Soll ja gesunde pKV-Versicherte geben, die den laufenden Beitrag drücken, indem sie einen hohen Selbstbehalt vereinbaren.

Wechsel GKV in PKV
- Atohm
- Erledigt
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Diese Überlegung ist aber gleich in mehrfacher Hinsicht rein theoretischer Natur. Bei der theoretisch möglichen Höchstrente laut DRV Bund in Höhe von 3141,28 €, die aber niemand tatsächlich bezieht, würde der Zuschuss 254,44 € betragen. Es wird aber wohl keinen Rentner geben, der für eine Krankheitskostenvollversicherung weniger als 508,88 € zu bezahlen hat, auch nicht in einem Beitragsentlastungstarif. Wobei die Statistik nach meiner Erinnerung wohl ohnehin besagt, dass Beitragsentlastungstarife prozentual im Alter noch stärker steigen als "normale" Tarife. D. h., was die Versicherung dem Versicherungsnehmer in die eine Tasche als Beitragsentlastung hinein gibt, holt sie sich gleichzeitig aus der anderen Tasche als überdurchschnittliche Beitragserhöhung wieder heraus.
Höchstrente?
Den Rentenbezug um 200 Monate aufschieben verdoppelt den Zahlbetrag. Also muss die Höchstrente auch doppelt so hoch sein.
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Soll ja gesunde pKV-Versicherte geben, die den laufenden Beitrag drücken, indem sie einen hohen Selbstbehalt vereinbaren.
Habe ich. Meine Versicherung muss erst ab Behandlungskosten von ca. 1.800,00 bis 1.900,00 € im Jahr zahlen und es ist kein überflüssiger Luxus versichert. Der Beitrag liegt trotzdem inzwischen ein ganzes Stück oberhalb der genannten Grenze und ich bin noch einige Jahre von der Rente entfernt.
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Mir wollte einer mal weismachen, er habe 5.000 Euro vereinbart. Kontrolliert habe ich es aber nicht.
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Höchstrente?
Den Rentenbezug um 200 Monate aufschieben verdoppelt den Zahlbetrag. Also muss die Höchstrente auch doppelt so hoch sein.
Das ist die Zahl, die DRV Bund verbreitet. Wer 45 Jahre Höchstbeiträge gezahlt hätte, hätte laut deren Angaben 2022 in den alten Bundesländern eine Altersrente in Höhe von 3.141,28 € erhalten. Halte ich grob über den Daumen gepeilt auch für plausibel.
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Das ist die Zahl, die DRV Bund verbreitet. Wer 45 Jahre Höchstbeiträge gezahlt hätte, hätte laut deren Angaben 2022 in den alten Bundesländern eine Altersrente in Höhe von 3.141,28 € erhalten. Halte ich grob über den Daumen gepeilt auch für plausibel.
45 Jahre Höchstbeiträge haben aber herzlich wenig mit einer "Höchstrente" zu tun.
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Mir wollte einer mal weismachen, er habe 5.000 Euro vereinbart. Kontrolliert habe ich es aber nicht.
5.000 €/Jahr ist glaube ich die von der Aufsicht vorgebene maximal zulässige Selbstbeteiligung. Die Obergrenze soll verhindern, dass über den Selbstbehalt faktisch die Versicherungspflicht ausgehebelt werden kann.
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Anstatt die max Rente zu diskutieren, würde mich viel mehr eure Meinung zu meinen Gedanken zum Beitagsentlastungssparen (letzter Post) interessieren, ?
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Habe ich. Meine Versicherung muss erst ab Behandlungskosten von ca. 1.800,00 bis 1.900,00 € im Jahr zahlen und es ist kein überflüssiger Luxus versichert. Der Beitrag liegt trotzdem inzwischen ein ganzes Stück oberhalb der genannten Grenze und ich bin noch einige Jahre von der Rente entfernt.
Was überflüssiger Luxus ist und was nicht, dazu gibt es unterschiedliche Ansichten, und das ist auch in Ordnung. In meinem Fall (Rentner, 70) sieht die Sache abgerundet so aus:
Zuschussgrenze: 8,1 % von 2.526 €: 204,60 €
Zuschussfähiger monatlicher Beitrag: 404,00 €:Halber zuschussfähiger Beitrag also: 202,00 € < 204,60 €
(siehe auch geschwärzten Dateianhang, Anlage zum aktuellen DRV-Zuschussbescheid)
Zum KV-Beitrag rechne ich noch eine tarifliche Selbstbeteiligung von mtl. 75 € (SB 900 / 12) hinzu, die ich quasi nicht an die KV überweise, sondern an mich selbst) und komme so auf einen KV-Vergleichsbeitrag von 479 € mtl. Hinzu kommt noch der Pflegepflichtbeitrag von knapp 120 €,
Insgesamt also 599 € monatlich (davon ab 202 € Zuschuss, macht netto vor Steuern 397 €. mtl.
