"In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."
Das sollte für freiwillig in der GKV versicherte Angestellte auch gelten, für Selbstständige sowieso. Nur Pflichtversicherte in der GKV haben diese Möglichkeit nicht. Oder irre ich mich?
Edit: Habe die AG-Zuschüsse in den Jahren nach Vorauszahlung nicht berücksichtigt, das macht es weniger attraktiv