Geringe Steuernachzahlung ohne ersichtlichen Grund?

  • Hallo Alexis, ja es fallen rund 400€ Fahrtkosten, 100€ Arbeitsmaterial und noch ein paar Kleinigkeiten an, aber das hat ja keine Auswirkung auf meine Steuererklärung oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

    Nein, keine Auswirkungen, denn diese Werbungskosten liegen im Bereich der Pauschale von 1.000 € (künftig 1.200 € ??). Das brauchst Du m. E. auch nicht einzutragen - ist jetzt aber keine steuerliche Beratung - ok?


    Dann scheidet meine Idee mit dem Freibetrag aus. Aber das mit der Energiepauschale von 300 € ist wohl der bessere Tipp. Die wurde brutto überwiesen (in meinem Fall von der RV), und ich muss sie versteuern.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Mir fällt nur eines noch ein, habt ihr eventuell etwas übersehen? Ist mir auch schon passiert, habe mal von der Nebenkostenabrechnung die Arbeitszeitkosten vergessen. Seitdem mache ich immer einen Vergleich, was habe ich im Vorjahr eingetragen und was im aktuellen?

    Bei mir passiert das auch, wenn ich die Zahlen von der Jahressteuerbescheinigung falsch abtippe, aber ich denke, das habt ihr schon überprüft, oder? Nur, um sicher zu gehen, dass es nicht das Trivialste ist ...

  • Kann auch sein, dass der AG einen Lohnsteuer Jahresausgleich macht, dann solltest du ziemlich bei 0 landen, aber eigentlich nicht in einer Nachzahlung. Bei meiner alten Arbeit war das so, da wurde im Dezember bereits weniger Lohnsteuer abgeführt, so dass es (wenn man nicht über die Werbungskosten Pauschale kommt) für das ganze Jahr gepasst hat.

    Kannst ja mal prüfen, ob du auf der Dezember Abrechnung vielleicht weniger Steuern bei gleichem Gehalt hast?

  • Hört sich ganz danach an, dass der AG bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen hat. Ist heute bei größeren AG (wieder) üblich. Ein Kennzeichen sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen. Früher war das mal N oder Z.

  • Nein, keine Auswirkungen, denn diese Werbungskosten liegen im Bereich der Pauschale von 1.000 € (künftig 1.200 € ??). Das brauchst Du m. E. auch nicht einzutragen - ist jetzt aber keine steuerliche Beratung - ok?


    Dann scheidet meine Idee mit dem Freibetrag aus. Aber das mit der Energiepauschale von 300 € ist wohl der bessere Tipp. Die wurde brutto überwiesen (in meinem Fall von der RV), und ich muss sie versteuern.

    Hab' nochmal nachgeschaut, also die wurden separat in der September Abrechnung versteuert mit 105€.

  • Bei mir passiert das auch, wenn ich die Zahlen von der Jahressteuerbescheinigung falsch abtippe, aber ich denke, das habt ihr schon überprüft, oder? Nur, um sicher zu gehen, dass es nicht das Trivialste ist ...

    ja, ich hab' auch extra nochmal kontrolliert ob ich PV, KV etc. angegeben habe, aber das passt eben auch alles bei uns beiden.

  • Kann auch sein, dass der AG einen Lohnsteuer Jahresausgleich macht, dann solltest du ziemlich bei 0 landen, aber eigentlich nicht in einer Nachzahlung. Bei meiner alten Arbeit war das so, da wurde im Dezember bereits weniger Lohnsteuer abgeführt, so dass es (wenn man nicht über die Werbungskosten Pauschale kommt) für das ganze Jahr gepasst hat.

    Kannst ja mal prüfen, ob du auf der Dezember Abrechnung vielleicht weniger Steuern bei gleichem Gehalt hast?

    meine Lohnsteuer war im Vergleich zu Januar und November eher ein bisschen höher :D

  • Hört sich ganz danach an, dass der AG bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen hat. Ist heute bei größeren AG (wieder) üblich. Ein Kennzeichen sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen. Früher war das mal N oder Z.

