Wechsel GKV in PKV

  • "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Das sollte für freiwillig in der GKV versicherte Angestellte auch gelten, für Selbstständige sowieso. Nur Pflichtversicherte in der GKV haben diese Möglichkeit nicht. Oder irre ich mich?


    Edit: Habe die AG-Zuschüsse in den Jahren nach Vorauszahlung nicht berücksichtigt, das macht es weniger attraktiv ;)

  • Das sollte für freiwillig in der GKV versicherte Angestellte auch gelten, für Selbstständige sowieso. Nur Pflichtversicherte in der GKV haben diese Möglichkeit nicht. Oder irre ich mich?

    Das ist grundsätzlich richtig sofern die Beiträge nicht vom Arbeitgeber abgeführt werden. Soweit ich weiß akzeptieren aber kaum gesetzliche Krankenversicherungen eine Vorauszahlung, unabhängig vom Status. Einen Rabatt gibt's da auch nicht. Das formuliere ich auf unserer Seite aber gerne noch mal klarer, danke für den Hinweis!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich glaube, die Diskussion ist hier inzwischen in eine völlig falsche Richtung abgedriftet. Es gibt gute Gründe für und gegen PKV ebenso wie für und gegen GKV. Aber die geringfügigen Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der Beiträge sollten bei einer verantwortungsvollen Entscheidung keine Rolle spielen. In der Regel ist das eine Entscheidung für das ganze weitere Leben mit gravierenden finanziellen Folgen, insbesondere für das letzte Drittel des Lebens. Die steuerlichen Unterschiede sind dagegen - um es mit Willy Brandt zu sagen - Petitessen.

  • Ich glaube, die Diskussion ist hier inzwischen in eine völlig falsche Richtung abgedriftet. Es gibt gute Gründe für und gegen PKV ebenso wie für und gegen GKV. Aber die geringfügigen Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der Beiträge sollten bei einer verantwortungsvollen Entscheidung keine Rolle spielen. In der Regel ist das eine Entscheidung für das ganze weitere Leben mit gravierenden finanziellen Folgen, insbesondere für das letzte Drittel des Lebens. Die steuerlichen Unterschiede sind da - um es mit Willy Brandt zu sagen - Petitessen.

    Es ging immerhin darum, dass es diese angeblichen steuerlichen Unterschiede, über die der TO Atohm im Rahmen seiner BruttoNettoRechner-Recherche gestolpert ist - und vor ihm wohl viele andere - eben gerade nicht gibt, wenn man die Sache steuerlich vollständig betrachtet und sich nicht mit dem "Urteil" eines solchen Hilfsrechners abfindet.


    Nichts gegen Willy. Aber dadurch, dass zu der Zeit, als das Bürgerentlastungsgesetz anstand, gerade die SPD das federführende BMF majorisiert hatte (von der Minister- bis runter zur Referentenebene) sahen sich - verzeihe dieses Wortspiel - sämtliche Böcke plötzlich im Gärtnergewand. Und haben diese Chance auch zu nutzen gewusst.


    Du hast aber insoweit recht, @R.F.: Speziell dieses Thema hier zu vertiefen, das gehörte in einen anderen Thread.


    Gruß

    Alrxis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Atohm , ich dachte Sie kennen unsere Website schon etwas? :)


    Googeln Sie mal nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" (ich darf die Seite hier nicht verlinken, Sie schon :)). Dort finden Sie zu Ihrer Fragestellung zwei wichtige Informationen:

    1. "Achtung: Wenn Sie mit Online-Rechnern Ihr Nettoeinkommen in GKV und PKV vergleichen, wird die nachträgliche Steuererstattung für die PKV nicht ausgewiesen. Daher sieht es dort so aus, als würde die PKV dauerhaft zu deutlich weniger Nettoeinkommen führen!"
    2. "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Diese Fragen lassen sich am einfachsten in einem Beratungsgespräch genauer klären. :)

    Hallo Herr Dr. Schlemann,


    ich habe die Seite gefunden. (https://schlemann.com/steuerti…trag-krankenversicherung/)


    Zu 1.

    Ok scheint so, dass der Sparkassenrechner doch keinen Steuerabzug berücksichtigt. Herr Mini hatte mir den gezeigt, aber wir hatten ihn auch nicht zusammen getestet.


