Garantien haben ja nicht nur Vorteile. Je mehr der Versicherer garantiert, desto weniger renditeträchtig kann er Gelder investieren.

Wechsel GKV in PKV
- Atohm
- Erledigt
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Soll keine Wertung von Garantien sein, eher zum Verständnis dienen ?
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Immerhin agiert die Verbraucherzentrale ohne eigenes Verkaufsinteresse.
Na ja... dieser Verein vertickt für knapp eine Mio pro Jahr Beratungen, 'Verbraucherinformationen', Seminare, Vorträge...
Sieht man sich ais Spaß einmal die Stellenangebote an, so kommt der leise Verdacht auf, dass dort gerne Hasenzähnchen und Milchgesichter zur Recherche eingesetzt werden
Zitat von vzhh:
"Wir sind immer wieder auf der Suche nach Verstärkung. Folgende Jobs sind bei uns aktuell vakant.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf freiberuflicher Basis oder als geringfügig Beschäftigte sind je nach Bedarf für uns tätig. Zurzeit sind zwar alle Stellen besetzt, wir freuen uns jedoch immer über Initiativbewerbungen.
Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen werden bei uns ausgebildet. Die Verbraucherzentrale ist als Wahlstation anerkannt. Referendare/innen können in den Bereichen Verbraucherrecht, Finanzdienstleistungen und Patientenschutz tätig sein.
Studierende aus Schulen und Hochschulen, deren Ausbildungs- oder Studienpläne ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Organisation vorsehen, sind häufig bei uns – auch als studentische Aushilfe."
Interessant ist auch die 'Verknüpfung' des Vorstands mit einem Institut für Finanzdienstleistungen...
Aber egal... ich habe für mich mitgenommen, dass 'RAMA' (so etwas kaufe ich nicht) zur Mogelpackung des Jahres 2022 gewählt worden ist...
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Na ja... dieser Verein vertickt für knapp eine Mio pro Jahr Beratungen, 'Verbraucherinformationen', Seminare, Vorträge...
Das sind gewiss keine Heiligen, und weder Allwissend noch der Zentralverband mitteleuropäischer Altruisten. Aber eine Verkaufsprovision, wenn sie Lieschen Müller oder Karl Napf eine Versicherung aufquatschen, kriegen sie tendenziell eher nicht.
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Aber eine Verkaufsprovision, wenn sie Lieschen Müller oder Karl Napf eine Versicherung aufquatschen, kriegen sie tendenziell eher nicht.
Wohl wahr!
Trotzdem gehe ich eher zu einem fachkundigen Sachwalter mit langjähriger Berufserfahrung...
Und wenn mein Gegenüber zufällig auch noch 'finanziell unabhängig' ist und es sich das nächste Frühstück auch leisten kann, wenn es im einen oder anderen Fall an mir keine Provision resp. Courtage verdient... eben weil ich das betreffenden Finanzprodukt nicht benötige, oder es für mich unsinnig/ungeeignet wäre, dann ist doch alles in Butter
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Was ist denn ein Tarif für ambulante Behandlungen?! Das klingt nach Basistarif plus Zusatzversicherung
Und Prozentzahlen sind ja ganz nett, aber wenn du vorher extrem wenig bezahlt hast, dann ist es nur logisch, dass das später dann sprunghaft ansteigt. ...
Wenn du nicht weißt, was eine Versicherung für ambulante Heilbehandlungen ist, dann fällt es schwer, mit dir auf Augenhöhe zu diskutieren. Typischerweise besteht die Krankheitskostenversicherung aus drei Kernelementen, die jeweils in Form eines separaten Tarifs zu gesonderten Beiträgen versichert sind: Ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung und Zahnbehandlung. Dieser Kern wird ggf. ergänzt um Zusatzabsicherungen nach Wunsch oder Bedarf, wie Entgeltausfall oder Krankenhaustagegeld. Ich hoffe, wir reden hier über das gleiche Thema.