Wäre ich in der KVdR, dann wäre BAV-bedingt mein KV+PV-Beitrag (Durchschnittsbeitragssatz 16,2% + 3,05 % Pflege angenommen) ca. 776 € mtl. abzüglich Zuschuss 205 €, netto vor Steuern also 571 €.
P397 versus G571, nein da will ich wirkich nicht meckern.
Und sogar das ist noch ein Apfel-Birnen-Vergleich, denn zu G571 müsste ich noch mindestens die Zusatzversicherungen für Zahn und Krankenhaus hinzurechnen und käme somit auf ca. (G+Z) 630.
OK. nach 2028, wenn die 120 BAV-Monate abgestottert wären, gehts beim GKV-Beitrag entsprechend runter - nach heutigen Sachstand jedenfalls. Was in 6 Jahren sein wird - wer weiß es schon?
Gruß
Alexis
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Anstatt die max Rente zu diskutieren, würde mich viel mehr eure Meinung zu meinen Gedanken zum Beitagsentlastungssparen (letzter Post) interessieren, ?
Habe ich doch geschrieben:
... Wobei die Statistik nach meiner Erinnerung wohl ohnehin besagt, dass Beitragsentlastungstarife prozentual im Alter noch stärker steigen als "normale" Tarife. D. h., was die Versicherung dem Versicherungsnehmer in die eine Tasche als Beitragsentlastung hinein gibt, holt sie sich gleichzeitig aus der anderen Tasche als überdurchschnittliche Beitragserhöhung wieder heraus.
Das Problem bei der PKV ist, dass die Beitragsgestaltung völlig intransparent ist. Das gilt auch für Beitragsentlastungstarife. Was nützt eine zugesagte und vom Versicherungsnehmer auch noch selbst bezahlte Entlastung, wenn dafür der Beitrag vor Entlastung um so mehr steigt? Es kommt ein Zeitpunkt, so ungefähr ab dem 50. Lebensjahr, da hast Du keine Chance mehr der Versicherung wegzulaufen. Das wissen die natürlich. Da kamen bei mir dann massive Beitragssteigerungen. Fast jedes Jahr und immer zweistellige Prozentsätze, mal 11%, in der Spitze auch mal 24,8%. Begründungen für die Erhöhungen gibt es nicht, die Kalkulation wird auch nicht offengelegt ("Geschäftsgeheimnis"). Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Beitragshöhe gerichtlich überprüfbar, die Versicherung ist in vollem Umfang für die Berechtigung der Erhöhung darlegungs- und beweispflichtig, das musst du aber einklagen. Und das ist nicht jedermanns Sache, man braucht gute Nerven und es besteht ein erhebliches Prozesskostenrisiko. Freiwillige Angaben fürchtet die Branche wie der Teufel das Weihwasser. Du hast einen Vertragspartner, oder besser Vertragskontrahenten, der weiß, dass du irgendwann auf Lebenszeit an ihn gebunden bist und er dann verlangen kann, was er will. Das machen die dann auch, egal wie der Tarif gestaltet ist.
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... In meinem Fall (Rentner, 70) sieht die Sache abgerundet so aus:
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Zuschussfähiger monatlicher Beitrag: 404,00 €:Vollversicherung mit Lebensalter 70 für 404,00 €? Wo gibt es denn das? Das kenne ich allenfalls bei Beamten, die nur 30% der Kosten versichern müssen.
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Vollversicherung mit Lebensalter 70 für 404,00 €? Wo gibt es denn das? Das kenne ich allenfalls bei Beamten, die nur 30% der Kosten versichern müssen.
Das gibt es dort bzw. dann, wenn du zuerst (seit Ende der 80er) in einem der damals üblichen Bausteintarife "A/S/Z" angefangen hast. in den 90ern einen vom AG bezuschussten Beitragsentlastungstarif dazugebucht hast und das dann bis in die 2010er Jahre so beihalten hast.
Dann hast du einen anbieterinternen Tarifwechsel gemacht, weil die "ASZ"-Tarife doch ein wenig ins Kraut geschossen waren - du kennst das ja - und kurz vor der Rente hast du deinen Beitragsentlastungstarif quasi versilbert, also gekündigt. Die Entlastung ist dann im Haupttarif als Beitragsnachlass angerechnet worden, der natürlich geringer war als bisher tariflich vereinbart. Im Gegenzug ist der Beitragsentlastungstarif beitragsfrei.
Wahrscheinlich werde ich es auch noch erleben, dass mein Zuschuss nicht mehr nach dem halben Beitrag begrenzt wird, sondern nach den (Stand heute 8,1% vom Rentenzahlbeitrag). Kann mir für die Zukunft aber auch Schlimmeres vorstellen als das.