    Heißt also, dass z.B. bei einem Betrag von 300€ pro Monat noch ca. 80% (240€) also 2880€ im Jahr als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden kann, korrekt?

    Zu 2.

    Die Vorauszahlung finde ich nicht sonderlich interessant.

    Bei zurzeit 2,3% Zinsen auf Tagesgeld würde es sich höchstens bei mind. genauso hohem Rabatt lohnen.

    Wenn der Rabatt nur einmal gewährt wird, bei einer Vorauszahlung von drei Jahren würde man in jedem Fall schlechter gestellt sein, da die Zinsen jedes Jahr gutgeschrieben werden würden.

    Ich habe nicht viele andere Versicherungen die ich in den Folgejahren geltend machen könnte. (Privathaftpflicht, und Rechtschutz beruflicher Teil). Das sind nur kleine Beträge, da lohnt es sich für mich nicht über 20k vorzustrecken.


    Oder habe ich etwas überlesen?

  • Hallo Atohm ,


    der Sparkassenrechner ist noch einer der besseren, die man online so findet. Für einen ersten Eindruck ganz nett, aber leider steuerlich ebenso unperfekt, wie die anderen.


    Ihre Rechnung zur Absetzbarkeit dürfte stimmen. Je nach Anbieter gibt es für die Vorauszahlung bis zu 4% Rabatt, dann wird das schon interessanter. Wie auf unserer Website beschrieben gibt es Gesellschaften, bei denen die Bestätigung der vom Arbeitgeber zu erstattenden Beiträge aus technischen Gründen trotzdem über den unrabattierten Betrag ausgestellt wird. In diesen Fällen profitieren Sie also noch einmal zusätzlich. Bei drei Jahren fällt der Zinseszins ja nicht groß ins Gewicht.


    Wenn Sie "nicht viele andere Versicherungen" haben, dann machen Sie bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich etwas falsch? Alleine damit würde sich der volle Sonderausgabenabzug schon lohnen. :)


    Als privat Krankenversicherter steigt die ohnehin bestehende Notwendigkeit einer BU noch mal an. Anders als in der GKV sinkt dort der Beitrag nicht, wenn Sie weniger oder nichts mehr verdienen! Mit einer ausreichend konfigurierten BU vermeiden Sie solche Probleme.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Noch eine Ergänzung:


    Alexis hat es oben glaube ich schon mal betont: Die Überlegung zum Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nicht primär von Sparideen gesteuert werden, sondern vom Wunsch nach besserer medizinischer Versorgung. Häufig geht damit zwar eine in Summe größere Ersparnis einher. Das ist ein schöner Nebeneffekt, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn ich Genauigkeit sehr schätze, gehen insofern Rechenübungen mit Zinseszinseffekten für drei Jahre bei überschaubarem Zins m.E. etwas am eigentlichen Thema vorbei. :)


    Ebenso ist es zwar ausgesprochen sinnvoll, eine Ersparnis nicht zu verjubeln, sondern gezielt für das Thema PKV wegzulegen. Das ist bei ausreichend hohen Alterseinkünften (= Höchstbeitrag GKV von derzeit rund 980 EUR) aber auch keine Voraussetzung dafür, dass man sich die PKV im Alter leisten kann. Meine Mutter zahlte für ihre PKV wie auf unserer Website beschrieben zuletzt 671,67 EUR im Monat und brauchte keinen langlaufenden ETF Sparplan mit einer Sparrate von 200 EUR, um sich den PKV Beitrag leisten zu können. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Atohm, bei Vorauszahlung könntest Du in den Jahren, in denen keine KV/PV-Beiträge anfallen, neben den bereits lauifenden (Privat+KFZ-)Haftpflicht- und Rechtsschutz-Beiträgen auch die AN-Anteile zur Arbeitslosenversicherung ansetzen (bei z.B. 70k Brutto immerhin 910 €). Und natürlich allfällige hinzukommende BU-Beiträge oder auch Unfall- oder Risiko-LV-Beiträge.


    Da kommt man schon eher an die 1.900 €. Bei 40% Grenzsteuersatz sind das schon bis zu 760 € alle 2 Jahre.


    Pro Jahr 380 €, da muss man bei 2,5% Alternativzinsen schon 5-stellig unterwegs sein, um den Steuervorteil aus der 4-stelligen Vorauszahlung zu knacken.