Und Prozentzahlen sind nicht nur "ganz nett", sondern der Dreh- und Angelpunkt in der PKV. Was da gilt und wie sich das bemerkbar macht, hast du womöglich auch nicht vollständig verstanden.
Auf Versichertenseite bestimmen die prozentualen Erhöhungen die Tragfähigkeit und die Schmerzhaftigkeit für den Versicherungsnehmer. Wer sich für 2.000 €/Monat versichert hat, den juckt eine Erhöhung um 100 € wenig, sind ja nur 5%. Wer sich für 500 € versichert hat, dem tut eine Erhöhung um 100 € weh und bringt vielleicht die finanzielle Lebensplanung durcheinander, denn es sind ja 20%.
Auf Beitragsseite sind nur die prozentualen Erhöhungen relevant, da die Tariferhöhungen nicht als absolute Beträge, sondern als prozentuale Erhöhungen kalkuliert und vom "Treuhänder" abgesegnet werden. Die absoluten Kalkulationsgrundlagen sind nämlich zum "Geschäftsgeheimnis" erklärt und bei der Kalkulation von Anpassungen in absoluten Beträgen könnten unerwünschte Rückschlüsse gezogen werden. Und damit sind wir wieder beim Versicherungsnehmer. Wenn um 20% nach oben angepasst wird, trifft es den 500 €-Tarif mit 100 €, aber der 2000 €-Tarif ist mit 400 € dabei. Das tut dann vielleicht auch weh.
Außerdem sind alle für die Beitragsanpassung maßgeblichen Kriterien prozentuale Veränderungen, nicht absolute Werte. Die prozentuale Veränderung der kalkulierten zu den aktuell prognostizierten Leistungsausgaben, die prozentuale Änderung der Daten der Sterbestatistiken, die prozentuale Kapitalanlagerendite, die prozentuale Stornoquote, das sind die Parameter, die die Neukalkulation der Beiträge und damit Beitragserhöhungen nach sich ziehen. Wobei böse Zungen behaupten, das wichtigste Kriterium sei die prozentuale Erhöhung der Treuhändervergütung.
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Und Prozentzahlen sind nicht nur "ganz nett", sondern der Dreh- und Angelpunkt in der PKV.
Teils teils
Was da gilt und wie sich das bemerkbar macht, hast du womöglich auch nicht vollständig verstanden.
hat vielleicht er, aber vielleicht auch du?Auf Versichertenseite bestimmen die prozentualen Erhöhungen die Tragfähigkeit und die Schmerzhaftigkeit für den Versicherungsnehmer.
Dass das ein Fehlschluss ist, belegst du selbst mit deinem folgenden Zahlenbeispiel:
Wer sich für 2.000 €/Monat versichert hat, den juckt eine Erhöhung um 100 € wenig, sind ja nur 5%. Wer sich für 500 € versichert hat, dem tut eine Erhöhung um 100 € weh und bringt vielleicht die finanzielle Lebensplanung durcheinander, denn es sind ja 20%.
Was jucken 20 %, wenn es dann nur 100 Cent sind? Hier tun aber die 100 € weh. Dem Geldbeutel ist es egal, wieviele Prozente von was auch immer das sind. Ihm fehlt schlicht und einfach der 100-€-Schein.Auf Beitragsseite sind nur die prozentualen Erhöhungen relevant, da die Tariferhöhungen nicht als absolute Beträge, sondern als prozentuale Erhöhungen kalkuliert und vom "Treuhänder" abgesegnet werden.
Das ist eine Ente. Erhöhungen (und gelegentlich auch Senkungen) werden in Euro kalkuliert und nicht in Prozent. Allenfalls werden sie auf bestimmte Prozentwerte begrenzt, die dann auch in der Information zur Beitragserhöhung beziffert werden. Sowas merkt man sich dann eher und leichter als einen krummen, aber kalkulatorisch exakten Absolutbetrag..
