Kfz.-Versicherungswechsel

  • Wir haben uns über die Kfz.Vers. der R+V sehr geärgert.

    Seit mehreren Jahrzehnten haben wir dort alle Fahrzeuge versichert.

    Zum Jahresanfang sind wir zur huk24 gewechselt. Nun stellt sich heraus, dass die SF-Klasse eine Sondereinstufung war, die die R+V nicht weitergibt sondern SF 1/2 und die huk24 übernimmt nur die vom Vorversicherer gemeldete SF-Klasse 1/2 anstatt 18.

    Die Mitarbeiterin der R+V meinte, das käme oft vor. Man solle sich besser vor dem Wechsel informieren.

    Wir müssen nun in den sauren Apfel beißen und anstelle von € 346,93 € 603,03 bezahlen.

  • Nun stellt sich heraus, dass die SF-Klasse eine Sondereinstufung war, die die R+V nicht weitergibt sondern SF 1/2 und die huk24 übernimmt nur die vom Vorversicherer gemeldete SF-Klasse 1/2 anstatt 18.

    Die Mitarbeiterin der R+V meinte, das käme oft vor. Man solle sich besser vor dem Wechsel informieren.

    Wir müssen nun in den sauren Apfel beißen und anstelle von € 346,93 € 603,03 bezahlen.

    Hallo Sonnenschein2023 und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    habt Ihr Euch mal an einen Anwalt für Versicherungsrecht gewandt?

    Es muss ja eine schriftliche Begründung seitens des Versicherers geben, warum der die SF18 nicht an den neuen Versicherer bestätigt hat.

    Ich bin selbst quasi jährlicher KFZ-Versicherungswechsler und hatte noch nie Probleme damit meinen SF-Klasse zur neuen Versicherung zu übernehmen (u.a. auch bei der R+V).


    Die SF-Klasse ist ja keine 'Leistung' des Versicherers, sondern steht dem Versicherungsnehmer zu.

  • Wir müssen nun in den sauren Apfel beißen und anstelle von € 346,93 € 603,03 bezahlen.

    Der Apfel wird ja noch saurer, wenn sich dies in den Folgejahren fortsetzt.
    Gab es nicht rechtzeitig vor neuem Versicherungsbeginn die Möglichkeit zum Prüfen des Angebots?

  • Der Grund wurde ja angegeben, "Sondereinstufung". Bei Privaten betrifft das normalerweise die Fälle, dass irgendwann die SF-Klasse aus dem Vertrag einer anderen Personen übernommen und nicht selbst "erfahren" wurde. Da gibt es Einschränkungen bei der Übernahme durch andere Versicherer.

  • Der Grund wurde ja angegeben, "Sondereinstufung".

    Es stand ja etwas von 'jahrzehntelange Vorversicherung' der Fahrzeuge in der Beitragseröffnung. Von daher würde mich die schriftliche Begründung der Versicherung schon interessieren, wie es kommt, dass man statt SF18 auf SF1/2 zurückstuft.

  • Wenn aus SF 18 nur SF 1/2 herausgegeben wird, hört sich das für mich eher danach an, als ob die vielen Jahre davor ein „Rabattschutz“ eingebaut war. Gab es dann noch ein paar Schäden, kommt man schnell wieder auf SF 1/2, da der Rabattschutz i. d. R. nur beim Vorversicherer bleibt.


    Wann hast du den Versicherungsschein erhalten - läuft nicht die Widerrufsfrist ab Ausstellung des Versicherungsscheins? Was würde wohl passieren, wenn du den Vertrag der HUK24 widerrufst und dich um einen neuen Vertrag bei der R+V bemühst? Nachfragen.

  • Ja, ein Vertrag mit in Anspruch genommenem Rückstufungsschutz ist auch eine Möglichkeit. Und gerade bei jahrzehntelangem Kontakt zu einer Versicherung kommt es öfter vor, dass irgendwann der Vertreter den Tip gibt, dass man doch für den Enkel den SF-Rabatt aus dem Vertrag des Großvaters übertragen könnte, anstatt den teuren Fahranfängertarif zu bezahlen.

  • Der Apfel wird ja noch saurer, wenn sich dies in den Folgejahren fortsetzt. ...

    Natürlich setzt sich das in den Folgejahren fort und zwar bei jeder Versicherung. Nicht einmal bei einem Neuabschluss mit R+V kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass es die alte Sondereinstufung wieder gibt. Das sollte vorher geklärt werden.

  • Natürlich setzt sich das in den Folgejahren fort und zwar bei jeder Versicherung. Nicht einmal bei einem Neuabschluss mit R+V kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass es die alte Sondereinstufung wieder gibt. Das sollte vorher geklärt werden.

    Ja. Falsche Formulierung: wenn ... -> da ...