    Aber jeder wie er will :)


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Atohm , ich dachte Sie kennen unsere Website schon etwas? :)


    Googeln Sie mal nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" (ich darf die Seite hier nicht verlinken, Sie schon :)). Dort finden Sie zu Ihrer Fragestellung zwei wichtige Informationen:

    1. "Achtung: Wenn Sie mit Online-Rechnern Ihr Nettoeinkommen in GKV und PKV vergleichen, wird die nachträgliche Steuererstattung für die PKV nicht ausgewiesen. Daher sieht es dort so aus, als würde die PKV dauerhaft zu deutlich weniger Nettoeinkommen führen!"
    2. "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Diese Fragen lassen sich am einfachsten in einem Beratungsgespräch genauer klären. :)

    Dieser Steuertipp könnte bald der Vergangenheit angehören, insofern sich das BMF auf den Standpunkt verfestigt, dass für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss die Beiträge auch entsprechend zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden mussten. Hintergrund ist die Digitalisierung der Arbeitgeberbescheinigung zum Ende diesen Jahres. Sollten es dazu kommen, gibt es nicht nur die Soll-Beiträge sonder später auch noch ein Ist-Beitragsabgleich. Wurden keine Beiträge in diesem Zeitraum gezahlt, wird der Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig.

  • Dieser Steuertipp könnte bald der Vergangenheit angehören, insofern sich das BMF auf den Standpunkt verfestigt, dass für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss die Beiträge auch entsprechend zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden mussten. Hintergrund ist die Digitalisierung der Arbeitgeberbescheinigung zum Ende diesen Jahres. Sollten es dazu kommen, gibt es nicht nur die Soll-Beiträge sonder später auch noch ein Ist-Beitragsabgleich. Wurden keine Beiträge in diesem Zeitraum gezahlt, wird der Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig.

    Das wäre damit ein (weiterer?) Kollateralschaden der Digitalisierung. Naja, wird wohl schlimmere gebenX/

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Dieser Steuertipp könnte bald der Vergangenheit angehören, insofern sich das BMF auf den Standpunkt verfestigt, dass für einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss die Beiträge auch entsprechend zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden mussten. Hintergrund ist die Digitalisierung der Arbeitgeberbescheinigung zum Ende diesen Jahres. Sollten es dazu kommen, gibt es nicht nur die Soll-Beiträge sonder später auch noch ein Ist-Beitragsabgleich. Wurden keine Beiträge in diesem Zeitraum gezahlt, wird der Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig.

    Das verstehe ich nicht ganz. Ich nutze die strategische Vorauszahlung der KV/PV-Beträge in einem Angestelltenverhältnis seit einigen Jahren. In den Jahren, in denen mein gezahlter KV/PV-Beitrag (die der Basisabsicherung zu geordnet sind, z.B. weil ich nur für 3 Monate zahle und denn Rest in den Vorjahren vorausgezahlt habe) geringer ist als die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse (die sich ja am Jahresbeitrag orientieren, egal wann der gezahlt wird) entsteht ein "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG", der dann im zu versteuernden Einkommen enthalten ist. Das ist alles logisch, und der Vorteil, die 1900 Euro Sonderausgaben frei zu machen für Arbeitslosenbeitrag etc besteht dennoch.

    Daher wird der Arbeitgeberzuschuss doch aktuell schon unter Umständen steuerpflichtig.

  • Das verstehe ich nicht ganz. Ich nutze die strategische Vorauszahlung der KV/PV-Beträge in einem Angestelltenverhältnis seit einigen Jahren. In den Jahren, in denen mein gezahlter KV/PV-Beitrag (die der Basisabsicherung zu geordnet sind, z.B. weil ich nur für 3 Monate zahle und denn Rest in den Vorjahren vorausgezahlt habe) geringer ist als die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse (die sich ja am Jahresbeitrag orientieren, egal wann der gezahlt wird) entsteht ein "Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG", der dann im zu versteuernden Einkommen enthalten ist. Das ist alles logisch, und der Vorteil, die 1900 Euro Sonderausgaben frei zu machen für Arbeitslosenbeitrag etc besteht dennoch.

    Daher wird der Arbeitgeberzuschuss doch aktuell schon unter Umständen steuerpflichtig.