Die absoluten Kalkulationsgrundlagen sind nämlich zum "Geschäftsgeheimnis" erklärt und bei der Kalkulation von Anpassungen in absoluten Beträgen könnten unerwünschte Rückschlüsse gezogen werden.
Welche denn? Dass in einem bestimmten Tarif alle Personen, die heute z. B. 58 Jahre sind, eine Anpassung um z. B. 35,87 € monatlich erforderlich ist? Die natürlich bei einem Ausgangsbeitrag von 400 € knapp 9% ausmacht, aber bei einem Ausgangsbeitrag von 200 € schon fast 18 %!
Preisfrage 1: Wer geht eher auf die Barrikaden - der mit künftig 435,87 € Beitrag oder der mit 235,87 €? Ganz klar der zweitere, denn den hat es schließlich mit 18% voll erwischt, während der andere mit 9% noch mit einem blauen Auge davon gekommen ist.i
Preisfrage 2. Welches Szenario wäre dir hier lieber? Voll erwischt worden zu sein oder mit einem blauen Auge davongekommen?
Ganz klar "voll erwischt,", denn der zahlt auch künftig weiterhin 200 € weniger als der mit derm blauen Aufge. Prozente hin oder her.Und damit sind wir wieder beim Versicherungsnehmer. Wenn um 20% nach oben angepasst wird, trifft es den 500 €-Tarif mit 100 €, aber der 2000 €-Tarif ist mit 400 € dabei. Das tut dann vielleicht auch weh.
Wenn etwas intrransparent ist oder sogar erklärungsbedürftig, dann ist es dieses Zahlenbeispiel. Wenn es sich um den gleichen Tarif und um das gleiche Alter handelt - und sonst wäre das Beispiel ja völlig daneben - warum sollte der, der schon mit 2.000 € Ausgangsbeitrag geplagt ist, jetzt auch noch vier mal so viel mehr bezahlen als der ,der schon bisher mit 500 € gesegnet war, um den insgesamt für das betreffende Alter erforderlichen Mehrbetrag zu decken?Außerdem sind alle für die Beitragsanpassung maßgeblichen Kriterien prozentuale Veränderungen, nicht absolute Werte. ie prozentuale Veränderung der kalkulierten zu den aktuell prognostizierten Leistungsausgaben, die prozentuale Änderung der Daten der Sterbestatistiken, die prozentuale Kapitalanlagerendite, die prozentuale Stornoquote, das sind die Parameter, die die Neukalkulation der Beiträge und damit Beitragserhöhungen nach sich ziehen.
Das ist allein schon deshalb so, weil diese Prozentwerte in den den Versicherern gesetzlich vorgegebenen Kalkulationsvorschriften stehen. Und das ist auch leicht zu verstehen, denn die Kalkulationsvorschriften gelten für alle Tarife, egal ob ihr Beitragsniveau im ein-, zwei- oder dreistelligen Eurobereich liegt.
Wobei böse Zungen behaupten, das wichtigste Kriterium sei die prozentuale Erhöhung der Treuhändervergütung.
Ersetze "böse" durch "blöde", dann passt es.
Hallo @R.F.
okay, wenn ich meine Sicht der Dinge oben zwischen Deinen Text geschrieben habe?
Gruß
Alexis .
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Hallo @R.F.
okay, wenn ich meine Sicht der Dinge oben zwischen Deinen Text geschrieben habe?
Gruß
Alexis .
Klar, wobei die Replik dadurch aber unnötig erschwert wird. Deshalb zunächst nur dazu:
Das ist eine Ente. Erhöhungen (und gelegentlich auch Senkungen) werden in Euro kalkuliert und nicht in Prozent. Allenfalls werden sie auf bestimmte Prozentwerte begrenzt, die dann auch in der Information zur Beitragserhöhung beziffert werden. Sowas merkt man sich dann eher und leichter als einen krummen, aber kalkulatorisch exakten Absolutbetrag..
