erhalte keine Erstattungsauskunft da ich noch nicht alt genug bin und noch nicht lange genug einzahle. Das hatte ich schon ein paar mal angefragt - leider gibt es diesen Wisch erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


    Zitat

    Die Höhe der freiwilligen Beiträge kannst Du innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegen. Der Monatsbeitrag darf höchstens bei 1.311,30 Euro liegen und muss mindestens 83,70 Euro betragen (Stand: 2022).

    https://www.finanztip.de/geset…llige-rentenversicherung/

    Mein Plan war, diese ~85€ für die nächsten 10 Monate zu bezahlen + rückwirkend für November und Dezember. Dann hätte ich mit 1.020€ zumindest mal meine Wartezeit von 5 Jahren.


    Werde mich freiwillig gesetzlich versichern lassen bei meiner derzeitigen gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Kommt drauf an wie viel davor verdient wurde. In der Regel lohnt es sich die 60 Monate vollzumachen. Bis Ende März kann noch für das ganze letzte Jahr bezahlt werden. Einfach den richtigen Antrag stellen.


    Wenn man sich mit dem neuen Personalausweis einloggt, werden einem seine Punkte angezeigt.

    Einfach die Ausweisapp 2.0 aufs smartphone runterladen.

  • Da habt Ihr wahrscheinlich aneinander vorbei geredet.

    Die Auskunft für eine Beitragserstattung sollte die Rentenversicherung nicht vor Probleme stellen, gerade weil die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist.


    Die Selbstständigkeit ist bei der Rentenversicherung gemeldet und auf Versicherungspflicht geprüft?

    Gibt da entsprechende Meldepflichten.

    Bei der Gelegenheit kann man die anderen Punkte direkt mit klären.

  • Wenn Du U27 bist, oder auch "nur" U50, müsstest Du auch nicht auf Krampf versuchen die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) sofort voll zu bekommen, mit 67 reicht, vorher wird es ohnehin nichts mit der Rente, es sei denn, Du entschließt Dich, die 35-jährige Wartezeit anzustreben.

  • Danke (Y) Also müssen die 5 Jahre Wartezeit nicht schnellstmöglich erreicht werden? Könnte ich theoretisch auch mit 60 noch ein Jahr freiwillig einzahlen?

    Sollte das mit der Selbständigkeit nicht funktionieren, werde ich bis zur Rente ja sowieso noch mal die fehlenden 12 Monate einzahlen.

  • Danke (Y) Also müssen die 5 Jahre Wartezeit nicht schnellstmöglich erreicht werden? Könnte ich theoretisch auch mit 60 noch ein Jahr freiwillig einzahlen?

    Sollte das mit der Selbständigkeit nicht funktionieren, werde ich bis zur Rente ja sowieso noch mal die fehlenden 12 Monate einzahlen.

    Ja, sogar nach Erreichen der Regelaltersgrenze geht das noch. Aber besser ist es, das vorher zu erledigen.

  • Ich würde die Nachzahlung gemütlich angehen, aber schon auch in den nächsten Jahren erledigen. Das sind sonst so Themen, die Dir sonst ständig im Hinterkopf herumspuken und irgendwie nerven (anderes Beispiel: Patientenverfügung). Und wenn später doch noch Rentenzeiten hinzukommen, dann ist auch kein Schaden entstanden, weil "jeder eingezahlte Euro zählt".


    Viel Erfolg mit der Selbstständigkeit!


    Und darf ich noch zwei Mahnungen hinterherschicken? Als Selbstständiger darfst Du sich auch selbst um Deine Rente kümmern. Du bist jung und Du fängst erst an. Versuche erstmal Geld zu verdienen um Krankenversicherung und Steuern ohne Knirschen zahlen zu können. Aber dann wenn es nach ein paar Jahren richtig gut läuft, denke nicht nur an die Altersversorgung, sondern handele auch entschlossen. Wenn Du nicht als absolutes Minimum dauerhaft 20 % weglegen kannst, dann lohnt sich die Selbstständigkeit nicht und Altersarmut droht.

  • Ich habe jedenfalls weder Patent noch Marke noch Geschmacksmuster darauf angemeldet und ich glaube, Schöpfungshöhe bzw. Unterscheidungskraft wären jeweils nicht ausreichend. Die Telekom hat ihr Magenta damals auch nicht durchgebracht und das war zu ihrer Hoch-Zeit.

    Okay, dann verwende ich es künftig, werde es aber nicht als meinen Gedanken reklamieren.

  • Vielen Dank für die wertvollen Tipps. Werde ich beherzigen.

    Das einzige was ich nicht verstehe ist die Aussage "Wenn Du nicht als absolutes Minimum dauerhaft 20 % weglegen kannst, dann lohnt sich die Selbstständigkeit nicht und Altersarmut droht.". 20% wovon?