    Hallo Galileo

    lt. Ltotheeon s Nachklapp ist es ja noch offen, wie es gemacht wird.


    In dem Jahr, in dem keine Beiträge. sondern nur die Arbeitgeberzuschüsse fließen, kann man "vorsorgeaufwandstechnisch" ins Minus kommen (dein Stichwort "Hinzurechnungsbetrag"), auch wenn man die 1.900 mit weiteren Beiträgen (BU, AlV-Arbeitnehmeranteil usw) auffüllen kann. Wohl dem, der noch eine pflichtversicherte Ehefrau aufweisen kann, deren durchlaufende Arbeitnehmeranteile das Ganze wieder ins Plus bringen kann. Irgendeinen Vorteil muss so eine Ehe ja doch noch haben.:S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Alexis , Danke! Was Du schreibst verstehe ich und liegt bei mir auch so vor. Mir ist nur nicht klar, über welche mögliche Änderung hier gesprochen wird? "offen, wie es gemacht wird" -> Worum genau geht es hier?


    Anstelle der Ehefrau kann man natürlich dann auch immer genau so für so viele Monate im gleichen Jahr für die Basisabsicherung zahlen, wie man AG-Beiträge bekommt, dann kommt man auch auf plus-minus Null raus. Allerdings ist das (und auch die korrekte Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung auf mehrere Jahre im Voraus gerechnet) nicht ganz trivial vorauszurechnen, geht aber.

  • Wie sieht es denn bei der Vorauszahlung mit der Beitragsrückerstattung aus?
    Angenommen ich würde jetzt für 2024 vorauszahlen und "poker" darauf, in 2024 keine Leistungen einzureichen.

    Die BE muss in dem Jahr wo sie ausbezahlt wird, mit den KV-Beiträgen verrechnet werden.

    Dann müsste ich die BE für 2024 doch auch nicht mit den KV-Beiträgen verrechnen weil ich 2024 keine bezahlt habe oder sehe ich das falsch? Könnte man dann die BE in dem Jahr netto vereinnahmen oder muss man diese dann bei sonstige Einkünfte o.ä. angeben?

  • Da "muss" nichts verrechnet werden. Wie das funktioniert steht wo? Richtig, auf unserer Seite "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung". Vielleicht schauen Sie da doch noch mal rein Atohm ? :)


    Ich mache es Ihnen etwas einfacher und zitiere:


    Achtung: Erhalten Sie in den Folgejahren Beitragsrückerstattungen oder Arbeitgeberzuschüsse, erhöhen diese ggf. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte im Erstattungsjahr (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EstG). Letztlich bedeutet das aber nur, dass Sie (wie sonst auch) nur die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend machen können, nicht Beträge, die Sie von anderer Stelle wieder erstattet bekommen haben.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ok in dem Folgejahr hat man dann keine PKV-Kosten da die Beiträge schon vorausgezahlt wurden. Die Beitragsrückerstattung muss dann als zusätzliche Einnahmen versteuert werden.

    Habe ich gerade mal in ElsterOnline ausprobiert. Wäre ja auch zu schön gewesen.



    Aber um nochmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen: Entscheidung aus finanzieller Sicht mit frühzeitiger Vorsorge für die PKV-Beiträge im Alter.


    Zurzeit stellt sich für mich noch die Frage, ob Beitragsentlastungssparen für mich sinnvoll ist oder nicht.

    Mein jetziger Standpunkt ist, dass es sich für Selbstständige eigentlich nie lohnt, für Angestellte für mich aber schon, sofern die Entlastung garantiert ist und eine entsprechende Höhe aufweist. Dies kommt vor allem durch den AG-Zuschuss + Steuerersparnis zu Stande.


    Bauchschmerzen macht mir hier jedoch das Kontrahentenrisiko. Hiermit meine ich nicht nur eine Pleite des Versicherers, sondern auch den vollständigen Verlust der Entlastung bei Anbieterwechsel und bei geplanter oder ungeplanter Rückkehr in die GKV.

    Problem ist auch, das die Beitragsentlastung ja auch im Alter weiterbezahlt werden muss. Dieser Betrag muss also vom Zuschuss abgezogen werden.


    Ein Beitragsentlastungsangebot vom LVM (120€ pro Monat), später dann 250€ pro Monat Ersparnis, war von dem Kosten-/Renditeverhältnis vollkommen unattraktiv.