Nein, das ist keine Ente. Ich gehöre zu dem exklusiven Personenkreis, der schon einmal Beitragsanpassungskalkulationen im Original sehen durfte und ich gehe davon aus, dass das weder auf Dich noch auf Dr. Schlemann zutrifft. Es wird ausschließlich mit abstrakten Formeln gerechnet, deren Anwendung prozentuale Veränderungen der bisherigen Tarife ergeben. Das wird soweit und so pauschal auch von den Versicherungen ohne Geheimhaltungsvorgaben eingeräumt. Konkretere Angaben sind leider nicht möglich, siehe § 174 Abs. 3 GVG, § 353d StGB.
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@R.F. , wenn Sie zu einem so erlauchten Personenkreis gehören, dann wundert es mich sehr, dass Sie schreiben, dass geschlossene Tarife ein Altersproblem haben. Ich werde jetzt nicht polemisch und frage deshalb nicht, ob Sie die Kalkulation beim Aufräumen im Büro des verantwortlichen Aktuars gesehen haben.
Spaß beiseite, bitte nicht krumm nehmen. Natürlich wird mit Formeln gerechnet und dabei ergeben sich auch Prozentzahlen. Am Ende steht aber eine Anpassung für den einzelnen Kunden in Euro. Das ist das, was für den Kunden zählt, kein abstrakter Prozentsatz.
Verraten Sie uns noch wie oben mehrfach angefragt, wie viel Sie aktuell insgesamt für Ihre PKV inkl. Pflegepflichtversicherung zahlen und ggf. noch um wie viel Prozent der Gesamtbeitrag über die Jahre gestiegen ist? Zur Not müsste ich noch mal suchen, ich meine Sie hätten das schon mal irgendwo geschrieben und ich erinnere mich, dass das Ergebnis letztlich sehr verträglich ausfiel. Richtig? Das dürfte ja ein keiner Geheimhaltungsvorschrift scheintern.
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Bitte nicht die Mär von der Vergreisung geschlossener Tarife. Das ist schlichtweg falsch! Soll ich dazu wirklich ausführlicher schreiben?
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Nein, nicht nötig, die Theorie dazu ist bekannt. Es dürfte ja auch keine altersbedingten Beitragserhöhungen geben, weil der altersbedingte Leistungsmehrbedarf eigentlich versicherungsmathematisch kalkulierter Bestandteil des Tarifs sein müsste. Aber wenn es der Treuhänder trotzdem unterschreibt, bleibt dem Versicherungsnehmer nur der Klageweg. Und bis jetzt hat jeder Treunhänder immer alles unterschrieben. Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass dieses unsägliche Verfahren, einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass der Branche seit einigen Jahren von Seiten der Rechtsprechung ein strammer Wind ins Gesicht weht. Die Versicherer würden sich vielleicht mittelfristig selbst einen Gefallen tun, wenn das Verfahren zur Beitragsanpassung transparent und die Treuhänder wirklich unabhängig wären. Aber für solche Überlegungen sind die mit der PKV nach heutiger Strickart erwirtschafteten Renditen wohl zu hoch.
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Ah, jetzt hab ich den Beitrag gefunden:
RE: Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet?
700 EUR inkl. Pflegepflichtversicherung bei der HUK, also 178 EUR weniger, als in der GKV, trotz der schlimmen prozentualen Beitragserhöhungen. Ich würde sagen, das relativiert Ihre Angriffe auf die "böse" PKV etwas @R.F. , oder?
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Klar, wobei die Replik dadurch aber unnötig erschwert wird. Deshalb zunächst nur dazu:
Das ist eine Ente. Erhöhungen (und gelegentlich auch Senkungen) werden in Euro kalkuliert und nicht in Prozent. Allenfalls werden sie auf bestimmte Prozentwerte begrenzt, die dann auch in der Information zur Beitragserhöhung beziffert werden. Sowas merkt man sich dann eher und leichter als einen krummen, aber kalkulatorisch exakten Absolutbetrag..