  • Ja, ein Vertrag mit in Anspruch genommenem Rückstufungsschutz ist auch eine Möglichkeit. Und gerade bei jahrzehntelangem Kontakt zu einer Versicherung kommt es öfter vor, dass irgendwann der Vertreter den Tip gibt, dass man doch für den Enkel den SF-Rabatt aus dem Vertrag des Großvaters übertragen könnte, anstatt den teuren Fahranfängertarif zu bezahlen.

    Allerdings glaube ich, dass das in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist.


    Ich bin auch schon Mal zur HUK24 gewechselt und habe im gleichen Zuge die SF-Klasse meines Vaters von der Allianz übernommen. Da wurde zwar nur die Differenz aus schadenfreien Jahren und Führerscheinbesitz übernommen (man kann nie mehr Jahre übernehmen, als man den Führerschein besitzt), aber seitdem wechsle ich munter meine Verträge hin und her und es wurde noch nichts gekürzt.

  • Wir waren damals bei der Allianz und sind dort direkt in SF 2 eingestiegen. Als wir Jahre später gewechselt haben, wurden einfach nur diese 2 Extra SFs wieder abgezogen. Also statt SF 9 wurde nur SF 7 übernommen. Das war mir vorher aber klar und trotzdem deutlich günstiger. Das aber mal eben 18 Klassen nicht übernommen werden, kann ich ehrlich gesagt kaum glauben. Ich würde da nochmal verstärkt nachhaken!

  • Das mit der Übernahme von SF-Klassen ist ja nun nichts Neues (z.B. Zweitwagenregelung). Aber da dürfte der Schritt von SF18 auf SF1/2 nicht so extrem ausfallen. Ich habe seinerzeit schadensfreie Jahre aus meinet Motorradversicherung bei meinem ersten Auto 'angerechnet' bekommen.

    Wie auch immer, ohne dass Sonnenschein2023 genauere Details nennt, ist es ein stochern im Nebel.

    Eine Schadensregulierung, der durch einen internen 'Rabattschutz' der R+V aufgefangen wurde ist natürlich möglich.

    Dann wäre es aber auch recht dumm gewesen, genau dann die Versicherung zu wechseln.

  • Das klingt sehr danach, dass der Rabattschutz nicht verstanden wurde.

    Rabattschutz bedeutet gerade nicht, dass Schäden vergessen und vergeben sind, sondern nur, dass einen der aktuelle Anbieter nicht runterstuft. Beim Wechsel spielt das alles keine Rolle mehr.


    Frage an @R.F. : Kannst Du die Probleme bei der Vertragsübertragung vom z.B. Großvater erklären?

    Soweit ich weiß übernehme ich die schadensfreien Jahre aus dem Vertrag, die ich selbst erfahren hätte können und dann sind das "meine" schadensfreien Jahre. Irre ich mich da?

    Was, wenn ich 15 Jahre vom Opa übernehme und dann nach weiteren 10 Jahren den Versicherer wechsele, kann dann der neue sagen: "Joa, nee, sowas wie SF-Übernahme machen wir hier nicht"?
    Und was hab ich dann bei dem (statt SF25)? Hab ich dann SF10? oder SF0?


    Danke.

  • Bei einer anderen Versicherung bekommst Du nur das an Schadenfreiheit angerechnet, was Du wenigstens theoretisch selbst erlangen konntest. Wenn Du in Deinem Beispiel 18 Jahre alt und Führerscheinneuling warst, als die 15 Jahre vom Opa übernommen wurden, dann bekommst Du bei der anderen Versicherung nur die danach von Dir selbst zurück gelegten schadenfreien 10 Jahre angerechnet. Mehr geht schon deshalb nicht, weil vorher keine Fahrerlaubnis bestand. Du startest dann in dem Beispiel bei der anderen Versicherung nicht in SF25, aber auch nicht in SF0, sondern mit SF10.

  • Bei einer anderen Versicherung bekommst Du nur das an Schadenfreiheit angerechnet, was Du wenigstens theoretisch selbst erlangen konntest. Wenn Du in Deinem Beispiel 18 Jahre alt und Führerscheinneuling warst, als die 15 Jahre vom Opa übernommen wurden, dann bekommst Du bei der anderen Versicherung nur die danach von Dir selbst zurück gelegten schadenfreien 10 Jahre angerechnet. Mehr geht schon deshalb nicht, weil vorher keine Fahrerlaubnis bestand. Du startest dann in dem Beispiel bei der anderen Versicherung nicht in SF25, aber auch nicht in SF0, sondern mit SF10.

    Ja, das ist klar. Wusste nicht, dass es überhaupt möglich ist, mehr als das legal mögliche zu haben.

    Also wenn mein Beispielkunde bei Übernahme bereits 20 Jahre hätte Führerschein haben können (oder hatte aber kein Auto), bleibt SF25 auch nach Wechsel erhalten.

    Das deckt sich mit meinen Kentnissen. Danke.