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Hört sich spannend an. Wieviel hast Du (gemeint ist einschließlich Arbeitgeber) über die Jahrzehnte für die Beitragsentlastung bezahlt?
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Das müsste ich nochmal recherchieren. Aber ich will auch gar nicht abstreiten, dass es mit einem Plan B (statt dessen einen AG-Zuschuss-freien Aktienfonds oder ETF bespart zu haben) genauso oder noch besser hätte laufen können.
Der KV-Beitrag an sich wäre dann zwar deutlich höher, könnte aber via Entnahmeplan aus der Plan-B-Anlage entsprechend quersubventioniert werden.
Worauf es m.E. ankommt, ist, dass du das Ding durchziehst. Ob nach Plan A oder Plan B ist dabei zweitrangig..
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Das Problem bei der PKV ist, dass die Beitragsgestaltung völlig intransparent ist. […] Es kommt ein Zeitpunkt, so ungefähr ab dem 50. Lebensjahr, da hast Du keine Chance mehr der Versicherung wegzulaufen. Das wissen die natürlich. Da kamen bei mir dann massive Beitragssteigerungen. Fast jedes Jahr und immer zweistellige Prozentsätze, mal 11%, in der Spitze auch mal 24,8%. Begründungen für die Erhöhungen gibt es nicht, die Kalkulation wird auch nicht offengelegt ("Geschäftsgeheimnis"). […]
Du hast einen Vertragspartner, oder besser Vertragskontrahenten, der weiß, dass du irgendwann auf Lebenszeit an ihn gebunden bist und er dann verlangen kann, was er will.
Das erinnert mich irgendwie an Goethe‘s Faust und sein Pakt mit Mephisto - ohne dass ich jeden PKV-Konzern teuflische Absichten unterstellen will… ?
Diese Unkalkulierbarkeit ist für mich ein Hauptargument, dass ich freiwillig in der GKV bleibe. Das sehe ich seit Jahren bei meinen Eltern (beide Ärzte im Ruhestand), einigen Arbeitskollegen kurz vor Renteneintritt und @R.F. geht es ja scheinbar ähnlich…
Es ist natürlich reines Marketing, wenn junge Gutverdiener in die PKV mit günstigen Beiträgen ‚gelockt‘ werden mit dem Versprechen auf bessere medizinische Versorgung. Letzteres ist unbestreitbar. Aber wenn man die im Alter massiv steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann, rutscht man eben schnell in einen schlechten Basistarif. Und das in einem Lebensabschnitt, in dem man medizinische Leistungen am ehesten benötigt.
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was zahlen denn deine Eltern in der PKV? Was würden Sie in der GKV zahlen und wie sieht der Leistungsunterschied aus?
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Bauchschmerzen macht mir hier jedoch das Kontrahentenrisiko. Hiermit meine ich nicht nur eine Pleite des Versicherers, sondern auch den vollständigen Verlust der Entlastung bei Anbieterwechsel und bei geplanter oder ungeplanter Rückkehr in die GKV.
Problem ist auch, das die Beitragsentlastung ja auch im Alter weiterbezahlt werden muss. Dieser Betrag muss also vom Zuschuss abgezogen werden.
Beitragsentlastungstarife können i.d.R. wie Alexis schreibt jederzeit, z.B. zum Renteneintritt, auf 0 gesetzt werden. Dann wird das Gesparte direkt angerechnet. Die Entlastung fällt dann natürlich geringer aus, als bei beitragspflichtiger Fortführung.
Es ist auch nicht ganz richtig, dass man alles verliert, wenn man den Anbieter wechselt (was man nebenbei sowieso nicht ständig machen sollte). In einem solchen Fall könnte man z.B. beim bisherigen Anbieter (je nach dessen Bedingungen) Bausteine wie ein Krankentagegeld oder eine Pflegezusatzversicherung fortführen und sich das Gesparte darauf anrechnen lassen. Ggf. sind diese Bausteine dann sogar kostenlos.
Nebenbei ist das in einem Beitragsentlastungstarif Gesparte nach derzeitiger Rechtslage "scheidungssicher" und wird beim Versorgungsausgleich nicht umverteilt. Dafür wird das Geld andererseits aber auch bei Tod nicht vererbt.
Zu all diesen Fragen und zur Berechnung der Rendite (mit Arbeitgeberzuschuss im beschriebenen Beispiel fast 6% nach Kosten und nach Steuern) gibt es übrigens eine recht informative Website, die man beim Googeln nach "Altersbeitragsentlastungssparen" entdeckt. Wer findet und verlinkt sie?
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[…] gibt es übrigens eine recht informative Website, die man beim Googeln nach "Altersbeitragsentlastungssparen" entdeckt. Wer findet und verlinkt sie?