Nein, das ist keine Ente. Ich gehöre zu dem exklusiven Personenkreis, der schon einmal Beitragsanpassungskalkulationen im Original sehen durfte und ich gehe davon aus, dass das weder auf Dich noch auf Dr. Schlemann zutrifft. Es wird ausschließlich mit abstrakten Formeln gerechnet, deren Anwendung prozentuale Veränderungen der bisherigen Tarife ergeben. Das wird soweit und so pauschal auch von den Versicherungen ohne Geheimhaltungsvorgaben eingeräumt. Konkretere Angaben sind leider nicht möglich, siehe § 174 Abs. 3 GVG, § 353d StGB.
Aha, da lugt die Katze wenigstens ein kleines Stückchen aus dem Sack, ohne dass sie gleich rausgesprungen ist. Wäre natürlich für Außenstehende wie z. B. den kleinen Alexis interessant zu erfahren, wie man als Angehöriger so eines exklusiven Personenkreises zu einem solch zumindest subjektiv erlebten suboptimalen Krankenversicherungsschutz kommt. Vermutung zum Personenkreis, bevor ich wie empfohlen nachschaue: Schöffe?
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Ah, jetzt hab ich den Beitrag gefunden:
RE: Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet?
700 EUR inkl. Pflegepflichtversicherung bei der HUK, also 178 EUR weniger, als in der GKV, trotz der schlimmen prozentualen Beitragserhöhungen. Ich würde sagen, das relativiert Ihre Angriffe auf die "böse" PKV etwas @R.F. , oder?
Entschuldigung, wir hatten dort aber auch die vereinbarten Leistungen genannt. Es werden ja auch (theoretisch) nur Leistungen auf dem Niveau der GKV erbracht, dazu kommen hohe Selbstbeteiligungen, die dazu führen, dass die Versicherung im Gegensatz zur GKV faktisch so gut wie gar nichts zahlen muss. Und dass nicht jeder gesetzlich versicherte Höchstbeiträge zahlt, sollte sich auch schon herum gesprochen haben, insbesondere, dass der typische privat krankenversicherte Selbständige im Ruhestand als gesetzlich Versicherter nur einen Bruchteil der Beträge zu zahlen hätte.
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Dort hatten Sie ja auch geschrieben, dass Sie sich die bescheidenen Leistungen der HUK sehenden Auges ausgesucht haben und sich darüber nicht beschweren.
Der "typisch" privat krankenversicherte Selbstständige sollte sich beim Abschluss seiner PKV (idealerweise mit fachkundiger Beratung) darüber informiert haben, was er bis zur Rente und danach in beiden Systemen zahlt und auf dieser Basis seine Entscheidung abgewogen haben. Ihre PKV müsste bei kluger Anlage Ihrer Beitragsersparnis jetzt in der Rente 15 Jahre lang komplett beitragsfrei sein bzw. sogar noch länger wenn man die Beitragsrückerstattung der PKV und die auf Seiten der GKV nötigen Zusatzversicherungen berücksichtigt. Siehe dazu meine Rechnung in diesem Beitrag: RE: Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet?
Deshalb bitte hier nicht wieder ohne Kontext über die prozentuale Steigerung eines einzelnen Tarifbausteins klagen. Das erzeugt einen leicht verzerrten Eindruck von den Fakten.
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Aha, da lugt die Katze wenigstens ein kleines Stückchen aus dem Sack, ohne dass sie gleich rausgesprungen ist. Wäre natürlich für Außenstehende wie z. B. den kleinen Alexis interessant zu erfahren, wie man als Angehöriger so eines exklusiven Personenkreises zu einem solch zumindest subjektiv erlebten suboptimalen Krankenversicherungsschutz kommt. Vermutung zum Personenkreis, bevor ich wie empfohlen nachschaue: Schöffe?