    Aber sollte die Lohnsteuer im Dezember dann nicht tendenziell kleiner ausfallen? Tut sie nämlich nicht. Ich habe halt letztes Jahr ca. 1,500€ rausbekommen, wegen sehr vieler Werbungskosten, Berufseinstieg während des Jahres usw. - dass ich dieses Mal nachzahlen muss versteh' ich irgendwie einfach nicht ^^

  • Gab es Lohnersatzleistungen, zu sehen auf der elektronischen Lohnsteuermeldung vom AG auf Position 15.


    Eventuell in Quarantäne gewesen?

    Denn dann bekommt man zwar weiter sein Gehalt, der AG holt sich dieses über das Infektions-Schutzgesetz zurück.

    Die Folge ist das dies eine Ersatzleistung ist die zwar steuerfrei ausgezahlt wird, aber unter den Progressionsvorbehalt fällt.

    Das hat zur Folge das bei der Steuererklärung, die dann abgegeben werden muss, diese Leistung dem Gehalt aufgeschlagen wird. Man hat aber weniger abgeführt da ja steuerfrei.

    Ergebniss ist das man bis jetzt weniger Steuern über das Gehalt abgeführt hat als nötig und es zu einer Nachzahlung kommen kann.

    Das ist so der Klassiker in 2021/2022

  • Leider auch nicht, waren beide krankgeschrieben, als wir Corona hatten im August, weil an Arbeit war zu der Zeit nicht zu denken ;)

  • Hm, das ist wirklich seltsam. Theoretisch kann es natürlich sein, dass der AG einen Fehler gemacht hat und zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Kommt aber sehr selten vor und vor allem nicht zufällig bei dir und deinem Freund (außer ihr seid beim gleichen AG?)

  • Hm, das ist wirklich seltsam. Theoretisch kann es natürlich sein, dass der AG einen Fehler gemacht hat und zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Kommt aber sehr selten vor und vor allem nicht zufällig bei dir und deinem Freund (außer ihr seid beim gleichen AG?)

    ne, sind wir nicht, beide aber bei einem großen AG. Ich bin echt ratlos ^^

  • Eventuell eine ältere Version der Steuersoftware z. B. zum Steuerjahr 2021 statt 2022?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Bin in Steuerfragen nicht wirklich superfit, aber kann die aus einer Gehaltserhöhung resultierende Steuerprogression dazu führen, dass in den Monaten vor der Gehaltserhöhung mehr hätte entrichtet werden müssen, als damals getan wurde?

  • Ansonsten noch der profane Erfahrungsbericht: Als ich zwei Mal beim Steuerbescheid was nicht verstanden habe, rief ich jeweils beim Finanzamt an und habe darum gebeten, dass man es mir erklärt. Haben in beiden Fällen freundliche Mitarbeiter dann ausführlich getan.

  • Bin in Steuerfragen nicht wirklich superfit, aber kann die aus einer Gehaltserhöhung resultierende Steuerprogression dazu führen, dass in den Monaten vor der Gehaltserhöhung mehr hätte entrichtet werden müssen, als damals getan wurde?

    Eigentlich nicht. Da für die Lohnsteuer unterstellt wird, dass das Monatsgehalt 12 Monate bezogen wird. Aus diesem Grund zahlt man im Regelfall sogar zu viel Lohnsteuer wenn eine Lohnerhöhung erfolgt und der Arbeitgeber keinen Jahresausgleich im Dezember macht.

  • Eigentlich nicht. Da für die Lohnsteuer unterstellt wird, dass das Monatsgehalt 12 Monate bezogen wird. Aus diesem Grund zahlt man im Regelfall sogar zu viel Lohnsteuer wenn eine Lohnerhöhung erfolgt und der Arbeitgeber keinen Jahresausgleich im Dezember macht.

    Danke, wieder was gelernt!