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Netter Joke @TamInvest .
Diese Seite der Verbraucherzentrale ist nur leider (wie häufiger bei deren Beiträgen) mäßig gut recherchiert. Hier einige schnelle Beispiele:
- "In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter" - ach, in der GKV nicht?
Die Beitragsentwicklung hat letztlich nichts mit dem Alter zu tun!
- "denn er rentiert sich meist nicht" - fast 6% nach Kosten und Steuern würde ich nicht als "nicht rentieren" bezeichnen.
- "Die Beiträge für die private Krankenversicherung bleiben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch." - billige Stimmungsmache, inhaltlich bei "Gutverdienern" falsch im Vergleich zur GKV, siehe das obige Beispiel von Alexis.
- "Wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist
nicht ausgezahlt." - falsch, es wird nie ausgezahlt.
- "Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen." - falsch, ist nicht immer der Fall, siehe oben.
Vielleicht doch nächstens erst mal genauer nachlesen, was man so verlinkt und anderen zur Problemlösung empfiehlt?
- "In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter" - ach, in der GKV nicht?
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Beitragsentlastungstarife können i.d.R. wie Alexis schreibt jederzeit, z.B. zum Renteneintritt, auf 0 gesetzt werden. Dann wird das Gesparte direkt angerechnet. Die Entlastung fällt dann natürlich geringer aus, als bei beitragspflichtiger Fortführung.
Es ist auch nicht ganz richtig, dass man alles verliert, wenn man den Anbieter wechselt (was man nebenbei sowieso nicht ständig machen sollte). In einem solchen Fall könnte man z.B. beim bisherigen Anbieter (je nach dessen Bedingungen) Bausteine wie ein Krankentagegeld oder eine Pflegezusatzversicherung fortführen und sich das Gesparte darauf anrechnen lassen. Ggf. sind diese Bausteine dann sogar kostenlos.
Nebenbei ist das in einem Beitragsentlastungstarif Gesparte nach derzeitiger Rechtslage "scheidungssicher" und wird beim Versorgungsausgleich nicht umverteilt. Dafür wird das Geld andererseits aber auch bei Tod nicht vererbt.
Zu all diesen Fragen und zur Berechnung der Rendite (mit Arbeitgeberzuschuss im beschriebenen Beispiel fast 6% nach Kosten und nach Steuern) gibt es übrigens eine recht informative Website, die man beim Googeln nach "Altersbeitragsentlastungssparen" entdeckt. Wer findet und verlinkt sie?
Den Beitrag auf Ihrer Seite dazu hatte ich bereits gelesen:
https://schlemann.com/krankenv…eitragsentlastungssparen/
Den Tipp von Alexis zur Reduzierung des Beitragsentlastungstarifs auf 0 zur Rente finde ich spannend. Ist halt nur die Frage, ob die dadurch resultierende Reduzierung der Entlastung geringer ist als die Tarifkosten. Sonst würde es natürlich keinen Sinn machen.
Scheinbar hat sich (zumindest bei manchen Anbietern) die Garantiezusage geändert
Auszug von Ihrer Website:Keine Garantie
Die errechnete Beitragsreduzierung ist ebenso wie die Ablaufleistung einer Rentenversicherung nicht garantiert, sondern hängt von der Entwicklung der verwendeten Rechungsgrundlagen wie Lebenserwartung und Zins ab. Die Rendite hierbei lässt sich nicht pauschal berechnen, da sie neben der Kapitalverzinsung der gewählten Gesellschaft auch von Faktoren wie Arbeitnehmer- oder Selbstständigenstatus, persönlicher Einkommens- und Steuersituation und Lebenserwartung abhängig ist. Generell ist die Kapitalverzinsung bei Krankenversicherern nicht unbedingt höher als bei Lebensversicherern. Aktuell (6/2019) bieten Beitragsentlastungstarife je nach Gesellschaft eine Verzinsung von um die 2% bis 2,7%.
Auszug Vertragsunterlagen Hallesche:
Sie vereinbaren durch die MBZ.flex, dass der Beitrag
für Ihre Vollversicherung bei der Hallesche ab einem
bestimmten Alter gesenkt wird. Die Höhe der Ermäßigung
ist garantiert und Sie bezahlen dafür einen zusätzlichen
Beitrag.
Ich finde die Garantie ist ein absolutes Muss. Zumindest die vertragliche Festlegung einer Mindestentlastung. Ansonsten würde ich so etwas niemals abschließen (und auch niemand anders mit logischen Verstand).
Ohne Garantie könnte der Versicherer bei Leistungseintritt sagen "Die Beträge haben sich nicht so gut entwickelt wie erwartet, weshalb wir Ihnen nun eine Entlastung i.H.v. 50€ anbieten können".