Nein, (erfolgreicher) Kläger in eigener Sache. Insofern, das habe ich auch schon mal erwähnt, ist die Beitragsentwicklung für mich ganz persönlich nicht wirklich dramatisch. Inzwischen ist rechtskräftig entschieden, dass die Beitragserhöhungen von 2008 (inkrafttreten VVG in der heutigen Fassung) bis 2018 ausnahmslos bereits formal unwirksam und die Beitragserhöhungen 2019 und 2020 materiell unwirksam waren. In den letzten Jahren haben die auf diese Weise mehr an mich als ich an die gezahlt. 2021 und 2022 kommen nächstes Jahr an die Reihe, 2023 wurde wundersamerweise nicht erhöht, vielleicht haben sie ja etwas dazu gelernt. Aber das ist natürlich kein Zustand. Es ist nicht jedermanns Sache, sich ständig mit der Versicherung vor Gericht herum zu schlagen und wer es nicht selbst kann, geht dabei auch noch ein erhebliches Kostenriiko ein.
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Klar, wobei die Replik dadurch aber unnötig erschwert wird. Deshalb zunächst nur dazu:
Das ist eine Ente. Erhöhungen (und gelegentlich auch Senkungen) werden in Euro kalkuliert und nicht in Prozent. Allenfalls werden sie auf bestimmte Prozentwerte begrenzt, die dann auch in der Information zur Beitragserhöhung beziffert werden. Sowas merkt man sich dann eher und leichter als einen krummen, aber kalkulatorisch exakten Absolutbetrag..
Nein, das ist keine Ente. Ich gehöre zu dem exklusiven Personenkreis, der schon einmal Beitragsanpassungskalkulationen im Original sehen durfte und ich gehe davon aus, dass das weder auf Dich noch auf Dr. Schlemann zutrifft. Es wird ausschließlich mit abstrakten Formeln gerechnet, deren Anwendung prozentuale Veränderungen der bisherigen Tarife ergeben. Das wird soweit und so pauschal auch von den Versicherungen ohne Geheimhaltungsvorgaben eingeräumt. Konkretere Angaben sind leider nicht möglich, siehe § 174 Abs. 3 GVG, § 353d StGB.
Ja klar. Wenn das so ist, dann kann man natürlich nichts machen.
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Diese Unkalkulierbarkeit ist für mich ein Hauptargument, dass ich freiwillig in der GKV bleibe.
Das kann man durchaus so sehen (wobei ich zwischen dem Wort "Diese" und dem Wort "Unkalkulierbarkeit" noch die Formulierung "gewisse" einfügen würde).
Stellt sich automatisch die Frage: Ist das in anderen (beispielsweise staatlich dominierten) Bereichen und Systemen anders ? Angefangen vom Deutschen Steuerrecht über die DRV bzw. GRV bis hin zur GKV ?
Diverse Male habe ich erlebt, wie dort die Rahmenbedingungen sozusagen "mitten im Spiel" signifikant verändert wurden - auch sogar rückwirkend mit den dann entsprechenden Folgen.
In diesem Bereich (Krankenversicherung) fehlt mir (nahezu) jede Expertise. Nichtsdestotrotz hatte ich mich hier (siehe Beitrag Nr. 20) - aus Sicht des interessierten Laien - mal an einer kleinen aber möglichst differenzierten und kritischen Zusammenfassung versucht. Der kritiklosen Lobhudelei auf die PKV dürfte ich unverdächtig sein (zumal ich seit Geburt in der GKV war und auch immer geblieben bin).
Da wir ja hier im Bereich KV sind und um nur ein Beispiel bei der GKV herauszugreifen. Erinnere mich noch gut, wie es (müßte um 2004 rum gewesen sein) "nachträglich" zur KV-Verbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen kam (m. W. eine doppelte Verbeitragung also von AN und AG-Anteil). Um eine damalige Kollegin zu zitieren: "Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich das nie im Leben abgeschlossen" oder einen befreundeten Juristen (immerhin Richter an einem OLG): "Diese Vorgehensweise erinnert an eine Bananenrepublik und dürfte bei sehr vielen der Betroffenen das Vertrauen in den Rechtssaat schwer oder eventuell sogar unwiderruflich erschüttern" ... Aufgrund dieser nachträglichen Änderungen (präziser des nachträglichen Eingriffs) hatten damals sogar (nach meiner Erinnerung) Betroffene sog. Selbsthilfegruppen bzw. Initiativen gegründet.