    Auch gut zu wissen, dass ich die 5 Jahre Wartezeit nicht sofort erfüllen muss.

  • Vielen Dank für die wertvollen Tipps. Werde ich beherzigen.

    Das einzige was ich nicht verstehe ist die Aussage "Wenn Du nicht als absolutes Minimum dauerhaft 20 % weglegen kannst, dann lohnt sich die Selbstständigkeit nicht und Altersarmut droht.". 20% wovon?

    Auch gut zu wissen, dass ich die 5 Jahre Wartezeit nicht sofort erfüllen muss.

    Naja, 20% von Deinem Netto solltest Du schon langfristig wegpacken können. Vielleicht nicht unbedingt direkt am Anfang, aber perspektivisch schon.


    Oder anders ausgedrückt:

    Wäre ein Selbstständiger versicherungspflichtig, so würde die Rentenversicherung ab dem 5. Jahr der Selbstständigkeit grundsätzlich einen monatlichen Beitrag von grob 600 Euro aufrufen. Das sollte die selbstständige Tätigkeit dann möglichst auch abwerfen können, sonst ist das eher eine Form der Selbstausbeutung. (Bezieht sich alles auf eine Vollzeittätigkeit.)

  • Das einzige was ich nicht verstehe ist die Aussage "Wenn Du nicht als absolutes Minimum dauerhaft 20 % weglegen kannst, dann lohnt sich die Selbstständigkeit nicht und Altersarmut droht.". 20% wovon?

    1. Frage: Wieviel vom Brutto eines Arbeitnehmers fließt in die Kasse der Gesetzlichen Rentenversicherung?


    2. Reicht das zum Leben, was an Ansprüchen aus der GRV aus 1. generiert wird?


    3. Was bezweckst du mit deiner Selbstständigkeit? Will du 'nicht arbeitslos' sein... oder Geld verdienen? Und wenn du Geld verdienen willst, dann sollte das Ziel klar sein, deutlich mehr als ein abhängig Beschäftigter zu verdienen... damit sich das unternehmerische Risiko, das du eingegangen bist, auch irgendwie lohnt.


    4. 20% wovon? - Ei, am Besten vom Ertrag/Gewinn vor Steuern, wohl wissend, dass du diesen Teil auch versteuern darfst.


    Beispiel, irre vereinfacht:


    10.000 Umsatz/Erlöse/Marge nach Wareneinkauf, sofern dies zu deinem Geschäft gehört...

    Ergibt rund 8.400 nach Abzug der Umsatzsteuer...

    Ergibt rund 6.900 nach Abzug der Betriebsausgaben von angenommenen 1.500...

    ergibt rund 7.100 nach Anrechnung der bezahlten USt aus den Betriebsausgaben...

    Von den rund 7.100 zweigst du rund 1.400 für deine Altersversorgung bzw. den Vermögensaufbau ab und weitere rund 1.400 bis 2.000 für den Aufbau deiner Notfallreserve, bis diese ausreicht, etwa die Erträge und Kosten eines Jahres abzudecken.

    Die verbleiben dann rund 4.000 vor Steuern oder netto rund 2.400... wovon KV-Beiträge etc. noch bestritten werden müssten, wobei diese steuerlich aber gewisse Berücksichtigung finden.

    Kurz um... damit kannst du einen bescheidenen Lebenswandel führen... und darfst 12 Monate pro Jahr arbeiten ;)


    Aus den 1.400 für den Vermögensaufbau und/oder deine Altersversorgung kratzt du in 30 Jahren rund eine halbe Million zusammen. Vernünftig investiert dürfte da etwas über 1 Million zusammenkommen... aus der du 'im Alter' eine Monatsrente von rund 2.500 generieren kannst.


    So... und wenn du die Teuerungsraten berücksichtigst und auch den Fakt, dass dein Geld (genug genug) für eine ordentliche Rendite möglichst früh und möglichst lang investiert sein sollte... dann kann man die genannte 20% wirklich nur als Minimum ansehen.

  • so würde die Rentenversicherung ab dem 5. Jahr der Selbstständigkeit grundsätzlich einen monatlichen Beitrag von grob 600 Euro aufrufen. Das sollte die selbstständige Tätigkeit dann möglichst auch abwerfen können,...

    ... und ein Garant für Altersarmut sein, sofern auf der privaten Seite nix unternommen wird ;)

  • ... und ein Garant für Altersarmut sein, sofern auf der privaten Seite nix unternommen wird ;)

    Kommt auf die Definition an.


    600 Euro monatlicher Beitrag ergeben in einem Jahr ca. 0,85 Entgeltpunkte. Wenn man das 35 Jahre durchzieht, dann kann man schon über dem Anspruch auf Grundsicherung liegen.

    Aber ob das dann der Anspruch hinsichtlich einer Selbstständigkeit sein sollte? Du hast es ja schon ganz treffend umrissen.