    Bei der Halleschen sieht es aber viel besser aus:


    Tarifkosten:


    Tarif: 505,63€

    gesetzl. Zuschlag 10% 50,56€

    FLEX 5,72€

    PVN 60,89€

    KT43 38,88€


    Beitragsentlastungsangebot:

    BE-Sparen 160,80€


    Für die 160,80€ würde ich eine Entlastung in der Rente von 670€ bekommen.



    Damit es einfacher wird, rechne ich nachfolgend mit 160€.

    670€ - 160€ = 510€ monatl. Nettoersparnis im Alter.


    Müsste ich die 160€ selbst bezahlen, würde das niemals Sinn machen. Die Rendite wäre unterirdisch. 50% bezahlt jedoch der Arbeitgeber und von den übrigen 80€ kann ich nochmal 80% absetzen. 64€*0,42=26,88€ gesparte Steuern. Bleibt also eine Nettobelastung von 53,12€


    53€ selber investieren mit 5% Rendite auf 37 Jahre.

    (Endkapital ca. 67.867€)

    Abgeltungssteuer auf 44.335€ Gewinn = 11693€

    Netto-Endkapital= 56.174€

    56.174€ / 510€(Netto-BES) = 110,14 Monate


    Das privat angesparte würde also nur für 9 Jahre reichen.

    Natürlich kann man Glück haben und der Restbetrag entwickelt sich positiv bei sukzessiver Entnahme. Beachtet man aber das Rendite-Reihenfolge-Risiko und befindet sich zu der Zeit im Bärenmarkt, kann es auch schlechter laufen.


    Bei optimistisch angenommenen 7% Rendite, wären es ca. 14 Jahre.


    Sofern ich mich nicht verrechnet oder einen Denkfehler habe, ist also in dem Fall das Angebot eigl. ganz gut (solange man den AG_Zuschuss noch nicht ausgeschöpft hat) und bringt vor allem finanzielle Absicherung im Alter.


    Die Versicherung macht sich mit dem Beitragsentlastungssparen natürlich die Taschen voll, aber da ich von den 160€ netto nur ca. 56€ selbst bezahle, kann mir das ja relativ egal sein, denn das was für mich zählt ist ja die Rendite auf meine Netto-Ersparnis.


    Wie ist eure Meinung hierzu?

    Gerne auch Feedback von PKV-Versicherten. Habt ihr einen Beitragsentlastungstarif integriert? Habt ihr vorher die Rendite berechnet?








    Noch eine andere Frage:

    Steuert die gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich fix (also unabhängig von der Beitragshöhe der PKV) die 8,1% vom Renten-Bruttoeinkommen bei? Also selbst wenn der PKV-Beitrag geringer sein sollte?

  • [...]

    Noch eine andere Frage:

    Steuert die gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich fix (also unabhängig von der Beitragshöhe der PKV) die 8,1% vom Renten-Bruttoeinkommen bei? Also selbst wenn der PKV-Beitrag geringer sein sollte?

    Nein, 8,1% vom Zahlbetrag der Rente, maximal aber den halben Beitrag.


    Wenn der halbe Beitrag aber unter 8,1% der Rente liegt und der Zuschuss deshalb begrenzt wird, ist das aber eher ein Luxusproblem. Wer selbst dieses Luxusproblem vermeiden will, darf es mit der Beitragsentlastung halt nicht übertreiben.:S


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Diese Überlegung ist aber gleich in mehrfacher Hinsicht rein theoretischer Natur. Bei der theoretisch möglichen Höchstrente laut DRV Bund in Höhe von 3141,28 €, die aber niemand tatsächlich bezieht, würde der Zuschuss 254,44 € betragen. Es wird aber wohl keinen Rentner geben, der für eine Krankheitskostenvollversicherung weniger als 508,88 € zu bezahlen hat, auch nicht in einem Beitragsentlastungstarif. Wobei die Statistik nach meiner Erinnerung wohl ohnehin besagt, dass Beitragsentlastungstarife prozentual im Alter noch stärker steigen als "normale" Tarife. D. h., was die Versicherung dem Versicherungsnehmer in die eine Tasche als Beitragsentlastung hinein gibt, holt sie sich gleichzeitig aus der anderen Tasche als überdurchschnittliche Beitragserhöhung wieder heraus.