Will sagen: "Unkalkulierbarkeit" (oder mangelnde Planungssicherheit) kann man auch in den staatlichen Systemen ausmachen (jedenfalls dann, wenn man davor nicht die Augen verschließt). Auf jeden Fall ist man dort politischen Stimmungen und Entscheidungen unterworfen und kann schnell zur "politischen Verteilungsmasse" werden (wenn es da aus Sicht der Politik etwas "zu holen" gibt).
Wie solche Systeme (Beispiel: GKV und/oder GRV) generell zu bewerten sind, wäre eine weitere Frage. Meines Wissens müssen da schon heute (bzw. schon seit längerer Zeit) erhebliche Mittel der Steuerzahler jedes Jahr zugeschossen werden, um diese Systeme am laufen zu halten. Zudem dürfte die Ausgestaltung der Umlagefinanzierung dieser Systeme (sprich sozusagen von der Hand in den Mund) empfindlich auf die zukünftige demographische Entwicklung reagieren.
Ausgerechnet das Argument der "Unkalkulierbarkeit" als Entscheidungskriterium beim Thema "GKV versus PKV" einzuführen, muß daher - nach meinem Dafürhalten - etwas überraschen.
Vor einiger Zeit erst hatte beispielsweise der DGB vorgeschlagen die Versicherungspflichtgrenze (BBG) in der GKV auf (nach meiner Erinnerung) 130.000 EUR anzuheben, um den Wechsel in die PKV zu erschweren bzw. für viele zu verunmöglichen. Dazu solle auch noch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben werden, um mehr Geld ins System GKV zu spülen. Eine Idee, die auch von linken Parteien (Beispiel: Die Grünen) immer mal wieder eingebracht wird. Von "Planungssicherheit" sollte man daher auch als Mitglied der GKV nicht unbedingt ausgehen.
"Kalkulierbar" (jedenfalls was die Prämien betrifft) dürften sowohl bei der GKV als auch der PKV (wie übrigens auch schon in der Vergangenheit) nur die Preissteigerungen sein, die deutlich oberhalb der offiziellen Inflationsrate liegen (Lebenserwartung, demographische Entwicklung, medizinischer Fortschritt - um nur drei Stichworte zu nennen - setzen hier die Rahmenbedingungen). Während bei der PKV ein privatrechtlicher Vertrag (zwischen der Assekuranz und dem Versicherungsnehmer) die Leistungen regelt, liegen bei der GKV die Leistungen im Ermessen der Politik. Da könnten (weitere) Einschränkungen aufgrund der Rahmenbedingungen möglich bzw. erforderlich sein.
Nur meine bescheidene persönliche Sicht.
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Wenn du nicht weißt, was eine Versicherung für ambulante Heilbehandlungen ist, dann fällt es schwer, mit dir auf Augenhöhe zu diskutieren. Typischerweise besteht die Krankheitskostenversicherung aus drei Kernelementen, die jeweils in Form eines separaten Tarifs zu gesonderten Beiträgen versichert sind: Ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung und Zahnbehandlung. Dieser Kern wird ggf. ergänzt um Zusatzabsicherungen nach Wunsch oder Bedarf, wie Entgeltausfall oder Krankenhaustagegeld. Ich hoffe, wir reden hier über das gleiche Thema.
Und Prozentzahlen sind nicht nur "ganz nett", sondern der Dreh- und Angelpunkt in der PKV. Was da gilt und wie sich das bemerkbar macht, hast du womöglich auch nicht vollständig verstanden.
Auf Versichertenseite bestimmen die prozentualen Erhöhungen die Tragfähigkeit und die Schmerzhaftigkeit für den Versicherungsnehmer. Wer sich für 2.000 €/Monat versichert hat, den juckt eine Erhöhung um 100 € wenig, sind ja nur 5%. Wer sich für 500 € versichert hat, dem tut eine Erhöhung um 100 € weh und bringt vielleicht die finanzielle Lebensplanung durcheinander, denn es sind ja 20%.
Auf Beitragsseite sind nur die prozentualen Erhöhungen relevant, da die Tariferhöhungen nicht als absolute Beträge, sondern als prozentuale Erhöhungen kalkuliert und vom "Treuhänder" abgesegnet werden. Die absoluten Kalkulationsgrundlagen sind nämlich zum "Geschäftsgeheimnis" erklärt und bei der Kalkulation von Anpassungen in absoluten Beträgen könnten unerwünschte Rückschlüsse gezogen werden. Und damit sind wir wieder beim Versicherungsnehmer. Wenn um 20% nach oben angepasst wird, trifft es den 500 €-Tarif mit 100 €, aber der 2000 €-Tarif ist mit 400 € dabei. Das tut dann vielleicht auch weh.
Außerdem sind alle für die Beitragsanpassung maßgeblichen Kriterien prozentuale Veränderungen, nicht absolute Werte. Die prozentuale Veränderung der kalkulierten zu den aktuell prognostizierten Leistungsausgaben, die prozentuale Änderung der Daten der Sterbestatistiken, die prozentuale Kapitalanlagerendite, die prozentuale Stornoquote, das sind die Parameter, die die Neukalkulation der Beiträge und damit Beitragserhöhungen nach sich ziehen. Wobei böse Zungen behaupten, das wichtigste Kriterium sei die prozentuale Erhöhung der Treuhändervergütung.
Meine Güte, ich wollte wissen ob du da gerade von dem Haupttarif sprichst oder von Zusatztarifen (Heiltarife o.ä.). Die ambulanten Behandlungen sind doch der Haupttarif überhaupt in jeder PKV und der steigt bei dir durchschnittlich 7,5%? Bzw. aktuell zweistellig? Was ist das für eine Versicherung bzw. was für ein Tarif?
Es ist halt schwierig deinen ganzen Ausführungen ohne konkreten Zahlen zu folgen, wenn du um deine Eckdaten herum lamentierst.
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Meine Güte, ich wollte wissen ob du da gerade von dem Haupttarif sprichst oder von Zusatztarifen (Heiltarife o.ä.). Die ambulanten Behandlungen sind doch der Haupttarif überhaupt in jeder PKV und der steigt bei dir durchschnittlich 7,5%? Bzw. aktuell zweistellig? Was ist das für eine Versicherung bzw. was für ein Tarif?
Es ist halt schwierig deinen ganzen Ausführungen ohne konkreten Zahlen zu folgen, wenn du um deine Eckdaten herum lamentierst.
@R.F. hat zumindest den Versicherer schon mal genannt, vllt. aber in einem anderen Thread als diesem, flip
Es handelt sich um "Käptn. Hook". Der Tarif heißt dann wohl A 1800 oder so ähnlich und ist möglicherweise geschlossen. R.F. könnte das bestätigen oder auch zurechtrücken.
Gruß
Alexis
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Meine Güte, ich wollte wissen ob ...
Wenn du möchtest, dass hier mit dir diskultiert wird, dann habe ich zwei Ratschläge:
Erstens, gewöhne dir deinen frechen Tonfall ab. Das hast du ja in den letzten Tagen auch schon von anderen an anderer Stelle hier im Forum zu hören bekommen.
Zweitens, eigne dir zumindest ein rudimentäres Grundwissen zum Thema an. Ich erinnere an die Behauptung einige Seiten früher, die Beihilfe würde Pensionären einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bezahlen.
Auf dem Niveau hat es wenig Sinn.